LIWEST nimmt DORF TV (teilweise) aus dem Programm. Wie die LIWEST es sehen will. Und wie wir es sehen.

Aktuell beschweren sich ZuseherInnen, dass sie auf LIWEST den Sender DORF TV nicht mehr empfangen. Tatsächlich hat die LIWEST den Sender DORF TV in Teilen ihres Netzes wieder aus dem Programm genommen. Zum Beispiel im Netz der WAG oder in Wels ist der digitale Kanal 33 - also DORF TV - plötzlich verschwunden. Laut LIWEST - erzählen uns verärgerte DORF-ZuschauerInnen, weil „wir das so wollen“ und weil wir „nicht zahlen“.

Wir erklären die Hintergründe.

Dass die LIWEST den Sender DORF TV überhaupt verbreitet ist bekanntlich das Ergebnis einer behördlichen Entscheidung.

Jahrelang hat sich DORF TV ergebnislos um einen Kanal bemüht. Die LIWEST hat immer darauf verwiesen, dass kein „Platz“ sei. Gleichzeitig aber beispielsweise kommerzielle oder religiöse Programme sehr wohl in ihr Angebot neu aufgenommen. In Wien wird der regionale Community TV Sender "okto" im Netz der "UPC" analog und digital verbreitet. In Salzburg verbreitet die Salzburg AG den nichtkommerziellen TV-Sender "FS1" digital im gesamten Bundesland.

Nur in OÖ hat sich der führende Kabelanbieter immer gegen einen eigenen Kanal für DORF TV ausgesprochen. In Österreich sind Kabelanbieter aber auf Anfrage gesetzlich verpflichtet („Must Carry“), jene Programme einzuspeisen, die „einen besonderen Beitrag zur Medien- und Meinungsvielfalt“ leisten. (§ 20 (2) AMD-G)

Nachdem die Gespräche mit LIWEST-GF Mag. Singer über einen eigenen Kanal zu keinem Ergebnis führten, haben wir im Jänner 2013 bei der Medienbehörde KommAustria ein solches "Must Carry - Verfahren" beantragt.

Nach mehreren mündlichen Verhandlungen und zahlreichen Schriftsätzen hat die KommAustria mit Bescheid vom 13.01.2014 der LIWEST einen Verbreitungsauftrag erteilt. (https://www.rtr.at/de/m/KOA196013093) Die LIWEST hat gegen diesen Bescheid am 14.02.2014 Beschwerde erhoben.  Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Bescheid vom 15.09.2014 die Beschwerde "als unbegründet abgewiesen“. http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20140915_W194_2001567_1_0…

Der Bescheid der Erstinstanz ist damit rechtskräftig. Liwest bekämpft den Bescheid mittlerweile vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Mit August 2014 erfolgte die behördlich auferlegte Einspeisung in das Netz der LIWEST.
Nach wie vor allerdings nicht ausreichend geklärt, ist die Frage der Kosten. Wer sich noch erinnert, die OÖN (Negativ-)Berichterstattung im November 2014, hat den Eindruck erweckt, der Kanal wäre „gratis“. Tatsächlich entstehen DORF TV mit der Einspeisung beträchtliche Kosten.

Laut Bescheid der KommAustria wird das Entgelt nach der Anzahl der angeschlossenen digitalen Haushalte berechnet. Diese wurden im Verfahren mit 79.835 angegeben. Die LIWEST vertritt (mittlerweile) aber die Ansicht, dass für die Berechnung der Verbreitungskosten nicht die Anzahl der angeschlossen Digital-TV-Haushalte sondern die Anzahl der mit Smart-Cards ausgestatteten digitalen Empfangsgeräte innerhalb eines Haushaltes herangezogen werden müssen. Pro Haushalt seien oft mehrere TV-Geräte mit "Smart-Cards" vorhanden, für die dann jeweils das Verbreitungsentgelt zu erbringen sei.

Ihrer Rechtsmeinung folgend hat die LIWEST daher DORF TV nie „Haushalte“ sondern stets eine tatsächlich deutlich höhere Anzahl an „Teilnehmern“ verrechnet.

Wie viele digitale Haushalte es tatsächlich gibt, ist uns nicht bekannt. Die Liwest hat keine Zahlen genannt. Da die LIWEST immer „Teilnehmer“ verrechnet, also eine offensichtlich bescheidwidrige Verrechnung erfolgt, zahlt DORF TV die im Bescheid festgesetzte Anzahl der Haushalte im Voraus, also das Entgelt für 79.835 digitale Haushalte.

Wir haben die Liwest mehrmals aufgefordert, die Rechnungslegung bescheidgemäß umzusetzen und uns die korrekte Anzahl an Haushalten zu nennen und zu verrechnen. Diese werde auch bezahlt. Sie hat es nicht getan.

Im Februar hat nun die LIWEST einseitig in einem Teil des Netzes DORF TV „abgeschaltet“. Wo und in welcher Anzahl an Haushalten DORF TV uns nicht mehr empfangen werden kann, wurde uns nicht bekannt gegeben. Beschwerden beim Haupteigentümer der LIWEST (Linz AG) sind anhängig.