Klima und Du Die Verantwortung für die globale Erwärmung wird seit Jahrzehnten zwischen Politik, Industrie und Konsumentinnen und Konsumenten hin- und hergeschoben. Was können wir Einzelne wirklich zur Bewältigung der Klimakrise beitragen? Gemeinsam mit Expertinnen und Experten suchen wir nach Auswegen und Lösungen. Die wöchentliche Informations- und Diskussionssendung der Freien Medien in Oberösterreich. Willkommen zu dieser Ausgabe von Klima und Du. Dieses Mal gestaltet von Radio Froh in Linz. Am Mikrofon begrüßt Marina Wetzelmeier. Heute geht es ums Wasser. Die Studie Wasserschatz Österreich hat das ja auch gezeigt, dass aufgrund der klimatischen Veränderungen mit Ressourcenrückgängen von bis zu 23 Prozent im Schnitt in Österreich zu rechnen ist. Und das wird auch in Oberösterreich so sein. Ich glaube, dass es gerade in Zeiten von so dramatischen Herausforderungen schon übergeordnete Lösungen braucht, um hier auch eine Gerechtigkeit herzustellen. Und wie sie richtig erkannt haben, wird die Frage, wer verfügt über Wasserressourcen und wie werden sie verteilt, auch in Österreich immer wichtiger. Österreich gilt als eines der wasserreichsten Länder. Dennoch ist in den vergangenen Jahren das Thema Wasserknappheit und Trockenheit spürbarer geworden und stärker in den Fokus gerückt. Die Folgen betreffen sowohl die Natur als auch den Menschen. Auf der einen Seite sind Ökosysteme von Wasserknappheit bedroht. Auf der einen Seite sind Ökosysteme von Wasserknappheit bedroht. Auf der anderen haben auch in diesem Sommer einige Gemeinden an die Bevölkerung appelliert, sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Der durchschnittliche Wasserverbrauch in den Haushalten liegt bei 135 Liter pro Einwohnerin pro Tag. So steht es in einer Broschüre der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich. So steht es in einer Broschüre der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich. Das meiste Wasser benötigen wir für die WC-Spülung, nämlich 34 Liter, gefolgt von den Wasserhähnen in Bad und Küche mit 33 Litern. Für das Trinken und Kochen hingegen verbrauchen wir drei Liter Wasser, laut einer zitierten Studie. Wie sieht ein sinnvoller Umgang mit Trinkwasser aus? Reicht es als Konsument in Wasser zu sparen oder gibt es größere Hebel, etwa auf rechtlicher Ebene? Und generell, woher kommt unser Trinkwasser? Wie ist es um die Versorgungssicherheit bestellt und müssen wir die Verteilung von Wasser neu regeln? Dazu ist zum einen im Interview Christian Kneidinger von der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der oberösterreichischen Landesregierung. Er leitet das Referat Trinkwasservorsorge. Ebenso habe ich mit Erika Wagner gesprochen. Sie leitet das Institut für Umweltrecht an der Johannes Keppler Universität in Linz. Wagner bezeichnet das Wasserrechtsgesetz als eines der besten Gesetze, die es in Österreich gibt. Dennoch äußert sie einige Punkte, wo nachgebessert werden könnte, etwa in Bezug auf Wassergenossenschaften oder beim Prinzip der Nachhaltigkeit. Im Interview geht Wagner auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wasserversorgung ein und auf die Frage, gibt es grundsätzlich ein Recht auf Wasser? Ja, das Thema Wasser ist ein ganz ein wichtiges Thema und insofern ist es sehr notwendig, dass man sich auch mit dem Rechtsrahmen beschäftigt. Das Wasserrecht, so wie wir es in Österreich kennen, ist eine sehr alte Materie und ich glaube, es ist grundsätzlich auch ein sehr gutes Gesetz. Man muss wissen, dass seit 2014 in Österreich ein BVG Nachhaltigkeit im Verfassungsrang existiert, das auch als Staatsziel die Pflicht des Staates enthält, die Bevölkerung mit Wasser zu versorgen und auch hier eine Versorgungspflicht quasi für den Staat vorsieht. Allerdings entspricht dieser Versorgungspflicht kein subjektives Recht auf eine Versorgung. entspricht dieser Versorgungspflicht kein subjektives Recht auf eine Versorgung. Es ist nur ein Staatsziel. Der Einzelne, der in Wasserknappheit lebt, kann jetzt nicht zum Staat gehen und sagen, du entsprichst deinem Handlungsauftrag nicht. Die Trinkwasserversorgung in Oberösterreich erfolgt zu 100 Prozent aus Grund- und Quellwasser. Doch wem gehört das Wasser? In Österreich ist es so, dass das Grundwasser im Eigentum des Privaten steht. Und das kann einem auch niemand nehmen, formal gesehen. Grundwasser gehört dem Grundeigentümer. Nur haben halt nicht alle das Glück, eine Liegenschaft zu besitzen, die grundwasserreich ist. Die Situation ist aber nur grundsätzlich so, dass man sein eigenes Grundwasser benutzen darf, wenn man eines hat. Das Problem ist, wenn am Nachbargrund etwa eine öffentliche Wasserversorgung ist, dann ist es so, dass man in seinen eigenen Nutzungsinteressen eingeschränkt ist. Rund um öffentliche Wasserversorgungsanlagen bestehen Wasserschutz- und Wasserschongebiete. Dort darf der Private keinesfalls selber, zumindest bis zur Schutzzone 2 in Oberösterreich, auch in Schutzzone 3 zum Teil, keine privaten Grabungen durchführen, die dazu führen würden, die Wasserversorgung zu verschmutzen, die öffentliche und so weiter. Das heißt, dort sind in der Verordnung für Wasserschutz- und Wasserschongebiete Grabungsverbote enthalten, die es dann auch unmöglich machen, eigene private Brunnen zu betreiben. Wenn ich da kurz einhacken darf, was meinen Sie, Sie haben jetzt gesagt, Grundwasser ist privat, wenn ich gerade eben mein Grundstück habe. Was meinen Sie jetzt mit der öffentlichen Wasserversorgung? Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und die Gemeinden sind entweder dahingehend organisiert, dass sie selbst ein Unternehmen betreiben, das also hier über eine Quelle, wobei sie da wiederum entweder selbst diese Quelle als Eigentümer innehaben oder mit Grundeigentümern sogenannte Dienstbarkeitsverträge abschließen, wo also dieses Recht der Benutzung der Quelle und das Leitungsrecht auch sichergestellt ist. Das heißt also, die Gemeinden haben als Aufgabe der Daseinsvorsorge dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde ausreichend Wasser zur Verfügung haben. Sie können das entweder über eine eigene Unternehmung sicherstellen, da müssen Sie sich halt selber darum kümmern, woher das Wasser kommt, oder Sie können das über die Gründung von Wasserverbänden und die Mitgliedschaft an Wassergenossenschaften und Wasserverbänden erreichen. Diese zwei Möglichkeiten gibt es. Die Wassergenossenschaft und der Wasserverband ist ein sehr altes Modell. Und da sind also quasi sowohl die Nutznießer, die das Wasser brauchen, als auch, das ist nicht zwingend, aber es können auch diejenigen, die das Wasser haben, bei diesem Wasser verbaut sein. Und die organisieren sich nach den Regeln des Wasserrechtsgesetzes weitgehend selber. Gelten als juristische Person des öffentlichen Rechts, aber sind nicht ident mit der Gemeinde oder mit der Gebietskörperschaft. Und sind auch nicht ident mit dem Umstand, wenn die Gemeinde selbst ein eigenes Unternehmen der Daseinsvorsorge zur Wasserversorgung betreibt. Und wenn also letzteres der Fall ist, dann muss die Gemeinde schauen, woher bekommt sie selber das Wasser. Und ich habe schon gesagt, entweder sie hat selber genug Wasserressourcen, sie kann es aus öffentlichen Gewässern beziehen, da braucht sie dann eine Bewilligung, Sondernutzungen an öffentlichen Gewässern, so. Da braucht sie dann eine Bewilligung. Sondernutzungen an öffentlichen Gewässern, so sie denn Trinkwasserqualität haben, können also von der Wasserrechtsbehörde erteilt werden. Oder sie stellt mit privaten Grundeigentümern, die über eine Quelle verfügen, diese Wasserbenutzung und das Wasserleitungsrecht dann mit jenen Liegenschaftseigentümern, wo Regel Entschädigungen vereinbart. Für andere Fragen, etwa was ist in der Nähe einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage, gibt es keine Entschädigung. Ich habe ja gesagt, dort darf nicht gegraben werden, dort darf kein neuer Brunnen errichtet werden. Für diesen Nutzungsentgang am eigenen Grundwasser, man spricht vom sogenannten Wasserzins, den gibt es also in dieser Form nicht. Nur so ein Gedankenspiel, auch fürs Verständnis, wenn ich jetzt einen Brunnen habe und mein Nachbar den Brunnen und der Nachbar macht mit der Gemeinde oder mit der Genossenschaft eine Vereinbarung, einen Vertrag, dass dem sein Wasser sozusagen in die öffentliche Versorgung kommt, dann darf ich meinen Brunnen nicht mehr nutzen. Nein, so geht das nicht. Die Situation ist die, jeder Grundeigentümer darf sein privates Grundwasser nur für den eigenen Gebrauch so weit fördern, soweit er nicht andere Grundeigentümer beeinträchtigt. er nicht andere Grundeigentümer beeinträchtigt. Wenn also jetzt ein Nachbar genug Wasserressourcen hat, so kann er diese Quelle einem Wasserverband oder einem Unternehmen der Gemeinde zur Verfügung stellen, schließt damit einen Dienstverteidigungsvertrag ab und in öffentlich-rechtlicher Hinsicht muss aber die Wasserrechtsbehörde prüfen, ob dadurch am Nachbargrund eine Bewirtschaftungserschwernis oder gar ein dramatischer Wassermangel eintreten würde. Daunen wäre eine solche Bewilligung zu versagen. Sie haben anfangs davon gesprochen vom Verfassungsrang und dass es grundsätzlich dieses Staatsziel ist, die Bevölkerung mit Wasser zu versorgen, aber als einzelne Person, die jetzt unter Wasserknappheit leidet, oder wenn ich jetzt sage, ich hatte einen Brunnen, aber der Grundwasserspiegel ist so weit gesunken, dass ich da nicht mehr genug Wasser habe, ich habe jetzt nicht ein Recht auf Wasser, sozusagen. Das ist richtig. Ein Recht auf Wasser habe ich in der Form nicht. Was möglich wäre, ist, dass sich sozusagen drei Liegenschaftseigentümer zusammentun und eine Wassergenossenschaft bilden. Das ist die unterste Grenze. Und sie müssen aber dann sicherstellen, dass über eine Leitung von einer Quelle dieses Wasser bezogen wird. Also das Wasserrechtsgesetz, das ist diesen Umstand, den Sie jetzt ansprechen, resultiert aus dem Wasserrechtsgesetz, das grundsätzlich, wie ich schon am Anfang gesagt habe, eine sehr alte Materie ist, wo man quasi noch nicht nach dem Staat geschrien hat, wenn es ein Problem gibt, sondern wo man sich immer selbst geholfen hat. Es gibt ja das Sprichwort, hilf dir selbst, dann ist dir geholfen. Dieser Ansicht bin ich nicht unbedingt, das muss ich auch sagen. Ich glaube, dass es gerade in Zeiten von so dramatischen Herausforderungen schon übergeordnete Lösungen braucht, um hier auch eine Gerechtigkeit herzustellen. Und wie Sie richtig erkannt haben, wird die Frage, wer verfügt über Wasserressourcen und wie werden sie verteilt, auch in Österreich immer wichtiger. Abseits der öffentlichen Wasserversorgung erhalten rund 15 Prozent der oberösterreichischen EinwohnerInnen ihr Wasser aus eigenen Hausbrunnen. Doch immer mehr Haushalte werden an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen, unter anderem im Zuge einer Anschlusspflicht. Was bedeutet das? Diesen Anschlusszwang gibt es aus der Überlegung heraus, dass die Wasserversorgung eben eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist und diese Aufgabe der Daseinsvorsorge aber mit Kosten verbunden ist. Und damit diese Aufgabe auch wirtschaftlich betrieben werden kann, gibt es den sogenannten Anschlusszwang, der also besagt, im Umkreis einer Wasserfair, ist Entsorgungsanlage, da gibt es also unterschiedliche Abstände, in Oberösterreich sind es glaube ich 50 Meter, herrscht ein Anschlusszwang und das bedeutet, dass die Grundeigentümer sich anschließen müssen und in dieser Leitung jedenfalls auch keine andere Wasserquelle durchleiten dürfen. Das dient hygienischen Gründen. Es soll nicht die Gefahr entstehen, dass in der Leitung sozusagen hier Fremdkeime sind. Das heißt an sich ein sehr guter Gedanke der Frage der Wirtschaftlichkeit, weil wenn es unwirtschaftlich ist, dann haben auch die nichts davon, die es dringend brauchen. sehr guter Gedanke der Frage der Wirtschaftlichkeit, weil wenn es unwirtschaftlich ist, dann haben auch die nichts davon, die es dringend brauchen. Das ist quasi ein Ort-Solidaritäts-Gedanke. Aber auf der anderen Seite könnte man auch das hinterfragen, wenn es nämlich Grundeigentümer gibt, die selber Wasser haben und diesen Kontrahierungszwang gerade nicht benötigen. Wasser haben und diesen Kontrahierungszwang gerade nicht benötigen. Also die Wertung, dass eine Wasserversorgungsanlage ohne den Anschlusszwang nicht existieren kann, könnte man hinterfragen. Weil ja das Wasser dann ungenutzt bleibt. Genau, Sie sagen es richtig, wertvolle Ressourcen in Brunnen bleiben dann ungenutzt. Und auf der anderen Seite, ich habe es ja schon erklärt, woher kommt das Wasser? Das kommt ja in der Regel nicht vom Himmel, sondern das kommt aus Grundwasserressourcen von Landwirten, die dafür gerade eben nicht entschädigt werden. Wie schafft man es, da jetzt die Balance zu halten, wenn es darum geht, wie ist das Wasser verteilt? Also grundsätzlich, ich habe Zahlen gelesen, dass der größte Wasserverbraucher in Oberösterreich einerseits die Industrie ist, dann Haushalte und dann die Landwirtschaft. Oft wird aber auch die Landwirtschaft dafür verantwortlich gemacht für Verunreinigungen im Wasser durch Düngemittel, durch Pestizide, durch Entzug von Wasser. Also das ist aktuell im Burgenland Thema, in Seewinkel, wo man gesagt hat, man hat dort Gemüse angepflanzt, das sehr viel Wasser verbraucht und das hat auch mit dazu beigetragen, dass dort jetzt eine Wasserknappe, eine Dürre herrscht. Wo sehen Sie da Möglichkeiten, wo man ansetzen kann, um das Wasser nachhaltig fair zu verteilen? Ja, Sie haben vollkommen recht. In Zeiten der Wasserknappheit, glaube ich, muss man alle Möglichkeiten bedenken, die zur Verfügung stehen. Was sozusagen die Verunreinigungsthematik betrif. Dadurch kommt es dazu, dass Wasser in Hausbrunnen, der vielleicht sogar eine Trinkwasserqualität hätte, nicht mehr genutzt werden kann als Trinkwasser. Und das wiederum schafft Wasserbedarf, also eine Situation, die man eigentlich verhindern müsste. Es gibt natürlich in der EU genügend Richtlinien und es gibt auch einen Aktionsplan gegen Nitratverunreinigung im Grundwasser. Und da gab es ganz jüngst eine ganz revolutionäre Entscheidung dazu, genau zu diesem Thema, nämlich, dass bei der Erstellung dieses Aktionsplans gegen Nitrate im Gewässer, die NGOs mit Sprachrechte haben. Das ist also bislang im österreichischen Wasserrechtsgesetz nicht vorgesehen gewesen, aber nach der Aarhus-Konvention hat also der EuGH hier ausgesprochen, dass etwa in Gebieten, hier ausgesprochen, dass etwa in Gebieten, die ganz intensiv genutzt werden, der Nitrataktionsplan, da muss ein solcher erstellt werden, wenn die Nitratwerte im Grundwasser nicht stimmen, dass hier diese NGOs auch sagen können, diese Maßnahmen, die da drinnen sind, sind ungenügend. Das wurde dann jetzt auch letztlich im Wasserrechtsgesetz nachgebessert. Grundsätzlich interessiert mich auch, gerade in Zeiten von Trockenheit, gibt es da jetzt auch schon Vorgaben in Bezug auf Ressourcenschonung? Zumindest manche Gemeinden haben dann auch den Landwirten nahegelegt, jetzt nicht mehr zu bewässern. Andererseits, wenn die Landwirte davon leben, ist es natürlich schwierig, da jetzt auf Bewässerung zu verzichten. Eingriffsmaßnahmen, wie hier in der Frage angesprochen sind, gibt es derzeit nicht. Also es wird niemandem vorgeschrieben, nur eine bestimmte Wassermenge zu benutzen. Was aber es schon gibt, und das ist genau die Skurrilität an dieser Sache, ist, wir haben vorher über die Wirtschaftlichkeit gesprochen, es gibt in gewissen AGBs von Unternehmen Mindestabsatzmengen, wo man quasi Wasser benutzen muss und sich verpflichtet, diese Mindestabsatzmenge auch zu benutzen. Und diese Mindestwasserabnahmemengen, das muss man natürlich schon hinterfragen. Einnahmemengen, das muss man natürlich schon hinterfragen. In Zeiten der Wasserknappheit kann es ja wohl nicht sein, dass man sozusagen das Wasser auslässt, um diese Mindestabsatzmengen zu bekommen. Aber Einsparungsverpflichtungen im Sinne von Eingriffsmaßnahmen gibt es nicht. Maßnahmen gibt es nicht. Das sind vielleicht Einsparungsgebote und Appelle an die Vernunft und Solidarität, aber keine normativ sanktionierbaren Einsparungspflichten. So wie man es im Laufe des Sommers immer wieder gelesen hat, dass Gemeinden appelliert haben, an die Bevölkerung Wasser zu sparen, aber wenn man es nicht gemacht hat, ist auch nichts passiert, wenn man sich trotzdem sein Pool befüllt hat. Sie haben erwähnt, das Wasserrecht ist schon relativ alt und da stellt sich die Frage, es wurde zwar immer wieder aktualisiert, Sie haben auch einen Punkt genannt, der ergänzt worden ist im Wasserrecht, inwieweit ist es dennoch noch zeitgemäß oder sehen Sie da wichtige Handlungsfelder, wenn es jetzt wirklich darum geht, wir müssen das Wasser schonen, nachhaltig nutzen? Ja, grundsätzlich glaube ich, dass das Wasserrechtsgesetz wirklich eines der besten Gesetze ist, die wir in Österreich haben. Also nicht alles, was neu ist, ist super gut und viele Bestimmungen, die von EU-Seite gekommen sind, haben sich zwanglos hier ins Wasserrechtsgesetz einfügen lassen. Aber dennoch glaube ich, dass genau der Punkt, den Sie hier ansprechen, nämlich gehen wir genügend sparsam mit dieser Ressource um, dass man da das Wasserrechtsgesetz noch einmal kritisch durchforsten könnte und hinterfragen könnte. Das wäre ein schönes wissenschaftliches Projekt für ein Institut, aber die Frage ist natürlich legitim. Kritisch sieht Erika Wagner auch das Modell der Wassergenossenschaften. Die genossenschaftliche Struktur im Zusammenhang mit dem Wasserrecht erleichtert sicherlich vieles, nimmt auch der öffentlichen Hand viele Aufgaben ab. Man muss aber schon sehen, dass trotz der Vorteile quasi der Selbstorganisation auch gewisse Nachteile bestehen. In der genossenschaftlichen Organisation herrscht das Mehrheitsprinzip und nicht alles, was die Mehrheit will, ist sinnvoll und der Umwelt zuträglich. Das heißt also, da besteht keine Verpflichtung zur Wahrnehmung des Nachhaltigkeitsgedankens. Und Überprüfungen gibt es nur im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit oder auf die Wasserqualität. Aber so Werthaltungen wie Nachhaltigkeit, aber auch Rechtsschutz des einzelnen Mitglieds, der also gegen die Ansicht der Mehrheit ist, da herrscht derzeit ein Rechtsschutzdefizit, das im Wasserrechtsgesetz meines Erachtens nachgebessert gehört. Und da bin ich nicht alleine in der Literatur, die das vertritt. Es war sehr viel die Rede von Wirtschaftlichkeit, die dafür gewisse Entscheidungen eine Rolle spielt. Das heißt, was im Grunde zu kurz kommt, ist die Verpflichtung oder der Grundsatz der Nachhaltigkeit, oder? Das vermisse ich da ein bisschen. Ja, ganz richtig. Viele können mit dem Begriff der Nachhaltigkeit nichts anfangen. Er hat aber eine sehr, sehr spezifische Begriffsdimension schon seit jeher, kommt aus der Forstwirtschaft im 18. Jahrhundert und ist spätestens seit der genauen Konkretisierung durch die sogenannten Sustainability Goals der Vereinten Nationen aus 2014 ganz konkret festgelegt. Und das Ziel Nummer 6, das Sustainability Goal, also das Nachhaltigkeitsziel Nummer 6, ist die Wasserfair- und Wasserentsorgung. Und daher ist also ganz klar, dass das auch ein Thema des Wasserrechtsgesetzes sein muss. Erika Wagner, Leiterin des Instituts für Umweltrecht an der JKU über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Kritikpunkte an der Wasserversorgung in Oberösterreich. Christian Kneidinger vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung sieht einige Punkte naturgemäß etwas anders. Er leitet das Referat Trinkwasservorsorge in der Abteilung Wasserwirtschaft. Ich habe unter anderem nachgefragt, wie es um die Versorgungssicherheit von Trinkwasser in Oberösterreich bestellt ist und welche Maßnahmen es im Hinblick auf die Zukunft gibt. Christian Kneidinger, vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben für das Gespräch. Sie sind Leiter des Referats für Trinkwasservorsorge im Amt der oberösterreichischen Landesregierung. Was ist dieses Referat und was sind da die Aufgabengebiete? Trinkwasservorsorge steckt wahrscheinlich schon im Namen, aber was heißt das konkret? Wir in der Trinkwasservorsorge haben eben, wie der Name schon sagt, Vorsorge zu tragen zum Schutze des Trinkwassers. Das heißt, wo das Trinkwasser herkommt aus dem Untergrund. Wir sind im Sachverständigendienst Hydrogeologie tätig, das heißt wir sind in den wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren zuständig für die Festlegung von Wasserschutzgebieten und auch für Wasserschongebiete. Zum anderen machen wir Grundlagenarbeiten auch in diesem Bereich, wo es um die Grundlagen des Grundwassers geht. Das heißt, wo kommt das Grundwasser her, welche Geschwindigkeiten, aus welcher Richtung kommt das Grundwasser. Man muss sich vorstellen, das Grundwasser ist im Untergrund unterwegs und es geht um den Schutz des Grundwassers im Hinblick auf den Schutz eines bestimmten Brunnens oder einer Quelle. Das sind so die Haupttätigkeiten. Wir beschäftigen uns aber auch auf der anderen Seite mit dem Thema Trinkwasser-Notvorsorge, eben vorbereitende Sachen auch für bestimmte Krisenfälle. Was können Wasserversorger tun und wie können wir darauf reagieren? Grundsätzlich, wie ist denn die Versorgung von Trinkwasser strukturiert? Also es gibt ja einerseits viele Haushalte, die selber Hausbrunnen haben. Es gibt aber auch öffentliche Wasseranlagen. Wie schaut da die Struktur in Oberösterreich aus? Wie schaut da die Struktur in Oberösterreich aus? Wir haben in Oberösterreich die glückliche Situation, dass wir grundsätzlich über das Bundesland verteilt fast überall Grundwasser haben, das für die örtliche Trinkwasserversorgung herangezogen werden kann. Wasserversorgung in Oberösterreich, weil wir die Wasserversorgung sehr ortsnah und oftmals im eigenen Gemeindegebiet sicherstellen können. 50 Prozent der Gemeinden in Oberösterreich stellen die Trinkwasserversorgung aus der Ressource aus dem eigenen Gemeindegebiet sicher. Das heißt, wir haben ausgenommen von den großen Städten und den Verbänden viele Gemeinden, die die Wasserversorgung aus dem eigenen Gemeindegebiet auch sicherstellen und sicherstellen können. Und das bedingt auf der anderen Seite viele Wasserversorger. Wir haben insgesamt an die 1500 Wasserversorger in Oberösterreich, die sich zusammensetzt aus ca. 1100 Wassergenossenschaften, aus ca. 350 Gemeindewasserversorgungsanlagen, aus ca. 20 Wasserverbänden und 4 oder 5 großen privaten Wasserversorgern, oder fünf großen privaten Wasserversorgern, wie die Linzer G, WDL, E-Werk Gewels oder die Energie Ried, die praktisch die Wasserversorgung dieser Städte und der Umgebung dieser Städte sicherstellt. Was aber noch ist, sind die Hausbrunnen. Das sind ca. 14-15% in Oberösterreich, werden noch über eigene Hausquellen oder Brunnen versorgt. Wer genau sind jetzt die Wasserverbände und auch die Wassergenossenschaften? Wer ist da jetzt Mitglied? Sind das Gemeinden oder sind das jetzt grundsätzlich auch Wasserverbraucher oder Personen, die selbst Quellen haben? Wie kann man sich das vorstellen? die selbst Quellen haben. Wie kann man sich das vorstellen? Wassergenossenschaften sind private Vereinigungen von mindestens drei Personen, die eine Wassergenossenschaft gründen können und gemeinsam die Ziele der Wasserversorgung für ihren Bereich sicherstellen können. Das sind dann Körperschaften öffentlichen Rechtes und können als solches auch nach Wasserrechtsgesetz die Wasserversorgung sicherstellen. Auf der anderen Seite Verbände sind Zusammenschlüsse oder Vereinbarungen auch wieder nach Wasserrechtsgesetz zwischen mehreren Gemeinden, wobei auch Verbandsmöglichkeiten sind, wo Gemeinden und Wassergenossenschaft gemeinsam in einem Verband sind. Wassergenossenschaften stellen vorrangig die Wasserversorgung im ländlichen Raum sicher. Genossenschaften sind Versorgungen auf Eigeninitiative oftmals und spielen in Oberösterreich eine sehr wesentliche Rolle. In jenen Bereichen, wo eben oftmals keine kommunalen Wasserversorgungen, Gemeindewasserversorgungen hingekommen sind oder weiter entfernt sind. Sie haben erwähnt, es ist in Oberösterreich ein sehr wesentliches Modell, aber auch ein altes Modell, habe ich gehört. Und da gibt es auch Kritik daran eigentlich an den Genossenschaftsmodellen. Einerseits hat es den Vorteil, dass der öffentlichen Hand auch Aufgaben abgenommen werden durch dieses Selbstorganisieren. Andererseits gibt es Umweltjuristinnen, die da einerseits ein Rechtsdefizit, Rechtsschutzdefizit für Einzelne bemängeln und andererseits, dass es auch hier in Bezug auf die Nachhaltigkeit ja keine Verpflichtungen gibt, weil ja die Genossenschaften das untereinander ausmachen oder unter den Mitgliedern ausmachen, was für sie sozusagen das Beste ist in der Versorgung. Wassergenossenschaft, glaube ich, sind keine veraltete Möglichkeit der Wasserversorgung. Ich glaube, dass es für den ländlichen Raum, dort wo entlegene Bereiche sind, durchaus Sinn macht, dass man Wassergenossenschaften gründet und mit diesen auch die Wasserversorgung sicherstellt. Das, was vielleicht in dieser Geschichte, was Sie angesprochen haben, gemeint war, sind auch Wassergemeinschaften. Wassergemeinschaften sind wiederum eine Form, wo privatrechtliche Vereinbarungen zwischen mehreren Grundeigentümern vorhanden sind und miteinander die Wasserversorgung sicherstellen. und miteinander die Wasserversorgung sicherstellen. Aber die Wassergenossenschaften sind im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes festgelegte und gegründete Körperschaften öffentlichen Rechtes und unterliegen auch dem Wasserrechtsgesetz, haben auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit und sind auch der Nachhaltigkeit verpflichtet. Und was den Wassergenossenschaften sicher vom Vorteil ist, ist, dass sie in ihrem Wirkungsbereich sehr viel selber zwar entscheiden können und ehrenamtlich einiges machen können, aber sie unterliegen genauso dem Wasserrechtsgesetz, sie unterliegen der Trinkwasserverordnung und dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Ich würde nicht sagen, dass Wassergenossenschaften eine veraltete Form ist, sondern für den ländlichen Raum eine wichtige Position einnehmen und auch eine wichtige Rolle spielen dabei. Sie haben es so formuliert, es gibt noch Hausbrunnen. Höre ich da jetzt richtig heraus, dass eigentlich das Ziel ist, dass man dann eben an öffentliche Wasserversorgungsanlagen angeschlossen wird und Hausbrunnen dann weniger nutzt? Ja, wir sind in Oberösterreich in der Situation, dass wir im Vergleich zu anderen Bundesländern noch einen sehr hohen Hausbrunnenanteil haben, nämlich an die fast 15 Prozent. Das Thema ist bei den Hausbrunnen, dass sie oftmals nach wie vor in besiedelten Bereichen vorhanden sind, sprich in Wohnsiedlungen oder Dörfern, wo nebenbei viele andere Nutzungen stattfinden. Sprich, da wird ein Haus gebaut oder Kanalanlagen führen nahe am Brunnen vorbei. Der Brunnen steht unmittelbar an der Kellerwand oder Dachwässer werden im Nahbereich versickert. Und das stellt für die Trinkwasserqualität in den Hausbrunnen immer wieder qualitative Probleme da. Und zum anderen sind die Hausbrunnen. In Oberösterreich findet ja seit 1991 auch die Untersuchung von Hausbrunnen statt. Und die Ergebnisse zeigen klar, dass in der Hausbrunnen sowohl qualitativ als auch quantitativ, sprich baulich, aber auch in der Qualität starke Defizite aufweist. Nämlich, dass im Schnitt, wenn man die jährlichen Untersuchungen heranzieht, dass an die 60, 70 Prozent der Hausbrunnen nicht den Standards der Trinkwasserverordnung entsprechen. Ziel ist es, nicht in Oberösterreich die Hausbrunnen auslaufen zu lassen, sondern Hausbrunnen in jenen Bereichen, wo es wirtschaftlich, volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, eine öffentliche Versorgung hinzubauen, dass dort der Hausbrunnen weiterhin etabliert bleibt, in einer qualitativ und baulich guten Ausprägung und eben in besiedelten Bereichen, wo zusammenhängende Siedlungsbereiche vorhanden sind, Hausbrunnen ein Auslaufmodell sein soll, weil eben einerseits qualitativ und auch auf der anderen Seite aber gegenseitige Beeinflussungen immer wieder Thema sind und auch volkswirtschaftliche Lösungen innerhalb der Siedlung schwieriger werden, wenn viele in einem Bereich nicht mitmachen. Das heißt jetzt für den eigenen Hausbrunnen gibt es jetzt keine regelmäßigen Kontrollen der Wasserqualität. Bin ich da selbst dafür verantwortlich für die Qualität? Im Grunde ist man selbst verantwortlich. Es gibt schon Festlegungen, wo das Wasser auch von Hausbrunnen alle fünf Jahre qualitativ zu überprüfen ist. Das liegt aber auch wieder mehr oder weniger in der Eigenverantwortung der Hausbrunnenbesitzer, aber auch an den Gemeinden. Aber Tatsache ist, dass die Eigenkontrolle und die Eigenüberwachung der Hausbrunnen sehr vernachlässigt wird und in den meisten Fällen eben nicht stattfindet und erst reagiert wird, wenn entweder das Wasser signifikant Probleme verursacht, sprich, dass jemand erkrankt oder dass Trübungen auftreten oder dass eben kein Wasser da ist. Dann wird meistens reagiert und dann ist es aber eben zu spät bzw. ist es schwierig, eine Ersatzversorgung auch sicherzustellen. Und das ist auch ein Grund, warum Hausbrunnen eben in Siedlungsbereichen durchaus weniger Sinn machen, sondern eben gemeinsame volkswirtschaftlich sinnvolle Versorgungsstrukturen entwickelt werden sollen, eben auf genossenschaftlicher oder auf kommunaler Ebene. auch zur Frage der Anschlusspflicht an kommunale Wasserversorgungsanlagen. Konkret ist mir auch der Fall einer Nachbarschaft bekannt, die gemeinsam einen Hausbrunnen hatte und die eben dann an die städtische Wasserversorgung angeschlossen worden ist. Im Zuge dieser Anschlusspflicht ist es aber dann so, dass die Haushalte dann die Kosten dafür selbst tragen. Warum ist das so? Also gibt es dann auch zum Beispiel Förderungen dafür oder so, wenn man jetzt schon dazu verpflichtet wird, sich anschließen zu lassen an die Wasserversorgung? Ja, grundsätzlich muss man sagen, der Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung, in dem Fall an eine Gemeindewasserversorgung, ist geregelt im OE-Wasserversorgungsgesetz. Darin ist geregelt einerseits die Anschlussverpflichtung und auf der anderen Seite der Bezug des Wassers aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Vom OE-Wasserversorgungsgesetz sind ausschließlich Gemeindewasserversorgungsanlagen betroffen. Also bei einer Wassergenossenschaft als solches gilt das in der Form nicht. Das Thema ist, dass jedes Objekt, das im 50-Meter-Bereich einer öffentlichen Leitung liegt, eben anschließen muss. Und der Anschluss an das Objekt ist eben laut diesem Gesetz, OE-Wasserversorgungsgesetz, geregelt, dass die Kosten der Grundbesitzer als solches oder der Objektbesitzer als solches zu leisten hat. Das ist geregelt in diesem Gesetz. Es hat zwar bis 2015 die Möglichkeit gegeben, dass dort die Gemeinden auch Teile der Kosten übernehmen haben können, aber im neuen EU-Wasserversorgungsgesetz ist es dezidiert geregelt, dass eben der, der in den Genuss des Anschlusses eines Objektes kommt, auch diesen auch selber zu zahlen hat. Besondere Fälle gibt es natürlich, aber das ist vielleicht schon ein bisschen im Detail, aber wenn jemand weiter weg als die 50 Meter ist und anschließen möchte, dann gibt es schon Möglichkeiten ab einer gewissen Entfernung, dass er Teile davon gefördert bekommt in geringem Maße. Aber das hat nichts mit der Anschlusspflicht als solches zu tun und hat nichts mit dem Pflichtanschlussbereich zu tun, diesem 50 Meter, sondern da geht es um Objekte, die weiter weg entfernt sind und an die öffentliche Versorgung anschließen möchten. Wenn es jetzt zum Beispiel im Haus Brunnen gibt und es eben dann diese Anschlusspflicht ist, also dass man dann eben an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen ist, was passiert dann mit Brunnen gibt und es eben dann diese Anschlusspflicht ist, also dass man dann eben an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen ist. Was passiert dann mit dem Brunnen? Ist es dann ungenutztes Wasser? Nein, der Hausbrunnen, auch wenn ein Objekt jetzt an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist, kann der Hausbrunnen weiterhin zum Beispiel für die Gartenbewässerung oder für sonstige Nutzungen verwendet werden. Aber er darf natürlich nicht in das Versorgungssystem als solches eingeleitet werden oder eine Verbindung hergestellt werden. Also das ist strikt zu trennen, dieses Versorgungssystem. Aber für den Nutzwasserbereich, zum Beispiel ein Pool befüllen, wird man aus diesem Hausbrunnen bewerkstelligen können und auch dürfen. Aber er darf nicht mit dem Versorgungssystem der öffentlichen Wasserversorgung verbunden sein. Es ist vorhin auch um die Qualitätssicherung gegangen und um das Thema Wasserschutzgebiete. Qualitätssicherung gegangen und um das Thema Wasserschutzgebiete, also rund um Wasserversorgungsanlagen gibt es eine gewisse Zone oder mehrere Zonen, die definiert sind als Wasserschutzzonen. Könnten Sie noch einmal erklären, was damit genau auf sich hat und wie groß diese Schutzzonen dann sind? Im Wasserrechtsgesetz ist geregelt, dass zum Schutze von Brunnen oder Quellen Wasserschutzgebiete einzurichten sind. Wir haben in Oberösterreich an die 4.500 Wasserschutzgebiete, um das zuströmende Grundwasser vor anderen Beeinflussungen möglich zu schützen. Und in Österreich haben wir dazu auch Regelwerke, die festlegen, wie Schutzgebiete grundsätzlich auszulegen sind. Und ein Schutzgebiet besteht aus mehreren Zonen, nämlich aus der Zone 1. Das ist der unmittelbare Umgebungsbereich vom Brunnen. Das sind wenige Meter um den Brunnen herum, die praktisch die bauliche Anlage als solches schützen sollen. Dort hat absoluten Vorrang eben die Wasserversorgung, dort darf nicht aufgegraben oder irgendwelche Manipulationen herumgemacht werden. Darauf aufbauend im Zustrombereich, wo das Grundwasser herkommt, gibt es dann die Schutzzone 2 oder auch bakteriologische Schutzzone. Das heißt, in dieser Schutzzone geht es vorrangig um die hygienische Komponente des Schutzes des Grundwassers. Sprich, dort sollen keine Maßnahmen mit Düngung, organischer Düngung, Wirtschaftsdüngung, Ausbringung, Viehweide und so vor sich gehen. Und vor allem soll in diesem Bereich, dieser Zone 2, auch möglichst keine Aufgrabungen oder Eingriffe in den Untergrund vorgenommen werden. Dieser Zustrombereich umfasst im Grunde einmal den 60-Tage-Zustrom-Bereich. Das heißt, das ist jener Bereich, wo das Grundwasser im Untergrund rein rechnerisch oder auch durch Färbeversuche nachgewiesen 60 Tage bis zum Brunnen unterwegs ist. Das ist dieser Schutzzonen-2-Teil. Und darüber hinaus gibt es noch für wasserwirtschaftlich bedeutendere Anlagen, sprich Anlagen, die mehr als 50 Personen versorgen, kommt auch eine Schutzzone 3 dazu, die praktisch noch den weiteren Schutz sicherstellen soll gegenüber größeren Gefahrenpotenzialen, weiteren Schutz sicherstellen soll gegenüber größeren Gefahrenpotenzialen, sprich, dass dort keine Verkehrsverbindungen größere durchgehen, dass dort keine Gewerbegebiete angesiedelt werden oder dass dort größere Eingriffe in den Untergrund stattfinden wie Kiesabbau oder sonstige Sachen. Und dieser Bereich, der Zone 3, kann bei großen Wasserversorgungsanlagen bis zum Jahreszustrombereich gehen. Diese Schutzzonen, wenn die jetzt in ein anderes Grundstück reichen, ist es dann auch so, dass in einem anderen Grundstück dann auch keine Grabungen durchgeführt werden können oder auch, dass das Grundstück dann vielleicht auch landwirtschaftlich gar nicht so genutzt werden kann? dass das Grundstück dann vielleicht auch landwirtschaftlich gar nicht so genutzt werden kann. Ja, das kommt regelmäßig vor natürlich, weil Schutzgebiete fast immer mehrere Grundstücke umfassen, weil das Grundwasser, muss man sich vorstellen, im Schnitt mit wenigen Metern pro Tag unterwegs ist, praktisch im Untergrund und im Zustrombereich kann die Ausdehnung eines Schutzgebietes, wenn ich sage jetzt mal, wenn es mit zwei Meter pro Tag Fließgeschwindigkeit unterwegs ist, das Grundwasser, dann haben wir eine Schutzzone 2 für den parteologischen Schutz eben von 120 Meter im Zustrombereich und da kann es durchaus sein, dass mehrere Grundstücke und Grundbesitzer betroffen sind. Oftmals auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, wo eben dann zum Beispiel nicht Viehweide betrieben werden darf oder wo keine Wirtschaftsdüngerausbringung stattfinden darf. Diese Einschränkungen sind aber dann auch zu entschädigen. Das heißt, da gibt es Regelungen und Berechnungen, dass eben solche Rechte, die vorher erlaubt waren oder Maßnahmen, die vorher erlaubt waren, auch entschädig 3 betroffen sind, haben wir oftmals auch Verfahren, wo 10, 20 oder mehr Grundbesitzer in diese Schutzgebietsverfahren eingebunden sind. Und das bewirkt natürlich auch, dass es wichtig ist, dass im Vorfeld informiert wird, dass aufgeklärt wird, warum dieses Schutzgebiet kommt, welche Maßnahmen auch damit verbunden sind. Aber im Grunde muss man auch sagen, dass auch die Landwirtschaft, speziell in den Zonen 3, die herkömmliche Landwirtschaft in weiten Teilen auch weiterhin gewährleistet und ermöglicht wird und keine totale Einschränkung ist als solches. Aber dazu haben wir auch in Oberösterreich, dass im Schutzgebiet einen guten Weg nehmen, wenn sie eingerichtet werden, haben wir eine Broschüre auch herausgebracht, ein Handbuch, der Weg zu einem Schutzgebiet, wo eben der Wasserversorger gemeinsam mit den Grundbesitzern und den Planern eben einen guten Dialog führen kann und soll, um eben den Schutz des Grundwassers und des Trinkwassers verständlich zu machen und auch für alle auch begreifbar zu machen. Wenn wir jetzt beim Schutz von Trinkwasser sind und bei der Qualität, da gibt es ja bei Versorgungsanlagen dann auch Kontrollen. Nach welchen Richtlinien geht man da vor in der Qualitätssicherung? Die Anforderungen vom Wasser für den menschlichen Gebrauch ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verankert und das im Verkehr bringen des Trinkwassers ist über die Trinkwasserverordnung geregelt. über die Trinkwasserverordnung geregelt. Einerseits beinhalten diese Gesetze, welche Parameter sind zu untersuchen und zu beproben. Auf der anderen Seite, wie oft sind Kontrollen durchzuführen, sprich kleine Wasserversorger haben eine Kontrolle am Wasserspender zum Beispiel. Größere Wasserversorger, ich sage jetzt mal über 50 versorgte Einwohner, haben dann auch Wasserversorgungskontrollstellen im Versorgungsnetz. Das heißt, nicht nur die Qualität am Wasserspender als solches wird überprüft, sondern auch im Versorgungsnetz werden Proben genommen, um eben die Kontrolle der Trinkwasserqualität vornehmen zu können. Und in der Trinkwasserverordnung und im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es eben vorrangig um die Qualität am Konsumenten. Also da geht es eben nicht um die Qualität alleine im Grundwasser, sondern der Trinkwasserverordnung ist es auch wichtig eben oder gerade wichtig, wie die Qualität am Verbraucher selber ist praktisch. Kommen wir zu einem in diesem Sommer akut gewordenen Thema, nämlich auch der Wasserknappheit und der Trockenheit und da ist immer wieder auch die Frage aufgetaucht, auch medial, inwieweit die Trinkwasserversorgung dadurch gefährdet ist. Inwieweit ist das jetzt auch in Ihren Bereichen spürbar, dass eben die Sommer trockener werden oder nicht nur die Sommer, ja auch die Winter werden trockener und dass es da irgendwie zu einer Wasserknappheit führt? Winter werden trockener und dass es da irgendwie zu einer Wasserknappheit führt. Ja, wir spüren das in Oberösterreich natürlich auch, dass längere Türeperionen oder anhaltende Zeiträume von Trockenheit vorhanden sind. Wir haben das besonders gespürt 2018, wo der ganze Sommer oder lange Zeiträume des Jahres eben wenig oder kein Niederschlag war. Natürlich regional unterschiedlich, auch in Oberösterreich. Man muss jedoch sagen, dass im Hinblick auf die Wasserversorgung in erster Linie Probleme aufgetreten sind. Im Bereich wieder bei den Hausbrunnen und ganz kleinen Wasserversorgungsanlagen, Hausbrunnen und ganz kleinen Wasserversorgungsanlagen auch vorrangig in jenen Bereichen, die hydrogeologisch bedingt geringere Grundwasserreserven aufweisen, wie das Kristallin der böllischen Masse, das Müllviertel oder der Sauberald oder der Bereich der Flüschzone im Alpenvorland, wo vorrangig Probleme aufgetreten sind, aber vorrangig im Hausbrunnen und im Hausquellenbereich. Man muss sich das vorstellen, der Hausbrunnen ist errichtet wie ein Strohhalm, der in das Grundwasser eintaucht, aber nur so weit, dass er mal Grundwasser erreicht. Aber das heißt nicht, dass das Glas jetzt darunter leer ist, sondern die Grundwassermächtigkeit darunter ist noch vorhanden, aber der Brunnen ist nicht so tief gegraben, dass er auch tieferes Grundwasser entnehmen kann. Und daher sind eben bei sehr tiefen Grundwasserständen in Oberösterreich gerade 2018, 2019 sehr viele Hausbrunnen trocken gefallen, weil sie eben nicht tief genug in den Grundwasserkörper hineingebohrt oder gegraben wurden und dann teilweise tiefer gegraben werden mussten. Und das ist ein Thema, warum die Hausbrunnen sehr stark betroffen waren. Aber zurück zu den Wassergenossenschaften und öffentlichen Wasserversorgern. Da hat es sehr wenig Probleme gegeben. Wir haben eine Umfrage durchgeführt Ende 2018, wo von 1300 Wasserversorgern in Oberösterreich 750 teilgenommen haben. Die Rückmeldungen waren so, dass drei Prozent dieser Wasserversorger Probleme hatten in der Versorgung oder die Versorgung auf andere Beine stellen mussten. Bei circa 20 Prozent der Wasserversorger war jedoch auch zu erkennen, dass sie erkannt haben, dass Maßnahmen zu setzen sind, um eben für zukünftige Trockenperioden besser aufgestellt zu sein. Und wir inberösterreich und auch seitens des landes oberösterreichs empfehlen auch den wasserversorgern sich im hinblick auf die versorgung sicherheit auf mehrere standbeine zu konzentrieren sprich nicht nur einen brunnen zu haben sondern zwei brunnen oder auch verbindungen zu benachbarten Wasserversorgern zu haben, Störfall- und Krisenmanagement in der Wasserversorgung selber auch durchzuführen. Das heißt, mich auf eine Krise auch vorzubereiten. Wie sind meine Speichervolumina in den Hochbehältern? Bin ich auch abgesichert in Bezug auf Starkniederschläge? Weil das ist auch oftmals ein Thema. Wo sind meine Anlagen errichtet? Habe ich dort ein Problem bei Hochwasser? Und das sind lauter so Sachen, die wichtig sind im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in Krisensituationen. Das heißt, Sie haben da jetzt schon eine Reihe an Maßnahmen genannt. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie da jetzt auch für die Zukunft? Also Sie haben 2018 genannt, dass es eine Trockenheit gegeben hat. Wir erfahren es auch jetzt in diesem Jahr, das wird ja uns immer weiterhin begleiten. Liegt die Lösung jetzt darin, Brunnen tiefer zu bauen oder mehr Brunnen zu bauen? Oder sehen Sie da auch woanders einen Handlungsbedarf, also vor allem auch bei der Nutzung der Ressource Wasser? Ja, bei der Nutzung der Ressource Wasser muss man natürlich in der Trinkwasserversorgung immer darauf achten, was ist der Bedarf und wie kann ich diesen sicherstellen. Aber ich muss mir natürlich Gedanken machen, wie schon gesagt, wie kann ich die Wasserversorgung besser aufstellen. Sprich, dass ich mehrere Wasserspender installiere, dass ich mich ressourcenmäßig umschaue, wo sind Wasservorkommen im Nahbereich meiner Wasserversorgungsanlage, die ich weiter nutzen kann. Einerseits, dass man schaut, dass Wasserversorgungen gemeinsam, ortsnah grundsätzlich weiterentwickelt wird, sprich, dass vorrangig in Siedlungsbereichen und in den Gemeinden darauf geachtet wird, dass möglichst gemeinsame Versorgungsbereiche entstehen, weil dadurch im Hinblick auf die Krisensicherheit besser die Maßnahmen gesetzt werden können. Es können gemeinsame Hochwälder gebaut werden, es können gemeinsame Wasserspender errichtet werden und darüber hinaus ist jeder Wasserversorger natürlich aufgefordert, sich im Hinblick auf verschiedene Krisenszenarien auch vorzubereiten, auch die eigene Wasserversorgung zu überprüfen. Ist mein Hochbehälter oder mein Speichervolumen für die Wasserversorgung ausreichend? Muss ich etwas vergrößern? Wie entwickelt sich der Bedarf in meiner Wasserversorgungsanlage? Sprich kommen Siedlungsbereiche dazu und auf der anderen Seite eben auch schaue, wie kann ich bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch sicherstellen in der Wasserversorgung, sprich dass Spitzenbedarfe hintangehalten werden, wie Poolbefüllungen, dass es da Regelungen gibt, dass nicht auf einmal ein hoher Bedarf entsteht, wo die Wasserversorgung an die Grenzen kommt, ist oftmals weniger ein Thema, dass die Ressource Grundwasser oder Trinkwasser nicht vorhanden ist, sondern es ist immer eine Frage der Gleichzeitigkeit. Eben wenn in einem Ort zur gleichen Zeit 50 Pools gefüllt werden, kann der Hochwelter noch so groß sein, wird er nicht ausreichen. Und diese Regelungen sind auch ein Teil, um sich gut aufzustellen, dass eben keine Probleme in der Wasserversorgung auftreten. Was weiter wichtig ist, da sind wir von der Abteilung Wasserwirtschaft auch sehr dahinter, dass wir jene Bereiche in Oberösterreich erkunden, wo besonders bedeutende Grundwasservorkommen sind, dass diese Bereiche auch für die Zukunft geschützt bleiben. wie Gewerbegebiete oder Kiesabbau oder sonstige Sachen stattfinden, weil diese Bereiche für die Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Zukunft natürlich auch eine Rolle spielen werden. Der größte Nutzer eigentlich von Wasser ist ja grundsätzlich auch die Industrie, also gar nicht so die Haushalte. Auch Landwirtschaft verbraucht viel Wasser und da gibt es auch Vorschläge, dass in Zukunft bei Wasserknappheit oder generell in Bezug auf nachhaltige Nutzung auch die Trinkwasserversorgung Priorität bekommt. Können Sie dazu ein bisschen was sagen? Das ist jetzt mehrfach ein Thema, eben das Stichwort Vorrang Trinkwasser gegenüber anderen Nutzungen. Es ist richtig, dass natürlich die Industrie und Gewerbe einen großen Anteil an Grundwasser nutzt. Hier muss man jedoch sagen, dass die Nutzwasserentnahmen der Industrie oftmals auch in sehr oberflächengewässernahen Bereichen stattfindet, sprich Uferfiltratentnahmen stattfinden. Aber im Hinblick auf die Situation, dass die Ressource in Zukunft knapper werden wird, die Studie Wasserschatz Österreich hat das ja auch gezeigt, dass aufgrund der klimatischen Veränderungen mit Ressourcenrückgängen von bis zu 23 Prozent im Schnitt in Österreich zu rechnen ist. Und das wird auch in Oberösterreich so sein. Und daher ist es sicher wichtig, dass man sich über das Gedanken macht, wo muss ich die Ressource Grundwasser nutzen? Vor allem im gewerblichen Bereich, im Kühlwasserbereich. Muss ich mit Grundwasser kühlen oder muss ich den Prozess mit Grundwasser organisieren oder gibt es andere Möglichkeiten, gibt es Substitute? Auch das Thema Bewässerung wird weiter in den Vordergrund rücken. Zurzeit ist in Oberösterreich die Bewässerung als solches nicht so weit verbreitet. Wir haben schon im Bereich Gemüsebau und so Bewässerungen, aber es wird in Zukunft die Bewässerung eine größere Rolle spielen, wo auch Ackerkulturen bewässert werden. Und da ist darauf zu achten, dass einerseits die Bewässerungssysteme in den Fokus rücken. Kann es Tröpfchenbewässerung sein oder müssen es Regensprenger sein? Wo werden die Bewässerungsbrunnen installiert? Und daher ist es auch wieder wichtig, dass die Schutzgebiete und die Bereiche der Trinkwassergewinnungen entsprechend geschützt werden, dass genau in diesen Zustrombereichen keine Bewässerungsbrunnen errichtet werden, weil diese natürlich in Konkurrenz zu Trinkwasserversorgungen dann stehen können. Und da laufen auf Landesebene, aber vor allem auch auf Ministeriebene zurzeit intensive Diskussionen. Und da ist man daran, zu den Instrumenten, die man jetzt schon im Wasserrecht hat, dem Trinkwasser Vorrang zu geben, welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es, das wird jetzt auf höchster Ebene auch diskutiert und es wird sich da auch etwas tun. Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Damit sind wir am Ende dieser Ausgabe von Klima und Du zum durchaus komplexen Thema der Wasserversorgung. Tipps zum sinnvollen und sorgsamen Umgang mit Wasser findet man auf diversen Webseiten, etwa von Wasserversorgern wie der Linz AG oder auch auf den Seiten des Landes Oberösterreich. oder auch auf den Seiten des Landes Oberösterreich. Bei Fragen rund um das Thema Trinkwasser gibt es außerdem eine Trinkwasser-Hotline des Landes Oberösterreich. Die Links dazu finden Sie im Webseiteneintrag zu dieser Sendung und im Sendungsarchiv unter cba.fro.at. Mein Name ist Marina Wetzelmeier und ich bedanke mich fürs Dabeisein. Bis zum nächsten Mal. Auf Wiederhören. សូវាប់បានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបានបា Klima und Du Die Verantwortung für die globale Erwärmung wird seit Jahrzehnten zwischen Politik, Industrie und Konsumentinnen und Konsumenten hin und her geschoben. Was können wir Einzelne wirklich zur Bewältigung der Klimakrise beitragen? Gemeinsam mit Expertinnen und Experten suchen wir nach Auswegen und Lösungen. Die wöchentliche Informations- und Diskussionssendung der Freien Medien in Oberösterreich.