음... Hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm Danke für die Einleitung und danke für die Einladung. Mein Name ist Iris Wolkmann, der Boris hat es schon gesagt. Ich bin Mitarbeiterin in der Arbeiterkammer Oberösterreich in der Abteilung Wirtschaft, Sozial- und Gesellschaftspolitik, im Team Sozialpolitik und beschäftige mich eigentlich schon seit Jahren mit der alten Sozialhilfe, mit der Mindestsicherung und jetzt wieder mit der Sozialhilfe, mit der alten Sozialhilfe, mit der Mindestsicherung und jetzt wieder mit der Sozialhilfe. Was der Börscher gesagt hat, die Artikel 15a BVG-Vereinbarung zur Mindestsicherung ist Ende 2016 schon ausgelaufen, das heißt, Türkis Blau hat massiv dagegen gearbeitet, vor allem aus den Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich, dass diese Vereinbarung nicht mehr verlängert wird. Das heißt, sie waren wirklich daran interessiert, dass die Mietersicherung geschlagen wird und dann haben wir eben unter Türkis-Blau im Endeffekt dann das Sozialvergrundsatzgesetz bekommen. Das ist dann zwar 90% abgetreten und die Bundesländer haben im Endeffekt eine gewisse Zeit von Zeit gehabt, ich glaube sechs Monate und Oberösterreich und Niederösterreich waren wiederum die ersten Bundesländer, die dieses sehr verschlechternde Gesetz im Vergleich zur Mindestsicherung dann mit 1. Jänner 2020 umgesetzt hat. Niederösterreich, Oberösterreich. Dann haben die anderen Bundesländer so sukzessive nachgezogen. Und es gibt drei Bundesländer, die immer noch die Mindestsicherung haben. Das ist Wien, Burgenland und Tirol. Das heißt, man kann grundsätzlich jetzt sagen, dass die Sozialhilfe Österreich weiter Fleckerteppich ist. Das heißt, wir haben keine Harmonisierung, wie eigentlich Türkisblau angedacht hat. Und jetzt haben wir, davor war die Sozialhilfe schon nicht wirklich armutsfest und auch die Mindestsicherung nicht. Jetzt haben wir die Teuerung und sind jetzt mit der aktuellen Sozialhilfe, die geschlechtert wurde, natürlich noch viel schlechter dran als davor. Also Sozialhilfe ist massivst reformbedürftig, war es schon früher und jetzt natürlich noch viel mehr. Und natürlich auch in Österreich wird man dann auch sehen, die Zahlen sind rückläufig. Was sehr spannend ist, weil wir ja eine Zunahme der absoluten Armut haben. Das heißt, die absolute Armut hat in Österreich um rund 40.000 Personen zugenommen und die Sozialhilfe, insbesondere in Oberösterreich, ist massiv rückläufig, was natürlich ein Wahnsinn ist. Also es passt irgendwie nicht zusammen. Ich habe mir irgendwie so gedacht, ich fange ein bisschen an mit Daten und Fakten zur Sozialhilfe in Oberösterreich bzw. in Österreich und in den Bundesländern. Ich habe mir jetzt auch ganz aktuell die Sozialhilfe in den Regionen herausgesucht und dann schauen wir uns ein bisschen an, wie ist sie denn ausgestaltet und dann natürlich am Schluss auch unsere Forderungen und Positionen, was eben notwendig wäre in diesem sehr prekären Bereich. Ich habe es genannt, Daten und viel weiß über die Sozialhilfe. Wir haben eben sehr oft auch eine Mischung, das heißt Notstandshilfe oder Sozialhilfe ist dasselbe. Also die Menschen wissen eigentlich nicht, was sind wirklich Sozialleistungen, was sind die Abgrenzungen der Sozialhilfe und so weiter. Es gibt einfach auch begrifflich Probleme in dem Bereich. Und man muss sagen, dass Sozialhilfe das letzte soziale Sicherungsnetz ist. Es greift erst dann, wenn ein Haus bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet und auch kein nennenswertes Vermögen hat. Und die vorgelagerten Systeme im Bereich der Sozialversicherung, also im Bereich der Pensionen, aber auch im Bereich der Ordnungsversicherung, Krankenversicherung, haben versagt. Das heißt, sie haben einfach nicht die Leistung höher oder man hat keinen Zugang zu der Leistung und deshalb müssen Familien dann die Sozialversicherung beantragen. Also es ist das letzte Netz der sozialen Sicherung. Deswegen ist es ganz, ganz wichtig, dass man dieses Netz wirklich stabil ausgestaltet. Das sind die Zahlen. Das heißt, diese Zahlen stammen von Statistik Austria. Sie werden jedes Jahr im Herbst publiziert und wir sehen da praktisch eine Entwicklung vom Jahr 2015 bis jetzt zum Jahr 2021. Das heißt, die Zahlen, die wir jetzt aktuell haben, waren Statistik Austria und wir sehen im Endeffekt, wenn man sich anschaut im Jahr 2019, da hat es praktisch die Mindestsicherung noch gegeben. Da waren wir österreichweit bei rund 270.000 Bezieherinnen. Österreichweit. Jetzt haben wir im Jahr 2021, das ist ganz zum Schluss, dieser letzte Balken, rund 246.000 Bezieherinnen, die eben Anspruch auf Sozialhilfe haben. Und bei diesen Bezieherinnen haben wir sowohl Männer, Frauen als auch Kinder drinnen. Das heißt, das ist nicht personenbezogen, sondern natürlich eher familienbezogen. Das heißt, auch hier haben Kinder, die in armutsbetroffenen Familien leben, einen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Und natürlich beantragt eben die erwachsene Person. Wir sehen auch, dass die meisten Sozialverbezieherinnen, ich glaube rund 60 Prozent sind es jetzt, in Wien leben. Also rund 160.000 Personen sind eben in Wien sozial verbezieht. Oberösterreich hat eben einen sehr geringen Anteil von rund 6 Prozent. Da haben wir jetzt aufgrund der Statistik von Statistik Austria rund 19.000 Bezieherinnen im Bereich der Sozialbeziehung, nein nicht 19.000, sondern 11.000 Bezieherinnen, also ein sehr geringer Anteil und wir sehen einen Rückgang seit dem Jahr 2019. Also laut Statistik Austria ist der Rückgang relativ hoch, von rund 16.000 auf rund 11.000 und vergleicht man die ganze Geschichte mit dem Vorjahr, das heißt 2020 mit 22 haben wir in Oberösterreich einen Rückgang von minus 25% an Bezieherinnen, obwohl wir da eigentlich auch schon die Cold-Pandemie drinnen haben, die Teuerung und so weiter. Aber die gigantischen Einmalzahlungen, 100 bis 100. Genau, es sind eben nur Einmalzahlungen und reichen natürlich nicht aus. Und wir haben also einerseits eine Verschlechterung gehabt im Leistungsrecht, aber natürlich auch eine Verschärfung im Vollzug. Das heißt, eigentlich müsste man schauen, dass die Menschen leichter Zugang haben zu einer sozialen Leistung, dass sie gefördert werden, dass die Menschen Zugang haben zu einer sozialen Leistung, aber da haben wir eigentlich eher ein restriktives Regime. Es hat Studien gegeben zur sogenannten Nicht-in-Anspruchnahme-Quote. Im Bereich der alten Sozialhilfe, da haben wir rund 50 Prozent gehabt, das ist auchin-Anspruchnahme-Quote im Bereich der alten Sozialhilfe. Da haben wir rund 50 Prozent gehabt, das ist auch der Non-Take-Up-Quote von 50 Prozent, also rund die Hälfte der damaligen Sozialhilfebezieherinnen hat eben die Sozialhilfe nicht beantragt, aufgrund von Schamstigmatisierung, vor allem im ländlichen Raum ist einfach der Zugang oftmals sehr schwierig. ist einfach der Zugang oftmals sehr schwierig. Wir sehen aber auch österreichweit einen Rückgang, der etwas geringer ist, von 6%. Und in Wien haben wir eigentlich eine Stagnation, eigentlich das einzige Plus im Vergleich mit den Bundesländern, von rund 0,2%. In Wien haben wir eigentlich nur unter Anführungszeichen die alte Mindestsicherung, auch mit höheren Regelsätzen. Das wirkt sich im Endeffekt auch bei diesen Zahlen positiv aus. Dann, wichtiger zu wissen, eben ist da noch ein Ausschnitt aus dem Jahr 2021, welche Männer, Frauen und Kinder beziehen eben Sozialhilfe und Mindestsicherung. Und da sieht man eben, dass wir sehr viele Kinder haben, das heißt Familien mit Kindern im Bereich der Sozialhilfe, da man mehr als ein Drittel der Bezieherinnen österreichweit, beziehungsweise rund 70.600 Personen, die eben Kinder sind, die leben in armutsbetroffenen Haushalten und deswegen fallen sie da in die Statistik rein. Auch natürlich in Oberösterreich und ein Drittel der Betroffenen sind natürlich auch Frauen. Das heißt, wir haben eine höhere Betroffenheit von Kindern und eine höhere Betroffenheit von Frauen. Das hängt natürlich auch mit Alleinerzieherinnen, aber natürlich auch mit mehr Kindfamilien. Also das sind in diesem Bereich eine wirklich hohe Betroffenheit von Kindern. Und natürlich wir wissen, dass arme Kinder arme Erwachsene werden, das heißt fördert man da nicht wirklich aktiv, hat man da eigentlich eine Fortschreibung der Betroffenheit über Generationen. Da sehen wir jetzt, das ist an Daten Land Oberösterreich, deswegen sind wir deutlich schon bei dem Jahr 2022. Ich habe mir jetzt angeschaut, die Entwicklung der Sozialhilfebezieherinnen in Oberösterreich nach Bezirken. Wir haben da höhere Werte, weil wir da eine andere Erhebung haben, als Statistik Austria, deswegen weiche ich das ein bisschen ab, aber wir sehen, die Tendenz wird dadurch einfach auch verstärkt. Das heißt, wir haben einen Rückgang von rund 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Also im Jahr 2019 haben wir rund 18.000 Mindestsicherungsbezieherinnen gehabt und jetzt, im Jahr 2022 2022 haben wir rund 8.000 Bezieherinnen weniger, also rund 9.800 Soziallehre-Bezieherinnen in Oberösterreich. Wir sind jetzt erstarkt aus den meisten Linzern, das heißt Linz Stadt und Linz Land, ist logisch, weil wie in Wien, das heißt in vielen Großstädten, hat man eben eine hohe Armutsbetroffenheit, weil man viele Single-Haushalte hat, einen hohen Anteil von Alleinerziehenden, einen hohen Anteil von Migration. Aber wir sehen eben, wir haben den höchsten Stand in der Stadt Linz und auch einen massiven Rückgang von rund 3.000 Bezieherinnen im Vergleich zum Jahr 2019. Also da sehen wir auch eine sehr besorgniserregende Tendenz. Also da sehen wir auch eine sehr besorgniserregende Tendenz. Gefolgt, neben Linz Stadt und Linz Land haben wir natürlich auch Steierstadt, mit einem relativ hohen Anteil an sozialen Bezieherinnen und Welsstadt. Dann sieht man halt ganz unten Scherding, also da haben wir ganz geringe Personen im Bereich der Sozialhilfe. Wobei man sagen muss, im lediglichen Raum haben wir natürlich auch eine hohe Nicht-in-Anspruch-Nahme-Gruppe. Aber so teilt sich das auch, das heißt, wir haben eine starke Konzentration und wenn man sich das damals angeschaut nach der Bevölkerungsanzahl, da hat eben Steierstadt den höchsten prozentualen Anteil gehabt an Sozialhilfebezieherinnen. Welche Familien benötigen Sozialhilfe? Ich habe mir im Kopf von Türkis und Türkis-Blau gesagt, die Migrantenfamilien, die haben alle sieben Kinder, die beziehen alle Sozialhilfe, Unternehmen kriegen Familienbeihilfe. Das ist nicht so. Das heißt, im Bereich der Sozialhilfe haben wir den höchsten Anteil an Beziehern bei den Alleinstehenden. Also zwei Drittel der Familien, also der Personen mit Selfiebezug, waren österreichweit alleinstehend, gefolgt von Alleinerziehenden und dann Paaren mit Kindern. Also wir haben jetzt nicht diese Großfamilien, wie man es damals dann auch angeschaut, wie viele Familien gibt es da mit so vielen Kindern, also ein ganz geringer Anteil. Also es ist einfach nicht so, dass hier diese migrantischen Familien die meiste Sozialhilfe beziehen, sondern es sind eben zumeist Alleinstehende. Und da haben wir auch eine hohe Zahl mit rund 70.000 Bezieherinnen im Jahr 2021. Und die hohe Anzahl von Kindern kommt dann dadurch zustande, weil eben dann bei den... Bei den Leinerziehenden und bei den Paaren mit Kindern. Und eben dann doch noch für Kinder drinnen. Weil da werden Haushalte gerechnet und... Genau, richtig. Da haben wir Familien, es gibt natürlich auch noch Personen, aber ich nehme da immer die Familien, weil es einfach ein bisschen klarer ist. Das spielt natürlich eine Rolle und deswegen kommt man dann auf diese Kinder. Spannend ist auch der Auszahlungsbetrag, weil alle natürlich sagen, die bekommen alle 1.053 Euro, 1.054 Euro, jeder Sozialinfizier kriegt so viel, aber das stimmt nicht, weil man eben da eine sehr starke Einkommensanrechnung hat, das hat im Schnitt bekommen, also österreichweit bekommt ein Sozialverhaushalt rund 700 Euro pro Monat. Das stimmt, die Fernw sind schon vollständig. Paare ohne Kinder sind dann beide Paare, soziale Beziehung? Wenn man die Bedarfsgemeinschaft misst, dann ist die Familie da gemessen. Da hat man praktisch Paare mit Kindern ist auch eine Zählung. Es gibt dann auch eine Erhebung nach Anzahl der Personen, da haben wir dann mehr drinnen. Es gibt Paare ohne Kinder, es gibt Paare... Nein, aber bei den Paaren sind dann beide Teile des Paares soziale Infektionen? Unter Umständen. Aber nicht notwendigerweise? Genau. Alles klar. Genau, weil es hängt davon ab, welches Einkommen ich habe. Man hat dann immer Richtsatzleistungen, das sehen wir dann auch, das heißt es gibt dann Leistungen für zwei volljährige Personen im Haushalt, für Kinder, wenn das Kind zum Beispiel Unterhalt bekommt vom Vater, dann ist im Endeffekt der Richtsatz null. Dann gibt es Zählungen, wo man dann die Kinder wieder ausrechnet, die eben keine Leistung bekommen, weil sie eben Unterhaltsleistung bekommen und es gibt Zählweisen, wo dann die Kinder mitgezählt werden. Dann gibt es Jahressummen, Jahresdurchschnitte, also es gibt da zig Varianten, ziemlich komplex. Das ist der Auszahlungsbetrag nach Familien, also 700 Euro pro Familie. Es gibt dann auch noch unterschiedliche Erhebungen, wo man sich anstatt etwas bekommen, Alleinstehende, etwas bekommen Paare, Aber das ist über alle Familien drüber gerechnet. Und was, ja? Bei dem Dienstvertrag, ist da dann ein Auszahlungsbetrag oder ist das schon inklusive Wohnbeihilfe? Wohnbeihilfe, Sie haben zum Beispiel im Wiener Sozial-, oder im Wiener Mietersicherungsrecht, haben Sie auch eine Teil Mietersicherung und ich glaube jetzt sind es 280 Euro Wohnbedarf. Genau, das ist bei uns auch so, das heißt nicht in dem Ausmaß, 25% wird abgezogen vom Richtsatz, wenn ich keinen Wohnbedarf habe. Bei diesen 700 Euro ist der Wohnbedarf drinnen und die Wohnbeihilfe wird angerechnet. Das wollte ich wissen. Genau, sehr komplex, Wien ist dann wieder ganz eine eigene Geschichte. Ja, also Wien ist die schon rechte Entschuldigung. Genau, genau. Ist auch besser, das Oberösterreichische. Wie gesagt, im Schnitt haben wir rund 712 Euro pro Monat Auszahlungsbetrag, Oberösterreich ist ganz unten, da haben wir rund 573 Euro pro Monat, pro Jahr. Also wir sehen auch, dass Oberösterreich hier ganz unten ist, da ist sogar Niederösterreich etwas weiter oben. Also auch von der Leistungshöhe sehr restriktiv, weil eben da zum Beispiel Sonderzahlungen angerechnet werden oder im Behindertenbereich eher gerade Unterhalt für die Kinder. im Behindertenbereich auch der Ehegattunterhalt für die Kinder. Also wir sehen auch hier haben wir einen sehr geringen Betrag im Vergleich zu anderen Bundesländern. In Wien ist auch mit 130 überraschend niedrig. Genau, das stimmt. Tirol und Vorarlberg haben natürlich den Vorteil, weil sie eine Sonderregelung haben fürs Wohnen. Die haben aber auch eine We Wohnkosten, da gibt es für bestimmte Regionen eigene Pauschalen. Ich habe jetzt in Hofinsburg zum Beispiel, da wird für das Wohnen dann 1.000 Euro unter Umständen zur Verfügung gestellt, weil du eigentlich sonst nichts kriegst dort. Also das ist ein Wahnsinn und auch mit diesem Betrag anscheinend ist es fast nicht möglich, dass du eine Wohnung kriegst. Das ist ja dann auch spannend, wie viele Leute an Beschäftigung nachgehen. Genau. Also man kann sagen, diese 1000 Euro bekommen die wenigsten. Das muss dann ein Sonderfall sein. Oder Familien. Da haben wir Aufstellung zu den Sozialausgaben. Man sagt immer, es war ja damals auch die Digital-Förkundung so teuer, das kann sich keiner mehr leisten, zig Bezieher, vor allem Migranten und die Kosten steigen. Ist natürlich gar nicht so, wenn man sich die gesamten Sozialausgaben anschaut. Vom Sozialstaat haben wir natürlich die höchsten Ausgaben im Bereich der Pensionen und der Migrantenversicherung. Ist logisch, weil es einfach zahlenmäßig für höhere Beträge ist. Und da sehen wir, dass eben praktisch die sogenannten Ausgaben für die Mindestsicherung unter einer Milliarde sind. Also lediglich 0,7 Prozent der gesamten Sozialausgaben in der Höhe von rund 134 Milliarden Euro. Also auch da sieht man, dass eben die Sozialhilfe ganz ein Mini, wirklich ein Miniteil im Bereich der sozialen Sicherung dasteht. Spannend, dass sie das damals so hoch aufgebläht haben und alle haben alles an der Sozialhilfe und da muss man einfach einsparen, das können wir uns immer leisten. Das stimmt nicht. Wir könnten uns eigentlich das leisten, dass wir den Betrag verdoppeln. Weil das waren dann praktisch 2 Milliarden. Ich glaube 5 Milliarden hätten wir einnahmen bei einer Vermögenssteuer pro Jahr. Wobei bei der Pension muss man dazu sagen, dass man die Kirchen im Dorf lässt, weil es ist ein Umlagesystem, das heißt die, die jetzt in Pension gehen, haben dann eben doch gerade ein Einzahle für andere und sie haben das Geld nicht genommen, die Pension nicht, sondern wir müssen andere, klar? Das stimmt nicht, aber es stimmt natürlich, sie haben einezahlt und auch die Ausgleichszulage, die Mindestpensionisten, sind auch unter der Armutsschwende. Also auch hier haben wir einen Nachbesserungsbedarf. Ich bin Mindestpensionist aufgrund einer Erkrankung und wie ich aktiv Steuern zahle, habe ich genug Geld in den Dorf und das kriege ich bei Landtag nicht aus. In Gegendum, ich werde bestraft dafür, dass ich angeben und habe auch einen Haufen Abzüge und habe im Prinzip dann die Mindestrenten und das war es. Aber es ist nicht so, dass man mit den Versicherungsbeiträgen von den Pensionen etwas anderes finanziert, so hätte ich es verstanden. Sondern man zahlt ein und mit diesem Geld werden dann die Pensionen der jetzigen Pensionisten bezahlt von allen. Von allem, ja. Davon gehe ich jetzt fix aus. Aber natürlich ist es so, wenn man halt ein bisschen eingezahlt hat oder auf unterschiedlichen Gründen, vor allem bei Frauen fallen da rein, dann hat man einfach ein Problem und kann davon nicht leben. Also auch das ist bei uns jetzt ein Thema, dass wir uns jetzt stärker auf die sogenannte Ausgleichszulage fokussieren, dass auch da Verbesserungen passieren. Wobei, die haben auch Vorteile, die 14-malige Auszahlung im Vergleich zur Sozialhilfe, die kriegt man nur 12 Mal. Aber ist natürlich auch ein Troph auf dem heißen Stein. Auf der einen Seite den Vorteil, dass man es 14 Mal kriegt, auf der anderen Seite ist es dann zum Nachteil, weil wenn man hier Beihilfe ansucht, werden die 14 Mal angeheizt, mit 12 dividieren oder so, quasi ein Standrüber. Genau, diese Grenzwerte orientieren sich alle an Ausgleichszulandricht sozusagen. Stimmt, also beide Sorten sind problematisch aus unserer Sicht. Ja, wie schaut es jetzt aus, wann bekommt man Sozialimpfhäbchen? Ich habe schon gesagt, es ist eben das letzte soziale Sicherungsnetz, wenn alle anderen Netze versagen. Das heißt, es sichert einerseits den Lebensunterhalt und auch den Wohnbedarf. Es ist eine sogenannte subsidiäre Leistung, das heißt, habe ich zum Beispiel einen geringen Lohn oder eine geringe Arbeitslosengeldleistung, dann bekomme ich eine Aufstockung, wenn ich generell mit dem gesamten Einkommen nur unter dem Schwellenwert bin. Das heißt, man muss sich immer anschauen, welche Sozialberichtssätze gebühren für diesen Haushalt, welches Einkommen habe ich, habe ich kein nennenswertes Vermögen und kriege ich dann eine Sozialhilfe. Im Endeffekt, das ist das eine. Dann gibt es natürlich auch persönliche Voraussetzungen. Das heißt, wir haben die Diskussion gehabt, subjektiv Schutzberechtigte haben früher einen Rechtsanspruch gehabt auf die Mindestsicherung, Sozialhilfe bekommen sie nicht. Asylberechtigte schon, Asylwerber logischerweise nicht, die sind in der Grundversorgung. Also wir haben auch bestimmte Personengruppen, die aufgrund vom Aufenthaltsrecht ausgeschlossen sind aus der Sozialhilfe. Das spielt auch eine Rolle. Die Asylberechtigten bekommen es schon? Genau, die subsidiären nicht, die sind extra ausgenommen worden in dieser neuen Sozialhilfe. Die bekommen jetzt die Grundversorgung, ich glaube schon, dass es um die 250 Euro ist. Also es ist auf alle Fälle wesentlich geringer, wie die Sozialhilfe. Dann ist man krankenversichert, das war man in der alten Sozialhilfe auch nicht. Das war ein großer Vorteil von der Mindestsicherung, dass Sozialhilfebezieherinnen krankenversichert sind. Das war eigentlich ein Meilenstein, dass sie E-Card kriegen. Früher war es so, sie mussten zum Sozialamt gehen und haben eine Sozialhilfe-Krankenschule anzusuchen, was natürlich nicht förderlich war im Hinblick auf die Nutzung von Gesundheitsleistungen. Und es gibt einen ganz geringen Einkommensfreibetrag, der eben begrenzt ist vom verdienten Einkommen her und dann auch noch einmal gedeckelt, aber auch befristet. Aber nicht so ein Freibetrag wie zum Beispiel im Bereich des AMS, da kann man bis zur Geringfähigkeitsgrenze dazu verdienen. Entschuldigung, darf ich bei der Krankenversicherung dazwischen fragen? Ich kann mich noch erinnern, damals bei dem Beschluss, damals war das, was heißt das, Stöger hat das damals gesagt, dass er auf jeden Fall daran festhalten will, dass die sozialversichert sind oder zumindest krankenversichert sind. Genau, das ist passiert. Und wer zahlt das eigentlich? Das ist eine gute Frage. Sie sind über eine Verordnung im ASVG krankenversichert, die immer wieder verlängert wird. Jetzt sind sie glaube ich bis 2023 verlängert. Es wird immer dann, ich gehe davon aus, dass der Bund zahlt, ja er ist der Bund, weil die Länder haben sich ja nicht wirklich für Mittel, das Ganze wird dann wieder mit dem Bund-Länder-Vergleich paktiert. Ich gehe davon aus, dass jetzt der Bund zahlt, generell auch. Aber natürlich das war auch ein großes Thema, auch jetzt heute. Aber natürlich ist das immer Gespräch, auch die Verhandlungen, vor allem dann auch mit den Gemeinden, das spielt natürlich auch eine Rolle, wie viel sind es dann Gemeinden gegenüber vom Land. Also das ist natürlich auch ein Thema. Aber grundsätzlich ist es positiv, dass sie überhaupt krankenversichert sind. Diese Verordnungsregelung ist grundsätzlich auch okay, aber eigentlich sollte es unbefristet da einbezogen werden, das war einmal wichtig. Also wartet man immer, wird das eh verlängert und passt das eh, das ist natürlich auch irgendwie schwierig. Redet man auch von einem subsidiären Schutzgericht? Nein, von allen. Also auch von einem Asylgericht? Von Menschen in der Sozialhilfe. Mit Krankenversicherung. Das ist nur bis Ende 2023? Jetzt einmal. Es wird immer wieder verlängert. Das ist schon oft verlängert worden. Ich gehe davon aus, dass es nicht wieder verlängert wird, aber man wartet immer ab. Letztes Mal ist es um zwei Jahre verlängert worden. Aber so ist das geregelt. Also nicht direkt im Regelrecht, sondern über eine Verordnungsermächtigung. Danke schön. dass man die eigenen Leistungen, Einsatz von eigenen Leistungen, Leistungen im Dritten, dass man das verwertet. Wie gesagt, das Arbeitslosengeld volltrain, das eigene Einkommen, Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuungsgeld und bestimmte soziale Leistungen sind ausgenommen. Das werde ich dann auch noch referieren. Dann muss ich, wenn ich arbeitsfähig bin, bereit sein zum Einsatz der Arbeitskraft. Das heißt, da gibt es auch dann eine Reihe von Ausnahmen, wo ich ausgenommen bin vom Einsatz der Arbeitskraft. Dann ist natürlich auch noch reingekommen, die erforderlichen Maßnahmen zur Integration. Das war eben auch etwas, was vor dem Dickes Blau reingeschrieben wird. Der erforderliche Spracherwerb, der damals noch in Kraft getretene Arbeitsqualifizierungsbonus, der damals noch in Kraft getretene Arbeitsqualifizierungsbonus, wo Menschen, die eben bestimmte Sprachkenntnisse nicht erwerben oder nicht haben, eine geringe Leistung kriegen, ist er vom Verfassungsgerichtshof gehoben worden, kurz nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, weil es einfach wirklich verfassungswidrig war. Da haben eben diese zwei Parteien bereits etwas beschlossen, was eigentlich verfassungswidrig war. Da muss man auch Ansprüche gegen Brite verfolgen, Unterhaltsleistungen vor allem von Kindern gegenüber den Eltern, wenn sie nicht selbst erhaltungsfähig sind. Und man muss eben Maßnahmen, die die Behörde auftragt, umsetzen. wenn sie sagen, sie müssen die Bewerbungen machen, usw. Auch das ist dann zu erledigen, sonst bekommt man die Leistung nicht, das hat sich gar nicht gewährt. Oder es gibt dann auch sehr viele Sanktionsmöglichkeiten. Da haben wir die Richtsätze. Es wird immer komplizierter, wenn man nicht so in der Materie ist. Die Talange ist kompliziert, dass man sich ausrechnet, welche Leistung bekommt ein Haushalt generell, ohne dass man mal schaut, was wird jetzt vom Einkommen abgeholt. Alleinstehende und Alleinerziehende kriegen rund die 1.053,64 Euro inklusive Wohnbedarf von 25%. Dann gibt es eben diese Leistungen pro folgenden Person. Wenn zum Beispiel die Partnerin im Haushalt nicht ankreuzt, dass sie auch einen Wohnbedarf hat, dann wird der Regelsatz gleich um 25% gekürzt. Solche Fälle haben wir auch gehabt. Dann gibt es konkret Leistungen für Kinder, die sehr stark absinken, die stark degressiv sind. Das heißt, für das erste Kind kriege ich jetzt rund 263 Euro pro Monat. Bei vier Kindern kriege ich noch einmal rund 130 Euro pro Kind. Also auch da schlägt sich eben das durch, was sie eben wollten, dass man eben mehr Kindfamilien, migrantische Kinder, dass man denen einfach weniger Geld gibt. Dann gibt es einen Zuschlag für Alleinerziehende, was grundsätzlich positiv ist, aber auch dieser Zuschlag verringert sich mit der Anzahl der Kinder. Ein Zuschlag für Menschen mit Behinderung, grundsätzlich auch positiv, bestimmte Leistungen, die gewährt werden im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes, die reduzieren wieder diesen Zuschlag. Also alles sehr komplex. In Wien ist es so, wenn Sie aufgrund einer Behinderung Darleistungsbezieher bei der M40 sind, dann bekommen Sie zwar den Behindertenzuschlag, das stimmt schon, aber steht im Behinderungssicherungsgesetz, wenn Sie ein Darleistungsbezieher sind, wird Ihnen ein 13. und 14. oder 14. Zulassungsbezugsrecht gegeben. Ja, so das Vortrag. Man sagt M40, weil der Behindertenzuschlag ausbezahlt wird, der mehr ausmacht als der 13. und 14. Dann gibt es den 13. und 14. Christ. Und dann geht es gleich weiter, wenn es so schön ist. Man bekommt den erhöhten Wohnbedarf bei der Wiener Mindestsicherung, wenn man den 13. und 14. ausbezahlt bekommt. Wenn man den nicht ausbezahlt bekommt, aus Gründen wie Riemann, das ist eben der behinderte Zuschauer, dann bekommt man auch den erhöhten Wohnbedarf nicht ausbezahlt, weil man dann unter die andere Kategorie verhaltet. Es gibt schon x Fälle, die ich am Landesverwaltungsgericht das Bezügliche vertreten habe und es ist jedes Mal sehr mühsam, muss ich ehrlich sagen. Und es gibt keine gute Entscheidung. Wir haben zwar dann mehr Recht und schlecht Recht, aber es ist eine sehr kräftige Arbeit. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Genau, richtig. Und führt außerdem die Entscheidung für das Finanbündnissicherungsgesetz ab beim Verwaltungsgerichtshof. Die müssen anscheinend die positiven Sätze senken. Was leider sehr negativ ist. Das werden sie vermutlich umsetzen müssen vermutlich. Das ist schlecht. Wir fürchten schon, dass sie uns zuhören. Ja, finde ich auch sehr schade, weil es eben so viele Bezieher gibt. Und das natürlich ist auch nicht ok. Dass das eine gewähren, das andere dann nur gewähren und das andere gewähren. Und sehr komplex, wie auch in Oberösterreich. Man muss sich einfach gut auskennen. Und wenn man mal so einen Bescheid gelesen hat, dann weiß man, dass das wirklich sehr schwierig ist zum Verstehen. Ja, man muss halt irgendwie die Verordnungen alle kennen. Genau, die muss man erkennen. Alle zwei, drei Monate. Genau. Das ist das Problem dabei. Es ist nicht das Mindestsicherungsrecht oder das Sozialhilfegesetz, sondern es sind diese schleichenden Verordnungen, die da an Passant vorbei rieseln und wer hat denn die nicht gelesen, die haben nicht gehört. Genau. Und im Riss stehen sie auch erst. Zeit verzögert. Genau. Stimmt, ja. Haben wir in Österreich auch, ja. Stimmt ja. Haben wir in Österreich auch. Genau, das Gesetz und die Verordnung, wo eben bestimmte Leistungen dann ausgenommen sind von Anrechnung, also eigentlich sehr relevant für den Praxisvollzug. Ja, also so schaut es derzeit aus. 2024 haben wir dann wieder andere Sätze, weil grundsätzlich die Erhöhung an die Erhöhung des Ausgleichszulaufnicht-Satzes gebunden ist. Aber netto und zwölfmal. an die Erhöhung des Ausgleichszulang-Nichtsatzes gebunden ist, aber netto und zwölfmal. Wer ist jetzt ausgenommen vom Einsatz der Arbeitskraft? Da haben wir eben ein paar Personengruppen, die ausgenommen sind. Arbeitsunfähige Personen, wo eben ein Gutachten vorliegt oder eine Invalidität vorliegt, die eben attestiert worden ist und kein Pensionsanspruch besteht, sind ausgenommen vom Einsatz der Arbeitskraft. Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, bei Kinderbetreuung bis zum dritten Lebensjahr, außer es gibt eine Betreuungsmöglichkeit. Wenn ich Pflege mache, Sterbebegleitung, wenn ich eine Ausbildung mache bis zum 18. Lebensjahr, dann gibt es ganz komplizierte Geschichten, wo der regionale Träger zustimmen muss, dass ich dann ausgenommen bin, wie zum Beispiel, wenn ich ein freiwilliges Integrationsjahr absolviere, bestimmte Ausbildungen mache, die eben vom Bund finanziert werden, also vom AMS gegenfinanziert werden. Dann bin ich ausgenommen vom Einsatz der Arbeitskraft und schwierig ist, dass wir eben sehr viele Fälle haben, wo einerseits das Sozialamt beim Einsatz der Arbeitskraft in diesem Bereich sucht, das AMS schon im anderen Bereich, also da haben wir einfach ein bisschen eine Schnittstellenproblematik zwischen den zwei Arbeitsvermittlungseinrichtungen in diesem Bereich. Das kommt dann nur dazu. Weil das ALVB, Arbeitslosenversicherungsgesetz, ist nicht ident mit dem Sozialhilfegesetz. Zumindest in puncto Privat, AMS hat man ja das BWZ geschaffen. BWZ genau, beim AMS. Ich weiß nur wiederum, wie es in Wien ist, wenn man unbedingt jemanden in die Arbeit drängen will, obwohl er eigentlich arbeitsunfähig ist, dann schickt man zur BVA und lässt dort ein Auftragsklimmäß die Arbeitsfähigkeit feststellen. Also da werden wirklich Leute, die nicht arbeitsfähig sind, als Arbeitsfähig deklariert. Wenn die MA40 den Frieden erlaubt und das Gutachten nicht dem Klienten zukommen lässt, ist es Gott sei Dank ein Privatgutachten und man kann das bekämpfen, weil Privatgutachten sind nicht gültig. Wenn es die Schlauer sind, dann veröffentlichen sich die Gutachten und man muss wiederum mit dem Gangjagd, mit der Anlassungsgröße, das wieder einklagen und wie sind sie zu der Befundung gekommen etc. etc. Damit man den Menschen wiederholt. Doch, dass man drinsteigt bei der Sozialempfehlung. Ja, ja, nein. Entschuldigung. Also die Aufgabe der Arbeitsfähigkeit ist ein sicheres Problem. Ich habe das Gefühl, dass man bei der Sozialempfehlung dringend durchdringt. Also die Aufgabe an der Arbeitsfähigkeit ist ein sicheres Problem. Und die Aufgabe an der Arbeitsfähigkeit ist wahrscheinlich bei euch auch anders. Es ist ein bisschen anders natürlich. Es gibt schon das Berufs-Syklosische Zentrum natürlich auch. Vor allem für die Personen, die beim AMS sind. Natürlich kann da beim Sozialamt auch eine eigene Gutachter heranziehen. Und andererseits ist natürlich ein Vorteil grundsätzlich, wenn man ein Gutachten hat, wo drinsteht, dass ich bestimmte Tätigkeiten vielleicht nicht machen kann, weil ich dann natürlich auch eingeschränkt vermittelbar bin und das kann in Unterumständen dann vielleicht auch positiv sein im Hinblick auf meine Befindlichkeit. Aber natürlich im Hinblick auf den Zugang zur Pension ist es natürlich ganz problematisch und diese Fälle haben wir auch. Das ist quasi das artikuläre Mittel, die Leute aus der sozialen Ebene rauszudrängen. Das kann man aber nicht, weil die BfA sagt, du bist arbeitsfähig. Genau, sie müssen halt die Gutachten berücksichtigen, die Stellen müssen entsprechend dieser Gutachten sein. Natürlich ist es sehr aufwendig, weil wir immer dagegen agieren müssen. Ist ein Problem. Gut, dann gibt es bestimmte Einkommen, die nicht angerechnet werden, was positiv ist. Die Familienbeihilfe grundsätzlich, Österreich weltweit natürlich. Der Kinderabsetzbetrag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsatzbetrag, neu in Oberösterreich das Pflegegeld, jahrelang, also bis auf die kürzliche Novelle vom Rauch, ist das Pflegegeld angerechnet worden, es hat bestimmte Ausnahmeregelungen gegeben, wo eben das Pflegegeld dann nicht angerechnet wurde. Das war eine ganz große Problematik in Oberösterreich. Und Oberösterreich hat das jahrelang eigentlich im Gesetz gehabt, wo es eigentlich damals schon bei der Artikel 15a BVG-Vereintagung drinnen war, dass nicht angerechnet wird und die haben immer eine Sonderregelung gehabt und das war ein immenses Problem. Jetzt geht es dann nicht mehr an, wird nicht mehr angerechnet, was positiv ist. Jetzt wird es nicht mehr angerechnet, was positiv ist. Bei Spenden hat es jetzt dann auch eine Ausnahmeregelung gegeben, ganz am Schluss, bis das Gesetz zustande gekommen ist, dass man im Endeffekt, wenn man der Spenden grundsätzlich anrechnungsfrei sind, außer sie werden länger als vier Monate lang bezogen, wenn zum Beispiel die Großmutter im Enkel jetzt im Monat 100 Euro beweist, ist das länger als 4 Monate, dann wird es die Behörde anrechnen. Oder ich bekomme so einen hohen Betrag, da war ich aber vor kurzem in der Falle in den Nachrichten, dass ich eben keinen Anspruch mehr hätte auf die Sozialhilfe, dann wird es auch angerechnet. Das ist generell wichtig, dass diese Spenden, wenn es wirklich Spenden sind, dass die anrechnungsfrei werden. Dann gibt es Sonderbedarf, die in der Verordnung geregelt werden, die wir auch haben. Der Heizkostenzuschuss ist anrechnungsfrei. Dann jetzt ganz aktuell neu geregelt, krisenbedingter Sonderbedarf, wobei man da immer schauen muss, ich sehe in der Verordnung drinnen, dass dann wirklich anrechnungsfrei wird. Dieser Einkommensfreibetrag, den ich schon gesagt habe, das heißt rund 35 Prozent des Nettoeinkommens, wenn ich irgendwas geringfügig zum Beispiel verdiene, aber maximal nur 211 Euro sind anrechnungsfrei. Also da haben wir auch wieder so über die Hintertür ist wieder Begrenzung drinnen und natürlich auch befristet für zwölf Monate und erst wieder nach 36 Monaten kann ich den Einkommensfreibetrag wieder neu beantragen. Also auch das ist sehr kompliziert und ich muss natürlich im Sozialverbetrag sein, damit ich überhaupt den Freibetrag dann kriege. Vermögen. Grundsätzlich muss ich nicht verwerten, das ist nicht im Gesetz, sondern über Erläuterungen drinnen zum Gesetzwerbungsprozess, ist eben ein angemessener Hausrat, ein Auto, das ich berufs- oder behinderungsbedingt benötige, oder aufgrund von unzureichender Infrastruktur, das muss ich nicht verwerten. Ein Vermögensfreibetrag, der ist dann erhöht worden, Das sind jetzt aktuell rund 6.300 Euro pro Bezugsberechtigten. Das heißt, wenn ich zwei Wachsende habe oder vier Kinder, dann habe ich natürlich einen viel höheren Betrag. Wobei wir ja alle wissen, dass die Bezieher und ich total kein Geld haben. Dann gibt es eine Schonfrist. Das heißt, hätte ich zum Beispiel ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung, Schonfrist, das heißt, hätte ich zum Beispiel ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung, dann kann die Behörde ins Grundbuch gehen mit dem Betrag, den ich bekommen habe, also grundmögliche Sicherstellung machen, das waren früher ein halbes Jahr, das heißt, nach einem halben Jahr Bezug hat die Behörde ins Grundbuch gehen können, jetzt haben wir drei Jahre. Das heißt, ich habe ein kleines Haus, bin drei Jahre im Sozialhilfebezug, dann kann die Behörde mit diesem Betrag, den sie mir auszahlt, mein Grundbuch belasten. Und entweder ich, falls ich mein Vermögen kriege, das Haus verkaufe, oder die Erben, wenn sie das Erbe antreten, sollten diese Schuld dann tilgen. Das ist auch eine Hürde, wo ich gesagt habe, okay, ich antrage die Sozialhilfe nicht, weil ich möchte das Haus dann meinen Kindern vererben. Neuerungen, eine Novelle vom Minister Rauch, die ist leider nicht so positiv gewesen, wie wir sie gerne gehabt hätten. Und das Land Oberösterreich hat auch nicht alles, was möglich gewesen wäre, ins Gesetz eingearbeitet. Was reingekommen ist, Details, ich sage jetzt, das Pflegegeld ist etwas, was sehr positiv ist, das generell anrechnungsfrei ist, krisenbedingter Sonder- und Mehrbedarf. Dann warten wir auf eine Regelung via Verordnung. Vor allem Menschen mit Behinderungen warten auf diese Regelung, weil es hat früher gegeben im Rahmen der Mindestsicherung so einen Einkommensfreibetrag, wenn ich zum Beispiel in einer geschützten Werkstätte oder in einem integrativen Betrieb gearbeitet habe, habe ich im Endeffekt mir einen Teil von diesem Taschengeld selbst behalten können. Das wird jetzt gänzlich angerechnet. Das wird jetzt als Einkommen angerechnet, weil die Verordnung nicht da ist. Eine Verordnungsregelung gibt es natürlich. Wenn man es als Einkommen wertet, kann man natürlich die zwölf Monate nehmen für diesen Einkommensfreibetrag. Aber früher hat es eben einen Betrag gegeben, der generell in der Verordnung drinnen geregelt war, wo eben dieses Taschengeld bis zum gewissen Betrag, ich glaube es waren 150 Euro, glaube ich, ungefähr, war es eben anrechnungsfrei damals, das war vor zig Jahren, jetzt müsste es aber schon ein höherer Betrag sein. Auf diese Verordnung warten wir, auf diese Regelung und sehr viele Menschen mit Behinderungen warten darauf, weil sie natürlich jedes Einkommen schwachen. Das war jetzt ein ganz krankes. In welcher Tasche geht das? Ich arbeite bei einem integrativen Betrieb, Momente, das heißt ganz speziell, fähigkeitsorientierte Aktivität, wie die Kollegin schon gesagt hat, da machen sie unterschiedliche Sachen und da kriegt sie ein Taschengeld. Es ist glaube ich auch nicht sozialversichert, sondern es ist sozialversicherungsrechtlich schwierig. Wenn sie nämlich bei Jugend am Werk oder so beschäftigt sind, dann bezahlen die Teilnehmenden dort, sich das therapeutische Taschengeld zahlt, weil die müssen nämlich Gebühren bezahlen, dass sie überhaupt dort im Geschäft sein würden. Und aus diesen Gebühren wird dann das therapeutische Taschengeld ausgeschüttet. Das heißt, die zahlen sich das selber und dann wird es eine Anoreka kommen. Das muss man sich immer dazu zeigen. Sie kriegen dort auch Taschengeld, wie immer das dann nach Einrichtung finanziert wird. Und früher hat es eben in der Warn- und Termin-Sicherung so einen Anrechnungsfreibetrag gegeben und jetzt wird das eben angerichtet. Das heißt, ich kriege jetzt 150 Euro beispielsweise und das ist z.B. kein sorgfältiges Geld, was ich annehme, dann falle ich in diesen Freibetrag nicht rein unter Umständen und ich kriege dann statt die 1.053 Euro um nur meine 900 Euro Auszahlung. Das ist ein Problem. Genau. Und jetzt ist eine Möglichkeit, das steht im Gesetz schon drinnen, dass eine Verordnung, im Rahmen der Verordnung, die es jetzt schon gibt, dass das angeführt wird, dass eben da ein Freibetrag definiert wird. Und auf diesen Freibetrag warten wir. Aber ich habe komplett eine Schriftfolge, wo angerichtet wird, wie das Taschengut ist, die in der Einrichtung, diese Tagesdokumente. Ja, sollte man schon, ist es jetzt ver überhaupt nicht, vermutlich nicht, gehen wir aus. Da muss man schon, falls das in diesem Freibetrag, aber das ist halt nur befristet, aber generell wäre, das ist das Land, ob Österreich jetzt am Zug, das in der Verordnung zu regeln. Darf ich mich da noch ein bisschen dranhängen? Zwölf Monate kann man sich das befreien lassen? Könnte, wenn es eben ein Werbseinkommen ist. Aber anscheinend ist es beim Taschengeld keiner Werbseinkommen. Und dann, wenn es jetzt so andere sind? Ja, weil zum Beispiel geringfügig gearbeitet. Dann muss ich sich in den letzten Monaten warten, bevor ich es, also alle vier Jahre Jahre darf ich etwas verdienen. Und was dem Landesparlament dazu gibt? Das Grundgesetz ist Basis, das ist im Sozialen und Höfischen Grundsatzgesetz so geregelt. Das Grundgesetz ist die Basis und die Ausführungsgesetze müssen sich an dieses Grundsatzgesetz halten. Kann man das nachvollziehen, wer das formuliert hat? Weil das müssen ja Menschen gemacht haben. Da muss sich jemand dafür verantwortlich zeichnen. Ja, türkisch-blau. Nein, das ist nicht der Preis, sondern wo man sagt, das ist der Abgeordnete, der diesen Antrag angebracht hat. Kann man vorher recherchieren, aber es bringt nicht viel. Ja, aber es scheint ja die Medien überhaupt nicht zu interessieren. Ja, weil es sehr komplex ist. Wir reden ja da jetzt auch, es ist ja nicht so einfach zu verstehen. Ja, aber man könnte ja künstlerische Filme drüber machen in Kepsi. Genau, richtig. Genau, genau. Und es betrifft dann immer eine ganz kleine Gruppe, die halt einfach wenig Lobby haben. Und einfach schauen, dass sie über die Runden kommen. Sie haben die Lobby mehr, weil beide sich unterreinigen. Ja, ja, wir machen die, wir machen die, das soll es sein. Perfekt, ok. Also sie haben eigentlich genug zu tun, dass sie ihr Leben bestreiten, deswegen ist es eben sehr schwierig, dass das medial weiter diskutiert wird. Und es war damals auch wirklich eine Flucht gegen die Mindestsicherungsbezieherinnen, wo auch in der breiten Bevölkerung schon wirklich eine Stimmung war, dass gesagt wurde, es kostet uns so viel und so viele Bezieher, und da muss man jetzt wirklich kürzen, so geht es nicht. Und das ist auch nicht so diskutiert worden. Wir haben uns den Film angeschaut, wo der der Arbeiter kam. So etwas wie Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger sind da nicht wirklich vorgekommen. Ist jetzt nicht gegen Sie gemeint. Wir dann eigentlich, wenn ich mich jetzt darin erkenne, immer schon etwas für diese Menschen. Sie schon, das ist ja sehr erlaubt worden. Aber bei dem Film war das leider nicht immer, ja gut. Null. Schade. Aber ich kann sagen, sowohl auf oberösterreichischer Ebene als auch auf Wiener Ebene ist es immer schon ein Thema gewesen. Und natürlich auch bei diversen Gesetzesbegutachtungen haben wir uns immer dafür eingesetzt, dass das besser wird. Und ich kann mich noch erinnern, der Sozialminister Buchinger wollte es ja 14 Mal gewähren, damals der Erwin Buchinger, die müsste ein Gesetz in die Woche wieder nachlesen. Leider ist es dann natürlich von der anderen Seite, der ÖBB-Seite, rausgestrichen worden. War nicht paktfähig. Muss man auch noch sagen, es hat schon Bestrebungen gegeben. Die Minussicherung ist ein Beispiel. Ohne die SPÖ wäre ich nicht zustande gekommen. 100%ig so. Im Fall der Ermahnungspflicht, das ist eine Verschlechterung im Bereich der Arbeitsunwilligkeit, ist die Ermahnungspflicht herausgefallen, dass Leistungskürzungen rascher möglich sind. dass Leistungskürzungen rascher möglich sind. Beantragen, vielleicht auch noch ganz wichtig für alle, die vielleicht Kontakt haben in Oberösterreich, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Sozialberatungsstellen, Gemeinden und Landesregierungen. Kann man eben die Sozialverwaltung beantragen. Mit dem Formular, das ist auch ganz wichtig. Man schaut am besten vor auf die Homepage, weil das Formular ist auch nicht sehr einfach. Das ist bei Ihnen im Adressamt nicht? Nein, das ist schon draußen. Das ist in Wien nämlich noch kaum ausgeschlossen. Ja, AMS war früher. Also wenn jemand zu wenig bekommt, wie die Richtzeitvergrenzung, liegt AMS in Wien das Formular. Vielleicht liegt das Formular noch auf, aber Sie informieren nicht mehr aktiv, haben sie uns jetzt schon gesagt, weil sie es nicht mehr müssen. Und das müssen sie nicht mehr seit der Abschaffung der Minissicherung. Das war früher Thema und auch drinnen im Gesetz. Das ist interessant. Da können sie einfach wieder checken. Genau, richtig. Also das ist leider gefallen. Das hat das AMS noch sehr professionell gemacht. Aber in dem Fall haben sie das im Antragsformular drin gehabt. Das war positiv. Was wollen wir? Wir wollen eine armutsfeste Sozialhilfe. Das heißt wir haben jetzt eine neue Armutsschwelle. Das heißt eigentlich sollte die Sozialhilfe über der Schwelle sein, also rund 1.392 Euro, also rund 1.400 Euro, wie immer, netto zwölfmal. Wir wollen höhere Leistungen für Kinder, also so wie die Wiener, 27 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes, das sind 284 Euro pro Kind und pro Monat, aus durch Zulagen und Richtsatzes, das sind 284 Euro pro Kind und pro Monat, also wir fordern jetzt auch eine gewohnte 300 Euro pro Kind und pro Monat, keine Anrechnung der Wohnbeihilfe, das ist ein großes Problem, vor allem auch mit den steigenden Mieten, dann wollen wir auch eine sozialversuchte der Schutzberechtigte, rasche und unbürokratische Soforthilfe, Verbesserung beim Verfahren, jetzt hat die Behörde drei Monate Zeit einen Bescheid auszustellen, was ein Wahnsinn ist. Drei Monate bei uns. Bescheid bis zu sechs Monate. Ja, von den drei Monaten, was eigentlich schon ein Wahnsinn ist. Dann natürlich Ausweitung von Information und Hilfe, also wir wollen, dass eben der Zugang verbessert wird zur Sozialhilfe und eine würdevolle Beratung beim Sozialamt. Das heißt, dass eben die Menschen auch angeleitet werden, unterstützt werden beim Antrag mit einer Vollmütterunterstützung. Die Behörden, die man dann auch zum Blick auf die Situation stellt. Genau. Oder extra Beratung stellen, wie auch immer. Also wir sind der Meinung, dass einfach die Menschen mehr Unterstützung brauchen bei der Beantragung der Sozialhilfe. Und natürlich Verbesserungen im Leistungsrecht und Vereinheitlichung. Österreichweit, das war uns wichtig. Also eigentlich wieder zurück zur Mindestsicherung. Das war ein ganz wichtiges Thema. Ja, und sage ich einmal Danke, vielen Dank für die Aufmerksamkeit und wir können noch ein paar Geschichten diskutieren. Thank you. Thank you. 한글자막 by 한효주