Grundeinkommen, reden wir drüber. Eine Sendung von Unmitros Vitaminadi und Paul Ettl. Ja, da sind wir wieder. Grundeinkommen reden wir drüber. Und heute wollen wir darüber reden, wie hoch ein Grundeinkommen eigentlich sein soll. Diese Frage ist eine der ersten, die wir immer gestellt bekommen und die ist auch ganz wichtig, aber sie ist auch nicht ganz leicht zu beantworten. Wir versuchen es jedenfalls einmal. Also der Definition eines Grundeinkommens entsprechend, wie schon letzte Woche erwähnt, muss ein BGE existenz- und teilhabesichernd sein. International wird in der Diskussion immer die Definition angegeben, mindestens über der Armutsgefährdungsschwelle. Was ist eigentlich genau diese Armutsgefährdungsschwelle. Was ist eigentlich genau diese Armutsgefährdungsschwelle, Paul? Als armutsgefährdet gilt eine Person, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen muss. In Österreich beträgt die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle für 2022 1.392 Euro monatlich für einen Ein-Personen-Haushalt. Der Wert erhöht sich um den Faktor 0,5 pro weitere erwachsene Person im Haushalt und um den Faktor 0,3 pro Kind im Haushalt. Ein anderer Ansatz ist auch noch der Zugang mit dem sogenannten Referenzbudget, das von den österreichischen Schuldnerberatungsstellen ermittelt wird. Da geht man nicht vom Einkommensmittelwert aus, sondern es wird aufgelistet, wie viel eine Person für das Leben braucht. Angefangen von Miete über Strom, Nahrungsmittel, auch Verkehrsmittel, Telefonreinigung, Körperpflege und vieles mehr. Also eine sehr detaillierte Aufgliederung der Lebenshaltungskosten. Die wird für Einzelpersonen gemacht und für Paare, für Paare mit Kindern und für Einzelpersonen mit einem Kind und mit zwei Kindern. Wie hoch war denn das Referenzbudget für 2023? Für 2023 war das Referenzbudget für einen Ein-Personen-Haushalt 1.593 Euro, für ein Paar war das 2.474 Euro, für einen Paar mit zwei Kindern 4.077 Euro und bei einem sogenannten Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind 2.466 Euro. Das sind jetzt sehr viele verschiedene Zahlen, aber wenn wir jetzt beim BGE bleiben, dass er individuell ausbezahlt werden soll, sind ja eigentlich nur die Zahlungen an Einzelpersonen interessant. Also heißt jetzt das Grundeinkommen muss 1392 Euro oder 1593 Euro bet betragen mindestens? Nicht unbedingt. Das hängt natürlich von weiteren Faktoren ab. Zum Beispiel im Referenzbudget ist bei einem Ein-Personen-Haushalt 91 Euro für Verkehrsmittel eingerechnet oder 47 Euro für Telefon, Internet und Kabelfernsehen. Und 27 Euro für Rundfunkgebühren. Wenn es zum Beispiel kostenlosen öffentlichen Verkehr gibt oder einen kostenlosen Rundfunk, dann könnte das BGE entsprechend niedriger ausfallen. Manche solcher Leistungen gibt es ja. Zum Beispiel die kostenlosen Schulbücher oder die kostenfreie Schulfahrt. Ja, und die Arbeiterkammer redet dann auch oft davon, dass es bedingungslose Services statt einem bedingungslosen Grundeinkommen geben soll. Ja, richtig. Es ist diese Kombination und das eine schließt das andere nicht aus. Je mehr bedingungslose Services es gibt, umso geringer muss das bedingungslose Kundenkommen sein. In der Definition von einem BGE ist aber immer auch von sozialer Teilhabe die Rede. Wie definiert sich das und was sind die Kosten dafür? Im Referenzbudget 2023 sind es konkret 150 Euro pro Person und Monat für soziale und kulturelle Teilhabe enthalten. Damit ist gemeint, dass man sich leisten können muss, ins Kaffeehaus oder ins Kino zu gehen oder ein Theater zu besuchen. Jetzt ist bei unserem Linzer-Modell für ein bedingungsloses Grundeinkommen, reden wir immer über 1000 Euro pro Person. Wie passt denn das wieder mit der Armutsgefährdungsschwelle und dem Referenzbudget zusammen? Ja, richtig. Im Linzer Modell haben wir eben mit 1.000 Euro pro Person gerechnet. Es ist eine Idee, die es schon seit vielen Jahren gibt und die unter Berücksichtigung der Inflation der letzten Jahre natürlich deutlich angerufen werden müsste. Aber zum Rechnen ist es halt mit 1.000 Euro eine schöne runde Zahl. Und außerdem sind wir realistisch genug, dass das Ziel eines Grundeinkommens in der Höhe einer Armutsgefährdungsschwelle wahrscheinlich nicht unbedingt in einem Schritt erreicht werden kann. Naja, schön wäre es natürlich schon, weil wir das BGE natürlich sofort bekommen würden, in der vollen Höhe. Aber was gibt es denn da sonst noch für Ideen, wie ein BGE schrittweise umgesetzt werden könnte? Ja, da gibt es eine ganze Reihe von Ideen. Zum Beispiel hat der Georg Grundkreuz, das ist der Leiter des AMS Gensendorf, ein Buch geschrieben mit dem Titel Das Haltegrundinkommen. In dem zeigt er eben, was jetzt schon für ein Fortschritt wäre, wenn mindestens 500 Euro pro Person bedingungslos gegeben würden. Oder der Ernst Berdl, das ist ein ehemaliger Revisor des Raiffeisenverbandes Oberösterreich, hat einen Vorschlag gemacht mit 675 Euro monatlich als sogenannte Negativsteuer. Solche Grundeinkommensarten werden dann als partielle Grundeinkommensmodelle bezeichnet. Ich kann mich erinnern, dass wir im Linzer Modell, über das wir sicher noch konkreter sprechen werden, dass wir das mal unseren Hörern und Hörerinnen vorstellen, da haben wir die Idee der Splittung des Grundeinkommens in ein personenbezogenes BGE und ein haushaltsbezogenes BGE erwähnt. Nur einmal so als Idee. Natürlich, die vier Kriterien sind immer noch eher im Vordergrund. Ja, aber es gibt auch Ideen, wie man das Grundeinkommen einmal beginnen könnte mit einem Grundeinkommen für Kinder oder für Senioren, Seniorinnen oder ein Grundeinkommen für Künstler. All diese Varianten wären dann natürlich leichter zu finanzieren, würden also weniger kosten und man könnte damit Erfahrungen sammeln. Ja, wir sehen also aufgrund dieser Diskussion jetzt, dass die Frage um die Höhe des BGE wirklich sehr komplex ist. Aber unsere Grundsatzforderung bleibt es auf jeden Fall, wirklich sehr komplex ist. Aber unsere Grundsatzforderung bleibt es auf jeden Fall, dass sich das BGE mindestens an der Armutsgefährdungsschwelle orientieren soll. Ja, aber apropos Erfahrungen sammeln, gibt es eigentlich bereits Experimente zum Grundeinkommen? Oder welche Erfahrungen hat man damit gemacht? Ja, das ist auch eine gute Frage, aber damit sollten wir uns in einer eigenen Sendung beschäftigen, weil das würde jetzt den Rahmen der heutigen total sprengen, weil es international irrsinnig viele und seit langer Zeit schon Experimente gibt. Gut, dann haben wir sicher wieder weitere Themen für die nächsten Sendungen und nächstes Mal werden wir dann darüber reden, wer eigentlich ein Grundeinkommen erhalten soll. Habt ihr euch eigentlich schon Gedanken gemacht über das BGE, das bedingungslose Grundeinkommen? Was ist eure Meinung zu dem Thema? Schickt uns eure Fragen oder auch kritische Anmerkungen an unsere Mailadresse info.das-grundeinkommen.org Und wir werden sicherlich auch einige Fragen in unsere Sendereihe aufnehmen. Wir würden uns freuen, wenn du regelmäßig bei unserer Sendung Grundeinkommen – Reden wir drüber! zuhörst. Solltest du mal eine Live-Ausstrahlung versäumen, kannst du die Sendung auch im Archiv der Freien Radiosender nachhören unter www.cba.media oder auf unserer Homepage www.das-grundeinkommen.org. Wenn du Fragen hast oder zu einem bestimmten Thema mehr hören möchtest, freuen wir uns über deine Anfrage. Willst du mit uns persönlich über das Grundeinkommen diskutieren, dann komm einfach zu einem unserer Stammtische in Linz oder Steyr. In Linz monatlich, immer am 2. Montag im Monat um 19 Uhr im Bistro Stellwerk, das ist direkt am Hauptbahnhof. Oder in Steyr jeden 3. Montag in den ungeraden Monaten, also Jänner, März etc. im Hotel Marder am Stadtplatz um 18.30 Uhr. Wenn diese Termine jetzt zu schnell gewesen sind, dann gehe auf unsere Webseite www.das-grundeinkommen.org und schau dort unter Termine nach. Bis zum nächsten Mal mit bedingungslosen Grüßen von Roswitha und Paul Etter.