Wie ist die Situation in der GmbH werden, ich denke, dass sehr viele Menschen, die im Asylbereich arbeiten, dann einmal ihren Namen in Google eingegeben haben und geschaut, wer ist denn das? Ich würde mal sagen, Sie sind nicht sehr bekannt gewesen in der Szene. Warum haben Sie sich beworben für diesen Job? Können Sie vielleicht ein bisschen was zu Ihrem Hintergrund sagen, damit auch die Leute wissen, woher sie kommen. Sehr gerne, einen schönen Nachmittag auch von meiner Seite. Danke für die Möglichkeit der Teilnahme und für die Einladung. Ja, ich habe mich nicht bewogen, weil mich schon zu viele kennen, sondern aus der Zeit, der erste große Punkt ist, ich kenne beide Welten sehr, sehr gut. Ich bin jahrelang tätig gewesen in der Engel-Szene, auch für das Rote Kreuz unter anderem, aber auch in Spanien. Ich kenne aber auch den öffentlichen Bereich sehr, sehr gut. Ich war in meinem Leben schon dreimal Beamter, habe unter anderem auch mit dem Innenministerium schon einiges zu tun gehabt im Rahmen der Zivildienstverwaltung, die ich 2002 aus dem Innenministerium ins Rote Kreuz in die Zivildienstverwaltungs GmbH geführt habe und dann wieder zurück. Ich glaube, das ist ein großer Vorteil. Das zweite Thema, was mich an der Ausschreibung sehr interessiert hat, wir führen hier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sechs verschiedenen Organisationen zusammen und da ist es, glaube ich, ganz gut zu wissen, wie so eine Fusionssituation funktioniert und das durfte ich in meiner letzten beruflichen Laufbahn schon insgesamt dreimal machen, Menschen aus verschiedenen Organisationskulturen zusammenzubringen und auch dorthin zu bringen, dass sie zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen, an einem Ziel arbeiten. Und der dritte Punkt ist, wenn der Jurist sich in den Sozial- und Gesundheitsbereich verirrt, ist es, glaube ich, immer damit verbunden, dass zwei Themen ganz wichtig verbunden sind. Das ist einmal der Mensch und die Menschenrechte und die Menschenwürde, die dahintersteht. Und ich glaube, das konnte ich im Sozial- und Gesundheitsbereich verinnerlichen und dafür stehe ich auch. Dankeschön. Das gibt einen gewissen Einblick zu Ihrem Hintergrund. ihrem Hintergrund. Ich habe das zuerst im Input versucht, ein bisschen darzustellen, die Kritik der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Es war nicht nur zivilgesellschaftliche Organisationen, es war Kritik der Rechtsanwaltskammer, des UNHCR, der Richterinnenvereinigung am diesen BBU-Gesetz. Ist Ihnen diese Kritik bekannt? Wie stehen Sie zu dieser Kritik, die hier doch sehr deutlich geäußert wurde? Die Kritik war mir natürlich bekannt. Es war ein leichtes, glaube ich, wenn man zu der Zeit in Google den Begriff der Bundesagentur eingegeben hat, sehr, sehr viel herauszufinden darüber. Ich sage jetzt mal, meine Motivation, mich zu bewerben, war eigentlich auch die Phase der Übergangsregierung. Und ich wurde ja von Bundesminister Peschorn bestellt und meine Motivation war einfach, daraus etwas Gutes zu machen. Und ich bin auch davon überzeugt, dass wir gemeinsam da auch was Gutes daraus machen können. Und wir kennen aus den Medien die Bestellung von Stefan Klammer. Das war im Juli diesen Jahres. Jetzt haben wir natürlich Corona-bedingte Umstände gehabt. Wir wissen aber natürlich, dass es hier auch, dass es hier noch an einigen fehlt, wie zum Beispiel den Abs es diese Rahmenvereinbarung jetzt noch nicht im Detail gibt. Können Sie ohne diese Rahmenvereinbarung schon arbeiten? Können Sie das ein bisschen beschreiben, wie das ist jetzt? In einem Monat fängt die BWU an zu arbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass es die Rahmenvereinbarung im November noch geben wird. Aber ich sage jetzt mal, wir kennen natürlich mittlerweile die Inhalte. Wir waren auch eingebunden in die Diskussionen. Und ich sage jetzt für mich als GmbH-Geschäftsführer ist das erste Mal der Gesellschaftsvertrag und natürlich das BWU-Einrichtungsgesetz die Grundlage, auf der wir weiterarbeiten. Unsere Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Der erste zwölfte, wo wir die Bundesgrundversorgung übernehmen dürfen, steht vor der Tür. Wir sind gut vorbereitet und ich bin guter Dinge, dass wir das auch gut hinbringen und im Sinne unserer Schutzsuchenden auch tätig werden können. Jetzt haben Sie da drei relativ unterschiedliche Bereiche, zu denen, also die Sie da quasi in der BBU GmbH zu verwalten oder der Sie quasi vorstehen und mit dieser Besonderheit mit der Rechtsberatung und der Rechtsvertretung, die ja quasi von einem anderen Ministerium zu bestellen ist und was ja auch passiert ist. Sehr viele Leute hat eben auch interessiert, wie verstehen Sie Ihre Position als Geschäftsführer der BBU GmbH jetzt im Verhältnis zum Leitung Rechtsberatung? Rechtsberatung? Ich denke mir, wenn man in das GmbH-Gesetz hineinschaut, so dass man als Ermöglicher, das ist mal das Erste und das Zweite, es ist ein klarer Auftrag, die unabhängige Rechtsberatung zu fördern, zu unterstützen und das ist natürlich für einen GmbH-Geschäftsführer im Vordergrund und genau in die Richtung werde ich auch meine Arbeit anlegen. Die Unabhängigkeit steht im Vordergrund und ich gehe mal davon aus, Stefan Klammer wird uns dann im Detail noch darüber berichten, wir leben das auch glaube ich in der täglichen Arbeit jetzt schon sehr gut. Im Gesetz steht auch, dass dem nicht näher definiert, dass dem Leiter Rechtsberatung eine Handlungsvollmacht auszustellen sein wird. Können Sie ganz kurz umfassen, ich meine, das ist ja, er hat ja einen GmbH-Hintergrund auch, so diese Handlungsvollmacht, gibt es die schon, was wird das umfassen, kann man dazu schon was sagen? Weil immerhin steht das ja auch im BWU-Gesetz drinnen. Sie ist in Vorbereitung. Hier ist natürlich der Rahmenvertrag als Grundlage noch heranzuziehen. Was man aber schon mal sagen kann, der Begriff der Einzelvertretung ist ein sehr, sehr starker im GmbH-Gesetz. Und nach dem werden wir auch die Position entsprechend ausgestalten. Nur wer Einzelvertreten kann, kann auch das Thema Unabhängigkeit gut vorantreiben. BH-Gesetz und nach dem werden wir auch die Position entsprechend ausgestalten. Nur wer Einzelvertreter kann, kann auch das Thema Unabhängigkeit gut vorantreiben. Und da ist der Stefan Klammer genau der Richtige. Gut, das ist ein Stichwort vielleicht. Jasmin, kannst du vielleicht weitermachen? Gerne. Die Frage, die wir vorher zu den Beweggründen oder Hintergründen für die Bewerbung bei der BBU an den Herrn Achreiner gestellt haben, möchten wir natürlich auch an den Chef oder den Leiter der Rechtsberatung sozusagen weitergeben. Du bist noch stumm. Was hat mich bewegt, mich für die Leitungsposition in der Rechtsbewerbung zu bewerben? Ich glaube, sehr maßgeblich dafür war die mediale Berichterstattung, dass das Justizministerium bekannt gegeben hat, dass sie trotz der Kündigung der Verträge weiterhin dafür einstehen werden, eine unabhängige und qualitätsvolle Rechtsberatung anbieten zu wollen. Und da dachte ich mir, das ist vielleicht ein Versuch, aufgrund meiner bisherigen Erfahrung daran mitzuwirken, hier Strukturen zu schaffen, dass es tatsächlich eine qualitätsvolle Rechtsberatung auch zukünftig in der BWU geben kann. Weil ich glaube, das ist ein zentraler Schritt oder ein zentrales Element des rechtsstaatlichen Verfahrens, dass auch hier das gewährleistet ist. Sehen wir natürlich auch so. Ist es möglich, jetzt schon einen Überblick zu geben, wo denn der Aufbau der Rechtsberatung gerade steht und was so die nächsten Schritte sein werden oder sein müssen, um dann die Arbeit am 01.01.2021 auch aufnehmen zu können? um dann die Arbeit am 01.01.2021 auch aufnehmen zu können? Naja, der Aufbau der Rechtsberatung besteht aus sehr vielen Mosaiksteinen meines Erachtens, weil es ist ja einerseits die Übernahme der Mitarbeiterinnen, was ein großes Thema ist, hier mal Gewissheit zu haben, wie viele Mitarbeiterinnen werden von den Organisationen. Da ist ja das AFRAG anwendbar und gibt es ein Übernahmerecht oder Übergangsrecht für alle Mitarbeiterinnen, mal zu wissen, wie groß ist der Personalstand, den man zur Verfügung haben wird, welche Notwendigkeiten wird es geben, hier gleich von Beginn an neue Kolleginnen zu finden, damit man eine effektive Vertretungsleistung auch von Beginn an anbieten kann, weil das große Problem, was es ja sein wird, ist, es gibt keine Übergangsfristen. Und damit verbunden ist halt, wir werden kalt starten, müssen am 4. Jänner alle Sachen zu übernehmen, die entweder noch offen sind von den bisherigen Organisationen oder einfach die Verhandlungen, Ladungen etc. schon geschickt wurden für den Jänner und die Mitarbeiterinnen von den Organisationen das zukünftig unter ihren neuen Arbeitgebern machen werden müssen. Und darum ging es jetzt auch in den letzten Wochen und Monaten, das vorzubereiten, das heißt einerseits mit den Organisationen Gespräche zu führen und das abzuklären, wie man die Übernahme der Mitarbeiterinnen sicherstellen kann, wie man auch abklären kann, dass man Klientinnen gerade im Dezember informiert darüber, dass die BBU am Anfang tätig sein wird, weil zu einem späteren Zeitpunkt können wir sie ja dann selbst informieren und in Kontakt treten mit Klientinnen, aber jene Klientinnen, die im Jänner Verhandlungsschritte setzen müssen, sei es jetzt ganz gravierende wie eine Rechtsmittelfrist, eine rechtzeitige Beschwerde zu erheben oder eben auch Verhandlungstermine haben, dass wir hier sicherstellen können, dass es nicht zum Nachteil der schutzsuchenden Personen oder Menschen in prekären Aufenthaltssituationen ist. Und das Zweite, was eben jetzt gerade der Hauptaufgabenbereich war bei uns, ist die Organisationsstrukturen in der BWU zu schaffen, damit wir das auch anbieten können. Das heißt einerseits organisatorisch, das heißt wir mussten ein Computersystem aufstellen, um zukünftig auch hier Dokumentationen über die Rechtsberatung machen zu können und das auch nachvollziehbar machen zu können, dass eben klar ist, Beratungsleistungen können überprüft werden, können von uns nachgesehen werden, was war der Inhalt dieser Beratung, also wurde tatsächlich über das Recht auf Vertretung aufmerksam gemacht etc., also gewisse Qualitätskriterien zu dokumentieren, um das auch überprüfbar zu machen. Zusätzlich aber eben die Organisationsstruktur an sich zu schaffen, dass wir Geschäftsstellen schaffen, dass wir eben die Leitungen auswählen. Und das waren eben die letzten beiden Wochen, waren wir damit beschäftigt, im Rahmen eines Assessment Centers die Geschäftsstellenleitungen in der Rechtsberatung auszuwählen. Hier war es für mich sehr wichtig, auf zwei Aspekte zu achten. Einerseits das Organisatorische, dass man die verschiedenen Mitarbeiterinnen aus den bisherigen Organisationen zusammenführt und eben gleich einen effektiven Dienstplan erstellen kann, also die Möglichkeit dafür hat, aber zusätzlich auch, dass es eine fachliche Anleitung gibt von den Geschäftsleiterinnen, um hierfür Fallfragen zur Verfügung zu stellen. Und ich bin jetzt eigentlich sehr, sehr glücklich darüber, dass wir das abgeschlossen haben vorige Woche und ich jetzt gerade dabei bin, diese Woche alle Mitarbeiterinnen, die sich beworben haben, über den Ausgang dessen zu informieren. Das heißt, wenn ich das jetzt richtig verstehe, der Personalstand für den Start im Jänner ist vorhanden? Genau, also es ist so, wir haben jetzt mit November die Rückmeldungen bekommen von den Mitarbeiterinnen, die übergehen werden, haben jetzt mal eine Bedarfserhebung gemacht und wir werden jetzt auch noch zusätzlich Rechtsberatungsstellen ausschreiben, die werden Ende dieser Woche ausgeschrieben werden, vielleicht auch ein Hinweis, die werden wir über Karriere.at und über Standard.at online ausschreiben. Ich hoffe, wir schaffen es noch diese Woche. Wir würden ein paar Personen eben gern schon im Dezember anstellen, um sie jetzt noch vorbereitend einschulen zu können, damit die auch zukünftig gleich mit die Tätigkeit übernehmen können ab Jänner. Zusätzlich gehen wir jetzt davon aus, dass wir ungefähr 120 Rechtsberaterinnen haben werden, die österreichweit übergehen werden. übergehen werden. 120 Rechtsberaterinnen, die aus der AGE und dem Verein Menschenrechte Österreich übergehen werden. Genau. Und es kommen aber jetzt anscheinend noch welche dazu. Genau, also insgesamt wird der Personalstand dann knapp über 120 sein, mit dem wir mal starten wollen, aber es ist klar und das ist eben auch in Absprache mit dem Geschäftsführer so, dass das mal ein Start ist. Wir glauben, damit können wir mal beginnen. Es wird sich aber erst im Laufe der ersten Monate zeigen, ob mehr Bedarf besteht, weil eben mehr Klientinnen unsere Rechtsberatungsleistungen in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Das ist für mich das schwierigste planbare Element, wie viele Klientinnen tatsächlich die staatliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten. Aber ich glaube, wir sind mal gut gerüstet, um unsere Kernaufgaben, eben die Beratung und die Vertretung zu übernehmen in den Großteil der Verfahren. Das beantwortet jetzt eh eigentlich schon auch eine Frage nach einer der großen W-Fragen, die für uns noch offen gewesen wären. Es soll ja eben knapp zwei Monate ist der Start auch für die Rechtsberatung. Wie viel, die Frage, wie viele Rechtsberaterinnen ist jetzt hiermit sozusagen mal beantwortet? Ein paar von den anderen großen W-Fragen sind immer noch offen. Zum Beispiel, wo wird es Beratung geben? Wer die Beraterinnen sein werden, ist jetzt insofern auch in dieser Hinsicht einigermaßen geklärt. Aber zum Beispiel das Wo, wo die Dienststellen sein werden, wo Menschen sich dann für die Beratung hinbegeben können, ist noch völlig unklar. Ja, das ist noch unklar. Das ist leider auch ein bisschen von organisatorischen Faktoren abhängig, dass die Standorte erst jetzt finalisiert wurden. Wir werden aber innerhalb der nächsten Wochen auch diese Standorte öffentlich bekannt geben. Zur Rechtsberatung kann ich dann sagen, dass es grundsätzlich so sein wird, die Rechtsberatung wird sich ja aufteilen in die Rechtsberatung 1. Inst Instanz und in zweiter Instanz. Die Rechtsberatung in erster Instanz wird weiterhin wie bisher an den Regionaldirektionen stattfinden, eine offene Beratung für Menschen im Verfahren in erster Instanz. Die Beratung in zweiter Instanz wird sich ein bisschen aufteilen in eine Art offene Beratung, Journaldienst, die wir an allen Standorten anbieten werden für Menschen, die im Beschwerdeverfahren sind, egal ob sie jetzt dann von der BWU vertreten werden oder nur eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen möchten. Und zusätzlich, wenn Verfahrensanordnungen ergehen, auch im Hinblick auf Beschwerde und Beratungstermine, die wir mit ihnen vereinbaren werden, um eben die Beratung durchzuführen zu dem Bescheid und sie über ihre Möglichkeiten zu informieren dazu. Das heißt, es wird ein System sowohl für eine offene Beratung, wo dann Menschen jederzeit mit ihren Anliegen hinkommen können, als auch sozusagen persönliche Termine, wenn dann Ladungen zum Beispiel eingehen, geben. Ja, genau. Also einerseits die offene Beratung, um eine Erstabklärung durchzuführen. Ist das etwas, was man schnell im Rahmen eines Journaldienstes erledigen kann oder braucht es hier einen Termin, den man vereinbart, um sich dem intensiver zu widmen und für all jene großen Beratungsbrocken, würde ich sie mal nennen, also wenn jemand einen Bescheid bekommt, ist klar, dafür vereinbart man einen Termin, das macht man nicht im Journaldienst, damit sich auch die Beraterinnen vorbereiten können, den Bescheid lesen können, die Unterlagen lesen können und dann darauf aufbauend ein Beratungsgespräch durchführen können. Wie werden denn jetzt die Klientinnen darüber informiert? Das ist eine der größten Herausforderungen, die sich stellen wird, weil ich glaube, das muss man aufteilen. Einerseits zwischen den Klientinnen, die jetzt neu einen Bescheid bekommen und eine Verfahrensanordnung, da ist das Prozedere sehr eindeutig und sehr einfach, dass sobald wir die Verfahrensanordnung erhalten, wir alle Klientinnen per Brief informieren werden, wenn sie irgendwo wohnhaft sind und unsere Beratungsstellen aufsuchen können für Personen, die angehalten werden in Justizanstalten oder in Polizeianhaltezentren, da wird es eine aufsuchende Beratung geben. Alle anderen werden mit Brief informiert werden und wir laden sie ein zu einem Beratungsgespräch, wo wir dann alles Weitere mit ihnen klären werden und ihnen auch einerseits den Bescheid erklären werden und zusätzlich sie darüber informieren werden, dass sie das Recht haben, von uns vertreten zu werden, wenn sie das möchten im Beschwerdeverfahren. Das ist aber, glaube ich, nur ein kleiner Aspekt. Der größte Teil wird es sein, die bisher offenen Beschwerdeverfahren, die ja doch bei über 20.000 Verfahren noch stehen am BVWG, hier die Klientinnen zu informieren. Und da gibt es ein bisschen eine, das versuchen wir mehrspurig irgendwie abzufangen. Wobei wir, glaube ich, hier uns durchaus bewusst sein müssen, wir werden nicht alle Klientinnen von Beginn an erreichen. Aber es ist einerseits eben der Versuch, über die offene Beratung für Klientinnen zur Verfügung zu stehen. Andererseits werden die Organisationen, mit den Organisationen bisher wird es Vereinbarungen geben, dass die noch abschließend ihre Klientinnen auch mittels Brief informieren, soweit sie das schaffen und können, dass die BBU die Vertretungsleistungen zukünftig anbieten wird. Und hier auch Kontaktdaten der BBU bekannt gegeben werden, wohin sich Klientinnen wenden können. Das ist natürlich ein bisschen eine Schwierigkeit, weil operativ tätig werden wir halt erst ab Jänner. Und für danach, wenn wir dann Ladungen vom Gericht erhalten, als staatlich beigestellte Rechtsberatungsorganisation, werden wir halt dann aktiv auf Klientinnen zugehen und sie fragen, ob sie denn von uns vertreten werden möchten in der Verhandlung und dann je nachdem auf die Antwort reagieren und sie halt zu einem Verhandlungsvorbereitungsgespräch einladen. schon irgendeine Verständigung zum Beispiel mit dem BVWG, wie das dann gehandhabt werden soll, falls jetzt ein Klient noch nicht informiert war, dass er einen Anspruch auf Rechtsberatung durch die BWU hat und dann ohne Vertretung am Gericht zum Beispiel zu einem Termin erscheint? Also so detaillierte Gespräche gab es mit dem BVWG jetzt dazu noch nicht. Es ist ein laufender Gespräch. Wir haben Gesprächsrunden mit dem BVBG im Detail, wie es dann ausschließt, sondern es ist, glaube ich, immer eine Frage des jeweiligen Verfahrens, weil das schon Teil der richterlichen Unabhängigkeit ist, wie sie damit umgehen. Für mich ist die Rechtsprechung sehr eindeutig, wenn Klientinnen eine staatliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen wollen als Vertretung für die Verhandlung, aber organisatorisch nicht die Möglichkeit gegeben ist, dass die Rechtsberatung auch vorhanden ist, dann wäre das ein Verfahrensmangel, der wohl auch absolut ist und nicht mal ein relativer Verfahrensmangel, weshalb das BVBG natürlich auch daran interessiert sein wird, hier eine gute Zusammenarbeit zu finden, aber da kann ich noch keine abschließende Lösung präsentieren, wie das aussehen wird. Wir hoffen, dass wir vorab alle Ladungen erhalten werden, das staatlich beigestellte Rechtsberatungsorganisation, damit wir aktiv auf alle Klientinnen zugehen können, ob sie von uns vertreten werden möchten oder nicht. Wie sieht es denn jetzt aus mit Leistungen, die sozusagen seitens der Rechtsberatung der BWU erbracht werden können? Kann man da irgendwie einen Vergleich ziehen zu Leistungen, die bisher von der AGE und dem VMÖ erbracht wurden und die jetzt durch die irgendwie einen Vergleich ziehen zu Leistungen, die bisher von der AG und dem VMÖ erbracht wurden und die jetzt durch die BWU geleistet werden? Gibt es da Dinge, wo man schon weiß, die können die Rechtsberaterinnen der BWU auf keinen Fall erbringen? Naja, das ist ein bisschen ein schwieriger Punkt, weil das natürlich auch noch Teil der Rahmenvereinbarung ist, die noch nicht abgeschlossen sind. Ich glaube aber, was ganz eindeutig ist, die BBU-Rechtsberatung ist nach der Rechtsprechung ein Komplementärmechanismus zur Verfahrenshilfe. Das heißt, es muss jedenfalls gewährleistet sein, dass all jene Schritte von uns gesetzt werden, um ein faires Verfahren garantieren zu können. Das heißt, wir müssen klarerweise sämtliche Vertretungsschritte auch nach einem gewissen Sorgfaltsmaßstab erfüllen. Das heißt, wir werden an Verhandlungsvertretungen teilnehmen, wir werden Stellungnahmen einbringen, wenn es erforderlich ist, wir werden Beschwerden erheben, wenn es von den Klientinnen und Klienten gewünscht ist und beendet ist unser Auftrag mit dem Erkenntnis. Das heißt, es wird noch eine abschließende Erkenntnisbesprechung geben, eine Perspektivenabklärung, auch die Abklärung darüber, welche Möglichkeiten es darüber hinaus gibt, aber der Auftrag der BBU ändert mit der Erkenntnisbesprechung. Was jetzt zum Beispiel mit Bestimmungen, die gesetzlich jetzt kann, Bestimmungen geblieben sind, wie zum Beispiel die Vorbereitung auf Einvernahmen beim BFA? wie zum Beispiel die Vorbereitung auf Einvernahmen beim BFA? Ja, die Beratung in der ersten Instanz, da ist ja die Formulierung in dem § 49 BFA-VG in der neuen Fassung so, dass es diese Beratung in erster Instanz geben soll. Vorrangig soll hier die Einvernahme im Zulassungsverfahren sein. Und so ist es auch ausgestaltet, dass wir ein gewisses Kontingent an Rechtsberatung in erster Instanz anbieten werden. Wir werden eben an den Standorten des Bundesamtes sein und zusätzlich wird es eben auch gerade an diesen Hotspots, wo in den Erstaufnahmestellen West und Ost bewusst eine große Anzahl an Stunden geben, um dem gerecht zu werden. Wenn es aber so ist, dass die Einvernahmen in der ersten Instanz so viele sein werden, also quasi hier ist ja gesetzlich geregelt, dass es 72 Stunden nach der Mitteilung zu erfolgen hat, die Einvernahme, dann hat man Rechtsanspruch auf Rechtsberatung. In anderen Fällen hat man die ja nicht mehr zukünftig ab nächstem Jahr. Dann diese Fälle sind vorrangig zu behandeln. Das ist noch im Austausch auch mit dem BFA, wie viele Fälle das tatsächlich sein werden. Das lässt sich auch sehr schwer abschätzen, wie viele neue Anträge im Jahr 2021 sein werden. Aber wenn die Ressourcen dafür zur Verfügung stehen in der ersten Instanz, ist das natürlich auch Teil unseres Auftrages, Stellungnahmen in der Beratung erstinstanz einzubringen. Es wird natürlich auch eine Ressourcenfrage sein. Genau. Wie schaut es jetzt aus, wenn klar ist zum Beispiel, dass von der BWU-Rechtsberatung keine Leistung in dieser Richtung erbracht werden kann, wie zum Beispiel eben Verfahrenshilfeanträge an die Höchstgerichte oder eben es gibt ja auch andere Verfahrensschritte, wo dann möglicherweise keine Leistung erbracht werden kann. Wird dann auf NGOs verwiesen, kann auf NGOs verwiesen werden? kann auf NGOs verwiesen werden? Ich glaube, das ist sehr eindeutig und auch Teil unserer professionellen Herangehensweise, dass wir, wenn wir Sachen selbst nicht erfüllen können, weil das nicht von unserem Leistungsumfang umfasst ist, dass wir darauf verweisen, welche Organisationen oder welche Anwältinnen das machen würden. Also wir verweisen natürlich auf die Anwaltslisten, wir verweisen auf andere NGOs, dass insbesondere für jene Schritte, die nach unserem Auftrag sind, da ist es klar, dass das Teil der Perspektivenabklärung ist, Sie auch darüber zu informieren, was die formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind für höchstgerichtliche Verfahrenshilfeanträge und wo Sie da Unterstützung bekommen könnten. Und wird es dazu eine Liste geben oder gibt es schon einen genauen Plan, in welcher Art und Weise das dann erfolgen wird, diese Information? Das gibt es noch nicht. Das ist auch Teil der nächsten Schritte, die noch anstehen werden, dass wir eben auch in Austausch mit den ganzen NGOs in Gesprächsrunden, das ist mir auch sehr wichtig, dass es das zukünftig weiterhin geben wird, hier ein System zu finden, wie man das auch wirklich gut bewerkstelligen kann, dass wir Klientinnen irgendwo hinschicken können, wo sie auch tatsächlich dann an Rechtsberatung in Anspruch nehmen können. Eine wichtige Frage, die mir auch sehr unter den Nägeln brennt sozusagen, sind vulnerable Gruppen. Die sind natürlich im Verfahren immer besonders schützenswert. Gibt es da schon Pläne, wie eine Identifikation erfolgen kann oder wie man zum Beispiel auf ihre Bedürfnisse eingehen wird können? Die Identifikation ist bisher auch immer sehr schwierig gewesen, weil in Wahrheit es erst dann möglich ist, wenn man Verfahrensunterlagen zur Verfügung hat. Erst wenn man Bescheid sieht, dass hier ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung etc. vorliegt, erst dann wird man darauf eingehen können. Klar ist aber, wenn wir es identifizieren, dass es vulnerable Personen sind, insbesondere als Beispiel, wenn Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung vorlagen, dass wir die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, dass eine Beratung von einer Person mit demselben Geschlecht durchgeführt wird. Und das Gleiche gilt auch für Dolmetscher, Dolmetscherinnen. Wie sieht es aus mit der Gruppe der UMF? Bezüglich UMF ist es ja so, dass wir hier den Auftrag haben zur gesetzlichen Vertretung im Zulassungsverfahren beziehungsweise auch im zugelassenen Verfahren, solange sie in Bundesgrundversorgung aufhältig sind. Auch hierfür haben wir, wir glauben, hier wird der Fokus wie bisher in Dreiskirchen und Reichen an der Rax liegen. Wir haben hier in Dreiskirchen in unserem Team bewusst auch Personalressourcen aufgestellt, um eine gute Rechtsberatung für UMF anbieten zu können. Und ich glaube, das ist schon einer der Vorteile für die Zukunft, dass wir hier sehr niederschwellig mit der Schnittstelle zur Grundversorgung haben. Das heißt hier sehr schnell, wenn unbegleitete, mindergeflüchtete Rechtsberatungsgespräche in Anspruch nehmen wollen, dass sie innerhalb einer Organisation sehr schnell vermitteln können, dass wir auch diese Rechtsberatungsleistungen anbieten können und für Beratungsgesprecher zur Verfügung stehen. Wird es da auch irgendwelche sozusagen Qualifikationsrichtlinien für die Beraterinnen, die dann vorwiegend zum Beispiel mit Kindern arbeiten oder eben auch mit Opfern von sexuellen Eingriffen arbeiten werden, wird es da welche geben? sexuellen Eingriffen arbeiten werden? Wird es da welche geben? Das Ziel ist natürlich auch hier Qualifikationskriterien zu schaffen. Ich glaube, aufgrund der großen Bausteine, die jetzt zu Beginn anstellen, wird man hier mal einerseits darauf zugreifen, auf das Personal, das die Erfahrung bisher hatte. Es gab ja auch bisher den Auftrag bei den Organisationen, dass man Personen hier aktiv einteilt in dieses Team, das auch bisher die Vertretung von UMFs innehatte, beispielsweise in Dresdkirchen. Und der Hauptschulungsfokus bei den Mitarbeiterinnen liegt darin, jetzt mal einen einheitlichen Standard österreichweit zu schaffen. Das heißt, wir möchten Schulungen zu Verfahrensrecht und auch zum materiellen Asylrecht mal durchführen und alle Mitarbeiterinnen gleich so ein Schulungsangebot anbieten, dass sichergestellt ist, innerhalb der ersten Monate, dass man egal, wo man in Österreich hinkommt, die gleiche Qualität und Rechtsberatung erhält. Und in weiterer Folge, die nächsten Schritte sind dann eben spezielle Qualifikationsmaßnahmen, wie insbesondere eben eingehen auf besondere Wohlhaberrealitäten, Verhandlungsschulungsstärkung etc. Also das wäre dann irgendwie der Plan für das zweite Halbjahr und darüber hinaus. Das heißt, Schulungsmaßnahmen für die Rechtsberaterinnen sind auch schon geplant? Ja, das ist sogar ein sehr großer Teil der Arbeit der Rechtsberaterinnen oder wird ein großer Teil der Arbeit der Rechtsberaterin sein, sich fortlaufenden Schulungen zu beteiligen. Wir haben hierfür ein Grundausbildungsmodul konzipiert, dass die Rechtsberaterinnen innerhalb des ersten Jahres die zwei verpflichten Kurse, die sind jeweils zweitägig zum Verfahrensrecht und zum materiellen Asylrecht, was subsidiären Schutz, Asylrecht umfasst, absolvieren müssen und auch mit einer Prüfung absolvieren müssen. Also da gibt es im Anschluss auch noch eine Prüfung, die zu bestehen ist, damit wir auch sicherstellen können, dass das vermittelte Wissen tatsächlich bei den Rechtsberaterinnen bekannt ist und verwendet werden kann in der Beratung. Neben diesen zwei Pflichtmodulen wird es die Möglichkeit geben, aus vier verschiedenen Modulen, die die Arbeitsschwerpunkte widerspiegeln, zwei auszuwählen. Das ist schubhaft, aufenthaltsbändende Maßnahmen im Hinblick auf Unionsbürgerinnen und nach Aufenthaltstitel eben Verhandlungsschulung für Menschen, die sehr viele Verhandlungen in Anspruch nehmen werden. Und die vierte Schulung habe ich mir noch bewusst offen gelassen, auch um Qualitätsmängel zu identifizieren bzw. darauf einzugehen, was es noch dringend braucht im ersten Schritt, im ersten Jahr. Okay, also Schulungen und abgelegte Prüfungen zur Qualitätssicherung. Darüber hinaus hat man ja jetzt schon gehört, es soll einen Qualitätsbeirat geben, eben auch zum Qualitätsmanagement. Gibt es da schon Informationen? Gab es da schon Kontaktkonkreten? Oder ist schon klar, wie der eingebunden sein wird? Das ist leider noch eine sehr theoretische Frage bisher, weil der Qualitätsbeirat noch keine konstituierende Sitzung hatte, weil noch nicht alle Mitglieder bestellt und ernannt wurden. Grundsätzlich wäre der Qualitätsbeirat in das Fortbildungsprogramm, aber auch in Qualitätsmechanismen einzubinden. Es wird davon aber unabhängig, haben wir natürlich schon Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. schon Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Wir werden für nächstes Jahr auch eine externe Evaluierungsmaßnahme abseits des Qualitätsbeirates vorbereiten, um hier quasi extern evaluieren zu lassen, wie die Qualität der Rechtsberatungsleistungen tatsächlich aussieht. Wir haben aber, also ich habe das bewusst für Jänner, Februar vorgenommen, die Ausschreibung, weil ich mich jetzt mal der Umsetzung widmen möchte, dass es eben so wenig Fehler wie möglich gibt. Ich glaube, man muss ganz ehrlich sagen, es ist, dieser direkte Übergang wird sehr schwierig zu bewerkstelligen sein. Das darf man auch nicht, braucht man nicht schönreden. Mir wäre halt wichtig, dass so wenig Fehler wie möglich passieren und dass halt so wenig Fehler passieren, die Auswirkungen auf Klientinnen haben. Also gerade Verhandlungen, Beschwerdefristen, dass das eben so gut in Griff ist, dass da nichts passieren kann. Und ist geplant, dass es einen Beschwerdemechanismus auch für Klientinnen direkt geben wird? Ja, also einerseits hätten wir hier angedacht, sehr niederschwellig einfach irgendwie Beschwerdebriefkästen aufzustellen für die Klientinnen direkt vor Ort. Aber zusätzlich ist hier, hat sie auch schon die ersten Gespräche mit der Asylkonvention gegeben. Ich würde hier gerne, weil eben dort sehr viel von Zivilgesellschaft zusammen läuft, auch hier gerne eine Zusammenarbeit mit der Asylkonvention sicherstellen, damit man sich auch extern Sachen, die bei der Asylkonvention landen, über die Rechtsberatung uns weitergeleitet werden, weil mir schon sehr wichtig, dass wir auf diese Beschwerden eingehen und das auch intern aufarbeiten. Es wird, vielleicht hier zur Auserklärung im Geschäftsbereich Rechtsberatung auch zwei Personen geben, sogenannte Senior Experts, die einerseits für die fachliche Anleitung der Mitarbeiterinnen zur Verfügung stehen, also quasi für Rückfragen, wenn komplizierte Fälle auftauchen, wenn irgendwelche Unklarheiten in den Verhandlungen sind. Die haben aber zusätzlich auch die Aufgabe, ein internes Qualitätsmanagement zu errichten. Das heißt Qualitätskontrolle einerseits, aber auch Qualitätsförderung, indem sie Feedback geben, konstruktives Feedback den Beraterinnen. Das, was man vielleicht noch ändern könnte, die werden an Verhandlungen teilnehmen, aber eben auch Schriftsätze sich ansehen. Zwei Personen? Das sind zwei Vollzeitpersonen österreichweit, genau, die Teil des Geschäftsbereichs des Kernteams sein werden bei mir. Okay. Das klingt jetzt für über 120 Beraterinnen und den gesamten Arbeitsbereich für mich relativ wenig. Ja. Ich habe hier aus meinen Erfahrungen von der Diakonie mal versucht hochzurechnen. Wir hatten hier eine Person, die die fachliche Anleitung und für solche Fragen zur Verfügung stand, etabliert gehabt, haben jetzt eine zweite Person auch geschaffen. Es wird daneben auch noch andere Formen des Wissensmanagements geben, worum hier auch Synergieeffekte eintreten werden. Und der andere Teil ist halt das Qualitätsmanagement mal aufzubauen und man wird auch hier evaluieren müssen, ob man auskommt oder nicht. Ich bin aber eigentlich guter Dinge, dass zwei Vollzeitpersonen hier eine erste Abhilfe schaffen werden. Sind dann, also sozusagen, wenn jetzt Mängel hervortreten, sei es jetzt irgendwie bei den Schulungen oder in anderen Qualitätsmanagement, werden die dann auch irgendwelche Konsequenzen gekoppelt sein? Konsequenzen insofern, dass es natürlich Verpflichtungen gibt, sich darüber anzusammeln, was die Gründe für die Qualitätsmängel sind und daran anknüpfen, dass versucht, das aufzuarbeiten. Mein Ziel ist schon, dass man versucht, eine qualitätsvolle und hochwertige Rechtsberatung anbieten zu können, aber den Mitarbeiterinnen auch die Möglichkeiten zu geben, falls es bisher irgendwo bei Mitarbeiterinnen Mängel gibt, diese aufzuholen und eben dementsprechend Wissen zur Verfügung zu stellen intern. Das passiert halt einerseits über das Forum. Wir werden ein Forum einrichten als Wissensmanagement. Andererseits über zwei Senior Experts. Und der dritte Aspekt sind eben die Schulungen extern und intern, um Ihnen hier Wissen zur Verfügung zu stellen. Ich erwarte mir aber im Gegenzug schon auch von den Rechtsberaterinnen, dass sie dieses Wissen auch annehmen und für sich verwenden werden. Es war vorher jetzt schon mal die Rede von der Beschwerdeerhebung und sozusagen wurde gesagt, also wenn jemand wünscht, dass sie ein Recht auf Vertretung haben und wenn sie den Wunsch artikulieren, mir ist auch sehr wichtig, dass wir sie aktiv darauf hinweisen, also das muss in jedem Beratungsgespräch zu einem Bescheid dokumentiert sein, dass wir Klientinnen aktiv informiert haben über ein Recht auf Vertretung. Wenn Klientinnen das äußern, dann wird die Vertretung übernommen und dann gelten auch Vertretungsstandards, die wahrzunehmen sind. Und habe ich das richtig verstanden, dass es da auch computerbasiert eine Dokumentation dazu geben wird? Genau. Und wird das den Klientinnen dann auch nochmal rückübersetzt und unterschrieben? Es ist die Frage der genauen Ausgestaltung, ob wir das unterschrieben rückübersetzen, ist ein guter Input. Hätte ich so im Detail auch noch nicht durchgedacht. Klar ist für mich Teil eines professionellen Rechtsberatungsgesprächs, dass diese Information, dass sie das Recht auf Vertretung haben, in einer innenverständlichen Sprache übermittelt wird. Entweder durch direkte Sprachmittlung oder mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Aber es ist klar, dass das eben für uns intern dokumentiert ist. Es ist natürlich auch ein spannender Aspekt und das nehme ich mir gerne mit, ob man es Ihnen auch bestätigt, dass wir Ihnen das übersetzt haben, damit es auch klar ist, dass wir darüber gesprochen haben. Aber das ist in erster Linie auch ein interner Anspruch an uns, dass das klar ist, das ist Teil der Rechtsberatung. Jetzt klingt das, also es ist jetzt sehr, sehr viel schon gesagt worden, ist uns natürlich bewusst, das ist ein riesiges Konstrukt, das da entsteht. Im Vorfeld wurde auch medial immer wieder gesagt, durch die BWU wird die Rechtsberatung billiger. Wenn ich mir das jetzt anhöre, weiß ich nicht, ob ich das glauben kann, stimmt das so? weiß ich nicht, ob ich das glauben kann, stimmt das so? Also vielleicht mal vorab, ich kann jetzt keine Angaben machen, wie die genauen Finanzierungsmodalitäten der Rechtsberatung aussehen, weil die auch noch Teil der Verhandlungen sind. Es ist klar, und das war eben für mich auch eine der Mitmotivationen, mich zu bewerben, die Ministerin für Justiz hat überall öffentlich erklärt, es ist klar, die Finanzierung ist ausreichend gesichert der Rechtsberatung. Und es wird dafür Sorge getragen werden, damit diese Aufgabe auch einem rechtsstaatlichen Verfahren entsprechend umgesetzt wird. Das sind auch meine Wahrnehmungen bisher. Man muss, glaube ich, da schon auch unterscheiden zwischen dem Gesetzentstehungsprozess, der unter einer ganz anderen Regierung entstand wie bisher. ein Gesetzentstehungsprozess, der unter einer ganz anderen Regierung entstand wie bisher. Ob es billiger wird oder nicht, das ist auch nicht mein Beurteilungsmaßstab. Mein Beurteilungsmaßstab ist, können wir ausreichend qualitative Rechtsberatung anbieten und das fordert ein gewisses Mindestmaß an Zeitressourcen, je nachdem, wie viele Klienten das in Anspruch nehmen wollen. Für mich ist klar, wenn wir das nicht anbieten können, ist das auch für mich eine rote Linie, dass ich sagen kann, das ist keine Rechtsberatung, die dem entspricht, wie ich es mir vorstelle. Das heißt, die Annahme ist einfach bisher, dass wenn Ressourcen notwendig sind und das rückgemeldet wird, diese auch zur Verfügung gestellt werden. So ist meine Wahrnehmung und ich hätte noch nichts Gegensteiliges gehört dazu. Zum Thema Unabhängigkeit würde ich auch noch gerne eine Frage oder zwei stellen. Einerseits im Hinblick auf den Dolmetscherinnenpool. Ist da geplant, dass sozusagen alle Teile der BWU auf denselben Dolmetscherinnenpool zurückgreifen? Also grundsätzlich ist der Dolmetscherinnenpool kein Teil meiner Arbeit. Das ist in der Rechtsberatung in der BWU getrennt zwischen den Leistungen. Klar ist aber, dass wir der Hauptabnehmer der Dolmetschleistungen sein werden, weil für mich ist sehr wichtig, dass ich es nicht nur über ein Qualitätskriterium für eine Beratung ist, natürlich eine direkte Sprachmittel, das direkt in einer verständlichen Sprache übermitteln zu können. Aber das ist nicht das einzige Kriterium. Man kann sich auch professioneller Sprachmittler bedienen. Und es muss sichergestellt werden, dass ausreichend DolmetscherInnen zur Verfügung stehen. Aber ja, es ist so, dass es einen einheitlichen DolmetscherInnen-Pool geben wird, auf den alle zugreifen können. Meiner Wahrnehmung nach wird es so sein, dass die hauptsächlich für die Rechtsberatung arbeiten werden, weil wir den Bedarf in erster Linie haben. Es könnte natürlich passieren, dass dann ein Klient oder eine Klientin aus der Rückkehrberatung dann in der Rechtsberatung den oder dieselbe Dolmetscherin bekommt. Genau, aber die Dolmetscherin, der Dolmetscher ist eine Hilfsleistung zur professionellen Durchführung der Rechtsberatung oder der Rückkehrberatung. Klar ist, Inhalte der Rechtsberatung sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht nach außen gegeben werden. Also das hat natürlich Konsequenzen, wenn Informationen aus der Rechtsberatung die Sprachmittlerinnen mitbekommen, weitergeben. Das ist nicht zulässig. Aber also ist verständlich, dass da vielleicht, sollte sowas passieren, dann natürlich von Seiten der Klientinnen Bedenken an sozusagen der Unvoreingenommenheit entstehen können. Ja, das ist, verstehe ich gut. Ich glaube, es ist ein System, das wir dann auch evaluieren werden müssen, wenn wir von Klientinnen tatsächlich auch diese Rückmeldung bekommen, dass es da Probleme gibt, werden wir, und davon gehe ich aus, und das ist meine bisherige Wahrnehmung der BWU, dass wir schon darauf auch reagieren, weil ich glaube, wir haben schon alle den Anspruch, eine professionelle Arbeit anbieten zu wollen, und das wäre dann natürlich ein Widerspruch zu einer professionellen Arbeit, wenn Klientinnen es tatsächlich so wahrnehmen. Gibt es zur sonstigen Weisungsfreiheit der Rechtsberaterinnen Bedenken, die man jetzt schon sieht, beziehungsweise rote Linien für den Stefan Klammer? Ja, für mich, ich glaube, alle Personen, die mich kennen, wissen, dass für mich das eine Herzensangelegenheit auch ist, dass wir eine gute Rechtsberatung anbieten, weil ich glaube, das ist ein sehr zentrales Element, um hier ein rechtsstaatliches Verfahren anbieten zu können, wie ich vorher schon gesagt habe. Wenn ich das Gefühl habe, dass dies nicht gewährleistet ist, weil eben die Weisungsfreiheit tatsächlich in Gefahr ist und das nicht unterbunden wird, wie es eben kommuniziert wurde, dass das eben von Seiten des Ministeriums für Justiz jedenfalls ein klarer Trennstück ist. Es darf keinen Eingriff in die Weisungsfreiheit geben. Dann ist es für mich auch klar, dass für mich die rote Linie überschritten ist und ich werde dann meine Tätigkeit zurücklegen. Also das kann ich ganz klar sagen. Weisungsfreiheit ist für mich das Zentralste und die Unabhängigkeit der Rechtsberaterinnen. Ich habe aber das Gefühl, dass das gewährleistet ist. Wenn ich auf einmal zurücktreten werde, dann ist das etwas, wo vielleicht auch ein Problem für mich da ist. Danke. Das war, glaube ich, schon ein recht intensiver Frageblock und ich würde jetzt an der Stelle wieder an den Lukas zurückgeben. Ja, danke. Wir haben das jetzt so gestaltet, ich habe überlegt, ob wir kurz einmal den Herrn Achreiner einbinden, aber ich denke, es waren da jetzt sehr, sehr viele Fragen, was einfach aufzeigt und mit dem, wir haben heute schon einen Workshop zu der BWU, quasi wie tun wir mit der BWU, gehabt und da kann ich nur jetzt zusammengefasst weitergeben, es gibt sehr viel Informationsinteresse, was mit einem gewissen Informationsdefizit auch zusammenhängt. Das ist jetzt keine Schulzuweisung, eine persönliche Schulzuweisung, aber ich sage nur, es gibt einen sehr großen Informationsbedarf von allen Akteuren, die in diesem Bereich tätig sind. Ich glaube, das war jetzt sehr, sehr gut. Danke für diese ganzen Fragen. Es gibt aber auch andere Bereiche, Herr Achreiner. Es war ein großer medialer Fokus bisher auf die Rechtsberatung, aber tatsächlich haben wir auch die Grundversorgung. Grundversorgung. Die Grundversorgung startet mit 1.12. Jetzt ein bisschen provokant gefragt, also ein Türschildwechsel und alles bleibt so wie es war und es steht jetzt BBU drauf oder was können wir davon erwarten? Also ich glaube, das Türschild wäre ein bisschen zu wenig, wenn sich das nur ändern wird. Das wird sich natürlich auch ändern und das ist auch gut, dass man von außen gleich sieht, hier ist die BPU tätig in den Betreuungsstellen wichtig, dass die Klientinnen und Klienten vor Ort möglichst wenig vom Übergang merken, sondern dass sie sich auch am 1.12. gut versorgt fühlen. dass einerseits neben der guten Versorgung auch die Tagesstruktur gut ausgerichtet ist und auch auf die einzelnen Klientinnen und Klienten und einzelnen Klientinnen und Klientengruppen gut eingegangen werden kann. Und dafür stehen wir als BBU und das ist auch unser gesetzlicher Auftrag, der auch in dem bereits genannten Rahmenvertrag hier doch sehr umfangreich ausgeführt ist, von Betreuungskonzepten, die dahinter stehen, was wir natürlich entsprechend umsetzen wollen. Und es ist so, dass wir das in allen Betreuungseinrichtungen durchführen wollen, in denen die BPU zukünftig tätig sein wird. Ich gehe davon aus, dass Sie schon einige Betreuungseinrichtungen des Bundes besucht haben, beziehungsweise wahrscheinlich alle. Ich sage mal so, wir kennen alle oder viele Menschen, die auch hier TeilnehmerInnen kennen, diese Bundeseinrichtungen sind sehr unterschiedlich. Aber ja, welchen Eindruck haben Sie von der Qualität der derzeitigen Unterbringung gewonnen oder was können Sie dazu sagen? Wie Sie ganz richtig angemerkt haben, sehr unterschiedlich. Das ist auch mein Eindruck gewesen. Ich habe mittlerweile alle Bundesbetreuungseinrichtungen auch selber besucht und dort auch mit vielen, nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch mit Klientinnen und Klienten versucht, in den Austausch zu treten. Hier wird es natürlich Step by Step heißen, dass man sich jetzt jede Einrichtung ansieht. Wir haben das jetzt schon bei der Besetzung der Leiterinnen und Leiter der Bundesbetreuungseinrichtungen vorgenommen, dass man hier wirklich auf jede Einrichtung konkret eingeht in den nächsten Wochen und auch nochmal schaut, was wird dort benötigt und wo heißt es hier die Unterstützung zu geben. Und da sind wir mittendrin. Jetzt ist es für die Allgemeinheit auch noch ein bisschen nicht so ganz klar. Es ist diese Bundesagentur, die als GmbH organisiert ist, aber wie viel Einfluss hat die BWU tatsächlich? Also wird die BWU, die GmbH, werden sie in der Lage sein, dass sie sagen, nein, dieser Standort erfüllt unsere Kriterien nicht, es ist besser, es woanders zu machen? Oder, ich sage einmal, wiederum provokant formuliert, oder ist die BWU eine Art, ich sage einmal, Dienststelle des Innenministeriums, die hier keine eigenständige Sache machen können. Ich möchte mit dem letzten Teil Ihrer Frage beginnen. Wir sind eine GmbH, wir sind eine gemeinnützige GmbH. Das ist im Einrichtungsgesetz auch schon so festgehalten. Und eine GmbH hat einen bestimmten Auftrag. Wir haben die operative Umsetzung der Bundesgrundversorgung sicherzustellen, einerseits aufgrund des Einrichtungsgesetzes, aufgrund der anderen rechtlichen Rahmenbedingungen und aufgrund des Rahmenvertrages und haben dies auch durchzuführen und werden das auch mit allen Qualitätsansprüchen, die wir uns selber setzen, auch durchführen. Qualitätsansprüchen, die wir uns selber setzen, auch durchführen. Ein verlängerter Arm ist, glaube ich, schon aufgrund der Struktur, die sich die BBU gegeben hat, nicht möglich. Wir haben Expertinnen und Experten aus verschiedensten Bereichen, ich sage jetzt mal, aus sechs verschiedenen Organisationen zusammengeholt und ich glaube, auch diese Expertise, die hier einfließen wird, steht dafür, dass in der BPU auch Qualität gelebt werden wird. Der Staat führt das Asylverfahren durch. Der Staat bringt die Menschen unter. Der Staat macht die Rechtsberatung. Menschen unter, der Staat, macht die Rechtsberatung. Wie soll gewährleistet werden, dass dann Missstände überhaupt noch ins Tageslicht kommen sollen? Also das braucht auch gar keinen bösen Willen, aber ich sage mal, die Akteure hat immer einen staatlichen Anstrich, sage ich. Verstehen Sie diese Bedürfnisse, also diese Bedenken, die bestehen, die sich unseres Erachtens aus dieser Struktur heraus ergeben und wie begegnet man dem? Also diesen Black-Box-Vorwurf, glaube ich, der ist ja breit kommuniziert worden, auch von unserer Seite, aber wird das gesehen? Sie werden da Maßnahmen ergriffen oder wie schaut das da aus? Also ich kann die Befürchtungen natürlich verstehen. Wie ich meinen Dienst angetreten habe, habe ich mir auch einmal die Frage gestellt, ja, wie kann das eigentlich gut funktionieren? Ich glaube, wir haben jetzt hier gerade in den letzten Monaten gezeigt, ja, es kann funktionieren, indem wir vielleicht schon einmal einen ganz wesentlichen Schritt gesetzt haben. Wir sind auf viele Organisationen zugegangen. Wir werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen sechs Organisationen übernehmen, die eine Expertise und auch ihre Unternehmenskultur nicht an der Tür der BPU abstreifen. Und ich glaube, genau da sollte man ansetzen, die Zivilgesellschaft gut mit auf den Weg zu nehmen, im Gespräch zu bleiben und auch in diversen Qualitätsformaten, Qualitätszirkeln beispielsweise immer wieder hereinzunehmen. Oder auch Punkte wie Einbindung in die Tagesstruktur. Das heißt aber auch für uns, dass wir jetzt einmal unsere Strukturen festigen müssen. Und da arbeiten wir mit Hochdruck dran. Aber ich sehe hier überhaupt kein Problem, den Begriff der Blackbox zu strapazieren. Wir wollen hier einen offenen Austausch mit der Zivilgesellschaft und mit allen Organisationen pflegen und auch die Expertise von dort abholen und mitnehmen. Stefan Klammer hat heute mal das Stichwort des Beschwerdemanagements mit der Asylkoordination angesprochen. Das sehe ich auch bei uns als wichtigen Punkt. Es soll hier Ansprechpartner geben und wo Dinge zu korrigieren bzw. neu zu denken sind, wäre man schlecht beraten, hier nicht auch auf die Zivilgesellschaft zu hören und das auch entsprechend mitzunehmen. Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen mit den Qualitätszirkeln oder wir kennen den Qualitätsberat in der Rechtsberatung. Wir wissen, das ist anscheinend nur mit der Rahmenvereinbarung irgendwie im Zusammenhang. Da soll es ja einen Mechanismus geben. Wie schaut das mit den anderen Bereichen aus? Also mit der Grundversorgung. Wird es da auch eine Einbindung geben der Zivilgesellschaft oder bei der Rückkehrberatung, wird es hier Qualitätsstandards geben? Weil wir sehen aus der Erfahrung heraus, wenn man sagt, es ist zu leisten, Doppelpunkt Rechtsberatung oder Doppelpunkt Rückkehrberatung, wenn man das nicht genauer definiert. Es gibt ganz unterschiedliche Vorstellungen. Die Caritas hat, glaube ich, eine andere Vorstellung von der Rückkehrberatung als der Verein Menschenrechte Österreich gehabt. Wird es da irgendwie so Qualitätszirkeln geben oder Einbindung von unserer Seite? Also der Austausch, die Einbindung ist in allen Bereichen geplant und wird teilweise auch schon gelebt. Sie haben die Rückkehrberatung angesprochen, wo es einen sehr engen Austausch auch bereits gibt mit IOM, mit UNHCR. Aber auch darüber hinaus wird es auch Toten ein fixes Institut geben. Wir nennen es auch Tot-Qualitätszirkel, nicht Qualitätsbeirat, um nicht eine Vermischung herbeizuführen, so wie es im Rahmenvertrag verankert ist. Der Qualitätsbeirat ist explizit genannt für die Rechtsberatung. verankert ist, der Qualitätsbeirat, ist explizit genannt für die Rechtsberatung. Aber auch in diesen Qualitätszirkeln soll es regelmäßig ein Draufschauen auf das Thema Qualität geben und wo ist Verbesserung notwendig und wo können wir gemeinsam auch mit der Zivilgesellschaft, auch mit den Organisationen hier Verbesserungen herbeiführen. Wir hatten bereits im Juni, wo man sich noch treffen konnte, eine sehr, sehr gute Veranstaltung der Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater von Caritas und von Verein Menschenrechte Österreich, wo wir gemeinsam mit der IOM schon gestartet haben, hier Qualitätskriterien zu erarbeiten, Beratungsleitfäden zu erarbeiten und an dem wollen wir auch weiterhin dranbleiben, das auch evaluieren. Und ich denke mal, da wäre es auch wieder wichtig, gerade im Qualitätszirkus ist dort vielleicht schon einmal ein guter Platz, aber Evaluierung heißt immer, die beste Evaluierung findet statt, wenn man von außen drauf schauen lässt. Das ist auch das, was wir uns hier in allen Bereichen vorgenommen haben, sei es in der Rückkehrberatung, sei es in der Menschenrechtsbeobachtung, sei es im Dolmetschwesen, sei es in der Grundversorgung. Die Rechtsberatung hat Stefan Klammer schon ausgeführt, wo es noch weitere Instrumente gibt. Frage und die ist uns schon von sehr vielen gestellt worden, oder gebeten worden, das weiterzugeben. Sie kennen das Problem mit dem österreichischen System. Wir haben die Bundesbetreuung, wir haben die Landesgrundversorgung. Jetzt sehr viele Einrichtungen in der Landesgrundversorgung äußern die Befürchtung aufgrund der aktuellen Entwicklung, dass eigentlich die BBU sowieso die gesamte Versorgung, die Grundversorgung übernehmen wird. Ist das der Plan? Also ich darf hier nochmal auf den gesetzlichen Auftrag der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen verweisen. Wir sprechen hier ausschließlich von der Bundesgrundversorgung und nicht mehr und nicht weniger. Ich denke mal, wir haben mit der Bundesgrundversorgung eine riesige Aufgabe übernommen, die mit 1.12. startet und es ist in keinster Weise geplant, hier in die Ländergrundbetreuung einzugreifen. Was ich persönlich glaube, was notwendig werden wird, wird hier die Kontakte neu aufzusetzen. Und ich glaube, wo handelnde Partner schon über Jahre tätig sind, rostet es vielleicht ab und zu ein. Und da ist ein neuer Partner mit der Bundesagentur vielleicht nicht so schlecht. Wir führen hier auch schon sehr, sehr gute Gespräche. Und ich bin überzeugt davon, dass wir hier in einem guten Austausch mit den Ländern auch in die Ländergrundversorgung wieder viele Menschen bringen werden. Konkret ist es aber eben so, dass sehr viele Einrichtungen in den Ländern sagen, sie bekommen derzeit keine Personen. Also das sind die Zeichen, die sie einfach sehen und sie wissen gar nicht, ob das Ganze noch einen Sinn hat, das weiterzumachen, weil jetzt wird das System der BWU aufgesetzt. Ich gebe nur diese Frage weiter, weil, wie gesagt, das sind hier sehr große Bedenken, die teilweise einfach vielleicht auch auf Mangel an Information zurückzuführen sind. Aber ja, also wie gesagt, das ist das, was die Leute herumtreibt. Ist da irgendwie auch nicht nur auf die Länder zuzugehen, sondern auch auf die Einrichtungen oder auf die Trägerorganisationen selber? Ist da noch was geplant oder wie ist da die weitere Vorgehensweise? Also ich habe jetzt bewusst zuerst nur die Länder angesprochen, weil ich glaube schon, dass hier der Schlüssel in der guten Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium, der BBU und den Ländern liegen wird. schon den Platz auch sehen, genau auf diese Fragestellungen gemeinsam auch mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen einzugehen und die hier auch mitzunehmen. Und das wird genau auch der richtige Platz sein, dass man hier ständig gemeinsam darauf schaut, dass man wieder viele Menschen auch in die Landesgrundversorgung bringt. Aber noch einmal abschließend, was mir ganz, ganz wichtig ist. Es gibt einen klaren Auftrag für die Bundesagentur für Betreuungsunterstützungsleistung für die Bundesgrundversorgung und die Landesgrundversorgung ist hier nicht Teil des Auftrages. Wir können gemeinsam schauen, dass wir hier in entsprechenden Formaten den Austausch pflegen und den möchte ich mit den Ländern, aber auch mit den Organisationen führen. mit den Ländern, aber auch mit den Organisationen führen. Ich möchte dann noch weitergehen. Wir haben ja nicht nur die Grundversorgung, sondern wir haben auch den relativ umfassenderen Bereich mit der Rückkehrberatung. Waren Sie in den Auswahlprozess, beim Stefan Klammer war es ja so, dass ja hier die Bestellung über das Justizministerium erfolgt ist. Aber waren Sie in die Bestellung der anderen Bereichsleiter involviert? Waren Sie da schon involviert oder war das quasi schon fix, wie Sie gekommen sind? Ich möchte nur ergänzen, und das ist auch kein Geheimnis, dass ich auch in der Hearings-Kommission von Stefan Klammer gesessen bin und mit ruhigem Gewissen und mit innerstem Herzen Ja sagen habe können. Das möchte ich hier auch nochmal bestätigen, weil es ist immer ganz gut. Unabhängigkeit beginnt auch dort, wenn zwei Menschen gut miteinander arbeiten können. Das ist ein wesentlicher Punkt. Zu den anderen Personen ist vielleicht ein bisschen auszuholen. Wir sind derzeit in einem Fusionsprozess, wo wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz aus den Organisationen in die BPU bringen dürfen. Und da ist sehr, sehr viel Expertise und das beginnt auch bei den Leitungen. Und ich habe mich für den Weg der Kontinuität entschieden und somit sind auch die leitenden Personen aus den einzelnen Bereichen auch in der Leitung, beginnend bei der Rückkehrberatung mit Günter Ecker, mit Mag. Hayek, auch hier natürlich entsprechend vertreten oder Thomas Gamsjäger in der Grundversorgung. in der Grundversorgung. Eine Frage, die unsere Teilnehmerinnen auch interessiert, ob das irgendwie aufgefallen ist bei der Besetzung, dass einfach schon alle Bereiche irgendwie jetzt durch Männer besetzt sind und hier quasi alle Bereichsleitungen und in ihrer Person und ihr Stellvertreter sehr männlich dominiert. Gibt es keine Frauen in diesem Bereich? Man muss jetzt nochmal auf den Fusionsprozess hinweisen. Das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz macht hier auch keine Grenzen vor den Führungskräften. Mir war jetzt im ersten Schritt nochmal wichtig Kontinuität. Wenn ich jetzt in die Auswahlprozesse, die jetzt in weiterer Folge gelaufen sind und wo man beginnen konnte, entsprechend zu mischen, das beispielsweise in den Bundesbetreuungseinrichtungen, Stefan Klammer hat heute die Rechtsberatung schon angeführt, wenn ich hier das Bild anschaue, haben wir eigentlich genau ein umgekehrtes Bild, dass die Leitungsfunktionen sehr stark in weiblicher Hand sind und auf das freue ich mich auch. sehr stark in weiblicher Hand sind und auf das freue ich mich auch. Der Bereich, das hat die Jasmin zuerst schon angesprochen, mit den Dolmetschleistungen, wo zwei Bereiche auch zusammenarbeiten müssen. Zum Beispiel auch die Frage, ist das tatsächlich irgendwie, also da ist ja im Gesetz steht drinnen, dass irgendwie im ersten Halbjahr irgendwie fünf angestellt werden sollen. Wie geht es mit diesem Bereich der Dolmetscherinnen weiter? Wird es da Qualitätsstandards geben für die Dolmetscherinnen? Wird es da ebenfalls auch so einen Qualitätszirkel geben? Wie ist das vorgesehen? einen Qualitätszirkel geben. Wie ist das vorgesehen? Und eine Zusatzfrage, inwiefern bringt der Leiter rechts, wurde das bei der Bestellung des Leiters für die Rechtsrückkehrberatung und der auch zuständig ist für die Dolmetscherinnen, welche, also hat der irgendwelche Qualifikationen dafür vorbringen müssen oder ist das einfach dem Bereich zugeordnet worden? Ich beginne hier vielleicht auch mit der letzten Zusatzfrage. Es gibt im Team des Leiters der Rückkehrberatung und Services, wie wir diesen Bereich, diesen Geschäftsbereich nennen, eine Mitarbeiterin, die sich speziell um das Thema Dolmetschwesen kümmert, die auch diesen Bereich sehr, sehr gut kennt, die auch jetzt gerade vor einigen Wochen schon ihren Dienst angetreten hat. Zum Dolmetschwesen, hier hat uns der Gesellschafter folgenden Auftrag mitgegeben, insbesondere das erste Jahr wird einmal in einem Probebetrieb laufen, hier ein eigenes Dolmetschwesen aufzubauen. Sie haben die fünf Vollzeitequivalente angesprochen. Die fünf Vollzeitequivalente kommen vielleicht daher, dass nicht alle Organisationen Dolmetscherinnen und Dolmetscher angestellt hatten. Die werden von einer Organisation übergehen im Rahmen des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes. Dabei wird es aber nicht bleiben. Wir werden einerseits auf diese Säule angestellte Dolmetscherinnen und Dolmetscher setzen. Eine zweite Säule wird sein, dass wir freiberufliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch weiterhin beschäftigen werden. Hier sind wir mit den Organisationen, die bisher auch diese Dolmetscherinnen und Dolmetscher beschäftigt haben, in Kontakt, stehen hier schon auch im Austausch mit den Personen und wesentlich wird sein, dass im Jahr 2021 das dann auch ständig evaluiert wird und auch hier wiederum mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch mit UNHCR in Kontakt steht. evaluiert wird und auch hier wiederum mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch mit UNHCR in Kontakt steht. Wir haben auch Aufträge mitgenommen, wo ganz klar herausgearbeitet wurde und auch vertraglich festgelegt wird, dass wir auch wieder den Universitätslehrgang entsprechend wieder unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterziehen sollen. Da gibt es auch schon Gespräche. Also auch hier ist das Thema Qualität ein sehr hohes, was uns mitgegeben wird, was natürlich auch entsprechend im Jahr 2021 erarbeitet werden soll. Ich möchte noch einmal auf den einen Punkt. Sie haben zwar die Schulungen angesprochen oder diesen Austausch mit IOM, was zuerst, aber ich denke gerade bei der Rückkehrberatung, was jetzt nicht Ihr Spezialbereich ist, aber dennoch ist es eine Frage, die glaube ich sehr drängt. Da gibt es sehr unterschiedliche Systeme. mit die Leute fragen sich, wie kann man sicher sein, dass die Leute, die in der Rückkehrberatung tatsächlich zurück wollen, dass die tatsächlich da reinfallen und verstehen sie das, dass es irgendwie als Auftrag ist, eben eine ergebnisoffene Perspektivenabklärung im Bereich der Rückkehrberatung zu etablieren oder eher das System jetzt schauen wir, dass wir möglichst hohe Zahlen bekommen? die man in der Rückkehrberatung vermittelt als den klaren Auftrag und weniger den zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben. Wir haben gerade jetzt Ende Oktober, es ist ja, das passiert ja alles leider nicht im luftleeren Raum, Ende September ist der Pakt der Europäischen Kommission präsentiert worden. Und was uns eben Fragen erreicht haben dazu, ganz kurz zum Pakt der Europäischen Kommission, die sieht halt vor, ein eher interessantes Konzept der Solidarität, nämlich dass auch Länder irgendwie nicht Menschen aufnehmen müssen, sondern sogenannte Abschiebepatenschaften übernehmen sollen. Und da sind wir mit den Fragen gebeten worden, diese Frage zu stellen, ob irgendwie hier nun die BBU diese Aufgabe bekommen wird, diese Abschiebepatenschaften zu übernehmen. Ich denke, hier möchte ich den Blick wieder auf das BBU-Einrichtungsgesetz richten. Hier ist zum Thema Abschiebungen ganz klar unser Auftrag in der Menschenrechtsbeobachtung. Das ist unser Auftrag und das wird auch unser Auftrag bleiben. Also ich kenne da auch keine anderen Pläne dazu. Ich habe noch eine Frage bekommen, vielleicht an den Stefan Klammer. kommen vielleicht an den Stefan Klammer. Es ist nämlich gefragt worden, wie es aussieht mit dem Recht auf Vertretung von Personen, die in Schubhaft sitzen. Insgesamt oder? Insgesamt. Also gibt es da welche, was ist hier die Situation? Der Aufgabenprozess ist hier sehr klar gesetzlich geregelt und ich glaube, es ist auch hier sehr wichtig, dass wir das genauso umsetzen werden. Es gibt eine Verfahrensanordnung über die Inhaftnahme. Die Beratung bezieht sich auf die Inhaftnahme als auch die davor herangehende Festnahme, den Festnahmeauftrag und die Anhaltung aufgrund der Festnahme, umfasst die Beratung zu dem Grund des Schubhaftgrundes als auch die Frage in weiterer Folge, ob die Person eine Beschwerde gegen die Anhaltung möchte. Wenn hier gewünscht wird, dass gegen den Schubhaft eine Beschwerde erhoben wird und ein Haftprüfungsverfahren beim Gericht gestartet wird, ist das klar unser gesetzlicher Auftrag, um hier den Anforderungen des § 52 gerecht zu werden. Ich möchte noch einmal kurz zurückkommen zum Herrn Achreiner mit der Frage bezüglich, Sie haben das selber angesprochen, mit der Menschenrechtsbeobachtung als Auftrag. Auftrag. Das ist ja gesetzlich nicht so vorgesehen, aber warum ist die Menschenrechtsbeobachtung und der Dolmetschbereich eigentlich jetzt mit dem Rückkehrberatungsbereich quasi in einem Bereich angeordnet? Gibt es da irgendwie Gründe dazu, also insbesondere vor der besonderen Stellung der Menschenrechtsbeobachtung, die ja eigentlich hier staatliches Handeln kontrollieren sollen und das sorgt für etwas Verwunderung, dass das eben hier quasi eingeordnet wird? sorgt für etwas Verwunderung, dass das eben hier quasi eingeordnet wird. Ich glaube, das Ganze ist so entstanden und wir sprechen hier von der Koordination der Menschenrechtsbeobachtung, dass das bisher auch sehr, sehr stark von den Kolleginnen und Kollegen seitens des VMÖ durchgeführt wurde. Und die Person Günther Ecker hat da natürlich sehr viel Expertise. Deswegen haben wir die Koordination auch Toten angesiedelt. Uns ist aber die Unabhängigkeit des Menschenrechtsbeobachters sehr, sehr bewusst. Und hier wird auch ein starkes Augenmaß draufgelegt werden, dass das auch entsprechend zu Druck geführt wird. Und zu einem Thema Blackbox noch einmal zurückkommend, wie wird es gewährleistet sein oder wie können auch zivilgesellschaftliche Organisationen in Betreuungseinrichtungen, wird es möglich sein, dass es hier einen Zugang gibt oder einen Austausch gibt, damit man irgendwie ein bisschen hineinsehen kann oder dass hier ein quasi ein gewisser, jetzt nicht Kontrollfunktion, aber überhaupt ist es möglich hineinzugehen, also für zivilgesellschaftliche Organisationen einerseits. Wie sehen Sie das oder kann man dazu schon was sagen? Wie sehen Sie das? Oder kann man dazu schon etwas sagen? Also mein Plan, ich weiß, dieser Begriff des Qualitätszirkels ist ein sehr viel strapazierter. Ich möchte dahinter nicht nur sehen, der persönliche Austausch, dass man hier in regelmäßigen Abständen sich trifft und zu Themen wie Qualität, Umsetzung diskutiert, sondern man kann auch diesen Qualitätszettel beispielsweise nutzen, dass auch die Organisationen natürlich auch eingeladen sind, auch immer wieder mal in unsere Einrichtäch zu gehen. In allen Ortschaften, wo unsere Einrichtungen sind, sind zivilgesellschaftliche Organisationen, hier in den Austausch zu gehen und auch Teil der Tagesstruktur zu werden in verschiedenen Bereichen. Das ehemalige Ruckkreuz-Geschäftsführer ist mir immer noch ein Projekt sehr gut in Erinnerung, wo es um das Thema Erste Hilfe in Einrichtungen gegangen ist, wo es auch schon einmal einen Austausch gegeben hat. Warum soll man nicht solche Aktivitäten auch dazu nutzen, dass man öffnet und auch zeigt, dass dort eine gute Arbeit passiert? Lukas, darf ich da kurz eine Zwischenfrage stellen? Bitte. Es ist jetzt schon mehrfach gekommen, Bitte. NGOs, die im Bereich tätig sind, aber auch von KlientInnen-Seite einfach ein großes Informationswunsch da ist und bisher noch sehr wenig Informationen nach außen getreten sind und natürlich auch ein großer Wunsch nach Transparenz. Wie wird man sich denn in Zukunft über die BWU-Tätigkeiten, aber auch eben ganz praktische Dinge wie Beratungsstellen oder Dinge, die Sie jetzt genannt haben, schon personelle Besetzungen oder die Struktur informieren können. Lassen Sie mich vielleicht Ihre Frage damit beginnen, kurz darauf zu schauen, warum sind wir jetzt noch nicht sehr breit gestreut mit Informationen rausgegangen. Also wir haben uns jetzt hier noch eher in dem Fachpublikum, wenn man das so bezeichnen darf, den zivilgesellschaftlichen Organisationen gewidmet, insbesondere in jenen, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die BPU wechseln, weil hier doch sehr, sehr viel Informationsarbeit die letzten Wochen und Monate geleistet wurde. Um einmal die Ängste zu nehmen, habe ich noch einen Arbeitsplatz? Das war einmal jetzt vordergründig. Wir haben aber natürlich vor, hier auch Informationen zu geben, uns auf den Diskussionen zu stellen und hier auch die Informationen zu streuen. Es wird auf jeden Fall noch vor dem 1.12. unsere Homepage GoLive haben, wo schon vieles an Informationen zu finden sein wird, das man natürlich weiter ausbauen wird, also dass hier genügend Informationen zur Verfügung stehen. Wir stehen natürlich für Diskussionen in alle Richtungen zur Verfügung. Wir wollen uns auch der Diskussion stellen und das soll auch in der nächsten Woche und auch weit drüber hinaus so bleiben. Für unsere Klientinnen und Klienten wird es hier pro Einrichtung entsprechend die Informationen geben, wo wir auch in Mehrsprachigkeit tätig sein wollen. Kurz aufzuklären, wer wird hier zukünftig für die Bundesgrundversorgung zuständig sein, ich möchte bei der jetzt speziell bleiben, weil mit 1.12. hier der erste Meilenstein stattfinden wird. Hier wird es in allen Bundeseinrichtungen entsprechende Infoveranstaltungen geben. Wir werden aber in den nächsten Wochen auch nutzen, dass wir auch unsere Partner im Behördenbereich, aber im zivilgesellschaftlichen Bereich auch noch mit weiteren Informationen schriftlicher Natur auch versorgen wollen. Und die Homepage-Adresse, die gibt es schon? Die Homepage-Adresse, die gibt es natürlich schon, aber die wollen wir dann im Großen präsentieren. Also geben Sie uns da noch ein bisschen Zeit. Alles klar, danke. Vielleicht noch eine Spezialfrage bezüglich dem gelinderen Mittel ist die Frage gestellt worden, vielleicht an den Stefan, weil es gibt ja nicht immer Verfahrensanordnungen. Wird es da einen Rechtsanspruch geben? Hallo? Die Rechtsberatung wurde vom Gesetzgeber insgesamt etwas eingeschränkt für das nächste Jahr. Bisher war es ja Aufgabe der Rechtsberatung auch in Verfahren, in Hinblick auf Reisedokumente, bei Versagen von Reisedokumenten etc. Rechtsberatung anzubieten. Das wurde vom Gesetzgeber damals mit der Einführung des BWU-Einrichtungsgesetzes entfernt aus der Bestimmung des Paragraph 52 bzw. 53 BFAVG. Es wird zukünftig dann Rechtsberatung geben, wenn es um eine Kernleistung sozusagen geht. Das heißt, einen Asylbescheid, der nicht vollinhaltlich stattgegeben wird oder wenn eine aufenthaltswendende Maßnahme verhängt wird oder eben ein Schubhaftverfahren. Gut. Von meiner Seite her, wir haben glaube ich jetzt, das war jetzt ein sehr intensives Fragenprogramm. Ich möchte mich jetzt mal zwischenzeitlich wirklich auch bedanken, dass das so möglich ist in dieser Form, weil ich denke, dass jetzt schon einige Fragen zumindest noch mal gestellt werden konnten. Wir haben zuerst schon gehört, was so rote Linien sind. Herr Achreiner, es ist so, wie gesagt, wir kennen, ich sage mal aus der zivilgesellschaftlichen Perspektive, würde ich jetzt sagen, kennen wir den Gesellschafter der BBU GmbH schon sehr gut und sehen hier schon, sind natürlich zum gewissen Ausmaß missträusch. Das ist jetzt verwundert vielleicht nicht, aber es ist so, wie gesagt, also welchen Handlungsspielraum quasi hier die BWU haben wird. Können Sie irgendwie so sagen, was sind Ihre Pläne, Ihr Handlungsspielraum bisher? Was haben Sie da bisher für Erfahrungen gemacht grundsätzlich? Also meine Erfahrung war nicht anders wie eigentlich in meinen letzten Tätigkeiten. Wenn man mit viel Sachlichkeit und mit Argumentationen an einen Gesellschafter herantritt, dann wird man auch das Gehör bekommen. Und es ist klar, man muss auch lernen, mit uns umzugehen. Die GmbH-Struktur ist noch nicht in allen Ministerien so bekannt und so griffig. Und es ist ein gegenseitiges Kennenlernen und auch ein gegenseitiger Austausch, der hier täglich stattfindet. Aber ich bin guter Dinge, dass man hier gemeinsam etwas Gutes zustande bringt. Und das gilt für beide, dass medial ja auch bekannt geworden ist, dass Sie ja nur einen befristeten Vertrag haben. Also ist es so für Sie, das Projekt dann abgeschlossen nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses oder wie schaut es da aus? Diese Frage ist auch gekommen. Ich möchte einmal vorweg sagen, wenn man sich so einer Aufgabe widmet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein Thema wie unseres hereinzuholen, der erste zwölfte und der erste erste sind wesentliche Bausteine, dann tritt man von Anfang an, auch wenn das Wort intrimistisch jetzt noch vor meiner Bezeichnung steht, damit an, dass man das noch natürlich länger machen möchte. Die Früchte zu ernten in so einem großen Projekt, das Gute weiter zu gestalten, das ist das, was ich mir auch vorgenommen habe. Und deswegen werde ich mich natürlich einer weiteren Bewerbungsrunde stellen. Und ich bin überzeugt, der erste Zwölfte und der erste Erste wird gut funktionieren. Und deswegen gibt es auch viele Argumente, warum man weitermachen sollte. Gut, vielen Dank für Ihre Zeit, für die Informationen einmal Es sind noch mehr Fragen da. Wir müssen glaube ich noch an der Zusammenarbeit natürlich feilen, aber ich gehe davon aus, dass wir uns auch weiterhin mit Fragen an Sie wenden können und hier auch, beziehungsweise dürfen das auch andere Organisationen. Wie ist das vorgesehen oder ist da irgendwie nur ein Prozess vorgesehen, wie man zum Beispiel offene Fragen abklärt? Also auch hier wird es auf unserer Homepage entsprechend auch natürlich ein Mail-Postfach bekommen. Und meine Mitarbeiter wissen, dass ich da schon sehr, sehr stark dahinter bin, dass Mails nicht erst Wochen später beantwortet werden, sondern zeitnahe. Also auch hier wird es auf unserer Homepage eine entsprechende Möglichkeit geben, auch Fragen zu stellen und die Fragen sollen auch beantwortet werden. Gut, und zwischenzeitlich würden wir sonst halt noch gesammelte Fragen vielleicht noch weiterleiten. Ja, Jasmin, hast du noch eine Frage? Nein, ich habe eigentlich keine Fragen mehr. Ich denke, das war toll, dass wir sozusagen auch in diesem Rahmen erstmalig ein bisschen hinter die Kulissen der BWU schauen durften. Und ich denke, es sind jetzt auch sehr, sehr viele Informationen gekommen, die wir vorher noch nicht hatten und der erste Informationswurst auch gestillt. Also ich möchte mich auch bedanken für das Zurverfügungstellen dieser Informationen und der Bereitschaft, hier teilzunehmen. Dann möchte ich vielleicht noch mit einem Hinweis abschließen und alle Teilnehmerinnen, dass wir uns natürlich dem Thema weiter widmen werden, der BBU. Wir werden das ganz genau beobachten aus kritischer Distanz. Das schadet nicht, glaube ich. aus kritischer Distanz. Das schadet nicht, glaube ich. Wir werden aber eben auch versuchen, da konstruktiv eben mitzuarbeiten. Und wir werden auch Mitte Dezember, ich glaube jetzt von der Sukkulation am 15.12. auch wieder ein Update geben, dass wir versuchen, da weiß man dann vielleicht schon mehr, also auf unsere Homepage schauen. Und da werden wir wir versuchen, da weiß man dann vielleicht schon mehr, also auf unsere Homepage schauen und da werden wir dann versuchen, eine Veranstaltung wieder zu machen zu den aktuellen Entwicklungen. Gut, von meiner Seite her möchte ich mich wirklich herzlich bedanken beim Stefan Klammer und beim Andreas Achreiner. Ich weiß, es ist keine einfache Situation, aber ich glaube, Information ist eben wirklich sehr rar gesät gewesen, deswegen war das für uns sehr gut. Danke für das geduldige Beantworten, auch in diesem Format. Ja, und von unserer Seite oder stellvertretend, glaube ich, wünsche ich einen guten Start in Kürze des operativen Geschäftes. Und wie gesagt, wir hoffen auf eine weitere Begegnung auf Augenhöhe und dass Kritik nicht so verstanden wird, dass es etwas Schlechtes ist, sondern im Gegenteil, dass man an einer Sache ja trotzdem auch hier gemeinsam arbeitet. Danke schön auch an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das geduldige Zuhören. und Teilnehmer für das geduldige Zuhören. Und natürlich möchte ich jetzt noch einmal erwähnen die Andrea Schabernack und Christian Ammersdorfer von DorfTV, die uns in dieser Sache wirklich unterstützt haben. Also wir wären ziemlich aufplattelt gewesen, wenn wir das jetzt irgendwie alleine machen hätten müssen. Vielen, vielen Dank. Morgen geht es weiter mit einer interessanten Diskussion. Hier hat es auch Covid-bedingte Änderungen gegeben, aber die Diskussion wird stattfinden zum gemeinsamen europäischen Asylsystem, zum neuen Pakt. zum gemeinsamen europäischen Asylsystem, zum neuen Pakt. An dieser Diskussion werden teilnehmen der Wolfgang Bogensberger vom Büro der Vertretei im Europäischen Parlament und Karl Kopp von Pro Asyl in Deutschland und voraussichtlich die Adriana Romer von der Schweizer Flüchtlingshilfe. Also eine sehr europäische Diskussion. Und geleitet wird das Ganze von der Anni Knapp, von der ich ja die Organisation des Asylforums ein bisschen übernommen habe. Und ich muss sagen, ich habe vorher schon sehr viel Respekt gehabt, aber jetzt nur ein bisschen mehr. Dankeschön für diese Session und schönen Nachmittag.