Dann herzlich willkommen. Ich werde zunächst noch ein paar allgemeine Dinge sagen, bevor ich dann über die ganz konkrete Regulierung sprechen werde von Qualität. Hier nur quasi ein Bild, das zeigt in einer anderen Branche, was passieren kann, wenn man vielleicht den Aspekt der Qualität bei der Planung nicht zur Rechnung tritt und kommt es vielleicht eben nicht gut. Nun aber zu den konzessionierten Veranstaltern in der Schweiz. Bei uns gibt es auch, wie der ORF ist es bei uns die SRG, der große nationale Service-Publik-Anbieter. Und dann haben wir zahlreiche konzessionierte kommerzielle Radiostationen und Regionalfensterstationen. Und wir haben neun eben komplementäre, nicht gewinnorientierte Radios. Die sind hier auf der Karte mit den roten Pfeilen markiert. All diese konzessionierten Radios, also die komplementären Radios, Diese konzessionierten Radios, also die komplementären Radios, die haben einen Leistungsauftrag zu erfüllen und haben im Gegenzug einen privilegierten Zugang zu Verbreitungsinfrastrukturen. Und jetzt bei den Komplementären haben alle ein Anrecht auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. Insgesamt bekommen diese neun Stationen rund 5,4 Millionen Euro pro Jahr, um ihre Programme, um ihre Betriebe führen zu können. Vielleicht ein paar exemplarische Beispiele. paar exemplarische Beispiele. Radio Sitte, das ist das Genfer Komponentärradio, bekommt 711.000 Euro umgerechnet. Das kleinste Radio Rasenschafthausen rund 340.000 und die hier jetzt noch anwesenden Radio X gut 675.000 Euro und Radio Dreifach 527.000 Euro. Die Konzession bei uns, also die Lizenzen, die sind grundsätzlich in Input- und Output-orgaben vorgelagert, also eben zum Arbeitsprozess und Output, das sind dann eben die programmlichen Leistungen. Noch kurz etwas eben zu den Output-Vorgaben, das ist wahrscheinlich so wie auch in Österreich vermute ich eben, dass sie natürlich eine Vorgabe ist, dass sie keinen Gewinn anstreben und inhaltlich ist es bei uns so, dass sie auswählen konnten, ob sie vor allem auf Partizipation des Publikums setzen, auf Integration verschiedener Gesellschaftsgruppen im lokalen Raum, also sprachliche oder kulturelle, gesellschaftliche Gruppen, egal, oder ob sie einen Akzent bei der Ausbildung setzen möchten. Dann Input, eben wie gesagt, da gehört Qualität dazu. Und weil, wie schon jetzt in den einleitenden Statements hat man es gehört, Qualität, das ist extrem vielschichtig. Und ich sage zunächst, um welche Qualität ich dann nicht sprechen werde. Nämlich gerade nicht um Qualität einzelner Beiträge, also nicht um Inhalt, was man dann letztlich hört. Also es ist nicht eine Analyse der Professionalität, der Vielfalt. Es geht nicht um die Relevanz der Beiträge jetzt in dem, was ich präsentiere. Sondern um was es geht, sind eben Voraussetzungen zur Erfüllung des Leistungsauftrags. Also Voraussetzungen, um eben ein Programm möglichst gut zu gestalten. Also das wäre quasi die ideale oder die Wunschabsicht oder die Absicht überhaupt jetzt der Regulierungsbehörde. Was sind eben diese Inputfaktoren, was zählt dazu? Es sind organisatorische Aspekte, es geht um die Anzahl Leute, die für die Programme zuständig sind, die Arbeitsbedingungen sind ein Element dabei, die Aus die Programme zuständig sind, die Arbeitsbedingungen sind ein Element dabei, die Aus- und Weiterbildung und dann natürlich ein Gesamtsystem, redaktionelles Qualitätssystem, Qualitätssicherungssystem, so nennen wir das, das eigentlich die Elemente auch umfasst und das eben so etwas Prozesshaftes auch aufzeigt. Also dazu gehört eben, dass man als Veranstalter reflektiert, was sind eigentlich die eigenen inhaltlichen und formalen Qualitätsziele und Standards und dass man die eben dokumentiert in den entsprechenden Dokumenten und dass man eben die auch überprüft, Also intern jetzt nicht von extern, sondern intern. Eben, dass man definiert, wie soll ein Beitrag sein, wie gestaltet man dann und dann in der Beitragsabnahme macht man ein Feedback und das sollte dann eigentlich ein ganzer Kreislauf sein. Eben nach dem Feedback wäre dann vielleicht eine Frage, müsste man etwas bei den Arbeitsbedingungen ändern, müsste man etwas in die Außenweiterbildung investieren und so weiter. Das ist im Prinzip so der Gedanke dahinter. Konkret ist dann auch ein Artikel zur Qualitätssicherung verankert in den Konzessionen. Da steht eben, welche Dokumente konkret die Behörde verlangt von den Veranstaltern. Dazu gehört eine Geschäftsordnung oder ein Leitbild, ein Redaktionsstatut. Oder es steht eben auch drin, welche Elemente das Qualitätssicherungssystem umfassen muss. Eben, was ich vorhin gesagt habe, man muss festlegen, was sind die eigenen Qualitätsziele, das definiert man selber, was sind die eigenen Standards, welche Regeln gelten da intern und eben dann auch die Prozesse, dass alle wissen, so läuft das bei uns. Also auf der rechten Seite vielleicht nochmal kurz, was sind die wichtigen Elemente? Es sind Dokumente, es geht um Personal, um Personalbetreuung, es geht um ein System, ein Regelungssystem. Dann etwas zur Überprüfung dieser Vorgabe. Dann etwas zur Überprüfung dieser Vorgabe. Bis Ende 2019 stand Zweijahresrhythmus bei den Veranstaltern vorbeigehen. Die haben aber die Veranstalter mandiert, aber auch finanziert. Und diese Evaluatoren haben dann eben aufgrund dieser Konzessionsbestimmung, haben die analysiert, hat ein Veranstalter das umgesetzt, dann hat der Evaluator einen Bericht dazu geschrieben zu seinen Beobachtungen oder seinen Analysen und hat auch Massnahmen formuliert für die Veranstalter, wie die ihr Qualitätssicherungssystem optimieren könnten. Und die Verpflichtung der Veranstalter war, dass sie dem Baukomm eben diesen Bericht eingereicht haben und den Massnahmenplan und im Rahmen eines Jahresgesprächs haben wir dann diese Ergebnisse mit den Veranstaltern diskutiert. haben wir dann diese Ergebnisse mit den Veranstaltern diskutiert. Diese Qualitätsbestimmung, die haben wir 2008 eingeführt und für uns war das auch Neuland. Und das war Neuland, weil das war eine Umsetzung eines revidierten Radio- und Fernsehgesetzes. Nach ein paar Jahren haben wir da selber Bilanz gezogen und unser System selber überprüfen lassen, also eine Metaevaluation haben wir durchführen lassen. Wir kamen dann zum Schluss, ja im Grundsatz hat sich das bewährt, das Qualitätssicherungssystem zu regulieren. Wir haben festgestellt in den paar Jahren, dass bei den Veranstaltungen eine Sensibilisierung stattgefunden hat. Wir haben aber gesehen, dass das Anerkennungsverfahren der Evaluatoren, wie wir das gemacht haben, weil wir eben Pluralität wollten und dachten, ja, man kann das auf verschiedene Orte, man kann solche Qualitätsvorgaben überprüfen, haben wir gemerkt, es gibt eigentlich, es haben sich so zwei Systeme herauskristallisiert, wie das die Fachpersonen evaluiert haben und die Quervergleiche waren eigentlich nicht möglich. Ein weiterer Negativpunkt war, dass es unter den Evaluatoren einen Wettbewerb gab, aber der über den Preis eigentlich lief und eigentlich nicht im Sinne der Qualitätsförderung war. Vielleicht etwas, was wir seitens der Veranstalter gemerkt haben, es hat sich eine Art Evaluationsmüdigkeit herausgestellt nach ein paar Jahren, weil eben immer im Zweijahresrhythmus man das überprüfen lassen musste und sich manche dann fragten, ja, was ist jetzt noch der Mehrwert, wenn wir doch schon jetzt ein gutes System hatten? Wir haben dann noch mit Schwerpunktthemen versucht, immer einen Mehrwert für die Veranstalter herauszukristallisieren, aber das haben wir gesehen, das ist eigentlich eine zu starre Regel bei allen gleichermassen im Zweijahresrhythmus. Dann ein wichtiger Punkt war auch, dass unsere Rolle in diesem System nicht ausreichend geklärt war und dass wir das für Folgearbeiten besser erklären wollten und eben auch einen stationsübergreifenden Nutzen, also dass wir wirklich wissen, wo steht die Branche wirklich gemessen im Prinzip mit der gleichen L. Und jetzt vielleicht noch mit Blick auf die Komplementärradios, das hat sich halt auch gezeigt, dass da vielleicht die Durchsetzung der Qualitätsvorgaben etwas anspruchsvoller ist, auch wegen der Ressourcen. Aber da werden die zwei Kolleginnen sicher dann etwas ausführlich darüber berichten. Wir haben aufgrund dieser Bilanz die Konzessionsbestimmung angepasst. Wir sind jetzt in einer Konzessionsverlängerungsphase, die seit Januar 2020 begonnen hat. Die Konzessionsbestimmung wird bis Ende 2024 in Kraft sein. Im Prinzip unverändert ist der Anspruch an all diese Dokumente und Definitionen. Der vierte Punkt ist vielleicht der wichtigste. Wir haben die Vorgabe für die Veranstalter, dass sie selber Fachpersonen mandatieren müssen, um eine Evaluation durchzuführen und das auch finanzieren. Das haben wir gestrichen. Also neu kann das auch kommen. Würden wir, wenn wir eine Überprüfung wollen, weil vielleicht eben auch zwei Jahre zu starr sind, würden wir im Rahmen einer WTO-Ausschreibung Fachpersonen mandatieren, um die Qualitätssicherungssysteme zu überprüfen, weil wir so eben dann einen Quervergleich hätten und alle aus gleicher Hand überprüft werden könnten. Und zu Ziffer 2 auch rot markiert, das ist vielleicht auch so eine Konsequenz der bisherigen Diskussionen, Diskussionen, dass vielleicht genügend journalistisches Personal ist ja bei den komplementären Radios immer etwas eine hohe Anforderung, weil ja die in der Regel in freiwilliger Arbeit geleistet werden, die Programmgestaltung. Und deswegen haben wir da jetzt neu formuliert, dass im Prinzip jedes Radio hat so ein Kernteam und das soll eigentlich möglichst eine gute Begleitung der freien Sendungsmachenden sicherstellen. Jetzt nur noch zum Abschluss ein kurzer Exkurs zu einem bisschen anderen Thema, aber Helmut hat mich gebeten, dazu noch etwas zu sagen, nämlich zur Frage, wie geht man denn in der Schweiz mit Beanstandungen um? Also wie gesagt, das macht eine unabhängige Instanz, das ist nicht bei uns. Das Radio- und Fernsehgesetz regelt das aber klar, wie Beanstandungen im redaktionellen Bereich vonstatten gehen sollen. Das ist ein zweistufiges Verfahren. Es gibt zunächst eine Ombudsstelle, an die man sich wenden kann. Die beurteilt den Fall schon mal und als nächste Stufe gibt es die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Die kann man anrufen und ich habe mal die Entscheide zwischen 2017 und 2020 durchgeschaut. Die komplementären Radio Nikon heissen die bei uns nicht, kommerzielle Radios Nikon, also in der internen Abkürzung. Die kommen da sehr selten vor. Ich habe nur drei Fälle gefunden, wo die ein Thema waren. Das wäre mal so ein erster Überblick gewesen über die Seite Regulierungsbehörde und Qualitätssicherung.