Liebe Tagungsgäste, liebe Kolleginnen, liebe Studierende, ich darf Sie ganz herzlich zur dritten Schwarzschlögelmann Lecture zum Gewaltschutz begrüßen. Diese Lectures werden ja vom, ich denke das ist noch ein bisschen im Austarieren und hoffe, das wird bald passen, diese Lectures, die werden vom Institut für Legal Gender Studies in Kooperation mit dem Frauenbüro der Stadt Linz und mit dem Gewaltschutzzentrum Oberösterreich ausgerichtet. ausgerichtet. Und wir haben diese Veranstaltungsreihe als Kooperationsprojekt aufgesetzt und aus der Taufe gehoben im Jahr 2019 in Gedenken an Maria Schwarz-Schlögelmann. Und damit ehren wir eine ganz große Vorkämpferin für den Gewaltschutz in Österreich. In den Lecture werden wir jeweils aktuelle Themenfelder zum Gewaltschutz behandeln. Das haben wir uns vorgenommen und wir haben es bereits zweimal eingelöst und auch heute wieder haben wir ein ganz wichtiges aktuelles Thema, das in den Fokus gerückt wird, gerade in Zeiten der Pandemie etwas, das besonders drängend ist in vielerlei Hinsicht, dass wir uns anschauen, wie es Frauen und Mädchen mit Behinderungen geht und ob und wie die speziellen Schutzbedürfnisse nicht nur in Bezug auf Gewaltschutz, sondern auch in Bezug auf die ökonomische und soziale Situation aussieht und was hier im Einzelnen dann notwendig ist zu tun, um die Menschenrechte auch für Frauen und Mädchen mit Behinderung wirklich voll einzulösen und zur Wirksamkeit zu bringen. Und ein solcher Ansatz, davon waren wir überzeugt, das entspricht auch ganz und gar dem proaktiven Arbeitszugang, den die Maria hatte. Und in diesem Sinne ist diese Veranstaltung auch etwas, wo wir überzeugt sind, dass sie wieder gekommen sind und uns damit auch die Möglichkeit geben, ein Stück weit gemeinsam Erinnerungskultur zu leben. Das ist sehr, sehr schön und damit dafür herzlich willkommen, dass wir das gemeinsam tun dürfen. Ich darf ganz kurz nur skizzieren, was denn das wirklich besondere Erbe von Maria war in dem, was sie geleistet hat. Als Gründerin und langjährige Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich. Sie hat wirklich über Jahrzehnte sich eingesetzt für die Rechte der Frauen und insbesondere für den Gewaltschutz. Sie und ihr Engagement war letztlich auch entscheidend dafür, dass wir in den 1990er Jahren ein erstes Gewaltschutzgesetz bekommen haben. Und sie war mit all ihrer Energie immer dran, diesen Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. Aus der Praxis heraus zu sehen, wo hakt es und wie kann der Rechtsschutz verbessert werden und wie kann die Zusammenarbeit mit der Polizei und Justiz auch auf eine nachhaltige Basis gestellt werden? Und in diesem Engagement hat sie tatsächlich Maßstäbe gesetzt. Und in der Einladung werden Sie gelesen haben, wenn wir hier schreiben, dass die Maßstäbe nicht nur für Österreich grundgelegt worden sind, sondern auch Vorbild für viele europäische Staaten geworden sind. Das, was hier in Österreich dann letztlich durch das Engagement vieler, aber auch von Maria Schwarz-Schlögelmann möglich geworden ist, dass das tatsächlich im europäischen Kontext damals ein Novum war und große Vorbildcharakter hatte. Und die Maria hat auch immer Verbündete gesucht und hat erkannt, wie wichtig es ist, auch die Gespräche mit der Politik zu suchen und Kooperationen einzugehen mit Justiz, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Und das, was heute an Kooperationen mit der Polizei letztlich auch einen juristischen Rahmen, Verpflichtungsrahmen bekommen hat, das war damals innovativ und das hat sie wohl, soweit ich das einschätzen kann, erstmals in Linz etabliert als eine Praxis. Und daher freut es mich auch sehr, dass zu dieser dritten Lecture wieder so viele VertreterInnen und MitstreiterInnen aus Politik, aber auch Verwaltung, insbesondere Polizeiverwaltung und Zivilgesellschaft gekommen sind und darf sie hiermit alle noch einmal herzlich begrüßen. Als ich 2012 die Leitung des Instituts übernommen habe, da war es tatsächlich so, dass die Maria meine allererste Ansprechpartnerin aus der Praxis war und es hat sich wirklich sofort eine ganz geteilte Zusammenarbeit entwickelt. Und wir haben das gelebt, das habe ich wahrgenommen, dass es für die Maria tatsächlich ganz was Wichtiges ist, da hier auch Wissenschaft und Praxis zusammenzubringen, in der Lehre mitzuwirken. Sie hat wirklich den Studierenden in vielen Lehrveranstaltungen nahegebracht. Nicht nur das, was den Rechtsrahmen ausmacht, sondern vor allem die Übersetzung des Rechtsrahmens in die Praxis. Und damit vielen Studierenden tatsächlich. Da war sie eine große Helferin in der Wahrnehmung dessen, wie Recht tatsächlich gelebt werden muss, damit es auch wirksam wird. Und sie war eine wichtige Partnerin, insofern auch noch einmal, um den Austausch auch institutionell zu verflechten. Wir haben Veranstaltungen zusammen gemacht, es ist in unserer Schriftenreihe publiziert worden. Also auf diese Tradition, ich bin stolz darauf und ich erinnere mich wirklich mit großer Freude an diese Zeit, die wir da hier gemeinsam hatten, in dem, wie wir zusammengearbeitet haben. Und unser Institut, das ist auch leicht gefallen, dass wir uns gefunden haben, denn unser Institut versteht sich ja als Teil einer menschenrechtsorientierten, kritischen Rechtswissenschaft. Und da wird ja stets hinterfragt, ob das Recht adäquate und effektive Rechtsinstrumente zur Verfügung stellt, zur Bekämpfung von Gewalt etwa und wie Menschenrechte effektiv gemacht werden kann. das zu hinterfragen und auch immer wieder auch abzuklopfen, das Recht auf seine Schwachstellen und da hier anzusetzen und Korrekturen anzubieten. Und das führt mich schon zum Thema der heutigen Gewaltschutz und Gewaltprävention für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Österreich ist ja viele Verpflichtungen international eingegangen. Ich darf nur die Frauenrechtskonvention nennen, die über Jahrzehnte in Österreich gilt, die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und die Behindertenrechtskonvention. Und alle diese Menschenrechtsverträge erteilen ja einen klaren Auftrag der Republik, nämlich Menschenrechte von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Und dazu gehört vor allem ein Leben frei von Gewalt, von Ausgrenzung und struktureller Benachteiligung. Und die Corona-Pandemie hat natürlich die Gewalt gegen Frauen und Mädchen massiv verschärft und sie hat auch massive ökonomische und soziale Verwerfungen nach sich gezogen. Und das trifft umso mehr Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Und ins öffentliche Bewusstsein, das hat Stadträtin Schobisberger in einem Interview auch so pointiert hervorgehoben schon einmal, ins öffentliche Bewusstsein dringen natürlich diese erschreckend hohen Zahlen an Frauenmorden. Als statistischer Wert, der stetig nach oben klettert, Jahr für Jahr. Aber das, was wir tatsächlich brauchen, es geht nicht um Statistik. Statistik ist das eine, das ist die Spitze des Eisbergs, an dem sichtbar wird, Statistik ist das eine, das ist die Spitze des Eisbergs, an dem sichtbar wird, wie dramatisch die Lage in Österreich etwa ist, auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Ausgeblendet bleibt da meist, was es an gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gibt, die mehrfach benachteiligenden weiblichen Lebensrealitäten, der unheilvolle patriarchale Nährboden für Männergewalt, diese Strukturdiskussion wird nicht geführt und die Lecture hier soll ein Beitrag dazu sein, dass wir hier vorwärts kommen und dafür nachhaltig Bewusstsein geschaffen wird. Denn Menschenrechte bleiben ein leeres Versprechen, wenn die vielschichtigen benachteiligenden Lebensrealitäten von Frauen und Mädchen nicht effektiv beseitigt werden. Und es ist ein Gebot der Stunde, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderungen endlich ihre Menschenrechte gleichberechtigt genießen können, dass die effektiv gemacht werden. Und das Podium heute wird sich diesen Fragen widmen und vielen anderen Problemen, die in diesem kursorischen Einleitungsstatement von mir ja nicht abgedeckt werden können und sollen. Und auch den einen oder anderen praktischen Lösungsansatz, dass das hier heute Ziel des Ganzen ist, dass wir uns darüber austauschen mit unseren Gästen, die ja heute unter der Leitung von Karin Neuwirth diskutieren werden. Und ich danke Ihnen allen vielmals fürs Kommen und dass Sie Ihre Fachexpertise und auch Ihren Erfahrungsschatz da hier in die Diskussion einbringen. Herzlich willkommen. Auf Wiedersehen. Erfahrungsschatz da hier in die Diskussion einbringen. Herzlich willkommen. Auch Ihnen. Ich darf nun Stadträtin Schobisberger bieten, noch kurz Begrüßungsworte zu sprechen. Das ist jetzt nicht ganz fair, kurz, nachdem ich doch mich entfaltet habe hier am Podium, sondern liebe Eva, ich bitte dich um deine Begrüßungsworte. Und im Anschluss daran habe ich noch die Freude, und ich mache das gleich mit, anzukündigen, dass es auch ein Begrüßungsstatement von der Justizministerin geben wird. Bitte, liebe Eva. Danke Silvia für diese Einführung. In Wahrheit ist tatsächlich auch alles gesagt. Ich versuche daher, dass ich mich wirklich kurz fasse und nur mal aus meiner Perspektive erzähle, wie es zu dieser Lecture gekommen ist. Und nur mal aus meiner Perspektive erzähle, wie es zu dieser Lecture gekommen ist. Also ich freue mich sehr, dass ich Sie heute zum dritten Mal begrüßen darf bei einer Maria-Schwarz-Schlögelmann-Lecture zum Gewaltschutz. Entstanden ist das natürlich aus diesem traurigen Anlass, dass die Maria viel zu früh verstorben ist und wir alle sehr betroffen waren, weil wir mit ihr gerne und intensiv gearbeitet haben und sie nicht nur sehr geschätzt haben als Expertin, sondern auch sehr gemacht haben. Und das war irgendwie so, was tut man da jetzt und gibt es etwas, was dieser großartigen Frau gerecht wird? Und dann haben wir halt irgendwie überlegt und die Efe Gemach bei mir im Büro hat dann die Idee gehabt, naja, ein Denkmal setzen ist schon wichtig, haben wir mittlerweile auch gemacht. Am Walk of Fame hat die Maria einen Stern bekommen. Aber das ist nicht irgendwie das, was die Maria uns vorgelebt hat und uns gelehrt hat. Also es war irgendwie dann schon die Idee, dass wir in ihrem Sinne, und ich hoffe, dass uns das gelungen ist, was auf die Beine stellen. Und das war genau so irgendwie dieses Vernetzen, was du jetzt schon angesprochen hast. Auf der einen Seite die Wissenschaft, die Politik und die Praxis zusammenzubringen und die Erfahrungen und das Wissen auszutauschen. und das Wissen auszutauschen. Und ich bin zutiefst überzeugt davon, also ich persönlich bin da sicher von der Maria geprägt in diese Richtung. Ich habe sie selbst als Studentin kennengelernt und sie war eine der ersten Praktikerinnen, die dann während dem Studium, also da habe ich dann gegen Ende des Studiums noch den Studienschwerpunkt Frauenrecht gemacht, weil mich das immer schon feministisches Engagement immer schon angetrieben hat. Und da habe ich die Maria kennengelernt. Und von ihr sicher auch diesen Aspekt gelernt oder das mitgenommen, dass es einfach wichtig ist, wenn man feministische Politik betreiben will, dass man das macht auf einer wissenschaftlich fundierten Basis. Und im Idealfall über die Parteigrenzen hinweg in einem politischen Zusammenschluss und gemeinsam mit den Expertinnen aus der Praxis. Ich glaube, dass das tatsächlich die einzige Methode ist und der einzige Weg ist, wo wir Dinge verändern können. Und dass das dringend notwendig ist, das hast du auch schon aufgezeigt. hast du auch schon aufgezeigt. Wir haben durch dieses anderthalb Jahre unter Corona viele schlimme Dinge zutage gebracht und ich bin auch überzeugt, dass wir in Österreich noch nicht wirklich fundierte Studien dazu haben. In Deutschland gibt es da schon mehr dazu, dass tatsächlich auch Verschlechterungen eingetreten sind. Ich meine jetzt im Sinne einer patriarchalen, strukturellen Veränderung und Verschlechterungen eingetreten sind, ich meine jetzt im Sinne einer patriarchalen, strukturellen Veränderung und Verschlechterung unserer Gesellschaft. Und die schlimmste und katastrophalste Auswirkung davon ist das, was wir im Gewaltbereich erleben, wo Expertinnen uns schildern, dass Gewalt nicht nur zunimmt und mehr wird, sondern auch vor allem in der Intensität stärker wird. Daher haben wir auch diese schlimme Spitze des Eisbergs, die wir sehen in den Femiziden, in den Frauenmorden. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich auf aktuellem Stand bin. Mein Wissensstand sind 19. 19 Frauen sind in Österreich ermordet worden, aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind. Und diese überwiegend Beziehungstaten im häuslichen Kontext sind, und ich glaube, dass wir auch das ansprechen müssen, Ausfluss von Männergewalt. Wir haben in unserer Gesellschaft ein Problem mit Männergewalt, die aus einer toxischen patriarchalen Männlichkeit rauskommt. Und das muss man deswegen so betonen, weil man genau da auch ansetzen muss und das bekämpfen muss. Das versuchen wir. Wir sind als Stadt Linz da natürlich jetzt nicht die einzige Ebene, die das alleine lösen wird können. Wir versuchen halt, was wir in unseren Möglichkeiten tun können, auch da anzusetzen. Also in meinem Zuständigkeitsbereich haben wir jetzt da ein paar Pilotprojekte auch gestartet, zum Beispiel in den Horten, wo wir wirklich versuchen, mit Buben schon zu arbeiten, dass die gar nicht einsteigen in diese Gewaltspiralen. Wir haben Präventionsprojekte gemeinsam mit dem Gewaltschutzzentrum, wo wir versuchen, auch mit Tätern zu arbeiten. Und das betone ich jetzt in diesem Rahmen auch noch einmal, das machen wir nicht aus dem Frauenressort heraus, weil auch da bin ich zu tiefster Überzeugung, dass wir die Gelder der Frauen, die wir da für Präventionsarbeit und Opferschutz haben, nicht für Täterarbeit verwenden müssen, sondern uns da schon darum kümmern müssen, dass wir da eigene Töpfe haben. Also wir können jetzt nicht, ich glaube, dass man auch im Opferschutzbereich weiter ausbauen muss und was tun muss und da kann es auch nicht genug Mittel geben. Daher haben wir das auch in der Stadt Linz aus meiner Sicht konsequenterweise nicht im Frauenressort angesiedelt, sondern im Kinder- und Jugendservice, weil wir da auch ein Familienzentrum haben, wo es Gewaltexpertise gibt. Und da gibt es einfach ein Pilotprojekt und was ich weiß, funktioniert das ganz gut, wo tatsächlich dann mit Tätern gearbeitet wird und versucht, die aus der Gewaltspirale herauszuholen. Ich weiß nicht, wie das Ihnen geht. Ich habe da immer die Grete Rackel, die Leiterin vom Frauenhaus im Ohr, die erzählt hat bei einer Jubiläumsveranstaltung, sie hat jetzt schon die dritte Frau da, die Opfer vom selben Täter geworden ist. Und das müssen wir einfach verändern. Daher müssen wir neben all dem, was an Opferschutz wichtig ist, und auch das, wie gesagt, gehört ausgebaut, aber trotzdem wird sich nichts verändern, wenn wir nicht auch mit Tätern arbeiten und vor allem in der Präventionsarbeit einen Schäuferl nachlegen und dafür sorgen, dass im Idealfall junge Männer keine Täter werden. Also wir versuchen das im Kleinen, also in der Stadt Linz, da Beispiele auch, was wir halt machen können, zu tun. Was ich aber glaube, das ganz wichtig ist und eine zentrale Aufgabe von uns auch auf kommunaler Ebene ist, die wir erfüllen können, ist Bewusstseinsbildung. Und daher bin ich so froh, dass wir diese Veranstaltung auch machen können und heuer erstmals auch in der Form, nämlich dass wir zusätzliche KooperationspartnerInnen haben, nämlich die Volkshochschule Linz, daher sind wir auch im Wissensturm heute, und DorfTV, was aus meiner Sicht noch einmal ein kleiner Beitrag ist, dass wir niederschwelliger werden, zugänglicher werden, dass man, auch wenn man heute keine Zeit hat, das, was die Expertinnen dann in der Diskussionsrunde sagen, nachhören kann. Ich bin auch sehr froh über die Auswahl des Themas. Liebe Silvia, das kommt ja dann meistens von euch und in diesem Fall ist dieses Thema von euch gekommen, weil ich der Meinung bin, so tabuisiert Gewalt gegen Frauen immer noch ist, gibt es eine Steigerungsstufe, nämlich was man immer noch tabuisiert, wenn es um Gewalt oder Gewaltschutz und Gewaltprävention für Frauen und Mädchen mit Behinderungen geht. Also da kommt zu all dem, was ich jetzt schon anskizziert habe, nur einmal ein ganzer Pinkel oder Rucksäcke dazu, die die Gesellschaft diesen Frauen umbindet und nur einmal Gewaltsituationen verschärft oder Rahmenbedingungen verschlimmert. Also deswegen bin ich sehr froh, dass wir das heute diskutieren und vor allem danke ich diesem hochkarätigen Podium, dass sie sich heute Zeit nehmen und uns einfach nur mehr aus ihrer jeweiligen Expertise die Situation näher bringen. Ich glaube, dass das sehr wichtig ist und ich bin wirklich überzeugt davon, dass wir nicht oft genug darüber sprechen können und das nicht ausführlich genug machen können. Ich höre jetzt für meinen Teil aber damit auf für heute und möchte mich abschließend nur einmal sehr herzlich bei allen bedanken, die das möglich gemacht haben, dass wir diese Veranstaltung in dieser Form auch durchführen können, dass Sie auch da sind und Ihre Expertise mit uns teilen. Und abschließend möchte ich vielleicht noch auf diese Broschüre hinweisen, die haben wir im Frauenbüro vor einigen Jahren schon gemacht. Die heißt Maria sagt es weiter, thematisiert sexuelle Gewalt in erster Linie und weist darauf hin, welche Schutzeinrichtungen, Beratungseinrichtungen es in Linz gibt und hat die Besonderheit, dass sie in leichter Lesen verfasst ist. Man kann diese Broschüre für die, die sie noch nicht kennen, im Frauenbüro abholen, in gedruckter Form, aber jederzeit auch im Internet downloaden. Also nochmal vielen Dank an Sie alle, dass Sie da sind, dass Sie damit auch einen Beitrag leisten, dass wir gemeinsam gegen Gewalt auftreten und ankämpfen und danke, dass wir in dieser Form diese Veranstaltung machen können. Uns allen wünsche ich jetzt einen interessanten Austausch. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich zur dritten Maria Schwarz-Schlögelmann-Lecture zum Gewaltschutz willkommen heißen und mich bei all Ihnen für Ihr Kommen bedanken. Bei der heutigen Podiumsdiskussion geht es um den Gewaltschutz und Gewaltprävention für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Behinderung. Zur Verdeutlichung dieses wichtigen Themas möchte ich einleitend aus der UN-Behinderten- konvention zitieren, die seit 2008 in Kraft ist. Artikel 16 besagt, die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten gesetzgebungs-, verwaltungs-, sozial-, bildungs- und sonstigen Maßnahmen um Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung von jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich der mit ihrem Geschlecht zusammenhängenden Aspekte zu schützen. Studien zeigen, dass dieser Schutz für viele Betroffene leider noch immer nicht Realität ist. Menschen mit Behinderungen sind in ihrem Leben in deutlich höherem Ausmaß Gewalterfahrungen ausgesetzt als Menschen beispielsweise ohne Behinderung. Es macht mich zutiefst betroffen, wenn man sich die Zahlen anschaut. Acht von zehn Personen mit Behinderung machen eine Gewalterfahrung. Das ist ein Zustand, den wir so nicht hinnehmen dürfen. Mädchen und Frauen mit Behinderung sind dabei auch noch besonders gefährdet. Oft kommt hinzu, dass Kommunikationsbeeinträchtigungen es den Betroffenen zusätzlich erschweren, über Gewalterfahrungen zu sprechen. Nach der UN-Behindertenkonvention ist aber sicherzustellen, dass Fälle von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch gegenüber Menschen mit Behinderungen erkannt, untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. In der Justiz unternehmen wir viel, um die hier arbeitenden Menschen für das Thema zu sensibilisieren. Im Rahmen der Ausbildung absolvieren angehende Richterinnen und Staatsanwältinnen ein verpflichtendes Praktikum bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung. Darüber hinaus werden regelmäßig Seminare zum Thema Opferschutz angeboten, die zum Teil auch verpflichtend sind. Beim Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 wollen wir diese Sensibilisierungsmaßnahmen in diesem Bereich, insbesondere im Bereich, wo es um Gewalterfahrung der Menschen mit Behinderung geht, noch weiter verstärken. Denn wir müssen hier viel, viel mehr tun. Meine Damen und Herren, es ist die zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft, die zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft, die UN-Behindertenkonvention umzusetzen und jene Menschen zu schützen, die auf unseren Schutz auch angewiesen sind. Maria Schwarz-Lögelmann hat für Österreich und viele andere europäische Staaten wichtige Maßstäbe betreffend Gewaltschutz gesetzt. Es ist wichtig, dass wir ihren Kampf um eine gerechtere Welt für unsere Mitmenschen, aber auch unsere Kinder fortsetzen. Ich wünsche Ihnen allen einen spannenden und konstruktiven Austausch und freue mich bereits auf Ideen und Vorschläge, wie wir die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung nachhaltig und positiv auch ändern können. Tragen wir alle gemeinsam unser Bestmögliches bei, um Betroffenen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen. Alles Gute, auf Wiedersehen und vielen Dank. Gut, jetzt darf ich Sie auch noch einmal ganz herzlich begrüßen. Mein Name ist Karin Neuwirth, das wurde schon gesagt. Ich darf jetzt mit einigen oder muss mit einigen organisatorischen Hinweisen beginnen, bevor ich mein Podium vorstelle. Wobei es ist eigentlich primär Dank. Ich danke mal dem Team von DorfTV und auch dem Technik-Team hier im Haus dafür, dass die Veranstaltung live gestreamt werden kann und dass wir diesen Stream dann eben auch auf unserer Homepage weiterhin zur Verfügung stellen dürfen. Hinweisen muss ich Sie darauf, dass Sie mit Ihrer Teilnahme hier und hierbleiben damit einverstanden sind, gefilmt zu werden oder auch fotografiert zu werden. Und das dann eben auch gezeigt werden darf. Bedanken möchte ich mich ganz herzlich bei den beiden Gebärdendolmetscherinnen hier, Frau Corinna Arzmüller und Frau Stefanie Gunesch, die uns durch den Abend begleiten. Und ich kann auch darauf verweisen, dass wir Schriftendolmetscherinnen haben, die diese Veranstaltung über einen gesonderten Zoom-Link direkt mitschreiben und daher auch noch einmal auf einem anderen Weg barrierefrei zugänglich machen. Auch dieses Protokoll des Abends wird dann später hin weiter verfügbar bleiben. Ich hoffe, dass alle, die die technische Notwendigkeit haben, die Mitschrift zu lesen, jetzt schon über Zoom oder über den Stream mit dabei sind und dass das gut funktioniert. Die beiden Schriftdolmetscherinnen sind nicht vor Ort, Technik sei Dank, aber dennoch ein herzliches Dankeschön an Frau Xenia Schaar und Frau Agnes Tauscher, die uns so begleiten. Wie gesagt, die technischen Hinweise. Jetzt möchte ich einmal mein Podium vorstellen. Die Expertinnen, die angesprochen wurden. An meiner Seite Frau Mag. Sabine Mandl. Sie ist Wissenschaftlerin am Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte und beschäftigt sich schon sehr lange mit dem Thema der Gewalt, hat an zahlreichen Studien mitgewirkt und wird uns eine jüngst erschienene Studie zur Frage Gewaltschutz für Menschen mit Behinderung eben kurz vorstellen. Ich begrüße ganz herzlich Frau Assistenzprofessorin, Doktorin Katharina Bezlin vom Institut für Kriminologie und Strafrecht der Universität Wien. Auch sie beschäftigt sich schon sehr lange mit Genderfragen im Zusammenhang mit Kriminologie und Strafrechtsentwicklung. Auch hier primär mit Gewalt im sozialen Nahraum, mit Stalkingfragen, aber auch mit Jugendkriminalität und Menschenhandel, wie ich gelesen habe. Danke fürs Kommen. Weiters am Podium Mag. Isabel Noronik. Sie hat Pflegewissenschaften studiert und ist jetzt Leiterin des Projekts Zeitlupe. Entschuldigung, das ist Anfängerinnenfehler, weil der Verein NILLIL zwei Projekte betreut, die Zeitlupe und das Kraftwerk. Und sie ist Peer-Beraterin bei der Zeitlupe und wird uns ihre Tätigkeit auch näher bringen. Und als Letzte begrüße ich Mag. Martina Maurer, stellvertretende Leiterin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich. Juristin, wir beide kennen uns auch schon aus einigen Zusammenhängen. Auch dir danke fürs Kommen und auch du wirst uns grundsätzlich einmal über die Tätigkeit des Gewaltschutzzentrums und dann eben über die speziellen Aspekte der Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Behinderung etwas erzählen. Wir werden die Veranstaltung so aufbauen, dass alle hier am Podium einen kurzen Input liefern. Das heißt, immer mal primär jüngste Projekte oder ihre Tätigkeit vorstellen. Wenn es dazu dann spontane Nachfragen gibt, bitte ich Sie, sich einfach zu melden. Wir haben aus Corona-bedingten Hygieneschutzgründen nicht die Möglichkeit, ein Mikro durchzugeben. Das heißt, einfach bitte die Frage stellen. Ich werde sie dann noch einmal wiederholen, falls das lautstärketechnisch ein Problem oder eine Notwendigkeit ist und sie dann ans Podium weitergeben. Wir haben uns dann auch noch interessante Themenaspekte vorbereitet. Ich möchte aber dann auch natürlich grundsätzlich Ihnen im Publikum die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Vom Ablauf her haben wir offen gelassen, wie und wann wir Pause machen. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, wenn Sie den Saal verlassen, draußen im Foyer bitte wieder die Maske aufzusetzen, um hier die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Soweit mal von mir quasi die technischen Hinweise und noch einmal eben auch gleich den Dank, dass Sie uns jetzt einmal als Einstieg etwas zu Ihrer Arbeit erzählen werden. Ich darf die Frau Mandler als Erste bitten, es sollte jetzt die PowerPoint, das ist ob der Größe des Raumsklicken können. Super, Dankeschön. Wunderbar, kann man mich hören? Ja, jetzt geht's gleich. Herzlichen Dank für die nette Einführung und für die Einladung. Ich freue mich sehr, dass ich heute da sein darf und über mein Erfahrungswissen im wissenschaftlichen Kontext berichten kann, beziehungsweise heute die erst jüngst veröffentlichte erste österreichweite Erhebung zu Gewalt an Menschen mit Behinderungen, dass ich hier die wichtigsten Erkenntnisse mit Ihnen teilen darf. Bevor ich jetzt inhaltlich beginne, würde ich aber auch noch gerne eine persönliche Anmerkung machen, weil auch ich habe Maria Schwarz-Schlögelmann kennengelernt, gerade im Kontext von Gewalt an Menschen mit Behinderungen. Und zwar war sie bei uns in dem ersten EU-Projekt, in dem ich die Leitung übernommen habe, das war 2013 bis 2015. Eine große EU-Studie zu dem Thema Gewalt an Menschen mit Behinderungen, durchgeführt vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte gemeinsam mit Ninnlil und Querraum. Und da war sie in so einem Beraterinnen-Gremium vertreten und hat sich dort sehr, sehr eingesetzt eben für den Zugang für Frauen mit Behinderungen zum Gewaltschutz, weil auch sie sehr früh erkannt hat, dass es hier sehr viele Barrieren und Hürden gibt, auch für Menschen mit, also für Frauen mit Behinderungen, wenn sie von Gewalt betroffen sind und Hilfe suchen. Also es war eine sehr, sehr angenehme Arbeit mit ihr und ich habe ihre Erfahrung und das Miteinander mit ihr sehr geschätzt und ich freue mich, dass das auch heute eben zum Thema ist. Ich glaube, das Thema war ihr persönlich auch sehr wichtig. Nun darf ich Ihnen ein paar Ergebnisse dieser österreichischen Prävalenzstudie vorstellen. Wie sind wir vorgegangen in unserer Studie? Also es hat zwei Jahre gedauert und insgesamt haben wir beinahe 400 Menschen, also Frauen und Männer mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in insgesamt 43 Einrichtungen in Österreich befragt. Zusätzlich noch Personal, also an die 90 Personen, Mitarbeiter, Leitung von diesen Einrichtungen und 15 vertiefende qualitative Interviews mit Bewohnerinnen und Klientinnen, die wir durchgeführt haben. Ich habe da noch zusätzlich 25 Expertinnen-Interviews durchgeführt, also das heißt Personen, die in diesem Kontext arbeiten, die nicht in diesen Einrichtungen leben oder arbeiten, zum Beispiel mit Vertreterinnen der Besuchskommission, der Volksanwaltschaft, Bewohnerinnenvertretung, Opferschutzeinrichtungen. Zu welchen Ergebnissen sind wir gekommen? Also die Frau Bundesministerin Zadic hat schon eine Zahl vorweggenommen, eine erschreckende Zahl. acht von zehn befragten Personen haben erzählt, berichtet, dass sie körperliche und seelische Gewalt im Verlauf ihres Lebens erfahren haben. Das ist ein sehr, sehr hoher Wert. Acht von zehn Personen, die wir befragt haben. Und was die sexuelle Gewalt betrifft, auch jede zweite von uns befragte Person, Männer und Frauen, die berichtet haben, sexuelle Gewalt in ihrem Leben bereits erfahren zu haben. Also fünf von zehn Personen. In welche Einrichtungen sind wir gegangen? Also zwei Drittel der Personen, die wir befragt haben, lebten in Wohngemeinschaften, in WGs, in Tagesstrukturen und circa ein Drittel Personen, die eine psychische Erkrankung hatten und in psychosozialen Einrichtungen lebten oder betreut worden sind. Also ungefähr das die Aufteilung und vor allem in diesen Einrichtungen der klassischen Behindertenhilfe waren hauptsächlich eben Menschen mit Lernschwierigkeiten, die wir dort erreicht haben. mit Lernschwierigkeiten, die wir dort erreicht haben. Ich habe das jetzt gegliedert anhand von drei Gewaltdimensionen, die wir hier abgefragt haben, mit einem sehr, sehr langen Fragebogen, also zu jeder Gewaltdimension, seelische Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, haben wir ganz spezifische Beispiele gebracht, also sehr viele unterschiedliche Formen von Gewalt abgefragt. Also nicht abstrakt, sondern sehr, sehr konkret danach gefragt. Seelische Gewalt, was haben wir da abgefragt? Zum Beispiel ist es Ihnen schon passiert, dass Sie beschimpft worden sind oder lächerlich gemacht worden sind, schlecht behandelt, erpresst, bedroht, verfolgt worden sind. Insgesamt, und jetzt würde ich gerne auch den Blick darauf richten, ich habe schon gesagt, wir haben Männer und Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen befragt, also einen differenzierten Blick auf das Geschlecht. Also gibt es hier Unterschiede zwischen Männer und Frauen in Bezug auf das Gewalterleben. Und bei der seelischen Gewalt hat sich gezeigt, dass es hier keine allzu großen Unterschiede gegeben hat. Also circa gleich viele Frauen wie Männer sind von unterschiedlichen Formen der seelischen Gewalt betroffen gewesen, mit Ausnahme von Verfolgung und Belästigung. Also hier geht es in Richtung Stalking. Also hier waren doppelt so viele Frauen mit Behinderungen betroffen. Dann, und das ist mir jetzt auch wichtig, damit man das besser kontextualisieren oder auch einordnen kann, was heißt das jetzt? Also da haben wir eine Studie herangezogen, eine andere Prävalenzstudie. Eine erste, die in Österreich durchgeführt worden ist, 2011 vom Österreichischen Institut für Familienforschung. Und die hat sich Gewalt im sozialen Nahraum angeschaut, in der Durchschnittsbevölkerung. Also das war eine Bevölkerung ohne Behinderungen. Und wir haben also unterschiedliche sozusagen Übergriffe, nach denen wir gefragt haben, dann vergleichen können. Also mit den Prävalenzwerten der Durchschnittsbevölkerung wird unserer Studie Gewalt an Menschen mit Behinderungen. Und hier zum Beispiel bei der seelischen Gewalt hat sich gezeigt, und das ist wirklich erschreckend, dass eben Menschen mit Behinderungen fast zwei bis drei Mal so häufig der seelischen Gewalt oder Formen der seelischen Gewalt ausgesetzt sind im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen. Gehen wir weiter zur körperlichen Gewalt. Auch hier haben wir nach unterschiedlichen Facetten gefragt. Zum Beispiel haben sie erlebt, dass sie geohrfeigt wurden, gebissen, gekratzt oder hart angefasst, geschlagen, gewürgt. Also acht bis zehn unterschiedliche Fragestellungen gab es dazu. Und da zeigte sich, dass Männer mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung insgesamt etwas mehr körperliche Gewalt erfahren haben im Vergleich zu Frauen mit Behinderungen. Es gab zwei Ausnahmen und zwar bei der Frage der Arm umgedreht oder an den Haaren gezogen, sowie gedrehten, gestoßen oder hart angefasst worden. Dort waren es etwas mehr Frauen mit Behinderungen, die davon betroffen waren. Aber wieder ganz alarmierend im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen. Diese Ohrfeige sozusagen haben angegeben, ohne Behinderungen, diese Ohrfeige sozusagen, haben angegeben, eineinhalb Mal so oft haben das Menschen mit Behinderungen erlebt und bei geschlagen oder verprügelt worden, also wirklich sehr schwere Formen der körperlichen Gewalt, sogar vier bis fünf Mal häufiger haben Menschen mit Behinderungen angegeben, das erlebt zu haben im Vergleich eben zu Menschen ohne Behinderungen. Jetzt komme ich zur sexuellen Gewalt. Was haben wir da abgefragt? Zum Beispiel haben Sie erlebt oder wurden Sie schon konfrontiert mit anzüglichen Bemerkungen, sexuelle Witze, wurden Ihnen sexuelle anzügliche Texte oder auch Fotos geschickt, also auch so Teile von virtueller Gewalt? Wurden sie zu sexuellen Handlungen gezwungen? Mussten sie sich nackt ausziehen? Berührungen bis hin zu erzwungenem Geschlechtsverkehr? Und da zeigt sich ganz, ganz eindeutig diese geschlechtsspezifische Komponente der Gewalt gegen Frauen, weil hier sind überproportional häufig Frauen mit Behinderungen, also ganz, ganz eindeutig betroffen gewesen. Und zwar dann vom erzwungenen Geschlechtsverkehr, das hat jede fünfte Frau, jede von uns befragte fünfte Frau hat angegeben, das bereits erlebt zu haben. hat angegeben, das bereits erlebt zu haben. Also das heißt jetzt auch im Vergleich Frauen mit Behinderungen, Frauen ohne Behinderungen, zwei bis drei Mal so häufig mussten das Frauen mit Behinderungen erleben, auch im Vergleich zu Frauen ohne Behinderungen. Auffallend im Bereich der sexuellen Gewalt war aber auch, dass sehr viele Männer mit Behinderungen sexuelle Gewalt erlebt haben, im Vergleich zu Männern ohne Behinderungen. Also teilweise drei bis zu zehnfach war hier der Wert. Also ein sehr, sehr tabuisiertes Thema. Gewalt an Männer, sexuelle Gewalt an Männer, aber auch sexuelle Gewalt an Männer mit Behinderungen. Also hier gibt es noch einen riesigen Forschungsbedarf, hier gibt es kaum verlässliche Daten. Zum Schluss vielleicht noch, welche Einflussfaktoren konnten wir feststellen? Also was erhöht das Risiko jetztten Dimensionen von Gewalt, vor allem von Lieblosigkeit und gewaltgeprägtes familiäres Umfeld erhöht die Gewaltbetroffenheit in allen Lebensphasen. Also das heißt, Mädchen und Burschen mit Behinderungen, die eine Kindheit erleben, in einem Umfeld aufwachsen müssen, eine Kindheit erleben, in einem Umfeld aufwachsen müssen, wo sie entweder eben Konflikte oder Gewalt zwischen den Eltern miterleben müssen, selbst von elterlicher Gewalt betroffen sind oder eben keine Liebe erhalten, nicht angenommen werden, keine Fürsorge da ist, keine Akzeptanz von Seiten der Betreuungspersonen, der Eltern da ist. Hier steigt wirklich signifikant das Risiko, dass sie im Erwachsenenalter auch Gewalt erleben müssen. Und andere Studien zeigen aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, entweder selbst von Gewalt betroffen zu werden, aber auch Gewalt auszuüben. Was haben wir noch feststellen können, vor allem in den Einrichtungen, dass wenn es eine Personalknappheit gibt, also wenn zu wenig Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen da sind, dass das auch das Risiko von Gewalt erhöht. Weil natürlich kann man sich sehr gut vorstellen, wenn es zu wenig Betreuungspersonen gibt, dass natürlich auch die Qualität der Betreuung hier nicht gegeben sein kann. Aber auch wenn es zu Konflikten kommt, gibt es dann oft zu wenige Mitarbeiterinnen, zu wenig gut geschulte Mitarbeiterinnen, die dann wirklich intervenieren, eingreifen können und deeskalieren können. Interessant war auch, dass Personen mit Unterstützungsbedarf bei Grundbedürfnissen, also beim Waschen, beim Anziehen, beim Essen, auch vor allem, also wir haben unterschiedliche Phasen abgefragt, also irgendwie der gesamte Lebensverlauf, aber auch nach rezenten Gewalterfahrungen der letzten drei Jahre. Und gerade bei diesen letzten drei Jahren haben Personen, die einen größeren Bedarf haben, Unterstützung angegeben, von schwerer körperlicher Gewalt betroffen zu sein. Also hier gab es auch einen signifikant höheren Wert. Es hat sich auch gezeigt, dass gerade in Einrichtungen, wo es bereits Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegeben hat, wo über Gewalt gesprochen worden ist, wo es Gewaltschutzkonzepte gab, Unterstützung von Gewaltbetffene, dass hier die Bereitschaft der Bewohnerinnen und Klientinnen auch viel höher war, darüber zu sprechen. Also hier gibt es auch einen starken Zusammenhang. Insgesamt haben von diesen von uns circa 400 befragten Bewohnerinnen und Klientinnen hat sich auch gezeigt, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung häufiger über alle drei unterschiedlichen Gewaltformen berichtet haben, im Vergleich zu Menschen mit Lernschwierigkeiten in diesen Einrichtungen der klassischen Behindertenhilfe. Was aber nicht heißt, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten weniger von Gewalt betroffen sind, sondern wir haben die These, wir haben die Annahme, wir haben es genannt, dass sie über zu wenig Sprechmächtigkeit verfügen. Also zum einen, viele Menschen mit Lernschwierigkeiten haben gar nicht gelernt oder wissen gar nicht, dass das, was sie erleben, Gewalt ist. Sie können es nicht benennen, sie kennen sehr häufig ihre eigenen Grenzen nicht, können eben Grenzverletzungen und Gewalt daher nicht definieren. Und oft können sie sich auch sehr, sehr schwer mitteilen. Und in den Einrichtungen hat sich gezeigt, dass es oft an Vertrauenspersonen fehlt, denen sie sich auch mitteilen könnten. Ja, ich glaube, ich würde an dieser Stelle mal einen Punkt machen und hoffe, dass ich Ihnen mal einen kurzen Einblick in unsere erschütternden Ergebnisse geben konnte. Danke, Sabine Mandl. Gibt es dazu jetzt spontan eine Nachfrage, einen Aufklärungsbedarf? Nein, ich glaube, es war gut nachvollziehbar. Dann danke ich. Und darf das Wort an Katharina Petzlin übergeben. Sie wird uns auch über ihre Erfahrungen oder die Schwierigkeiten in der Justiz im Zusammenhang mit Gewalt und Behinderung ein bisschen was erzählen, bitte. Danke vielmals auch für die Einladung. Ja, wenn man von so erschütternden Häufigkeiten von Übergriffen hört, denken doch die meisten daran, dass so etwas strafrechtlich verfolgt gehört. Und somit sind wir jetzt beim Strafverfahren und bei den speziellen Problemen, die sich hier für Menschen mit Behinderung ergeben können. Ein Hauptproblem ist einmal, dass es im Strafverfahren in erster Linie immer noch um das Überführen des Tatverdächtigen oder Beschuldigten geht, der Tatverdächtigen oder der Beschuldigten geht und das Opfer häufig ausschließlich als Zeugin wahrgenommen wird. Insbesondere von Seiten Polizei, Staatsanwaltschaft und auch von Gerichten. Zum Glück gibt es mittlerweile eben Opferhilfseinrichtungen, die darauf spezialisiert sind, hier die Interessen der Opfer ins Zentrum zu rücken. Denn obwohl die Strafprozessordnung mittlerweile vielfältige Vorkehrungen getroffen hat, damit die Opferrechte stärker in den Vordergrund treten, ist es in der Praxis leider eher mangelhaft. Wo liegen jetzt die speziellen Probleme? Es fängt schon einmal damit an, dass schon normale Laien, Laien, die jetzt keine Ahnung vom Strafverfahren haben, ja über ihre Rechte nicht Bescheid wissen. Man wird beispielsweise als Zeuge zu einer Vernehmung geladen und dann hat man da eine Menge Kleingedrucktes mit Belehrungen, die nicht nur kleingedruckt sind, sondern auch noch in Amtsdeutsch in der Regel verfasst sind. Was schon für Menschen, die nicht sehr viel mit juristischem Deutsch zu tun haben, schwer zu verstehen ist, erst recht für Leute mit Lernschwierigkeiten. Also hier bräuchte es eigentlich schon sehr früh jemanden, der hier diese Belehrung auf ganz eine einfache Ebene übersetzen kann, weil das ganz entscheidend dafür ist, dass beispielsweise die Betroffenen wissen, dass sie jetzt ein Recht haben, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das ist im Übrigen das einzige Recht, was ihnen jedenfalls nicht genommen werden kann, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen jedenfalls zusteht. Bei allen anderen Rechten werden wir hören, die sind grundsätzlich vorgesehen, aber immer mit irgendwelchen Einschränkungen, dass es zumindest beantragt werden muss, was ja schon wieder dann eine gewisse Hürde darstellt. In aller Regel wird es sich bei behinderten Menschen, vor allem im Kontext von Gewalt, um besonders schutzbedürftige Zeuginnen handeln. Hier haben wir seit 2016 eine Bestimmung, die in der Strafprozessordnung festlegt, dass diese Menschen ganz besonders geschützt werden müssen und vor allem ein zentrales Element, die sogenannte schonende Vernehmung, ihnen jedenfalls zukommen muss, wenn sie es beantragen oder wenn die Staatsanwaltschaft es beantragt. Was bedeutet jetzt schonende Vernehmung. Das bedeutet, dass die betreffende Person nicht in Gegenwart jetzt sozusagen des Tatverdächtigen oder Beschuldigten einvernommen werden muss, sondern dass man die Möglichkeit schafft, dass sie sich in einem anderen Raum aufhält und dass die Fragen sozusagen ausgerichtet werden. Wenn es sich um psychisch kranke Menschen handelt, gibt es ja darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, dass ein Sachverständiger die Befragung durchführt. Das kann man sich so vorstellen, dass die Fragen, die vielleicht nicht sehr einfühlsam gestellt werden, sage ich jetzt einmal vom Verteidiger, dass die der Sachverständige, also ein Psychologe zum Beispiel, nur über den Kopfhörer hört und dann in einer vereinfachten und einfühlsamen Sprache weitergibt sozusagen. Das heißt, die betroffene Person bekommt auf einfühlsame Art und Weise die Fragen gestellt und muss jetzt nicht mit den oft sehr kämpferischen und abwertenden Vorgehen mancher Verteidigerinnen sich herumschlagen. Das ist ein großer Vorteil. Aber man darf nicht vergessen, dass trotzdem so eine Vernehmungssituation eine große Belastung darstellt. Das heißt, da gibt es jetzt immer wieder eine große Aufregung, vor allem von Seiten der Justiz, wenn man darauf hinweist, dass es für manche Betroffene schlicht besser sein kann, wenn es nicht zu einer Strafverfolgung kommt. Weil einfach ein Strafverfahren extrem belastend ist und wenn jetzt die Person eh schon traumatische Belastungen auf sich geladen hat, dann ist es wichtig, dass sie aus der Gewaltsituation befreit wird, dass sie Therapie erhält, dass ihr finanziell geholfen wird und dass sie möglichst bald damit abschließen kann. dass ihr finanziell geholfen wird und dass sie möglichst bald damit abschließen kann. Und dafür wäre es ihm ganz wichtig, dass in Wahrheit die Betroffenen schon eine psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bekommen vor der ersten Einvernahme. Das ist aber leider nicht zwingend so vorgesehen. In dem Moment, wo aber jetzt Polizei oder Staatsanwaltschaft involviert sind, gibt es kein Zurück mehr, weil das sind alles sogenannte Offizialdelikte. Wenn hier mal zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden gelangt ist, dass hier eine Gewalttat passiert ist, ein sexueller Übergriff passiert ist, dann kann man dieses Verfahren in der Regel nicht mehr stoppen, es sei denn, die Zeugin hat ein Zeugnisverweigerungsrecht und das steht ihr halt in aller Regel nur zu, wenn Täter oder Täterin nahe Angehörige sind. Häufig sind das aber, wie wir schon gehört haben, pflegende Personen, Personen aus dem Kontext jetzt von der Unterbringung und hier gibt es kein Zeugnisverweigerungsrecht, obwohl es im Interesse des Opfers wichtiger wäre, zu ihrem eigenen Schutz sozusagen nicht aussagen zu müssen, gibt es Zeugnisverweigerungsrechte eigentlich immer nur dort, wo man einen nahen Angehörigen schützen möchte. Also ich habe das gerade auch im Zusammenhang mit Menschenhandel eben herausgestrichen, dass man hier vielleicht ein bisschen die Strafprozessordnung neu denken sollte, dass man hier vielleicht ein bisschen die Strafprozessordnung neu denken sollte, weil eigentlich ein Opfer in erster Linie dann befreit sein sollte, wenn es zu seinem eigenen Schutz wichtig wäre, nicht aussagen zu müssen und nicht nur, um nahe Angehörige schützen zu können. Wir haben dann eine Reihe anderer Rechte außer dieser schonenden Vernehmung, zum Beispiel, dass besonders schutzbedürftige Opfer das Recht haben, durch eine Person des gleichen Geschlechts vernommen zu werden, dass auch die Dolmetscherin der Dolmetscher vom gleichen Geschlecht sein soll. Also das kann man alles beantragen. Man kann auch verlangen, die Öffentlichkeit auszuschließen. Man kann sozusagen die Antwort auf Fragen verweigern, wo einem die Antwort unzumutbar, also sehr belastend erscheint, oder wo diese Fragen den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen. Ja, ich habe schon gesagt, das muss man in der Regel immer geltend machen. Also auch hier sind wir wieder bei dem Punkt, dass hier eine psychosoziale oder juristische Prozessbegleitung da sein muss, die in dem Fall eine juristische Prozessbegleitung, weil die psychosoziale Prozessbegleitung in der Regel jetzt nicht einschreiten kann bei Vernehmungen, die bereitet eher vor und erklärt den Betroffenen, was sie zu erwarten haben. Aber hier geht es darum, diese Rechte geltend zu machen. Das Problem ist nur, im Absatz 4 von dieser sehr wichtigen Bestimmung steht dann geschrieben, einem Opfer, dem auf Antrag Rechte nach Absatz 2 nicht gewährt werden, sind die Gründe dafür mitzuteilen. Das heißt, es ist eigentlich völlig relativiert. Man kann einfach, wenn man es begründet, von der Gewährung dieser Rechte Abstand nehmen. Bei manchen Dingen mag es ja noch verständlich sein, weil Dolmetscherinnen sind in manchen Sprachen sehr schwierig zu bekommen. Wenn man da jetzt eben keine Person des gleichen Geschlechts bekommt, ist es sicher eine nachvollziehbare Begründung, warum man hier Abstand nimmt. ist das sicher eine nachvollziehbare Begründung, warum man hier Abstand nimmt. Aber oft geht es halt auch schlicht um die einfachere Abwicklung des Strafverfahrens. Also ich habe von Opferanwältinnen gehört, dass in dem Moment, wo man eine schonende Vernehmung beantragt, und zwar einfach bei psychisch sehr belasteten Zeuginnen, dass es dann heißt, muss das wirklich sein? Wir haben einen viel unmittelbareren Eindruck, wenn die Einvernahme im Gerichtssaal passiert. Und dann geraten die Opferhilfeanwältinnen so in eine Zwickmühle, ob sie sich jetzt mit der Richterin verscherzen sollen und darauf bestehen sollen, dass es aber wichtig wäre für ihre Mandantin, dass sie schonend vernommen wird, mit der Gefahr hin, dass dann vielleicht die Richterin oder die Staatsanwältin unwillig sind oder irgendwie verärgert sind, weil es eben leider kein zwingendes Recht ist. Und da gibt es kürzlich eine Untersuchung von Amesberger und Haller, die gezeigt hat, dass nur 9% der Opferzeuginnen schonend vernommen worden sind. Das ist halt schon ein ziemlich geringer Anteil. Also ich würde jetzt sehr hoffen, dass es bei Frauen mit Behinderung ein doch deutlich höherer Anteil ist. Aber selbst wenn er deutlich höher liegt, also ich fürchte, wirklich helfen könnte man nur, wenn man das einfach zwingend vorschreibt. Und selbst dann haben wir das Problem, dass manche Vorschriften in der Strafprozessordnung zwingend vorgeschrieben sind. Wenn aber dieses Recht verletzt wird, folgt darauf keine Sanktion, die irgendjemandem wehtut. Also aus Strafverfolgungsseite wäre es das Effektivste zu sagen, wenn diese Opferrechte nicht gewährt wurden, dann ist das Verfahren nichtig, zumindest ein Freispruch wäre dann nichtig. Oder eine Einstellung wäre nicht möglich. Aber solche Vorschriften gibt es kaum. Das heißt, es sind eigentlich sanktionslose Vorschriften und daran merkt man, dass die Opferrechte noch eher jung im System sind und man hier nicht mit derselben Entschlossenheit sozusagen für die Durchsetzbarkeit hier eintritt, wie das eben bei beschuldigten Rechten natürlich aus guten Gründen der Fall ist. Keine Frage, dort ist es wichtig, aber bei Opferrechten wäre es zumindest punktuell auch sehr wichtig, dass man hier mehr Nachdruck sozusagen erzeugen sollte. Ich glaube, ich habe schon erwähnt, dass die Vertrauensperson sozusagen das Einzige ist, was zwingend vorgesehen ist, aber natürlich auch ohne Nichtigkeitsandrohung, aber das ist natürlich schon ein wichtiger Punkt. Und ja, warum habe ich das vorhin angesprochen, dass manchmal die Strafverfolgung nicht im Vordergrund stehen sollte? Das hängt damit zusammen, dass wir unglaublich hohe Einstellungsraten haben. Das heißt, selbst dann, wenn ein Opfer das alles auf sich nimmt und gut unterstützt ist und die psychisch belastende Aussage macht, ist die Chance, dass es zu einer Verurteilung kommt, wenn es keine Zeuginnen, keine Unabhängigen gegeben hat, ziemlich gering. Und Sie können sich vorstellen, dass es noch schwieriger ist, wenn eine Person jetzt Lernschwierigkeiten hat und sich nicht so gut ausdrücken kann. Das macht die Beweissituation noch schwieriger. Dazu kommt das Problem, dass wenn die Polizei nicht oder die Staatsanwaltschaft nicht zu Beginn gleich erkennt, dass hier eine Person mit besonderem Fürsorgebedarf gegeben ist, dass man zuwartet und nicht realisiert, dass hier wichtige Informationen nicht vermittelt werden konnten, weil einfach dieser Person nicht klar ist, dass es wichtig wäre. Zum Beispiel, dass vielleicht K.O.-Tropfen im Spiel waren, dass vielleicht die Person gewürgt wurde, was man kurz nach der Tat sehr rasch, sehr gut nachweisen kann, wenn man so kleine punktförmige Einblutungen sieht. Das ist aber nach wenigen Stunden nicht mehr sichtbar. Also wenn jetzt diese Person sich nicht entsprechend artikulieren kann und das alles vorbringt, dann sind oft Beweismittel, die eine Verurteilungswahrscheinlichkeit deutlich erhöhen könnten, verloren. Deswegen ist es schön, dass im Gesetz drinnen steht, es ist sofort auf eine besondere Bedürftigkeit oder Schutzbedürftigkeit des Opfers hin zu prüfen, aber dazu bedürft es in Wahrheit besonders geschulte Beamtinnen. Und wenn das nicht gegeben ist, ist es natürlich sehr schwierig. Man muss ja auch sagen, sagen wir jetzt einmal ein Opfer einer Vergewaltigung oder ein Gewaltopfer ist ja sowieso in einer Ausnahmesituation. Viele von uns würden da auch weinen oder sich nicht konzentrieren können, werden sehr aufgebracht. Das heißt, man muss zur Entschuldigung der einschreitenden Beamtinnen auch sagen, in so einer Situation ist es oft schwer abzuschätzen, ist das jetzt im Hintergrund auch noch ein Persönliches, eine persönliche Bedürftigkeit dieser Person. Ja, aber da gäbe es eben auch noch Verbesserungsbedarf, dass man hier eben mehr Schulungen durchführt. Ja, ich würde es jetzt einmal dabei belassen und gerne auf Fragen später antworten. Danke, auch da jetzt ein kurzer Blick ins Publikum. Gibt es unmittelbare Nachfragen, Verständnisfragen? Okay, dann würde ich auch sagen, wir lassen es einmal dabei. Es ist sehr viel aufgeworfen worden und ich bin sicher, da wird noch etliches an Diskussionen kommen. Isabel Naronik, ich darf Sie jetzt bitten. Entschuldigung. Darf ich den? Danke. Ja, einen schönen guten Abend auch von mir. Ich freue mich sehr, dass ich heute hier sein darf und den Verein Ninnlil und unsere beiden Beratungsangebote vorstellen kann. Jetzt ist es wieder da, genau. Mein Name ist Isabel Naronik und ich arbeite beim Verein Ninnlil. Wie sind wir auf diesen für manche doch recht schwierig auszusprechenden Namen gekommen? auszusprechenden Namen gekommen. Die Gründerinnenfrauen haben sich dafür entschieden, weil Nindlil der Name einer sumerischen Göttin ist, die sich gegen Gewalt eingesetzt hat. Den Verein selber gibt es jetzt schon seit 25 Jahren und seit 2012 gibt es diese beiden Beratungsstellen, von denen ich Ihnen heute erzählen möchte. Mir fällt jetzt gerade noch ein, die Information, wir wurden gebeten, nach Möglichkeit in einfacher Sprache zu sprechen. Ich werde mich bemühen, das zu tun. Wenn ich irgendetwas zu schwierig ausspreche oder erkläre, dann würde ich Sie bitten, dass Sie mir ein Zeichen geben. Und ich werde es dann noch einmal einfacher erklären. Gut, beim Verein Ninnlil arbeiten Frauen mit und ohne Behinderungen gemeinsam für mehr Selbstbestimmung für Frauen mit Behinderungen und gegen Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten. Die Frauen mit Lernschwierigkeiten, die hier in Beratung kommen, kommen am häufigsten in die Beratung über den Kontakt, den die Betreuer oder die Betreuerinnen für sie herstellen. Vielen ist es nicht möglich, von sich aus alleine den Kontakt herzustellen, weil sie einen sehr hohen Unterstützungsbedarf haben, weil sie in betreuten Strukturen leben und arbeiten müssen und es ihnen nicht möglich ist, beziehungsweise sie auch abhängig sind vom Engagement der jeweiligen Unterstützerinnen oder der Achtsamkeit ihres Umfelds. Bei Kraftwerk werden aber nicht nur Frauen mit Lernschwierigkeiten beraten, sondern auch Betreuer und Betreuerinnen, Expertinnen aus dem Frauenbereich und auch Teams, wenn sie das möchten, also es kommt immer wieder vor, dass sich Betreuer oder Betreuerinnen melden, Teams melden mit der Bitte um gemeinsame Reflexion, um Beratung, weil es in der betreuten Wohngemeinschaft beispielsweise einen Fall gibt oder eine Frau wohnt, wo seit kurzem klar ist, sie hat sexuelle Gewalt erlebt oder eine andere Form von Gewalt erlebt und sich das Team dann erkundigen möchte, welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es, wie können wir als Team die Frau gut unterstützen, was können wir tun, was können wir ausgliedern. Ein ganz wichtiger Punkt in der Arbeit von Kraftwerk ist natürlich auch die Vernetzung mit anderen Frauenberatungsstellen. Also der Verein Ninnlil ist Teil oder Mitglied des Netzwerks österreichischer Mädchen- und Frauenberatungsstellen. ist wichtig, das Thema immer wieder reinzubringen, weil es nicht selbstverständlich ist, dass das Thema Mädchen und Frauen mit Behinderungen im Frauenbereich mitgedacht wird. Wir sind da in unterschiedlichsten Vernetzungen und Gruppen unterwegs oder vor Corona auch auf ganz vielen Messen und Veranstaltungen, was hoffentlich auch bald wieder möglich sein wird, weil da auch der Zugang für Frauen, die betroffen sind, ja auch viel einfacher gegeben ist. Die Kolleginnen von Kraftwerk und auch in Zusammenarbeit mit uns produzieren auch immer wieder ganz tolle Leitfäden und Literatur, weil Ninnlil ja beziehungsweise Kraftwerk auch eine Fachstelle ist. Ich habe da ein bisschen was mitgebracht. Ich würde Ihnen das gerne vorstellen. Das war unter anderem der Leitfaden, also Beratung für gewaltbetroffene Frauen mit Lernschwierigkeiten, ein Leitfaden für Beraterinnen in Frauenberatungseinrichtungen, eben weil wir immer wieder im Austausch, in Telefongesprächen, im direkten Kontakt mit Beraterinnen aus Frauenberatungseinrichtungen die Rückmeldung bekommen, dass da schneller mal ein bisschen eine Überforderung da ist. Wie tun wir richtig? Wie können wir wirklich gut von Anfang an beraten? Und die Kolleginnen von Kraftwerk haben da wirklich das gesamte Beratungswissen in diesen Leitfaden hineingepackt zur Unterstützung. Für Frauen mit Lernschwierigkeiten gibt es nicht nur die Beratung im Einzelsetting. Kraftwerk bringt auch zweimal jährlich ein Seminarprogramm heraus. Das sind Empowerment-Seminare. Einmal im Frühling, einmal im Sommer bzw. Herbst. von den Themen her. Ich habe auch ein Exemplar des neuesten Seminarprogramms mitgegeben. Es ist so aufgebaut, dass es in leichter Sprache geschrieben ist, damit die Frauen wirklich gut selber schmökern und lesen können, um was es geht. Ich lese Ihnen einfach ein paar oder ich nenne Ihnen ein paar Seminartitel, damit Sie sich da ein bisschen einen Einblick machen können. Der Renner schlechthin ist schon seit, ich glaube, einem Jahr Yoga. Da haben wir diesmal Yoga für die Sinne drinnen. Und da können Frauen wirklich mit ganz unterschiedlichen Behinderungen daran teilnehmen. Das Yoga passt sich an die Behinderung und an den Unterstützungsbedarf an. an die Behinderung und an den Unterstützungsbedarf an. Wir haben Seminare wie zum Beispiel Ich kann mich durchsetzen, Selbstbehauptung, Selbstbewusstsein, Selbstverteidigung mit dem Schwerpunkt feministische Selbstverteidigung. Es gibt das Seminar Meine Kraftorte. Ich gestalte Orte, die mir wichtig sind. Das ist insbesondere bei Frauen, die betreut leben, ein ganz wichtiges Thema. Wie kann ich mir den kleinen Privatraum, den ich habe und den ich oft nicht mal verschließen kann, weil ich das nicht darf, trotzdem so gestalten, dass ich mich dort wohlfühle. Und zum Beispiel, ich bin eine Frau, Sexualität. Auf den Punkt gehe ich dann aber später noch ein bisschen näher darauf ein. Ja, und ganz neu und seit kurzem herausgegeben ist unser Buch, der Kraftrucksack. Ein Buch für Frauen mit Gewalterfahrung, das sich mit dem Thema Trauma beschäftigt. Was ist ein Trauma? Wie entsteht ein Trauma? Unter anderem auch mit ganz vielen Übungen zum Spüren und Erkennen, Übungen für den Notfall, Übungen aber auch für gute Zeiten, weil es ja auch wichtig ist, dass die Frauen in guten Zeiten auf sich gut Acht geben und sich stärken. Das ist alles in leichter Sprache geschrieben. Wir haben das mit den Kolleginnen von Kraftwerk ganz intensiv mit Expertinnen zusammengearbeitet für leichte Sprache. Das Ganze wurde von einer Prüfgruppe überprüft, also von Frauen mit Lernschwierigkeiten. Es gibt eine barrierefreie Website dazu, es gibt Gebärdensprachvideos dazu. Also wir wollten das wirklich sehr sehr umfassend barrierefrei gestalten und zugänglich machen. Es gibt dann auch Exemplare hinten zum Anschauen und Mitnehmen. 20 oder 30 haben wir von Wien hierher geschleppt und nehmen auch gerne Bestellungen entgegen. Ja, genau, das vielleicht zu Kraftwerk. Ich schau mal auf meinen Spickzettel. Ja, und dann komme ich zum Projekt Zeitlupe, in dem ich tätig bin. In der Zeitlupe arbeiten zwei Frauen mit Behinderungen und wir bieten Beratung für Frauen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen an. Die Themen, die die Frauen mit in die Beratung bringen, sind sehr bunt und sehr vielfältig. Es gibt Frauen, die rufen an und sagen, ich habe da von dem Modell der persönlichen Assistenz gehört, das hört sich gut an, ich möchte Informationen darüber einholen. Ich möchte, dass sie mich bei der Antragstellung unterstützen. Es gibt Frauen, die in die Beratung kommen, die bereits mit persönlicher Assistenz leben und sich immer wieder über schwierige, herausfordernde Situationen in der Assistenz austauschen möchten. Es melden sich Frauen mit Lernschwierigkeiten, die viel zu wenig bedarfsgerechte Unterstützung erhalten und sich informieren wollen, was alles noch möglich ist. Ein großer Schwerpunkt, ein großes Thema, das sich vor allem in den letzten zwei Jahren sehr entwickelt hat, ist das Thema Sexualität, sexuelle Aufklärung. Da sind es vorwiegend Betreuerinnen, Betreuer, Unterstützer, Unterstützerinnen, Familienangehörige, vor allem Mütter, die dann ein Mail schreiben oder anrufen und sich erkundigen, ob es zu dem Thema auch Beratung gibt. Ja, machen wir und ist auch sehr, sehr notwendig, weil es keine Selbstverständlichkeit ist, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung sexuell aufgeklärt sind. Weil es keine Angebote gibt, weil es nicht das Bewusstsein dafür gibt, wie wichtig das Thema Aufklärung für die Gewaltprävention und für den Gewaltschutz ist. Als ausgebildete Sexualpädagogin versuche ich dann immer zu schauen, wo ist der Bedarf, welche Fragen gibt es. Es ist ja der Zugang zu dem Thema manchmal sehr aufregend, nicht ganz einfach, leider sehr oft eben schon mit dem Thema Gewalt besetzt. Also dass das Thema für eine Frau, die in Beratung kommt, lustvoll besetzt ist und sie einfach ganz neugierig sich in dieses große Thema Sexualität schmeißen möchte, mit allen Informationen, die sie dazu bekommen kann, ist eher selten der Fall. Wir haben eine große Auswahl an Materialien, die wir zur Verfügung stellen. Viele Frauen arbeiten da gerne haptisch. Wir arbeiten mit Plüschmodellen, mit Puppen, mit Genitalmodellen in allen Formen und Farben, mit ganz vielen Bildern, mit Zeichnungen. Das kristallisiert sich dann in der Beratung heraus, was die Frau für sich selber braucht, um da einen guten Zugang zu dem Thema zu bekommen. In diesen ganzen Themen oder diese Themen, die ich jetzt angesprochen habe und natürlich fallen da auch so klassische Beratungen rein, wie ich brauche bitte Unterstützung beim Ausfüllen eines Antrages oder ich brauche so punktuell ein, zwei Fragen, die ich abklären möchte, schwingt immer ganz, ganz viel das Thema Selbst- und Fremdbestimmung mit. Und das ist etwas, was die Peer-Beratung kann und auch machen muss und soll, einen Raum eröffnen, wo die Frauen Zeit haben, über sich selber nachzudenken, über ihre Bedürfnisse und Wünsche. Wenn sie diese Zeit bekommen, dann geht es auch los mit dem Gedanken hinzu, ich darf was fordern, ich darf fragen, ich darf etwas ablehnen, ich darf mal Nein sagen. Beratung ist bei uns nicht, Sie kommen achtmal oder Sie dürfen zehnmal kommen, dann ist es beendet. Wir können zum Glück mit den guten Bedingungen, die wir haben, mit denen wir arbeiten, keine Grenzen setzen in der Beratung, außer die, die wir mit unseren Klientinnen vereinbaren, weil sie es möchten. Das heißt, Beratungen laufen über Wochen, über Monate, über Jahre. Frauen, die über Jahre in Beratung kommen, kommen immer mal wieder intensiver, wenn es Themen gibt, die einfach aufpoppen. Der gemeinsame Erfahrungshintergrund einer Behinderung und wie es ist, als Frau mit Behinderung in dieser Gesellschaft zu leben, ist das, was den Raum für viele Frauen eröffnet. Und es muss nicht dieselbe Behinderung sein und es muss nicht exakt dieselbe Diskriminierungserfahrung sein, aber zu wissen, da sitzt mir jemand gegenüber, dem es auch schon viele Male schlecht gegangen ist, weil andere Menschen ihn, sie diskriminiert haben, auf das Merkmal Behinderung reduziert haben, macht ganz viel. Also wir spüren das in den Beratungen immer wieder. So, jetzt habe ich natürlich vergessen zu drücken. Nein. Ja genau, ich habe meine Folien wirklich, ich wollte so ein paar Statements draufschreiben, wollte da nichts voll beladen. Ich habe mich entschieden, diese Folie zu nehmen, weil das natürlich unser Thema ist und weil dieses Thema auch viel mehr Raum in der Gesellschaft einnehmen sollte. Inzwischen sind wir ja viel unterwegs und sprechen immer wieder über das Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, aber es ist immer noch so spürbar, wir ja viel unterwegs und sprechen immer wieder über das Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, aber es ist immer noch so spürbar, dieses Oh und es ist so schwierig, darüber zu sprechen. Und passiert das wirklich? Ja, es passiert. Und ja, wir müssen darüber sprechen. Und ja, wir müssen Gesetze schaffen und Verordnungen und Ressourcen bereitstellen, damit das aufhört. Vielleicht bitte noch eins weiter. Ja, genau. Frauen mit Behinderungen wissen selbst am besten, was gut für sie ist. Das ist das Ergebnis unserer Beratungen. Und das passiert nicht in der ersten und in der zweiten oder in der dritten Beratung, aber es passiert irgendwann im Beratungsverlauf, dass sie aussprechen können und sagen können, was sie brauchen, was sie wollen. Und da ist die Peer-Beratung auch oft der erste Raum, der das ermöglicht, weil wir Peer-Beraterinnen keine Zielvereinbarungen machen und nicht sagen, zuerst müssen wir das erledigen und dann dürfen wir oder darfst du über deine Bedürfnisse sprechen. Dieser ganze strukturelle Rahmen, in dem sie leben müssen, diese strukturelle Gewalt, die von Anfang an wirkt, die ungleichen Lebenschancen, die sie von Anfang an haben, die ungleichen Lebensmöglichkeiten im Laufe ihres Lebens bewirken halt, dass sie sich dann auch sehr oft schon früh damit zufrieden geben, was an Angebot da ist. Ich weiß es selber auch, dieses Gefühl vermittelt zu bekommen. Wegen dir ist jetzt dieser und jener Aufwand notwendig oder müssen wir eine Unterstützung organisieren oder es ist zeitaufwendig oder es kostet auch noch Geld. Oh, wie schwierig. Willst du wirklich mitgehen? Wir wissen nicht, ob die ganze Gruppe auf dich Rücksicht nehmen kann. Du brauchst viele Pausen, du hast Schmerzen. Das Angebot gibt es leider nicht in leichter oder einfacher Sprache. Wir wissen nicht, ob du da mitmachen kannst. Vielleicht suchst du dir lieber etwas anderes. Wegen dir können wir jetzt nicht den ganzen Abend umorganisieren. Das macht was. Das macht ganz viel und dann sprudeln da nicht einfach Bedürfnisse heraus. Und dann gibt es kein Ich-brauch-und-ich-will. Das muss sich entwickeln und das muss sich in geschützten Räumen entwickeln und Peerberatung kann so ein Raum sein. Gut. Ja, vielleicht drücken. Ja, genau. Ja, da habe ich nochmal versucht zusammenzufassen, was ich jetzt eh schon auch gesagt habe. Da habe ich nochmal versucht zusammenzufassen, was ich jetzt eh schon auch gesagt habe. Das ist keine Selbstverständlichkeit für Frauen mit Behinderungen, dass, wenn sie Beratung oder Unterstützung aufsuchen, sie einfach einmal da sein können als Person, als Frau mit Behinderung und ihnen zugehört wird. Ohne dass gleich die guten Ratschläge kommen, ohne dass gleich gesagt wird, hast du das schon einmal probiert? Es geht um ein Aufzeigen von Möglichkeiten und es geht darum, ihnen diese Wahlmöglichkeiten zu geben. Es geht darum, sie über ihre Rechte zu informieren. Der Zugang zu Informationen und Rechten ist für Frauen, insbesondere für Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderung, ein ganz schwieriger. Insbesondere, wenn da Unterstützung notwendig ist. Es braucht jemanden, der das für sie tut, der die Zeit hat, der die Ressourcen hat, der das ernst nimmt. Es sind viel zu wenig Ressourcen da. Es gibt kaum wirklich bedarfsgerechte Unterstützung für Frauen mit Lernschwierigkeiten, Frauen mit Mehrfachbehinderung. Und das ist eine Aufgabe, die wir in der Peer-Beratung auch haben, über Rechte aufklären, über Möglichkeiten aufklären. Rechte aufklären, über Möglichkeiten aufklären. Ja, und ich glaube, dass ich mir den Rest auch für später aufhebe, wenn es noch Fragen gibt. Dankeschön. Und würde da erstmal schließen. Danke. Auch jetzt wieder ein kurzer Blick ins Publikum, aber keine spontanen Nachfragen. Dann darf ich jetzt an Martina Maurer weitergeben zu quasi jetzt wahrscheinlich der Schock oder die Niederungen des Beratungsalltages, die ja tatsächlich unter Bedingungen stattfinden muss, die keine Zeit haben, keine Ressourcen haben und so weiter. Eva Schobesberger hat es in der Einleitung schon gesagt, die Femizide sind dann immer das, was wir in der Zeitung lesen. Aber ich habe dich eigentlich gebeten, einmal deine Haupttätigkeit oder eure Haupttätigkeit kurz vorzustellen und dann eben in diesen Kontext zu setzen mit der Frage, wie geht es da Frauen mit Behinderungen bei einer Beratung durch ein Gewaltschutzzentrum? Bitte. Ja, danke Karin und ich freue mich sehr, dass ich heute hier sein kann und auch die Arbeit des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich vorstellen darf. Ich freue mich auch darüber, dass es so viele Personen gibt, die sich für dieses doch eher schwere Thema interessieren und sich informieren möchten. Mein Name ist Martina Maurer und ich möchte Ihnen heute in aller Kürze vorstellen, was das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich macht, wie wir arbeiten und was wir anbieten. Sehr, sehr viel von dem, was ich Ihnen heute berichten darf und was ich Ihnen heute präsentieren darf, geht auf die Tätigkeit von Maria Schwarz-Schlögelmann zurück, die sehr engagiert war, die sehr tatkräftig war und die oftmals auch sehr hartnäckig war. Und diese Hartnäckigkeit hat sich in sehr, sehr vielen Fällen bezahlt gemacht. In aller Kürze zum Gewaltschutzzentrum. Wir sind eine staatliche Opferschutzeinrichtung, die für Opfer von Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum zuständig ist. Das heißt, wir beraten Personen, die davon betroffen sind und ebenso Personen, die von beharrlicher Verfolgung oder eben Stalking landläufig betroffen sind. Das Gewaltschutzzentrum ist 1998 gegründet worden und hat seine Arbeit aufgenommen. Das Ganze ist erfolgt im Zuge des Gewaltschutzgesetzes, des ersten Gewaltschutzgesetzes, das 1997 gegründet wurde. Dieses Gesetz hat der Polizei zum ersten Mal die Möglichkeit gegeben, gewalttätige Personen aus einer Wohnung, aus einem Haus wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Das heißt, diese Personen mussten den gemeinsamen Haushalt verlassen, egal wie die Besitzansprüche oder die Mietverhältnisse waren, müssen das auch heute noch und dürfen für eine gewisse Zeit nicht zurückkehren. Momentan sind das 14 Tage. Dieses Gesetz war damals ein wichtiges Zeichen, ein wichtiges Zeichen an viele Personen, zum einen an die Gewaltbetroffenen, dass sie geschützt werden, dass sie auch staatlich geschützt werden, zum anderen an die Gewalttäter, dass Gewalt Konsequenzen hat, aber auch an die Gesellschaft, um zu sagen, Gewalt im Privaten, Gewalt in der Familie ist nichts Privates, sondern etwas Öffentliches und geht alle an. Die Polizei schreitet nach wie vor tagtäglich bei Gewalt in den Wohnungen ein. Zur Information im letzten Jahr wurden allein in Oberösterreich über 2000 Betretungsverbote ausgesprochen. 2000 Betretungsverbote ausgesprochen. Die Opfer dieser Betretungsverbote oder die Opfer nach einem Betretungsverbot werden an uns, an das Gewaltschutzzentrum verwiesen, um Beratung in Anspruch zu nehmen. Aber auch wir bekommen von der Polizei die Information darüber, dass sie wo eingeschritten sind, eine kurze Information darüber, was ist passiert und wer sind die betroffenen Personen. Wir nehmen dann mit den Opfern Kontakt auf, zum einen mit Information über die aktuelle Situation, zum anderen klar und proaktiv mit dem Angebot Beratung in Anspruch zu nehmen. Was diese Beratung beinhaltet, da komme ich später noch dazu. Das heißt, das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich berät zum einen Gewaltopfer nach einem polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot. Das ist der Großteil unserer Klienten und Klientinnen. Circa 60 Prozent unserer Klientinnen finden auf diesem Weg ins Gewaltschutzzentrum. Der Rest sind Personen, die sich selbst melden, weil sie einen Bedarf nach Beratung haben, nach Information haben oder es sind auch Personen, die von öffentlichen Stellen, von Bekannten, von Ärzten, von Krankenhäusern, von der Polizei oder von Beratungseinrichtungen an uns verwiesen werden. Wir beraten auch Angehörige. Es passiert nicht selten, dass jemand anruft und sagt, ich kenne jemanden, der von Gewalt betroffen ist. Wie kann ich helfen? Was kann ich tun? Was kann ich vielleicht auch tun, dass diese Personen Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen? Der Schwerpunkt unserer Beratungen von der Klientel her liegt bei Erwachsenen und jungen Erwachsenenpersonen. Das hat auch mit dem Gewaltschutzgesetz zu tun. Da werden hauptsächlich erwachsene Personen an uns verwiesen. Wenn Kinder betroffen sind von Gewalt, und das passiert immer wieder, dann arbeiten wir sehr eng mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammen, beziehungsweise auch mit Kinderschutzeinrichtungen. Es ist nicht immer leicht, für Betroffene Gewalt zu beenden. Es ist nicht immer leicht zu gehen. Es gibt viele Gründe auch zu bleiben, trotz der schwierigen Situation. Einer der Gründe ist oftmals eine finanzielle oder ökonomische Abhängigkeit, wenn zum Beispiel kein Einkommen vorliegt oder das Einkommen zu gering ist, dass man sich löst aus der Beziehung und auf eigenen Beinen steht. Die Maria Schwarz-Schlögelmann hat damals diese Notwendigkeit erkannt, dass Frauen Unterstützung, gewaltbetroffene Frauen Unterstützung brauchen. Zum einen bei Arbeitsplatzerhalt. Der Arbeitsplatz ist oftmals gefährdet durch die Krise einer Gewaltbeziehung, aber auch um Qualifikationen zu erlangen, vielleicht um einen besseren Job zu bekommen oder überhaupt einen Job zu finden. Wir haben in diesem Zusammenhang das Projekt Perspektive Arbeit, das da sehr, sehr gute Arbeit leistet für unsere Klientinnen, aber auch für Klientinnen aus den Frauenhäusern. für unsere Klientinnen, aber auch für Klientinnen aus den Frauenhäusern. Unser Angebot ist kostenlos, freiwillig und vertraulich. Es ist mir wichtig zu betonen, es ist ein freiwilliges Angebot. Es ist nicht zwingend, sich bei uns beraten zu lassen. Und wenn jemand bei uns beraten wird, dann wird nichts passieren ohne Zustimmung und ohne das Wollen der Klienten und Klientinnen. Vertraulich heißt es nichts von dem, was wir an Beratungsinhalten haben, an andere Personen oder auch an andere Institutionen wie Polizei oder Gericht weitergeht. Da gibt es oftmals die Sorge, kann ich mich da ganz offenbaren, kann ich alles erzählen oder erfährt vielleicht die Polizei von anderen Gewaltvorfällen, die ich vielleicht noch nicht berichtet habe? Wir sind als Gewaltschutzzentrum Oberösterreich in Linz angesiedelt. Da ist unsere Zentrale und ich glaube, dieser Plan zeigt ganz gut, dass es jetzt nicht ideal ist, für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher zu uns zu kommen. Damit wir gewaltbetroffene Personen besser erreichen können und sie leichter zu uns kommen, haben wir insgesamt vier Außenstellen in Freistaat, in Ried, in Gmunden und in Steyr, die zweimal in der Woche besetzt sind und beraten zusätzlich auch in Zusammenarbeit mit Familienberatungsstellen, mit Frauenberatungsstellen in Randbezirken, wie zum Beispiel Kirchdorf, Bad Ischl, Rohrbach. Aktuell sind wir 15 Beraterinnen im Gewaltschutzbereich, das heißt die gewaltbetroffene Frauen und Männer beraten, und zwei Beraterinnen im Projekt Perspektive Arbeit. Kurz zu unseren Klientinnen. Ich habe schon berichtet, dass ungefähr 60 Prozent unserer Klientinnen über die Polizei nach einem Betretungsverbot zu uns kommen. Ich sage deswegen Klientinnen, weil 80 Prozent unserer Klienten und Klientinnen Frauen sind. Das überrascht nicht, wenn man die internationalen Gewaltstatistiken kennt. Frauen sind überdurchschnittlich oft von häuslicher Gewalt und Beziehungsgewalt betroffen, öfter als Männer. Und auch die 20 Prozent Männer, die wir beraten, sind überwiegend durch Gewalt von männlichen Bezugspersonen, Verwandten, Bekannten betroffen. Ein Großteil dieser Täter-Opfer-Konstellationen finden in Beziehungen oder Ex-Beziehungen statt. Das heißt, 60 Prozent unserer Opfer sind in Beziehung oder waren in Beziehung mit dem Täter oder der Täterin. Und in etwas mehr als jedem vierten Fall befinden sich in dem Haushalt, den das Betretungsverbot dann umfasst, auch ein minderjähriges Kind oder minderjährige Kinder. Auch eine Zahl zur Information, im letzten Jahr haben wir im Gewaltschutzzentrum Oberösterreich 2.840 Personen beraten. beraten. Zu unserem Angebot. Wir beraten, unterstützen und begleiten. Das heißt konkret, hat eine Wegweisung, hat ein Betretungsverbot durch die Polizei stattgefunden. Nehmen wir es ja zeitnah mit den Opfern Kontakt auf. Erklären noch einmal, was ist die momentane Situation? Was heißt es, dass es ein Betretungsverbot gibt, was sind die Rechte, was sind auch die Pflichten, weil auch die gefährdete Person muss sich an das Betretungsverbot halten und wir versuchen herauszufinden, was es aktuell noch an Unterstützung braucht, neben diesem Schauplatz der Gewalt, beziehungsweise versuchen auch abzuklären, inwieweit ist das Opfer noch gefährdet. Oftmals reicht oder oftmals, aber es gibt Fälle, in denen ein Betretungsverbot alleine nicht ausreicht, um Personen zu schützen. Da wird zum Beispiel dann angedacht, eine Unterbringung in einem Frauenhaus oder in einer Schutzeinrichtung. Wir klären einerseits die Gefährdung ab, stellen aber auch gemeinsam mit den Betroffenen einen Sicherheitsplan. Das heißt, worauf ist in nächster Zeit zu achten? Wen würde man im Notfall verständigen? Manchmal spielen wir das auch wirklich so durch. Wenn Sie jetzt nach Hause gehen, worauf würden Sie achten? Wie ist es mit dem Abschließen? Ist es sinnvoll, einen Taschenalarm zu besorgen? Wer ist in Notfällen zu verständigen? Wie läuft das mit den Kindern? Und so weiter. Wenn die Betroffenen nicht wollen, dass der Gewalttäter nach diesen 14 Tagen Betretungsverbot zurückkommt, dann können sie dieses Betretungsverbot bei Gericht verlängern lassen. Das heißt, Sie müssen einen Antrag stellen beim Bezirksgericht. Auch dahingehend beraten wir und unterstützen wir teilweise, wenn es für die Klientinnen nicht alleine möglich ist, diesen Antrag zu stellen. Bei vielen Wegweisungen und Betretungsverboten gibt es auch eine Anzeige der Polizei, weil jemand verletzt wurde, weil jemand bedroht wurde, weil es einen sexuellen Übergriff gegeben hat. Auch da beraten wir im Rahmen der Prozessbegleitung, dass wir mal erklären, was heißt denn das jetzt. Viele wollen auch wissen, kann ich diese Anzeige zurückziehen, welche Konsequenzen gibt es für den Täter? Was heißt das für mich? Es gibt natürlich auch Personen, die zu uns kommen, ohne vorher bei der Polizei gewesen zu sein, die überlegen, eine Anzeige zu machen. Auch da beraten wir, da unterstützen wir und gehen bei Bedarf auch mit zu den Behörden, zum Gericht und können auch im Gerichtsverfahren unterstützen. und können auch im Gerichtsverfahren unterstützen. Zu Ihrem Statement wollte ich nur sagen, wir haben scheinbar wahnsinniges Glück mit unseren Richtern und Richterinnen in Oberösterreich. Wir haben ganz wenige schonende Einvernahmen, wenn wir die im Rahmen der Prozessbegleitung beantragen, die uns abgelehnt werden. Also wir können das oftmals für unsere Klientinnen beantragen und durchsetzen. Was wir aber auch erleben, ist eine sehr, sehr hohe Einstellungsquote. Und da bringt die Prozessbegleitung schon sehr viel, um zumindest ein Verständnis oder zu erklären, warum ist es denn so weit gekommen, warum nimmt die Staatsanwaltschaft, warum nimmt das Gericht das scheinbar jetzt nicht so ernst, dass es da Konsequenzen gibt. Zu den weiteren Aufgaben des Gewaltschutzzentrums zählt die Kooperation und die Vernetzung mit verschiedenen Institutionen. Wir als Opferschutzeinrichtung allein können nicht so viel leisten, um die Gewalt zu beenden oder die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen. Damit wir das tun können, arbeiten wir ganz eng mit vielen Institutionen zusammen. Ich habe schon erwähnt, die Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen, wenn Kinder und Minderjährige betroffen sind, dann den Gesundheitsbereich, die Justiz, auch die Justizanstalten, die Polizei und psychosoziale Einrichtungen, ganz, ganz wichtig. Was wir nicht anbieten ist Psychotherapie. Das braucht es oftmals noch, um eine Gewaltgeschichte zu bewältigen, auch um für sich herauszufinden gewisse Themen. Es gibt Frauen, die sagen, warum passiert mir das immer wieder in einer Beziehung? Warum ist das jetzt der dritte Gewalttäter, den ich habe? Ich würde mir das gerne mal anschauen. Wichtig in dem Zusammenhang möchte ich kurz erwähnen, die neueste Gesetzesänderung, die es gegeben hat, ganz, ganz frisch mit September dieses Jahres, also seit wenigen Tagen, ist es so, dass Gewalttäter nach einer Wegweisung oder nach einem Betretungsverbot auch eine Beratung in Anspruch nehmen müssen, das heißt eine Täterberatung in Anspruch nehmen müssen. In Oberösterreich ist für diese Beratung der Verein Neustadt zuständig. Natürlich kooperieren wir auch mit dem Verein Neustadt in diesem Zusammenhang. Ist ein Opfer besonders gefährdet, können wir auch eine sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz anregen bei den Sicherheitsbehörden, die sie auf den Bezirkshauptmannschaften oder bei der Landespolizeidirektion befinden. Da geht es darum, dass viele Behörden, viele Institutionen, viele Einrichtungen oft unterschiedlichste Informationen haben, die, wenn man sie zusammenträgt, ein klareres Bild darüber ergeben, wie groß ist die Gefahr. Und es können auch gleichzeitig Institutionen mit einbezogen werden, die Entscheidungen treffen können, um diese Gefährdung zu senken. Zum Beispiel ist das Gericht dabei, die Polizei dabei, Tätereinrichtungen, Opferschutzeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe und so weiter. Wir sind auch aktiv im Unterricht der Polizeischülerinnen und Schüler, das heißt angehende Polizistinnen und Polizisten werden als Teil ihrer Ausbildung von uns geschult. In Oberösterreich machen wir das in Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus, wo es einerseits darum geht, das Gewaltschutzgesetz ihnen noch einmal näher zu bringen, aber auch unsere Arbeit, unseren Tätigkeitsbereich näher zu erklären und vorzustellen. Ja, und dann noch wichtig eben die letzten drei Punkte möchte ich in einem zusammenfassen, weil sie sehr vermischt sind. Das sind die Sensibilisierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich und die Gewaltpräventionsarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit. Also immer wieder darüber zu berichten, zum einen, was ist Gewalt, was kann man dagegen tun, was ist rechtlich möglich, was gibt es an Unterstützungsleistungen und was macht das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich. Danke. Dankeschön. Ja, ich glaube, wir haben jetzt anhand der Statements oder dieser Berichte aus der Praxis oder Forschung sehen müssen, wie vielfältig das Bild ist und auch wie vielfältig die Situationen Frauen in Einrichtungen, die sich vermutlich nicht selbstständig an eine Beratungsinstitution wenden können oder erst sehr langsam sozusagen sich öffnen können und vielleicht über eine Peer-Beratung einen Weg finden, der Zwiespalt zwischen Verfahren, quasi macht es Sinn, Verfahren, die vielleicht frustrierend ausgehen, überhaupt zu beginnen. Wie kann man da mehr an Unterstützung bieten? Also ich möchte einfach auf diese vielen Aspekte schon noch einmal mit meinem Podium eingehen. Ich möchte aber jetzt zuerst Ihnen einmal die Möglichkeit geben, gezielt auch Fragen zu stellen an eine Kollegin oder mehrere am Podium, wenn Sie sagen, okay, für mich ergibt sich immer noch kein schlüssiges Bild oder kein klares Bild, wie schaut das jetzt tatsächlich aus, wie kann man Frauen und Mädchen mit Behinderung unterstützen, wie kann man Gewalt erkennen, wie kann man ohne Vereinnahme zu sein helfen, sozusagen auf einen Weg weisen. Gibt es da Fragen, Anmerkungen? Bitte. Wie ist es, wenn die Menschen am Herzen, auch nicht im Herzen, an, um das eigene Leben klar zu machen? Wie schwierig wird es, wenn die Menschen in der Hause leben, die nicht mehr im Herzen sind, dass wir ihrer Faktor, der Falschkunde, immer noch nicht einkommen? Also die Frage, ich darf es kurz wiederholen, damit wir es auch gut am Ton haben. Der Unterschied, wie erreiche ich Frauen in Einrichtungen, die in Einrichtungen betreut werden, leben, arbeiten, wo sie vermuten, dass es einfacher ist, wenn man gezielt Programme ansetzt und wie schaut es aus mit Frauen, die eben zu Hause leben, die quasi wirklich diese Form der privaten Gewalt dann erleben. Frauen mit Behinderung, die wahrscheinlich noch schwieriger als andere dann zu einer Beratungsstelle finden. Wer möchte? Frau Naronik vielleicht? Ja, es ist tatsächlich so, dass die Frauen, die sehr viele Kundinnen und Klientinnen betreut leben, zu uns kommen. In der Peer-Beratung ist es recht ausgewogen. Da sind es dann die Frauen, die mit persönlicher Assistenz im privaten Umfeld leben. Und mit persönlicher Assistenz habe ich ja die Möglichkeit, wieder Informationen einzuholen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben, so wie ich das möchte. Es wird zwar auch nicht so finanziert, dass jede Person die bedarfsgerechte persönliche Assistenz hat, die sie braucht, aber immerhin ist das ein ganz wichtiger Faktor. Es gibt auch Frauen, die in die Beratung kommen, die sich ihre Unterstützungen so informell organisieren, weil sie auf diese Unterstützung kein Recht haben, dadurch fallen zu wenig Pflegegeld, um in die Assistenzleistung zu kommen oder gewisse Punkte nicht erfüllen für diese und jene. Da ist es das soziale Umfeld, das vielleicht Informationen weiterträgt. Und es ist natürlich auch die Arbeit, die wir leisten, im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit zu schauen, dass wir möglichst viele Frauen erreichen können. Aber es braucht in Wirklichkeit viel mehr Peer-Beratungen, Peer-Beraterinnen, eigentlich in jeder Frauen- und Mädchenberatungseinrichtung, die dann wieder Informationen nach außen tragt. Also es braucht die Gesellschaft, die hinschaut und sagt, da gibt es was, da gibt es Beratung für Frauen mit Behinderung. Also ich denke mal, da ist jede Person gefordert. Frau Mandl, bitte. Vielleicht noch ganz kurz auch zu ergänzen. Ich habe am Anfang erzählt, dass ich diese EU-Studie, wo wir sehr viele Frauen in Fokusgruppen und biografischen Tiefeninterviews auch befragt haben, zu ihren Gewalterfahrungen, Österreich, Deutschland, Island und Großbritannien. Und da ist auch herausgekommen, eben gerade dieser Aspekt, den Sie erwähnt haben, so die Schwierigkeit zur Unterstützung, zugänglicher Unterstützung zu gelangen. Was mir da noch einfällt war, dass hier herausgekommen ist, ein sehr großes Stadt-Land-Gefälle, also gerade irgendwie am Land, irgendwo in Tälern, irgendwo, wo es vielleicht auch nicht einmal einen öffentlichen Verkehr oder sonst was gibt, das ist ganz, ganz schwierig, wo es eben keine Anbindung zu Einrichtungen gibt, in Familienrzten, in Büchereien, in Cafés, in Straßenbahnen, also auch in öffentlichen Räumen sozusagen, um hier Sensibilisierung zu machen. Aber es ist natürlich ganz, ganz schwierig, hier zu diesen Personen, Frauen zu kommen, die dann wirklich Hilfe brauchen, weil sie ja auch, und es wurde ja auch schon erwähnt, ganz oft von ihren betreuenden Personen im Familienkontext, von Partnerinnen, von Eltern, die dann ja auch oft gewalttätig sind, sozusagen abhängig sind. Also nicht nur finanziell, sondern auch betreuungstechnisch abhängig sind. Und wir haben ja auch gehört, da gibt es ja auch das wirklich sehr gute, die polizeiliche Intervention, die Wegweisung und Betretungsverbot. Aber gerade wenn es jetzt um Frauen mit Behinderungen geht, wenn sie die von ihren Partnern sozusagen, Partnerinnen, geschlagen und missbraucht werden, ist es ganz, ganz schwierig, hier die Polizei zu rufen und dann die betreuende Person, die gleichzeitig dann weggewiesen wird. Also da kommt man dann schon mit ganz anderen Schwierigkeiten zusammen. Also muss es auch ganz andere Lösungen und Ansätze auch geben. Danke. Bitte. Männer und Frauen, also es war nicht nur... Genau. Also es gibt, Entschuldigung. Ja, also ich glaube, die Frage geht dahin, wie ist das Verhältnis, also wie viele Menschen mit Behinderung leben, institutionalisiert und wie viele leben zu Hause und sozusagen... Ja. Also grundsätzlich, unsere Studie war repräsentativ angelegt, aber natürlich bezogen jetzt auf die Gesamtzahl der in Einrichtung lebenden Menschen. Also hier waren nicht inkludiert, also Menschen, die in Familien wohnen, die privat untergebracht sind. Also die Dunkelziffer ist sehr, sehr viel höher und es ist auch recht schwierig, an die Personen auch ranzukommen. Also es gab hier auch eine Studie aus Deutschland, eine repräsentative Studie Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Und die hat dann sehr, sehr groß angelegt über 1.800 Frauen, die befragt worden sind im Einrichtungskontext, aber auch die Gesamtbevölkerung befragend. Und dort sozusagen wurde dann auch runtergerechnet. Und hier wurden auch Filter eingebaut, um an Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu kommen. Das gibt es in Österreich in der Form nicht. an Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu kommen. Das gibt es in Österreich in der Form nicht. Aber natürlich, die Dunkelziffer ist sehr, sehr viel höher und ganz schwierig, an die Personengruppe heranzukommen, weil die sind sozusagen statistisch auch nicht erfasst. Martina Maurer, bitte. Ja, wenn ich da noch ganz kurz ergänzen darf. Es gibt kaum Daten, und das ist natürlich auch ein Problem, es gibt kaum Daten und das ist natürlich auch ein Problem. Es gibt kaum Daten schon allein dazu, wie viele Personen mit Behinderungen tatsächlich in Österreich leben. Es gibt unterschiedliche Begriffe. Was ist, was gilt alles als Behinderung? Ja, ab wann gilt man als behindert? Ist es der Grat der Behinderung? Ist es die Art der Behinderung und so weiter? Und tatsächlich gibt es in Österreich eben kaum Studien über Lebenswelten von Frauen mit Behinderungen, die nicht in einer Institution sind. Und selbst die, die in einer Institution sind, sind auch erst seit dem letzten Jahrzehnt eigentlich wirklich beforscht. von Schrötter, glaube ich, auf die Sie angespielt haben, von 2012 aus Deutschland, wie repräsentativ ist sie, nämlich in dem Hinblick, wie ist man zu den Frauen gekommen, teilweise eben auch durch Anzeigen in Zeitungen, dass man sich melden soll zu diesem Thema. Das heißt, das melden sie Leute, die wirklich schon sehr engagiert sind, die über dieses Thema Bescheid wissen, die sich davon angesprochen fühlen. Aber es ist nichtsdestotrotz eine irrsinnig spannende und interessante Studie. Aber für Österreich fehlen uns leider diese Daten. Danke. Wir haben hier eine Wortmeldung. Da kann man Frauen und Männer, vor allem Frauen, auch in der Tat in der Tat die Struktur erfassen werden. Und die Frage ist natürlich, ob in der Tat die Struktur so sein, dass man auch diese Bereitstellung hat, ob genug Personal und wie sie schon gesprochen werden, wenn man nicht die genügend Ressourcen hat, dann kann man als Betreuerin an die Tat die Struktur auch hinschauen. Wir haben auch das Thema, gerade bei Frauen mit Leerständigkeiten, das kennen wir schon, die Assistenz. Das heißt, es ist wieder ein Bereich, wo viele Frauen, die vielleicht noch körperlich vor der Zunge gegründet sind, aber natürlich oder auch positiv vor ihnen sind, dann erst darauf konzentriert sind, dass dort vielleicht ein sehr, sehr... Wenn man die Abhängigkeit reduziert von Eltern, von Einrichtungen, weil sie da eigene Zölle haben, weil sie die eigene Selbstständigkeit haben, du arbeitest, so geht es doch keinem an, dass du nicht arbeitest, dass ich mich selber da halten kann. Da haben wir ganz woanders dran zu setzen, damit ich dann da mal irgendwo mitkomme, wo ich mich traue. der Mitte dann da auch mal irgendwo mitkommen zu den Frauen. Und das ist für mich selber als berufliche Mutter eine stetige Frage, die mir eben dazu so lang in der Bereich Arbeit, aber ich glaube, es ist wichtig, dass jetzt einmal das Thema ist, mit Fuhren, mit Fiers, mit Interessensvertretern, das ist eine Institution, die man nutzen muss, auch für die Frauen, dass Interessensvertreterinnen da aufgeschoben werden. Denn hier merkt man schon, dass da vielleicht noch eine Klinik kommt, also die Teilarbeit mit den Kindern und dann muss es auch zu den Frauen kommen. Ich bin ja da auch beteiligt, also man ist gut, jetzt geht es ja nicht aus, dass es eigentlich so ist, aber man hat es gut. Okay, Dankeschön. Also das war quasi eigentlich der Appell, eine Stufe vorher anzusetzen, vor dem Gewaltschutz eigentlich mit der Autonomie anzusetzen und zu sagen, wir brauchen hier Ressourcen und Personen, die die Autonomie der Betroffenen unterstützen. Und dann kann man im nächsten Schritt eigentlich auch über das Gewaltthema sprechen. Bitte, Katharina Pilslin. Ich hätte auch eine Frage. Gab es in den letzten zwei, drei Jahren hier Betretungsverbote, wo eben eine pflegende Person weggewiesen wurde oder wo in einer Einrichtung dann einem Pfleger oder einer Pflegerin untersagt wurde, ein bestimmtes Zimmer zu betreten? Gab es sowas? Ja, das gibt es nicht sehr häufig und es gibt es sehr selten. Aber es gibt auch die Fälle, wo wir erfahren, dass die Polizei gerufen worden ist und es hat kein Betretungsverbot stattgefunden, weil man nicht gewusst hat, was soll man mit der gefährdeten Person und was soll man mit dem Gefährder tun. Das Gewaltschutzgesetz ist eigentlich sehr eindeutig. Es spricht davon, dass Personen geschützt werden vor häuslicher Gewalt. Da gibt es keine Fußnote dazu, wo steht außer Personen mit Pflegebedarf oder sonstiges. Also alle Personen. Und dementsprechend braucht es Einrichtungen. Das heißt in der Praxis für uns, dass wir dann versuchen, kurzfristig, also beim letzten Fall war es so, dass der Gewalttäter einen Pflegebedarf gehabt hat und von seiner Frau gepflegt worden ist und die Polizei gesagt hat, den können wir nicht auf die Straße stellen. Ich verstehe es aus einer menschlichen Sicht, dass man dann nicht sagt, so, Wegweisung und wir fahren jetzt wieder. Aber das heißt für uns, dass wir einen wahnsinnigen Aufwand machen mit der Sicherheitsbehörde, mit Krankenhäusern, weil es gibt keine kurzfristigen Pflegeeinrichtungen, nicht in Oberösterreich. In Corona-Zeiten nochmal die große Herausforderung, das heißt wirklich, dass man den im Krankenhaus kurzfristig unterbringt für einen Pflegebedarf. Das gibt es sehr selten, aber es gibt diese Wegweisungen. Es gibt es in Einrichtungen meinem Gefühl nach, muss ich jetzt sagen, weil die statistischen Daten dazu haben wir nicht öfter, weil ja das Gewaltschutzgesetz und der Schutz des Gewaltschutzgesetzes auch auf Wohngemeinschaften und auf Einrichtungen angewandt werden kann. Dürfen wir vorher die Wortmeldung aus dem Publikum? Für pflegende Personen. Wie viel an zugefügter Gewalt soll ich als Angehöriger in Kauf nehmen? Aus dem Publikum. schaue ich, dass die Pflegelein entfernt wird und die Wendel sitzt nicht mehr perfekt oder schaue ich weg? Wie viel an zugefügter Gewalt nehme ich oder muss ich als Angehöriger in Kraft nehmen? Ja, also die Frage Abwägung eben einer persönlichen Betreuungsbedarf, der vielleicht in gewisser Weise gut funktioniert, Betreuungsbedarf, der vielleicht in gewisser Weise gut funktioniert, aber umgekehrt auch klar ist, es wird Gewalt ausgeübt. Möchte da jemand? Ich kann es spannend sagen, ein absolutes Gewaltverbot, das geht überhaupt nicht. Das steht gar nicht zur Diskussion. Das ist ein absolutes No-Go. Eben, eben, natürlich, natürlich. Nach Vernachlässigung, es gibt ganz viele Formen von Gewalt. Ja, wenn ich dann an unsere Beratungen und die Beratungsgespräche denke, es gibt sehr viele Aussagen von Frauen, wo dann uns Beraterinnen schnell klar ist, da ist Gewalt passiert, es ist aber den Frauen nicht klar. Das wird dann oft erst im Beratungsprozess so klar für die Frauen. Das sehen Sie an unseren Reaktionen, das sehen Sie im Laufe des Beratungsverlaufs. Und auch die Situationen, die Ihnen klar sind, dass zum Beispiel der Betreuer nicht das Besteck nimmt, das vorgesehen ist für die eine Klientin, weil das weicher ist und weil das besser ist, wenn es zum Spasmus kommt und er nimmt es nicht. Oder wenn der Sprachcomputer nicht aufgeladen ist und das die einzige Möglichkeit zu kommunizieren ist, insbesondere zu Beratungsterminen nicht aufgeladen ist. So ein Zufall. Es findet so viel subtile Gewalt statt in Einrichtungen. in Einrichtungen. Deshalb ist Beratung wichtig, deshalb sind auch unabhängige Beratungsstellen wichtig und auch nicht nur immer Konzepte und Modelle innerhalb von Einrichtungen. Also das ist ja auch etwas, was gerne gemacht wird. Dann gibt es eben innerhalb der Einrichtung eine Beauftragte oder einen Beauftragten, was gerne gemacht wird, dann gibt es eben innerhalb der Einrichtung eine Beauftragte oder einen Beauftragten, ist aber meistens auch aus dem Betreuerinnenstab oder aus der Leitungsfunktion. Die Kundinnen und Klientinnen überlegen sich dreimal, ob sie da hingehen und etwas erzählen, weil sie wissen, sie müssen weiterhin dort leben und weiterhin dort arbeiten, weil sie können nicht einfach rausspazieren und sagen, ich will mich von dem nicht mehr, ich will nicht mehr, dass der mir das Essen reicht. Und ich will nicht mehr, dass die eine Betreuerin mich duscht, wenn immer chronischer Mangel an Personal da ist und wenn ich schon die Erfahrung gemacht habe, mir wird nicht geglaubt. Und ich ständig höre, reiß dich zahm, ist nicht so schlimm. Da ist ganz, ganz viel da. Bitte.... Also das... struktureller Ansatz und vieles von dem, was derzeit in den letzten Jahren in der Unterricht ankommt, um die das nicht schultern zu können, da braucht es ja den bedingten Ansehenswerten. Ich habe eben erwähnt, dass ich 25 Interviews mit Expertinnen geführt habe, die aus dem Gewaltschutz gekommen sind, also mit Blick auf die Einrichtungen und auch etliche mit Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft. Also ich glaube, das ist eine sehr, sehr wichtige Einrichtung und die kommen ja auch unangemeldet in den Einrichtungen und schauen ja, ob es zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist. Und hier gibt es, soweit ich das mitbekommen habe, sehr guten Austausch, Regelkommunikation, wird auch wieder dorthin gegangen, nachgeschaut, Verbesserungen und so weiter. Und auch jetzt das Heimaufenthaltsgesetz bietet hier sehr gute Ansatzpunkte. Und gerade wenn es zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheit kommt, sind ja die Einrichtungen verpflichtet, hier die Bewohnerinvertretung zu rufen. Und das funktioniert, glaube ich, in den letzten Jahren auch recht gut. Und ich habe auch rückgemeldet, dass die meisten Einrichtungen sehr kooperativ sind. Also oft geht es auch damit einher, dass sie überfordert sind, dass sie oft gar nicht wissen, wie sie tun sollen und relativ, also einige von ihnen offen sind, auch daran zu arbeiten. Wir haben es in der Studie jetzt nicht herausgefunden, die Bundesländer, die unterschiedlichen strukturellen Anbindungen und auch die Aufsicht von den Fördergeberinnen, da wird ja auch regelmäßig untersucht, aber das war jetzt nicht auch Grund oder irgendwie auch Thema unserer Untersuchung. Also wir haben eher geschaut, jetzt aus dem Blickfeld eben der Volksanwaltschaft und Bewohnerinnenvertretung und da ist schon gekommen, dass es sehr wichtig ist, dass es eben durch diese Kontrollen von außen auch immer wieder neue Impulse gibt und dann auch Weiterentwicklungen gibt. Aber was von allem genannt worden ist, ist eben der Betreuungsschlüssel, dass der viel zu niedrig ist in allen Ländern. Und das haben ja auch die Einrichtungen herausgefunden, dass das eben ganz stark auch zusammenhängt mit der Qualität der Betreuung. Und dann auch Gewalt ist auch immer etwas, was beginnt mit einer Lebensunzufriedenheit. Unzufriedenheit, wie ich wohne, wie ich arbeite, dann führt das eben zu Konflikten. Das fördert Konflikte zwischen Mitbewohnerinnen, zwischen Bewohnerinnen und Betreuungspersonen. Und das kann eben dann zu Gewalt führen. Und da gilt es eben anzusetzen. Und weil Sie gerade gesagt haben, strukturelle Gewalt, ich habe vorhin vorgestellt eben diese drei Dimensionen, seelische, körperliche und sexuelle Gewalt, was mir noch wichtig ist dazu zu sagen, strukturelle Gewalt als eigene Form hat sich gezeigt, ist ganz, ganz massiv auch in Einrichtungen, weil gerade wenn man jetzt hinschaut auf ganz stark reglementierte, wenn halt das Zusammenleben der Bewohnerinnen ganz stark reglementiert ist in Einrichtungen, was nach wie vor sehr, sehr oft der Fall ist, gibt es fixe Zeiten des Aufstehens, des Waschens, des Essens. Die Freizeiteinrichtungen sind schon vorprogrammiert und so weiter. Also immer dort, wo die Wahlmöglichkeit der Menschen massiv eingeschränkt wird, unverhältnismäßig eingeschränkt wird, dort steigt auch die Gewalt. Also darum ist es eh schon gefallen, Selbstbestimmung, Autonomie, Wahlfreiheit ist ganz, ganz wichtig. Also wo ich lebe, auch die sozialräumliche Lage ist wichtig. Also wir haben noch immer Einrichtungen in Österreich, die irgendwo in Buxtehude sind, eben mit kaum einer Anbindung. Also weit von dem, was wir eigentlich uns verpflichtet haben, jetzt von der UN-Behindertenrechtskonvention, gemeindenahes Wohnen, gesellschaftliche Anbindung. Das heißt, hier fehlt halt ganz oft die soziale Kontrolle, wo eben Arbeiten und Wohnen ganz massiv ein geschlossenes System bilden und die Leute gar nicht rauskommen. Also da passiert dann ganz, ganz viel Gewalttätiges. Also dort gilt es anzusetzen. Und was sich auch gezeigt hat, immer dort in Einrichtungen, und es gab einige, die sehr gut sind, sehr progressiv sind, wenn es wirklich so individuelle, personenzentrierte Konzepte gibt, wo man auf die Wünsche und auf die individuellen Lebensbelange der Menschen jetzt wirklich eingehen kann, weil ich eben genügend Personal habe, weil ich das Wissen habe, weil ich Mitarbeiterinnen habe, die geschult sind. Dort, all das trägt dazu bei, dass Gewalt reduziert wird. Und wir hatten auch eine Einrichtung, die wir so als Good Practice auch dargestellt haben, die machen das schon sehr, sehr viele Jahre. Also die arbeiten an Konzepten mit sehr viel partizipativen Konzepten, also wo Bewohnerinnen und Klientinnen sich auch einbringen können, zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Regeln des Zusammenlebens. Also sie werden gehört, es gibt Beschwerdemöglichkeiten, es gibt dann auch zum Beispiel Ex-Klientinnen, Ex-Bewohnerinnen, die auch im Team des Staffs sind und auch ihr Erfahrungswissen dort einbringen. Und was ganz wichtig ist, aus meiner Sicht auch ganz viel Raum auch des Austauschs, der Supervision, der Intervision, des Besprechens von Leitung, Mitarbeiterinnen unter Einbezug von Klientinnen, also ein gemeinsames Erarbeiten. Und diese Institution, diese Good Practice, die hat auch eine sehr offene Lern- und Fehlerkultur, wo Mitarbeiterinnen sich trauen, auch über Fehler zu sprechen, wo man gemeinsam drauf schaut und versucht, eben weiter zu entwickeln, auch strukturell weiterzuentwickeln. Und ich glaube, Gewaltprävention ist jetzt nicht eins, sondern es sind ganz, ganz viele Bausteine, die hier zusammenwirken müssen, damit es dann besser wird. Ich habe hinten noch eine Wortmeldung, aber du möchtest spontan noch... Okay, aber dann gebe ich zuerst einmal die Frage hinten, war noch offen. bitte. Wenn man jemanden auf der Straße sieht und merkt, dass der gerade auch sexuell, sexuell, kann man da ein bisschen einschalten und sich da ein bisschen wieder einstellen? Also die konkrete Frage, die wahrscheinlich nicht nur auf der Straße gilt, sondern überall, also auch eben, was ist im privaten Umfeld, was ist in einer Institution, wo ich vielleicht als Besucherin bin, wenn ich mitbekomme, jemand erleidet Gewalt. Was tue ich am besten? Was kann ich tun? Der erste Schritt ist es, die Polizei zu rufen und zu informieren und da Hilfe zu suchen und da im Hinterkopf zu halten, der Selbstschutz geht vor. Das heißt, die Rate immer davon ab, direkt persönlich einzuschreiten. Wenn es jetzt eine konkrete Situation ist. Wenn ich nur sozusagen mitbekomme, dieser Person geht es schlecht, die leidet offensichtlich oder er leidet Gewalt. Was ja, glaube ich, auch in Institutionen oft der Fall ist, dass man sagt, man bekommt es vielleicht von einer Person mit, mit der man selbst nicht verwandt, nicht bekannt ist. Gibt es da Ideen, was man tun könnte, um effektiv zu unterstützen? Nachfragen, ansprechen, einen Ort suchen, an dem das möglich ist, aber ansprechen. Ich weiß, dass das für viele der schwierigste Schritt ist, wenn man dann immer auch im Kopf hat, wie macht man das richtig und sagt man das Richtige und wie macht man das. Aber oft kann das so die erste Brücke sein. Da spricht mich jemand darauf an, da kriegt jemand was mit. Und es wird jede Frau anders reagieren. Also es kann natürlich sein, dass da etwas losgeht im Sinne von, das kriegt jemand mit und jetzt bin ich nicht mehr allein und jetzt kann ich reden, weil der erste Schritt selber zu reden schwer gefallen ist. Es kann aber auch mal ablehnendes Verhalten auftreten, aber es gilt, das zu akzeptieren. Aber man kann immer Unterstützungsangebot machen. Es ist, glaube ich, wichtig für Frauen zu hören, dass ein Angebot gemacht wird und das da ist. Und ich habe vorhin, ich habe noch eine Ergänzung zu vorhin, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen wäre mal ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und dafür braucht es Ressourcen und dafür braucht es Geld und das hat die Politik bereitzustellen. Sonst sitzt man in 25 Jahren da und reden wieder über dasselbe. Es braucht Geld und Ressourcen. Und dann kann man vieles weiterentwickeln und dann können alle Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt leben wollen, mit Assistenz leben, unabhängig von der Art der Behinderung. Und es gibt inzwischen auch schon Modelle, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten gut mit persönlicher Assistenz leben können. Das schaut immer ein bisschen anders aus, je nach Behinderung. Aber es gibt die Erfahrungen. Da braucht man auch nicht mehr 55 Pilotprojekte machen. Okay, die Zeit ist fortgeschritten. Ich würde jetzt noch diese Frage und diese Frage annehmen und dann gleich sozusagen die Antworten vielleicht auch mit einem Schlussstatement verbunden gerne haben. Bitte.... Und diese Tendenz, die große Komponente zu meinen, sind doch auch die, die kleinere Strukturen machen auch eine Rolle. Danke, also kleinere Strukturen als wesentlicher Vorteil oder erster Schritt vielleicht bitte. Ich muss nur ganz kurz darauf Bezug nehmen, weil das war irgendwie auch so eine Frage, die wir uns gestellt haben. Große Strukturen produzieren mehr Gewalt, Gewaltverhältnisse, kleinere tendenziell vielleicht weniger. Abgesehen davon, dass ja Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention irgendwie vorschreibt, dass wir in die Richtung Deinstitutionalisierung gehen müssen und das auch sehr, sehr gut ist. Aber die Größe hat jetzt in unserer Studie zumindest keine allzu große Signifikanzen aufgewiesen. Das heißt, dass natürlich große Einrichtungen im Sinne von, keine Ahnung, 50, 60, gibt es ja wirklich noch sehr, sehr große. Das ist natürlich jetzt kein Thema. Aber dass es auch zum Beispiel Wohneinrichtungen gibt mit 12, 13, 16 Personen, dass dort tendenziell nicht weniger Gewalt ausgeübt wird, wie vielleicht zum Beispiel in einer kleinen Einheit mit zwei, drei, vier Personen, wobei eben gerade bei ganz kleinen Einrichtungen die Gefahr besteht, dass hier überhaupt keine Kontrolle oft ist, dass das dann wiederum sehr abgeschlossen ist. Also es hat sich gezeigt, dass es schon wichtig ist, dass diese soziale Kontrolle sozusagen der Kontrolle hier aufrechterhalten wird. Aber viel wichtiger ist es, dass es eben diese personenzentrierten, individuellen, guten Konzepte gibt und geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Und vielleicht gar nicht so große Einrichtungen, natürlich nicht. Aber ob das jetzt ganz kleine sind oder mittlere, weil wir haben auch Menschen oder Frauen und Männer befragt, die wollen vielleicht auch gar nicht irgendwie alleine oder zu zweit leben, sondern wie in einem Familienverband mit fünf, sechs oder sieben Leuten gemeinsam. Also eben und wiederum die Wahlmöglichkeit ist da das Entscheidende, dass das Angebot gibt. Okay, danke. Die Frage hier. Diese besondere Schutzbedürftigkeit im Schlagprozess ist ja etwas, was der Opferschutz-Unternehmen vorgegeben worden ist, dass das festgestellt wird und daran klingt es sich dann ganz bestimmte Rechte, von denen so viele existiert werden können, aus Prozessökonomischen Gründen. Man muss es begründen, aber letztlich steht das wohl dahinter. Man kann es nicht leisten, man will es nicht leisten, oder mit all dem, was angetun ist. Ist das überhaupt gut geworden, ob der Schutzrechtlinge oder auch wir da in der StPO, oder schlichtweg Unionswidrigkeiten drinnen, dass das in diesem Umfang bis auf das eine Recht praktisch, Ich werde mir das im Detail für die Publikation anschauen. Wo es ganz sicher nicht passt, ist die UN-Behindertenrechtskonvention, weil da ganz ausdrücklich steht, man muss nicht nur für Rechte sorgen, sondern man muss sich hinbringen, man muss die Person als solche ermächtigen. Und dann reicht es nicht, dass da im Gesetz etwas steht, dass man halt bei entsprechender Möglichkeit gewährt und dann nichts sonst nicht gewährt. Ich möchte noch zur Entschuldigung für die Wiener und Wienerinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen noch sagen, als ich mich zuletzt erkundigt habe, gab es für das ganze Landesgericht für Strafsachen nur zwei Räume, die eben die technische Ausrichtung haben für diese schonende abgesonderte Vernehmung. Da hat man sehr lange Wartezeiten. Und jetzt probieren es dann die Richterinnen einfach einmal auszuschreiben in ihrem normalen Verhandlungssaal in der Hoffnung, dass das Opfer das nicht braucht und stellen das Opfer dann quasi vor die Wahlmöglichkeit, wenn sie einverstanden sind und wir machen das jetzt nicht abgesondert und nicht schonend, dann können wir das jetzt durchführen, sonst haben wir den nächsten Verein-Termin in einem halben Jahr. Was ein zusätzlicher Druck wieder für alle Beteiligten ist, weil natürlich will das Opfer auch nicht ein halbes Jahr warten, aber oft sind es eben auch da die Ressourcen, die auf alle Beteiligten den Druck ausüben. Also kann durchaus sein, dass die Richterinnen und Staatsanwältinnen das ohne mit der Wimpern zu zucken machen würden, hätten sie genug Räumlichkeiten. So probieren sie es halt, weil sonst können sie überhaupt nur noch mit riesigen Abständen verhandeln und haben immer mehr Rückstau natürlich, nicht in diesen Fällen. Wobei, wir, muss ich ergänzen, ganz wenig abgesondert sind. Wir haben diese Einvernahmen, wo wirklich der Gewalttäter während der Aussage des Opfers den Saal verlässt. Das heißt, dass es zu keinem persönlichen Zusammenhang oder ganz kurz beim Rein- und Rausgehen und dass das Opfer vor allem das Gefühl hat, es ist in einem geschützten Rahmen im Gerichtssaal, wo es aussagen kann. Und das funktioniert sehr gut. Mit Videoübertragung haben wir natürlich auch das Problem, weil wir die Räumlichkeiten und die technische Ausstattung oft nicht haben. Gut, das ist natürlich dann eine andere Lösung, die aus Sicht des Beschuldigten nicht unproblematisch ist. Also ich kenne das in Wien machen sie es manchmal so, das ist glaube ich auch nicht ganz legal, aber das kommt eben noch am nächsten. Sie schicken ihn in größeren Verhandlungssälen in den Beratungsraum, wo Schöffen oder Geschworene beraten würden. Die Tür bleibt angelehnt, er hört alles, also er versäumt nichts, aber er darf sich erst äußern, wenn das Opfer fertig ist und wieder gegangen ist. Und das Opfer muss keinen Blickkontakt ertragen und so weiter. und wieder gegangen ist und das Opfer muss keinen Blickkontakt ertragen und so weiter. Aber wenn er jetzt wirklich aus dem Saal rausgeht, kann es sein, dass er etwas versäumt, was er richtigstellen müsste. Also da haben wir wieder den Konflikt zwischen Opferrechten und Beschuldigtenrechten, die man natürlich auch ernst nehmen muss. Das ist heute nicht Thema, aber es gibt natürlich auch immer Falschbeschuldigungen in einem ganz kleinen Prozentsatz. Aber diese unter 10 Prozent Falschbeschuldigungen muss man halt auch immer mitdenken. Man darf die geschuldeten Rechte nicht zu sehr einschränken. Also das mit dem Beratungszimmer, die Praxis, finde ich okay, dass er wenigstens alles hört und im Nachhinein alles thematisieren kann, was aus seiner Sicht falsch ist. Ich sage jetzt seiner, Entschuldigung, das ist nicht ganz gendergerecht, aber im Bereich Gewalt trifft es auf einen sehr hohen Prozentsatz eben zu, dass wir hier männliche Täter haben. Okay, gut. Ich würde jetzt angesichts der fortgeschrittenen Zeit wirklich gerne eine Schlussrunde. Mir sind zwei Stichworte hängen geblieben, Autonomie und Ressourcen. Ich sage jetzt aber trotzdem an Sie als Erste, es braucht doch noch mehr Wissen, oder? Mehr Studien, mehr Forschung in dem Bereich, oder? Natürlich, das sage ich immer ja, ein großes Ja. Ich habe es vorhin eh schon angeschnitten, also gerade was schon bemerkenswert war, ist eben gerade Gewalt gegen Männer und sexuelle Gewalt gegen Männer mit Behinderungen. Und da sehen wir schon einen großen Forschungsbedarf. Das ist aus unserer Sicht total wichtig. Auch dahingehend, weil eine Schlussfolgerung unserer Studie war oder sozusagen ein wesentlicher Faktor, der herausgekommen ist, ist diese von Gewalt geprägte Kindheit. Und das betrifft ja auch Männer und Frauen, diese gewaltgeprägte Kindheit. Dass dann das Risiko sich erhöht, eben von Gewalt betroffen zu werden, aber auch selbst Gewalt auszuüben. Also insofern braucht es, glaube ich, auch mehr Wissen über diese Gewaltkontexte, denen auch Männer mit und ohne Behinderungen ausgesetzt sind, um dann wirklich zielgerecht gute Ansätze, therapeutische Ansätze zu schaffen, um so früh wie möglich diese Kinder, diese Mädchen und Buben sozusagen, ihr Gewalterleben gut bearbeiten und aufarbeiten zu können. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention. Und was sich ja auch gezeigt hat, dass wir eben versucht haben, alle Formen der Behinderungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten zu befragen, aber gerade wenn es an die Zielgruppe gegangen ist, also mit Menschen mit einer sehr, sehr stark eingeschränkten Lautsprache oder mit Mehrfachbehinderungen, dann haben wir Symbolkarten entwickelt für jede Frage, also mit Bildmaterial gearbeitet. Wir konnten viele erreichen, aber nicht alle. Das muss ich auch offen zugeben. Dazu hat die Methode, die wir da eingesetzt haben, nicht gereicht. Und ich glaube, gerade Menschen mit mehrfach Behinderungen und eben auch die, die hier sehr eingeschränkt Kommunikation betreiben können, die sind einem durchaus höheren Gewaltrisiko ausgesetzt. Und da brauche ich das eigene Studium und eine eigene Methodik, an die heranzukommen und auch hier das Gewalterleben gut abfragen zu können. Also das wären einmal zwei Dinge, die mir einfallen, die sehr wichtig sind. Und ich bin schon bald fertig, aber ich glaube, ich habe es vergessen, am Anfang zu sagen, dass die Studie im Auftrag gegeben worden ist vom Sozialministerium und durchgeführt wurde sie unter der Leitung vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Ludwig-Boltzmann-Institut und dem Verein Querraum und Hartz-Isser von Graz. Also damit ich das ja nicht vergessen habe zu sagen, woher das Ganze kommt und wer das gemacht hat. Gut, Dankeschön. Danke. Danke schön. Ich bin Mandl. Katharina Petzlin, Reformvorschläge, Wünsche, was wäre oder scheint Ihnen am wichtigsten in dem Zusammenhang? Also ich fände es sehr wichtig, dass die psychosoziale Prozessbegleitung und die juristische Prozessbegleitung verpflichtend ist in solchen Fällen. Nämlich, wo eine behinderte Person Opfer von einem dieser Katalogdelikte wurde, gewaltgefährliche Drohung oder sexuelle Integrität. Das sind eben die Delikte, die besonders einen persönlich betreffen. Das sollte verpflichtend sowohl psychosoziale als auch logistische Prozessbegleitung sein. Das wäre ein ganz wichtiger Schritt. Und da tue ich mir auch einmal leicht, diese Gruppe speziell zu schulen, dass sie eben gut mit behinderten Menschen umgehen kann, weil das sind ja lauter sehr Engagierte, sowohl die Anwältinnen, die in dem Bereich arbeiten, als auch die psychosozialen Beraterinnen sind ja sehr engagierte Frauen. Und dann hätte ich schon in jedem Verfahren zumindest zwei Personen involviert, die gewohnt sind, mit behinderten Menschen entsprechend umzugehen. Das wäre mir die wichtigste Änderung. Und dass man aber auch schaut, dass wenn immer das möglich ist, also wenn die Polizei noch nicht involviert war, dass man vor der ersten Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsbehörden ein ausführliches Beratungsgespräch führt, um zu schauen, ob das überhaupt hier im Interesse der Betroffenen ist, dass hier ein Strafverfahren eingeleitet wird. Okay, Dankeschön. Isabel Narronik, können Sie da anschließen? Würden Sie auch sagen, es geht vielleicht eher um das Stärken der Betroffenen und nicht so sehr um die juristische Verfolgung? Oder was hilft betroffenen Frauen? Das braucht alles, worüber wir heute gesprochen haben. Und ich würde jetzt so aus meinem Kontext heraus einfach nochmal sagen, es braucht zugängliche, barrierefreie Informationen. Die Informationen müssen zu den Frauen kommen. Wenn wir Projekte entwickeln oder Reformen haben, dann braucht es ein inklusives Vorgehen. Das heißt, da müssen Menschen mit Behinderungen mit eingebunden werden und nicht wieder etwas für sie, über sie erstellt werden. Es braucht Mädchen und Frauenbeauftragte in Behinderteneinrichtungen als erste Ansprechpersonen. Das ist in Deutschland übrigens gesetzlich verankert, bei uns nicht, bei uns gibt es das nicht. Der intersektionale Feminismus muss Frauen und Mädchen mit Behinderungen immer mit einbeziehen und mitdenken. Es muss ein Thema in der Gesellschaft sein und natürlich, ich wiederhole mich, aber ich sage es noch einmal, es braucht niederschwellige, barrierefreie Beratungsangebote. Und dann können die Beraterinnen und Unterstützerinnen auch weiter mit den betroffenen Frauen Wege beschreiten, die sie vielleicht ohne Beratung und Unterstützung nicht gehen könnten. Gut, Dankeschön. Martina Maurer, auch hier nochmal die Frage, was braucht es, was wünscht man sich? Es ist vieles schon gesagt worden, also im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die Umsetzung derselben. Ich wäre mit dem ersten Schritt schon zufrieden, wenn man wirklich dieses soziale Modell der Behinderung einmal adaptieren würde und mitbedenken würde bei allen Maßnahmen, bei allen Gesetzen und Verordnungen, die man trifft. Zu den Maßnahmen, es steht jetzt der zweite nationale Aktionsplan Behinderung an, der jetzt in Ausarbeitung ist. Ich denke mal, es hat eine gute Evaluierung zum ersten gegeben und es gibt hoffentlich auch wirklich diesen breiten partizipativen Prozess, wo Menschen mit Behinderungen auch eingebunden werden in Maßnahmen, die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch im Sinne von Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Für Opferschutzeinrichtungen an sich würde ich mir wünschen, einfach mehr Geld und mehr Ressourcen, wenn ich das genauer ausführen darf, zur Barrierefreiheit, nämlich nicht nur zur baulichen Barrierefreiheit, sondern zur umfassenden Barrierefreiheit. Das heißt, dass die Öffentlichkeitsarbeit niederschwellig und für alle erreichbar ist, dass die Beratungsangebote von jedem genutzt werden können. Zum einen die Schulungen der Mitarbeiterinnen, dass man Beratungsangebote von jedem genutzt werden können. Zum einen die Schulungen der MitarbeiterInnen, dass man auch versteht, wir sind nicht alle im Alltag bewandert darin, worauf achte ich, was ist vielleicht anders im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Zum anderen auch sich mit vielleicht eigenen Vorurteilen auseinanderzusetzen. Und des Weiteren auch das Wissen. Also ich denke mal, es fehlt vielen das Wissen um Barrierefreiheit an sich, was das alles beinhaltet und was das alles braucht und welche Schritte gesetzt werden müssen. Zu guter Letzt, jede Gewaltbeziehung beruht auf einem Machtungleichgewicht. Das ist in allen Beziehungen so, egal ob jetzt eine Behinderung vorliegt oder ob es einen Migrationshintergrund gibt. Und in manchen Beziehungen sind die Machtungleichgewichte eben größer. Und bei Menschen mit Behinderungen gibt es Möglichkeiten, diese Ungleichgewichte zu verkleinern, indem man zum Beispiel einfach selbstbestimmt das Leben forciert, indem man persönliche Assistenz ausbaut, indem man Pflegeeinrichtungen oder kurzfristige Pflegeplätze schafft oder eben ausbaut. Das sind nur ein paar Beispiele dazu. Gut, dann bedanke ich mich vielmals bei meinen Expertinnen hier am Podium. Das Thema ist nicht abgeschlossen, aber ich hoffe, dass wir nicht in 25 Jahren noch über die gleichen Punkte diskutieren müssen, dass ein bisschen ein Bewusstsein, ein bisschen ein Fortschritt etwas schneller und auch breiter stattfindet. Ich bedanke mich bei Ihnen fürs Hiersein. Ich darf jetzt dann auch alle einladen zum Plaudern und auf ein Getränk oder mehrere. Ich bitte Sie aber wieder hier im Saal zu bleiben, weil hier haben wir quasi die Sicherheit oder die Überprüfung, dass wir Corona-konform agieren können. Ich darf noch darauf hinweisen, es wird noch heuer ein Buch zum Thema erscheinen in der Linzer Schriftenreihe Schriften zu Gender und Recht, das sich genau mit der Frage des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention für Frauen und Mädchen mit Behinderungen beschäftigt. Ein Großteil der hier am Podium Versammelten ist auch bei den Autorinnen für die Publikation und wir freuen uns sozusagen, dass wir hier dann auch noch einmal etwas in die Hand geben können, was vielleicht auch das Thema noch einmal in ein breiteres Bewusstsein bringt. Wie gesagt, ich hoffe, Sie bleiben noch hier, wir plaudern noch und können das Thema vielleicht noch in der einen oder anderen persönlichen Richtung besprechen. Ich bedanke mich, ich freue mich auf die nächste Kooperation mit dem Gewaltschutzzentrum, mit der Frauenstadträtin, mit dem Frauenbüro der Stadt Linz, mit dem Wissensturm. Hier sage ich jetzt besonders Danke an Katja Fischer, die sehr viel auch in der Vorbereitungsarbeit geleistet hat und ich möchte mich auch bedanken bei unserer Institutsekretärin Katrin Dobersberger, die auch sehr viel im Vorfeld und auch hier jetzt noch live mitgearbeitet hat und ich wünsche Ihnen allen alles Gute, einen guten Abend und ein schönes Nachhausekommen. Danke.