Einen schönen guten Nachmittag. Ich begrüße Sie alle ganz herzlich. Mein Name ist Karin Neuwitt. Ich werde Sie ein bisschen durch die Veranstaltung begleiten. Ich möchte beginnen mit Dank. Mit Dank an das Technikteam. Namentlich einmal erwähne ich die Katja Fischer als unsere Kooperationspartnerin. Ich bedanke mich bei DorfTV und der Kamerafrau, deren Namen ich jetzt leider nicht weiß. Ich möchte auch danken meinem Institutsteam. Das würde man normalerweise wahrscheinlich erst gegen Ende machen. Aber auch hier möchte ich einen Namen jetzt schon erwähnen. Katrin Dobesberger für die ganz tolle Vorbereitungsarbeit, die diesmal sehr intensiv war aufgrund diverser bürokratischer Hürden, aber das kennen Sie vermutlich alle. Und das restliche Team wird dann mit den Mikros herumgehen. Und da bin ich dann jetzt auch gleich bei einigen technischen Hinweisen. Wir haben Schriftdolmetsch Gudrun Amtmann, auch Ihnen ganz herzlichen Dank. An der Tür finden Sie den QR-Code, beziehungsweise wer den QR-Code noch nutzen möchte, zum Aufrufen der Schriftdolmetschung bitte sich zu melden. Wir haben Gebärdendolmetschung bei mir auf der Bühne momentan Sophie Gruber. Auch Ihnen herzlichen Dank. Sie wird sich ablösen mit Stephanie Thurnherr bei der Dolmetschung. Ja, und ich glaube, dann fehlt nur noch der Hinweis auf dieses Stopp, auf dem Sie vielleicht schon Platz genommen haben, das Sie vielleicht noch nicht entdeckt haben und jedenfalls hoffentlich in Griffweite haben. Wenn wir zu schnell sind oder es inhaltliche Zwischenfragen gibt, bitte einfach melden mittels des Stoppzeichens und wir werden dann versuchen zu klären und zu erklären. Gut, und jetzt darf ich die Institutsleiterin des Instituts für Legal Gender Studies auf die Bühne bitten für eine kurze inhaltliche Begrüßung, Einführung, was immer es wird. Ja, auch von mir ganz herzlich willkommen und guten Tag oder guten Abend. Mein Name ist Elisabeth Greif. Ich leite das Institut für Legal Gender Studies und freue mich ganz besonders, dass Sie heute alle hier sind zur Präsentation dieses wirklich wunderbaren und ganz wichtigen Buches. Ich freue mich ganz besonders, dass Silvia Ullrich heute hier sein kann. Sie war quasi meine Vorgängerin am Institut für Legal Gender Studies und hat die Dissertation, aus der dieses Buch entstanden ist, betreut. Schön, dass du heute da bist. Ich freue mich natürlich ganz besonders, dass dieses Buch in der Schriftenreihe des Instituts in den Linzer Schriften zu Gender und Recht erschienen ist und dass wir es heute hier präsentieren können. Das Thema Zugang zum Recht ist ein ganz wichtiges und zentrales Thema. Rechte haben ist das eine, die Rechte auch durchsetzen können, aber das andere und gerade für Personen, die marginalisierten Gruppen angehören, immer noch ein sehr schwieriges Thema. Ich bin überzeugt, mehr davon werden wir dann von Nina Eckstein hören. Ich will auch gar nicht länger inhaltlich über das Buch sprechen. Nina, das wirst du sicher selber machen. Ich darf jetzt noch Karin Neuwirth ganz herzlich danken. Nicht nur die Katrin hat wie immer Großes geleistet in der Vorbereitung dieser Veranstaltung, sondern auch du. Du wirst auch heute moderieren. Vielen Dank, dass das heute hier so stattfinden kann. Ich übergebe es damit gleich. Danke. Es ist wunderbar. Alle wissen, was sie zu tun haben. Nina Eckstein wird jetzt die Präsentation beginnen. Absolut, okay. Okay, gut. Danke. Gut. Danke. Ja, vielen herzlichen Dank. Ich bin gerade ein bisschen aufgeregt. Es ist ja etwas sehr Besonderes, das eigene Buch irgendwie präsentieren zu dürfen. Ich freue mich sehr, dass ich heute da sein darf, dass ich euch sozial begrüßen darf. Elisabeth Greif hat schon anklingen lassen. Ich möchte jetzt im ersten Schritt unserer Veranstaltung heute ein bisschen einen Einblick in meine Arbeit geben und in die wichtigsten Erkenntnisse meiner Dissertation. Und in einem zweiten Schritt, weil wir uns dann im Podiumsgespräch noch vertieft mit einzelnen Aspekten, vor allem auch mit der Praxis, auseinandersetzen. Elisabeth Greif hat es auch schon erwähnt, die Dissertation Zugang zum Recht im Lichter der Behindertenrechtskonvention unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Lernschwierigkeiten wurde am Legal Gender Studies Institut verfasst, 2023, und durfte dankenswerterweise dann 2024 in der Schriftenfreie Gender und Recht im Trauner Verlag erscheinen. Und ich möchte auch an dieser Stelle nochmal Dankesworte aussprechen. Einerseits nochmal an Professorin Silvia Ulrich, die mich in der Zeit des Verfassens der Arbeit wirklich inhaltlich und auch emotional durchgetragen hat, mich unterstützt hat und die einen maßgeblichen Anteil dafür hat, dass dieses Buch und auch diese Arbeit zustande gekommen ist und fertig geworden ist. Ich möchte mich natürlich auch bei Elisabeth Greif ganz besonders nochmal bedanken, die das Gutachten für die Dissertation erstellt hat und ganz generell auch beim Institut, das mich in dieser Phase immer wieder unterstützt hat, auch mit Expertise, speziell Karin Neuwirth. Und natürlich nicht zuletzt auch, eben wie gesagt, dass diese Arbeit im Trauner Verlag in der Schriftnachricht erscheinen durfte und damit einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden kann. Das ist eine große Ehre und das freut mich wirklich sehr. Ja, jede Arbeit beginnt mit einer persönlichen Betroffenheit, in der Regel auch jede wissenschaftliche Arbeit und das war in meinem Fall auch entscheidend. Warum hat mich gerade das Thema Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen so interessiert oder angesprochen? Abseits meiner juristischen Ausbildung, meines juristischen Hintergrundes, vor allem natürlich meine eigene Behinderung auch. Also ich bin ja selber mit einer starken Hörbehinderung konfrontiert und kenne eigentlich einige von den Problemen, mit denen ich mich in der Arbeit dann wissenschaftlich auch beschäftigt habe, ja eigentlich auch sehr gut. Also der Zugang zum Recht und akustische Barrieren ist zum Beispiel auch alleine für mich ein persönlich großes Thema. Natürlich hat das Thema auch sehr stark mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun, damals am Institut, aber auch jetzt als Mitarbeiterin des unabhängigen Monitorungsausschusses, der das Überwachungsgremium in Österreich ist, die Behindertenrechtskonvention, also zu überprüfen und zu kontrollieren, dass die Behindertenrechtskonvention in Österreich umgesetzt wird. Und natürlich nicht zuletzt auch die Motivation, einen Beitrag zu leisten, gerade Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit Lernschwierigkeiten, ist nach wie vor ein sehr unterbelichtetes Thema, wenig erforscht. Und mir war es ein Anliegen, einen Beitrag zu leisten, auch gerade für die Zielgruppe. auch gerade für die Zielgruppe. Und ich nehme es auch gleich vorweg, im Fokus der Arbeit steht natürlich die Behindertenrechtskonvention, auch auszuloten, welches Potenzial dieses Menschenrechtsübereinkommen eigentlich bietet, um den Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen zu stärken oder überhaupt gut umzusetzen. Und getragen war meine Arbeit daher von zwei grundlegenden Fragen. Das eine war eben, wie gesagt, Kern meiner Auseinandersetzung mit der Behindertenrechtskonvention, war für mich die Frage, Zugang zum Reich, das ist schon etwas, was häufig diskutiert wird, aber auch in anderen Zusammenhängen oftmals. Welche Vorgaben enthält denn die Behindertenrechtskonvention? Und im Vergleich zu anderen Menschenrechtsübereinkommen, im Hinblick auf den Zugang zum Recht, ist es vielleicht so, dass die Vorgaben hier weitaus umfangreicher sind, als wir das bisher im menschenrechtlichen Diskurs und auf der menschenrechtlichen Ebene gekannt haben. Und in einem zweiten Schritt war natürlich dann die Frage, was heißt das konkret für Österreich? Ich nehme es vorweg, Österreich hat, wie sehr alle wissen, die Behindertenrechtskonvention ja ratifiziert und sich verpflichtet, die Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Und was heißt das konkret eigentlich für den Vertragsstaat Österreich, den Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen, speziell auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu sichern? Und ein erster wesentlicher Schritt war natürlich die Auseinandersetzung, was sind eigentlich die Problematiken oder was ist das Ausgangsproblem? Gibt es dann überhaupt ein Problem, wenn wir vom Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen sprechen? Und da hat sich schnell gezeigt, ja, es gibt massive Probleme. Und zwar können wir davon sprechen, dass gerade Menschen mit Behinderungen mit massiven Hürden konfrontiert sind, wenn es um ihren Zugang zum Recht geht. Und ich habe da jetzt auf zwei Folien ein paar mir sehr wesentlich erscheinende Hürden aufgelistet. Das ist zum einen natürlich mal der Kostenfaktor. Ich weiß, die Kostenfrage ist für viele Menschen ein Thema, wenn sie ihre Rechte verfolgen müssen oder verfolgen sollen. Eben hohe Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, die zu stemmen sind. hohe Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, die zu stemmen sind. Aber für Menschen mit Behinderungen, die in der Regel oder oftmals ökonomisch in prekären Lebensrealitäten leben, sind diese Kosten, die erfordern, oft schon einmal eine unüberwiegende Hürde. Abläufe in Justiz und Verwaltung sind oft undurchschaubar. Das ist eine Hürde, die speziell für manche Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch mit Lernschwierigkeiten, eine der wesentlichsten Hürden ist. Dass einfach nicht verstanden wird, was will die Behörde von mir, was will dann gerade der Richter, die Richterin von mir, was bedeutet denn dieses Urteil? Und damit wird eine große Barriere schlagend. Im Hinblick auf Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen wir auch immer nach wie vor mit bedenken, dass die Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist von Menschen, vor allem mit Lernschwierigkeiten, im Hinblick auf den Zugang zum Recht, macht sich das natürlich negativ bemerkbar, weil damit der Zugang zum Recht massiv eingeschränkt ist. Eine weitere große Hürde, die sich feststellen lässt, ist, dass speziell Menschen mit Behinderungen im Rechts- und Justizsystem nach wie vor kaum sichtbar und repräsentiert sind. Also weder in Berufen, in Rechtsberufen noch, ich komme dann später auch nochmal darauf zurück, zum Beispiel auch in Gesetzwerdungsprozessen. Und diese Nichtsichtbarkeit führt auch dazu, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen rechtspolitisch nicht aufgegriffen werden oder nicht adäquat aufgegriffen werden und sich als Hürden im Zugang zum Recht niederschlagen. Und dann natürlich ein Schlagwort, das kommt heute auch noch öfter, das nehme ich auch gleich vorweg, Das kommt heute auch noch öfter, das nehme ich auch gleich vorweg, ist aber eines der entscheidenden Aspekte und eine der entscheidenden Hürden, die mangelnde Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen sind in vielen Lebensbereichen ausgeschlossen, weil keine Barrierefreiheit vorhanden ist und das Rechts- und Justizsystem ist davon überhaupt nicht ausgenommen. Das ist eine der eklatantesten Hürden nach wie vor. Ich habe hier nur ein Beispiel erwähnt. Es sind viele Barrieren, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Kommunikationsbarrieren sind eine ganz wesentliche. Das ist etwas, was wir heute am Podium dann auch noch näher besprechen werden. Wenn ich gar nicht verstehen kann, was in einem Bescheid drinnen steht oder was in einem Urteil drinnen steht oder in einem Gesetz, dann kann ich meine Rechte gar nicht verfolgen. Und das ist für Menschen mit Behinderungen, insbesondere eben auch mit Lernschwierigkeiten, oftmals ganz besonders schwierig, sich diese Informationen anzueignen. Das waren vor allem, würde ich mal sagen, strukturelle Gründe oder strukturelle Hürden im Hinblick auf den Zugang zum Recht. Es lässt sich mittlerweile auch gerade in Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen besonders stark mit stigmatisierenden, diskriminierenden Situationen konfrontiert sind, in dem Moment, wo sie mit dem Rechtsjustizsystem konfrontiert sind, in dem als Beispiel ihnen zum Beispiel kein Glauben geschenkt wird in Bezug auf das, was sie zum Beispiel anzeigen wollen bei der Polizei oder sie eben nicht für ernst genommen werden oder einfach auf der Gegenseite die Auffassung besteht, dass Menschen mit Behinderungen sowieso nicht genau selber sagen können, was für sie richtig ist und was nicht für sie richtig ist. Also dass hier sehr, gerade in Österreich, sehr veraltete Bilder auch von Menschen mit Behinderungen vorhanden sind. Und wenn ich diese Erfahrungen mache, das sind oftmals traumatisierende Erfahrungen, wenn ich einmal zur Polizei gehe und ich habe das Gefühl, ich möchte einen Vorfall anzeigen und ich habe das Gefühl, ich war da nicht ernst genommen aufgrund meiner Behinderung, dann werde ich es mir beim zweiten Mal stark überlegen, ob ich das nochmals tue. dann werde ich es mir beim zweiten Mal stark überlegen, ob ich das nochmals tue. Und damit verbunden auf der persönlichen Ebene, es lässt sich gerade bei der Gruppe von Menschen mit Behinderungen schon oft auch zeigen, auch aufgrund der Bildungssituation, also der Zugang zum Bildung ist für viele Menschen mit Behinderungen auch nicht in dieser Form so einfach gegeben, dass wenig Wissen über eigene Rechte vorhanden ist. Das heißt, dass in vielen Situationen gar nicht klar ist, meine Rechte zu verfolgen oder für den Zugang zum Recht an sich. Und ich habe es eben schon vorweggenommen, das das sind wichtige Aspekte im Zusammenhang mit den Hürden, beim Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen. Und jetzt stellt sich die Frage, was heißt eigentlich Zugang zum Recht? Oder diese Frage hat sich mir im Zuge meiner Arbeit gestellt. Und ich habe mir gedacht, oder im Zusammenhang mit der Literaturrecherche ist bei mir irgendwie so die Erkenntnis entstanden, dieser Terminus Zugang zum Recht kann eigentlich von zwei Seiten betrachtet werden. Es ist einerseits ein Menschenrecht, ein Menschen- und ein Grundrecht und wir finden eine lange menschenrechtliche Tradition in Hinblick auf den Terminus Zugang zum Recht komme ich gleich dazu. Aber es ist nicht nur ein rechtliches Thema, sondern es hat auch eine andere Disziplin aufgegriffen, und zwar die Soziologie, die Rechtssoziologie, die sich mit dem Thema Zugang zum Recht generell von Menschen mittlerweile schon sehr lange auseinandersetzt und erforscht, was sind die Gründe, warum Menschen nicht zu ihren Rechten kommen und was kann dagegen getan werden. Ich habe schon gerade gesagt, Zugang zum Recht als Menschen und Grundrecht, das ist etwas, was wir auf der menschenrechtlichen Ebene thematisieren können. Zugang zum Recht bedeutet unter anderem, dass ich ein Recht habe auf ein unparteiliches Gericht, ein wichtiges Recht, dass ich keiner Willkür ausgesetzt bin, dass ich das Recht habe, angehört zu werden, dass ich das Recht auf faire Verfahrensbedingungen habe, dass ich generell einen Zugang zu Gericht habe, um meine Rechte verfolgen zu können oder wirksame Beschwerden ergreifen kann. Das sind wesentliche und unabdingbare Menschen- und Grundrechte, die eine lange Tradition haben, die hart erkämpft wurden, die wir in vielen internationalen Menschenrechtsübereinkommen schon lange vor der Behindertenrechtskonvention finden. Ich habe hier eben zum Beispiel die UN-Frauenrechtskonvention auf die Folie gegeben, aber ich möchte zum Beispiel auch erinnern, für Europa und für Österreich ganz wichtig, die Europäische Menschenrechtskonvention. Das sind wichtige Rechte, die erkämpft wurden, die allen Menschen zustehen, die sich auch gar nicht spezifisch auf Menschen mit Behinderungen richten, sondern generelle Menschen- und Grundrechte sind und wie gesagt hart erkämpft. Und ich muss auch sagen, gerade in Zeiten wie diesen sieht man, dass sie prekär sein können und immer wieder neu erkämpft werden müssen. dass sie prekär sein können und immer wieder neu erkämpft werden müssen. Die Rechtspsychologie sagt aber, das ist gut und schön, wenn es diese Rechte gibt, die in den Gesetzen stehen, die in den Menschenrechtsverträgen stehen. Aber wir sehen, siehe den Problemaufruf am Anfang, offensichtlich reicht das nicht immer. Gerade auch im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen reicht das nicht. Wenn im Gesetz steht, ich habe ein oder in den Menschenrechtsverträgen steht, ich habe ein Recht auf ein faires Verfahren und ich kann jederzeit ein Gericht anrufen, wenn ich das für erforderlich halte. was erforderlich ist, damit ich Rechte verfolgen kann und Rechte mobilisieren kann. Und ganz entscheidend sind, wie gesagt, eben drei Punkte aus Sicht der Rechtssoziologie. Es muss ein Wissen über die eigenen Rechte in irgendeiner Form vorhanden sein. Ich muss es wissen, welche Rechte es gibt, sonst kann ich sie nicht verfolgen. Es muss aber auch ein ganz grundlegendes Basaliuswissen darüber geben, was denn überhaupt ein Unrecht ist. Wir wissen aus dem Bereich des Gewaltschutzes zum Beispiel, dass gerade Gewaltopfer, speziell mit Behinderungen, oftmals ganz große Probleme haben, überhaupt erkennen oder benennen zu können, dass diese Handlung, dieser Übergriff gerade etwas war, das eigentlich strafrechtlich relevant ist und das verboten ist, sondern es wird aufgrund vieler Faktoren oftmals für normal empfunden. Und in dem Moment, wo ich etwas als normal empfinde und gar nicht dazu komme, die Frage zu stellen, ist das hier gerade richtig, was mir passiert und kann ich dagegen vorgehen, werde ich nicht handeln? Das heißt, es braucht ein gewisses Rechtsbewusstsein, ein Wissen, ein grundlegendes Wissen, was denn gerade Unrecht ist. Und dann in letzter Konsequenz natürlich auch ein Wissen darüber, welche Ansprüche ich habe, wie ich die verfolgen kann. Und ich komme hier zur Behindertenrechtskonvention. Das war so bei Schnittmenge oder der Ausgangspunkt für mich zu fragen. Interessant, spannend, diese Zugänge, vor allem dieses erweiterte Verständnis von Zugang zum Recht, das die Rechtspsychologie stark hineinbringt. Wie steht denn die Behindertenrechtskonvention dazu? Vor allem vor dem Hintergrund, es ist das jüngste Menschenrechtsvereinkommen, das wir auf internationaler Ebene haben. 2008 ist es in Kraft getreten, international. Und das Spezifische an diesem Übereinkommen ist, es richtet sich ganz explizit und ausschließlich an Menschen mit Behinderungen und greift die Lebensrealitäten und Unrechtserfahrungen menschenrechtlich auf. Lebensrealitäten und Unrechtserfahrungen menschenrechtlich auf. Österreich hat, wie gesagt, und das ist auch entscheidend, die Behindertenrechtskonvention unterschrieben und ratifiziert, 2008, allerdings unter Erfüllungsvorbehalt. Das stellt uns nach wie vor vor große Probleme, weil das bedeutet, dass die Behindertenrechtskonvention in Österreich nicht direkt anwendbar ist. Ich kann mich nicht darauf berufen, sondern es braucht nochmals eigene Gesetze, um die Inhalte der Behindertenrechtskonvention sozusagen mit Leben zu befüllen. Und das gar nicht ungeschaut in den Raum stellen. Österreich hat die Behindertenrechtskonvention 2008 unterschrieben und ratifiziert, ist aber in vielen Bereichen oft nach wie vor sehr, sehr langsam, wenn es darum geht, entsprechende Umsetzungsgesetze zu machen. Und nur am Rande wollte ich das schon erwähnen, dass die Europäische Union wirklich auch als erste Vertragspartei des Übereinkommens ist, dass die Behindertenrechtskonvention das erste Übereinkommen auf menschenreicher Ebene ist, dessen Vertragspartei die Europäische Union ist. Und das hat natürlich für Österreich auch wichtige Auswirkungen. Was ist der Ziel und Zweck des Übereinkommens? Ein gleichberechtigter Zugang, eine umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf alle Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das ist das Kernziel der Behindertenrechtskonvention, bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche daher, auch auf den Bereich des Zugangs zum Recht. Und der zweite wichtige Aspekt, den ich immer wieder aufgreife, der auch im Hinblick auf das Thema relevant ist, die Behindertenrechtskonvention hat normativ menschenrechtlich zum ersten Mal ein neues Bild, ein neues Modell von Behinderung ist ein Defizit, das gehört maximal rehabilitiert oder verwahrt hin zu einem menschenrechtlichen Ansatz, der in die Richtung geht zu sagen, nicht die Behinderung einer Person ist das Ausschlaggebende, dass zum Beispiel Rechte verwehrt werden, sondern es ist entscheidend, dass die Rahmenbedingungen, werden, sondern es ist entscheidend, dass die Rahmenbedingungen, die äußere Umwelt ein Faktor ist, der dazu führt, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte nicht ausleben können, dass sie nicht so sein können, wie sie sein möchten. Also hier wurde mit diesem neuen Modell von Behinderung die Perspektive verschoben, weg von der einzelnen Person mit ihrer Behinderung hin zu den äußeren Umständen und Rahmenbedingungen. Und das auch auf menschenrechtlicher Ebene. Und ich habe schon gesagt, das ist natürlich auch für den Zugang zum Recht entscheidend. Und die Behindertenrechtskonvention enthält hier einen eigenen Artikel. Artikel 13 ist das, der auch tatsächlich überschrieben ist mit Zugang zum Recht. Ich habe hier den Text auch abgedruckt, möchte aber gleich weitergehen zur nächsten Folie und ein bisschen skizzieren, was die Behindertenrechtskonvention vorgibt in Bezug auf den Zugang zum Recht. Und da muss man natürlich dazu sagen, Sie wissen wahrscheinlich alle, dass es ein sehr kompaktes Menschenrechtsvereinkommen mit über 30 Artikeln ist. Das heißt, es enthält natürlich noch viele, viele andere wichtige Vorgaben auch. Der Zugang zum Recht in Artikel 13 ist von der Vertragsstaat natürlich auch immer gemeinsam mit anderen wichtigen Vorgaben, unter anderem mit dem Recht auf Barrierefreiheit oder vor allem auch mit dem Recht auf Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung umzusetzen. Aber ganz entscheidend lässt sich herausarbeiten, die Behindertenrechtskonvention gibt den Vertragsstaaten ganz klar den Auftrag, einen gleichberechtigten Zugang zum Recht zu schaffen. Ich habe es schon vorhin anklingen lassen und das kann ich nur nochmals betonen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Recht haben, genauso wie Menschen ohne Behinderungen. Und wenn wir von Diskriminierung oder Nichtdiskriminierung im Kontext von Behinderung sprechen, dann fällt, muss zwangsläufig das Wort Barrierefreiheit fallen. Ein nicht diskriminierender, gleichberechtigter Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderung ist nur möglich, wenn die Vertragsstaaten tatsächlich auch Barrierefreiheit verwirklichen. Zum Beispiel baulich barrierefreie, wenn ich das Gerichtsgebäude nicht erreichen kann und nicht in den Verhandlungssaal komme. Dann haben wir auch ganz wesentlich die Verpflichtung, einen wirksamen Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. einen Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die effektive Rechtsverfolgung von Menschen mit Behinderungen, ich habe es schon skizziert, scheitert an vielen Gründen. Unter anderem auch daran, dass ich oftmals gezwungen bin, einzeln und alleine meine Rechte verfolgen zu müssen, wenn ich das überhaupt tue. Das ist beschwerlich, das ist oftmals traumatisierend. Es wäre daher zum Beispiel auch ein wichtiger erster Schritt, kollektive Rechtsverfolgungsmöglichkeiten zu schaffen, sodass die Interessen von vielen Menschen mit Behinderungen rechtlich durchsetzbar sind, weit über den Einzelfall hinaus. auch eine Vorgabe, die findet sich so in dieser Form eigentlich in anderen Übereinkommen nicht und wurde menschenrechtlich so nicht bisher aufgegriffen. Und zwar konkret bezogen auf Verfahren, die Vorgabe, verfahrensbezogene Vorkehrungen vorzusehen. Also auch wenn das Gerichtsgebäude außen zum Beispiel baulich barrierefrei ist und erreichbar ist, außen zum Beispiel baulich barrierefrei ist und erreichbar ist, heißt das noch nicht, dass in einer Verhandlung für mich individuell Barrierefreiheit gegeben ist. Das heißt, es ist ein ganz entscheidender Ansatz, auch in Verhandlungen, im Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass individuelle Barrieren abgebaut werden. Das können oftmals ganz, ganz simple Maßnahmen sein, angepasst an die jeweilige Behinderungsform. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt es zum Beispiel Fälle, wo sich gezeigt hat, dass es oftmals ausreichend ist, den Verhandlungssaal umzustellen oder zu adaptieren, weil oftmals nicht verstanden wird, welche Funktionen die Personen in dem Raum gerade haben, wer welche Rolle hat. Das wäre zum Beispiel eine Vorkehrung, die mit zu bedenken ist in dem Moment, wo eine Verfahrenspartei mit Behinderung anwesend ist. Und dann habe ich noch zwei Vorgaben aufgegriffen, die ich für sehr essentiell halte und die ganz explizit in das Übereinkommen hineinformuliert wurden und sich decken mit den Hürden, die ich am Anfang besprochen habe. Es geht auch darum, Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, also Beteiligung und Sichtbarkeit zu ermöglichen. Das bedeutet unter anderem auch, dass RichterInnen und Anwälte mit Behinderungen eingestellt werden, dass die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass Personen mit Behinderungen in Rechtsberufen einfacher und leichter tätig sein können. Aber, wie ich auch schon erwähnt habe, zum Beispiel auch ganz entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen oder ihre Interessenvertretung eingebunden sind, wenn es darum geht, neue Gesetze zu machen oder zu schreiben. Das ist ganz entscheidend. Es werden in der Regel, wenn neue Gesetze geplant sind, schreiben. Das ist ganz entscheidend. Es werden in der Regel, wenn neue Gesetze geplant sind, verschiedene Interessensgruppen mit eingebunden. Menschen mit Behinderungen fast nicht oder sehr selten und das hat den Effekt, dass ihre Interessen in Gesetzen und rechtspolitisch einfach eben keinen Widerhall finden. Und hier haben wir menschenrechtlich tatsächlich die Vorgabe der Behindertenrechtskonvention, eigentlich dafür Sorge zu tragen, also die Vertragsstaaten. Und der letzte Punkt, das ist auch ein Punkt, der für mich ganz entscheidend ist und eine Vorgabe, das deckt sich mit der Hürde der Diskriminierungserfahrungen, die Menschen mit Behinderungen erleben, dass die Behindertenrechtskonvention genau diese Problematik und Unrechtserfahrung aufgegriffen hat und tatsächlich menschenrechtlich im Kontext von Zugang zum Recht vorgibt, dass die Vertragsstaaten auch dafür Sorge zu tragen haben, dass das Fachpersonal und das Justizpersonal entsprechend geschult und sensibilisiert werden muss im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Umgang mit Menschen mit Behinderungen, dass es auch bedeutet, lernen zu müssen, welche Kommunikationsmethoden erforderlich sind oder welche Kommunikationsmittel in welchen Situationen für Menschen mit Behinderungen erforderlich sind. Ich glaube, gerade über diese Verpflichtung, die geeignete Fortbildungen zu schaffen, bekommt man die Problematik dieser stereotypisierenden, diskriminierenden Momente, denen Menschen mit Behinderungen immer wieder ausgelegt wird, wenn sie mit dem Rechts- und Justizsystem konfrontiert sind, vielleicht irgendwann systematisch gut im Griff. Und ich spreche hier von einer systematischen Ebene. Ich stelle da gar nicht in Abrede, dass es sehr engagierte RichterInnen, AnwältInnen, VerwaltungsbeamtInnen geben wird, die sich auch freiwillig in Schulungen begeben und zum Beispiel Gebärdensprache lernen. Alle Achtung, Hut ab. Es sollte aber darüber, es muss aber darüber hinausgehen, es darf keine freiwillige, individuelle Selbstbindung sein, sondern es muss einen verpflichtenden, systematischen Charakter bekommen, um hier den Zugang zum Recht im Sinne der Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen. Und eine Folie habe ich noch zu dem Aspekt Zugang zum Recht von Frauen mit Behinderungen aufgegriffen, die wir dann noch besprechen werden. anderen wichtigen Vorgaben der Behindertenrechtskonvention, speziell auch mit der Vorgabe von Artikel 6, dass sich auf Frauen mit Behinderungen bezieht, gibt es hier einen ganz klaren Auftrag, den Zugang zum Recht von Frauen mit Behinderungen sicherzustellen in Form von spezifischen Antidiskriminierungsmaßnahmen, aber auch spezielle Schulungsverpflichtungen. Das heißt, um langsam zum Ende zu kommen, ich habe vergessen, dich zu bitten, mir ein Zeichen zu geben. Am Ende meiner Arbeit bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Behindertenrechtskonvention als Menschenrechtsübereinkommen im Unterschied zu allen Menschen- und Grundrechtskatalogen, die wir bisher haben, durchaus von einem breiteren Verständnis von Zugang zum Recht ausgeht und nicht nur dieses formale Verständnis beinhaltet, dass es wichtig ist, dass eben ein Zugang zu Gericht gegeben ist, dass ich die Möglichkeit habe, Beschwerde einzulegen, sondern eben wirklich tatsächlich, so ich das gerade skizziert habe, faktische Rechtszugangshürden abzubauen. Und für Österreich, runtergebrochen auf den Vertrag statt Österreich, heißt es meiner Ansicht nach zum Beispiel oder auch allen voran, dass hier ein klarer Auftrag besteht, die Verständlichkeit in Verwaltung und Justiz zu verbessern und zu erhöhen. Wir wissen alle, dass das Rechtssystem grundsätzlich komplex ist. Auch ESS-Juristen verstehen nicht immer jeden Bescheid auf Anhieb. Also Rechtssprache erschließt sich mir nicht immer gleich, muss ich offen gestehen. Aber wie ich schon erwähnt habe, gerade für Menschen mit Behinderungen, speziell auch mit Lernschwierigkeiten, ist das eine unüberwindliche Hürde. Nichts zu machen, wenn ich es nicht verstehe. Da ergibt sich meiner Ansicht nach wirklich der Auftrag, systematisch zum Beispiel auch, wir werden da noch darüber sprechen, leichte Sprache in Verwaltung und Justiz zu verwenden, zum Beispiel Bescheide und Urteile in leichte Sprache zu formulieren, damit sie auch wirklich selbstständig verstanden werden können, denn es geht schon auch noch um einen wichtigen Aspekt. In dem Moment, wo so etwas umgesetzt wird, werden Menschen mit Behinderungen in eine selbstbestimmte Position gebracht. Ich bin zum Beispiel dann nicht mehr angewiesen darauf, dass ich eine Expertin, einen Experten an meiner Seite habe, der mir erklärt, was da drin steht. Ich kann das selber verstehen. Ich bin nicht mehr abhängig von anderen. Das ist zum Beispiel auch ein ganz wesentlicher Punkt, den die Behindertenrechtskonvention vor Augen hat, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. den die Behindertenrechtskonvention vor Augen hat, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Dann habe ich es schon erwähnt und wie ich ja angedroht habe, es wird immer wieder kommen, ganz, ganz entscheidend in Österreich muss umfassende Barrierefreiheit im Rechts- und Justizsystem gegeben sein. Und ich habe ganz bewusst umfassende Barrierefreiheit geschrieben. Warum? Es zeigt sich, und das ist zum Beispiel auch etwas, was der Monitoring-Ausschuss beobachtet, es ist nicht so, dass in Österreich die Bereiche, auch die Justiz, nicht barrierefrei sind oder es langsam barrierefrei wird. Es ist aber zu beobachten, wenn Barrierefreiheit umgesetzt wird, dann ist es vorrangig nach wie vor bauliche Barrierefreiheit umgesetzt wird, dann ist es vorrangig nach wie vor bauliche Barrierefreiheit. Das ist wichtig, keine Frage. Es ist notwendig, dass Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, die in der Rechtspolitik nach wie vor nicht mitberücksichtigt. Und die Behindertenrechtskonvention, um das auch noch zu sagen, hat ein ganz breites Verständnis von Barrierefreiheit. Nicht nur bauliche Barrierefreiheit, sondern umfassend. Und das ist auch meiner Ansicht nach ein Auftrag, dem Österreich unbedingt endlich nachkommen muss. dem Österreich unbedingt endlich nachkommen muss. Und dann habe ich noch aus meiner Sicht, weil wir wahrscheinlich auch noch ein bisschen näher im Behindertengleichstumsrecht besprechen werden, als eine wichtige Umsetzungsverpflichtung hineingenommen, der Ausbau von kollektiven Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten, Verbandsklagerechte, Sammelklagen, glaube ich, ist etwas, das Menschen mit Behinderungen sehr entgegenkommt. Und da wäre es notwendig, gerade in Österreich hier entsprechend auszubauen bzw. bestehende Verbandsklagerechte noch mehr zu stärken und so zu adaptieren, dass sie wirklich ein Rechtsdurchsetzungsmittel werden, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen auch auf der zum Beispiel gerichtlichen Ebene gut durchzusetzen. Und Sie werden sich vielleicht schon denken, Antidiskriminierungsmaßnahmen habe ich es betitelt. Ich halte es, wie gesagt, für eine ganz essentielle Verpflichtung Österreichs, dafür Sorge zu tragen, dass, um einen nicht diskriminierenden, gleichberechtigten Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderung zu schaffen, wirklich systematisch auch auf Schulungen gesetzt wird von Personal, im weitesten Sinne mit dem Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, wenn sie ihre Rechte verfolgen wollen. Und das bedeutet auch, Ressourcen zur Verfügung zu stellen, gerade auch in finanzieller Hinsicht und ein Bewusstsein rechtspolitisch dafür zu entwickeln, dass es um eine Systematik geht und eben, wie gesagt, nicht um individuelles Einzelnes Engagement von engagierten Personen. Das war so eine schnelle Tour durch die Arbeit und durch die wichtigsten Punkte, mit denen ich mich befasst habe, lange Zeit. Ich denke, wir können einige Aspekte dann jetzt noch im Rahmen des Podiumsgesprächs aufgreifen und auch viele andere Aspekte, die sich noch ergeben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. und auch meine weiteren Podiumsgäste heraufbitten. Carina Lattner von Proqualis, für mich Expertin für leichte Sprache. Herzlich willkommen. Ja, okay. Herzlich willkommen. von FNB, der Interessensvertretung von Frauen mit Behinderungen und mittlerweile auch gewählte Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses. Und als weitere Teilnehmerin am Podium Katharina Rank, sie ist Juristin im Büro der Behindertenanwältin Christina Stegner. Herzlich willkommen. oder zu ihren Interessen, die sie heute hier am Podium vertreten, gesagt. Ich habe es mir aber sehr bequem gemacht und darf jetzt in der ersten Runde euch alle bitten, einfach eure Tätigkeit vorzustellen, was ihr im Bereich des Schutzes, des Rechtsschutzes oder der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen macht. Carina, darf ich dich bitten zu beginnen. Danke. Ja, mein Name ist Carina Lattner. Ich arbeite am Kompetenznetzwerk KI und befasse mich seit nunmehr 14 Jahren mit leichter Sprache. Und wir haben 2010 angefangen, im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich zu überlegen, wie man denn Bescheide in leichte Sprache übersetzen könnte. setzen könnte. Und das war ein sehr spannendes Projekt, das mittlerweile auch soweit ist, dass Bescheide in leichter Sprache gesetzlich verankert sind seit 2015. Also alle Bescheide nach dem oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz werden nur mehr in leichter Sprache ausgegeben, was glaube ich europaweit, weltweit einzigartig ist. Und es wurde auch das Chancengleichheitsgesetz in leichte Sprache übersetzt, um eben Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit Behinderung den Zugang zu Recht und Informationen zu ihren Rechten zu erleichtern. Danke. Julia, darf ich dich als Nächste bitten, FMP, was ist das? Gerne, vielen Dank. Ja, ich bin hier für FMP, das ist die Abkürzung für die Interessensvertretung Frauen mit Behinderungen. Und unsere Interessensvertretung ist eben die erste unabhängige Interessensvertretung von Frauen mit Behinderungen in Österreich. Also bisher gab es das nicht und wurde gegründet vor fast genau zwei Jahren am 8. März, Internationaler Frauentag 2023, gemeinsam mit Heidemarie Ecker und mit Eva-Maria Fink. Eva-Maria ist heute auch hier. Und unser Hintergrund war, dass wir gemerkt haben, als Frauen mit Behinderungen, die gleichzeitig ganz unterschiedliche berufliche Expertise mitbringen und unterschiedliche Erfahrungen im Leben als Frau mit Behinderungen, beruflich, aber auch im Bereich Inklusion von Menschen mit Behinderungen allgemein, dass wir gemerkt haben, in behinderten politischen Organisationen sind feministische Diskurse kaum vorhanden. Und umgekehrt haben wir auch gemerkt, dass in frauenpolitischen Organisationen behindertenpolitische Diskurse kaum vorhanden sind. Und wir aber sehen, und das sieht man ja auch an ganz vielen verschiedenen Studien, dass Frauen mit Behinderungen von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind und dann oft vor der Herausforderung stehen, ist mir das jetzt passiert, weil ich eine Frau bin? Ist mir das passiert, weil ich eine Behinderung habe? Ist das die Kombination? Und es da in Österreich einfach noch ganz, ganz viel braucht. Und das Ziel unserer Interessensvertretung ist es eben, die Community von Frauen mit Behinderungen aufzubauen. Es sind immerhin rund 650.000 Frauen mit Behinderungen aufzubauen. Es sind immerhin rund 650.000 Frauen mit Behinderungen, die in Österreich leben und deren Interesse, ein Sprachrohr zu sein für die Interessen, aber auch gemeinsam mit ihnen die Positionen zu entwickeln und wirklich hineinzugehen in die behindertenpolitischen Diskurse und in die frauenpolitischen Diskurse, um in Zukunft einfach auch Verbesserungen zu erzielen. Ein ganz aktuelles Beispiel ist, dass heute der Ministerrat beschlossen hat, einen neuen Nationalaktionsplan zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu starten. Und bisher habe ich jetzt das Wort Frauen mit Behinderungen noch nicht gelesen in der Berichterstattung. Und das ist zum Beispiel ein ganz großes Ziel, dass wir diese Themen auch dort hineintragen, weil das natürlich eine Querschnittsmaterie ist und immer und überall zu diskutieren ist und Frauen mit Behinderungen auch einfach mitreden müssen und mitentscheiden müssen. Danke. Katharina, darf ich dich auch noch bitten zu erklären, was machst du im Büro der Behindertenanwältin, was ist der Tätigkeitsschwerpunkt? Der neue Bereich ist gesetzlich normiert im Bundesbehindertengesetz und wir sind prinzipiell dafür zuständig, Schlichtungsverfahren zu begleiten. Also wir begleiten als Vertrauensperson, können seit letztem Sommer auch Schlichtungsverfahren anregen möchten, können sie sich an uns wenden und wir können ein solches Verfahren für die Personen anregen. Wir machen prinzipiell auch Untersuchungen im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts. Wir können Empfehlungen abgeben. Wir sind auch ganz aktiv dabei, zu Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Das heißt, wir reagieren auf Novellen, auf Entwürfe von Gesetzen oder Verordnungen und schauen uns an, was hat das für Implikationen für Menschen mit Behinderungen, was könnte konkret hier noch verbessert werden. Und ganz allgemein ist unsere Haupttätigkeit die Beratung von Menschen mit Behinderungen. Also es wenden sich ganz viele Menschen an uns mit Problemen in verschiedensten Lebensbereichen, sei es jetzt in der Arbeit oder beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern, das heißt öffentlicher Verkehr, Bildung, Gesundheit. Die Themen sind da ganz verschieden. Was für uns im Bezug auf den Zugang zum Recht ganz ein großer Themenschwerpunkt jetzt auch ist, sind eben die Schlichtungsverfahren, wo wir merken, dass das Instrument gerade für Menschen mit Lernschwierigkeiten noch nicht in einer Form ausgereift ist, dass diese das auch nutzen. Also wir sehen einfach einen sehr starken Überhang von Schlichtungswerbern und Schlichtungswerberinnen. Das sind eben die Personen, die eine solche Schlichtung anregen, dass die eher Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen sind und sehr viele Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, hier Schlichtungsverfahren anregen und eben nicht so sehr Menschen mit Lernschwierigkeiten. Also diese Personen erreicht das Instrument einfach noch nicht. Und da setzen wir einen ganz starken Fokus darauf, hier Verbesserungen zu fordern und weiterzubringen. Danke. Ich starte jetzt mit der ersten Nachfrage. Kann man das Systemschlichtungsverfahren noch einmal kurz erklären für alle? versucht zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen in einem Fall, wo man eine Diskriminierung erlebt hat. Das heißt, Menschen können sich, wenn sie Diskriminierungserfahrungen gemacht haben aufgrund ihrer Behinderung, an die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumsservice wenden. Das ist eine Behörde, die im Sozialministerium eingerichtet ist und die gibt es in jeder Landeshauptstadt. Und vor dieser Behörde kann man dann ein Verfahren anregen, wo man über diese Diskriminierungserfahrung spricht und versucht mit der anderen Seite, also eben der Person, die einen diskriminiert hat, oder der Behörde oder der Stelle oder dem Arbeitgeber, über diese Diskriminierung sprechen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. So ist der Gesetzeswortlaut. Im Groben ist es aber einfach das Instrument, was Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht, um Diskriminierungen aufzugreifen. Das heißt, man hat in Österreich den Ansatz gewählt, Menschen mit Behinderungen, die Diskriminierung erleben, ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument dafür zu öffnen. Und diese sind gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet. Das bedeutet, ich kann nicht direkt zu Gericht gehen, um meine Ansprüche geltend zu machen, sondern ich muss zuerst durch dieses Schlichtungsverfahren durchgehen und dieses anregen. Bei diesem Verfahren ist eben möglich, durch uns, durch unser Büro begleitet zu werden. Und konkret, ganz praktisch, hat das so aus, dass es einfach zu einem Gespräch kommt zwischen der Person, die eben diesen Antrag gestellt hat, und der Gegenseite. Und das Gespräch wird geleitet von einer Referentin oder einem Referent vom Sozialministerium Service. von einer Referentin oder einem Referent vom Sozialministerium Service. Das kann man sich so ein bisschen vorstellen wie eine Mediation, sage ich jetzt mal ganz grob. So sieht das circa aus. Gut, Dankeschön. Jetzt sind wir schon sehr in der Sache oder in den juristischen Details. Nina, ich würde jetzt aber trotzdem dich auch noch einmal bitten, dass du deine aktuelle berufliche Tätigkeit etwas schilderst. Du bist beim Monitoring-Ausschuss und vielleicht auch hier kurz die Erklärung, welche Funktion hat der Monitoring-Ausschuss bzw. was sind deine Schwerpunkte in der Tätigkeit? Ich habe es schon erwähnt. Der Monitoring-Ausschuss ist das Überwachungsgremium in Österreich, das eingerichtet werden musste nach der Behindertenrechtskonvention aus, um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Österreich zu kontrollieren. Also er ist nicht zuständig, selbst die Behindertenrechtskonvention umzusetzen, sondern er ist dafür zuständig, als klassisches menschenrechtliches Monitoring-Organ den Umsetzungfortschritt der Behindertenrechtskonvention zu überprüfen. Und wie macht er das? Es ist erstens ein ehrenamtliches Gremium. Ich bin nicht Teil des Monitoring-Ausschusses, sondern der Ausschuss hat mittlerweile auch ein Büro dazu bekommen. Und wir sind ein Team jetzt aus sechs Personen und unter anderem zwei Juristinnen. Einer davon bin ich. sechs Personen und unter anderem zwei Juristinnen. Eine davon bin ich. Und wir sind eigentlich vom Büro aus dafür da, den Ausschuss zu unterstützen in seiner Arbeit. Denn der Ausschuss selbst ist ein ehrenamtliches Gremium, das für vier Jahre gewählt wird, besteht aus 14 Experten, Expertinnen aus dem Bereich Behinderung, Menschenrechte und wie gesagt, Behinderung, Menschenrechte und wie gesagt, hat einen Vorsinns und hat sozusagen die Aufgabe hier der Politik auf die Finger zu schauen und die Politik und auch die Gesetzgebungen, die Pflicht zu nehmen, die Behindertenrechtskonvention umzusetzen, ist gesetzlich verankert im Bundesbehindertengesetz und hat eben unter anderem zum Beispiel das Mandat, Stellungnahmen zu verfassen, aber auch Stellungnahmen einzuholen zum Fortschritt in bestimmten Bereichen von Behörden oder anderen Einrichtungen. hat auch die Aufgabe, mit der Zivilgesellschaft in Kontakt zu treten. Also die Probleme, die in der Realität vorhanden sind, erfährt der Ausschuss natürlich nur, indem er in Kontakt ist mit Interessenvertretungen und mit der Community. Und ganz wesentlich die Aufgabe, Sie wissen ja alle, auf der menschenrechtlichen Ebene gibt es in regelmäßigen Abständen in Genf Staatenprüfungen. Die hat in Bezug auf die Behindertenrechtskonvention erst 2023 stattgefunden. Da hat der Monitoring-Ausschuss natürlich eine wichtige Rolle, weil er Berichte nach Genf schickt in Hinblick auf den Umsetzungsfortschritt der Behindertenrechtskonvention in Österreich. Und diese Berichte sind entscheidend dafür, wie die Handlungsempfehlungen ausfallen für Österreich, weil die offiziellen Staatenberichte in der Regel oft, sage ich mal jetzt salopp, viel mehr Fortschritte schon sehen als der Monitoring-Ausschuss selbst. Das ist so im Wesentlichen die Aufgabe und auch der Kontext, in dem ich als Juristin tätig bin. Und nur noch um einen Punkt anzusprechen. Wir sind beschäftigt mit sämtlichen Themen. Also der Monitoring-Ausschuss beschäftigt sich nicht nur mit dem Thema Zugang zum Recht, sondern ganz prominent immer wieder auch das Thema Bildung, inklusive Bildung, Bildungssystem, Zugang zur Bildung, eine große Baustelle zum Beispiel. Danke. Ich komme zurück zur Sprache. Rechtssprache ist nicht einfach und auch für Juristen und Juristinnen nicht selbstverständlich, haben wir gehört. Vielleicht noch einmal ein bisschen erläuternd, wie hat dieser Prozess stattgefunden. Also man sagt, man übersetzt tatsächlich rechtsgültige Texte in eine leichte Sprache. Ich frage jetzt auch, wer kann das? Welche Schulungen braucht es? Oder ist es das Verwenden von Textbausteinen? Carina, wie kann man sich das in der Praxis vorstellen? Carina, wie kann man sich das in der Praxis vorstellen? Also Auslöser oder Ausgangspunkt, dass man eben gesagt hat, man möchte gerne Gesetzestexte und Bescheide in eine leicht verständliche Sprache oder dass möglichst viele Personen diese auch selbstständig verstehen können. Übersetzen war einfach der Gedanke von Selbstbestimmung und Empowerment. Der Prozess dieser Übersetzung war ein ziemlich langer Prozess. Wie gesagt, es hat 2010 die ersten Überlegungen gegeben, eben die Bescheide und das Chancengleichheitsgesetz zu übersetzen. Da hat man mal geschaut, wie kann man denn das machen. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt schon Erfahrungen, natürlich auch mit leichter Sprache. Man lernt sehr viel, wenn man Dinge in leichte Sprache übersetzt. sehr viel, wenn man Dinge in leichte Sprache übersetzt. Wir lassen unsere Texte immer prüfen von Personen, die eben leichte Sprache benötigen, was uns sehr, sehr, sehr viel gutes Feedback gibt, was die Qualität der Texte sehr viel verbessert und wo wir wirklich auch selbst als Ersteller, Übersetzer von Texten in leichter Sprache einen irrsinnigen Lerneffekt haben, weil wir immer wieder drauf kommen, okay, gut gemeint ist nicht gut umgesetzt oder gut geschrieben in diesem Fall. Und ja, es war so, dass dann eben es ganz viele Gespräche gebraucht hat, also natürlich mit dem Land Oberösterreich, da die Bescheide ja rechtsgültige Bescheide sein müssen. Es hat intern beim Land Oberösterreich sehr viele Gespräche gegeben, sehr viele Gespräche gegeben, ob eben Verwaltungsabläufe durch die neuen Bescheide in leichter Sprache noch reibungslos funktionieren, ob es irgendwelche rechtlichen Bedenken gibt. Also das waren ganz viele Gespräche, ganz viele Prozesse mit dem Präsidium, mit dem Juristen vom Land. mit dem Juristen vom Land. Und ja, also es hat funktioniert. Es war ein langer Prozess. Es war manchmal ein steiniger Weg. Wir hatten das Glück, dass wir sehr viel Verständnis gehabt haben vom Land, dass das umgesetzt werden soll, auch von der juristischen Abteilung her. Also die waren wirklich ganz stark dahinter, dass das funktioniert, dass das umgesetzt werden kann. Und eben, wie ich am Anfang schon gesagt habe, es hat eben darin geendet, dass das seit 2015 eben jetzt gesetzlich festgelegt ist, dass nur mehr Bescheide in leichter Sprache ausgestellt werden. Und ich habe jetzt kurz mal nachgefragt, seitdem es die Bescheide gibt, gibt es also über 100.000 Bescheide, sind mittlerweile in leichter Sprache ausgestellt worden. Und das Feedback, mittlerweile nach so vielen Jahren, bekommen wir das nicht mehr so mit. Aber natürlich am Anfang haben wir ganz viel gefragt, wie kommt das denn an? Es ist sehr, sehr gut angekommen. Also wir haben wirklich tolles Feedback bekommen. Die Leute sind dankbar, dass sie nicht immer als Bittsteller fragen müssen, was steht denn da drinnen? Wie komme ich denn dazu? Was heißt denn das jetzt für mich, sondern das selbstständig verstehen können, nicht nur von den Personen mit Behinderung, sondern auch von Erwachsenenvertreterinnen, die oftmals aus dem familiären Umkreis kommen, auch nicht juristisch geschult sind und da auch einfach wirklich viel Erleichterung erlebt haben. Danke. Mir läge die provokante Frage auf der Zunge, kann man das über das Chancengleichheitsgesetz hinaus erweitern? Könnte es eine realistische Chance geben, dass man in verschiedensten Rechtsbereichen mit einfacher Sprache arbeitet. Gibt es da irgendwelche weiteren Ansätze? Also grundsätzlich von der Machbarkeit gibt es keine Grenzen. Es ist eben so, dass ich, also ich wüsste nicht, dass es jetzt weitere oder mehr Initiativen gibt, noch andere Gesetze, weitere Gesetze dahingehend zu übersetzen, leider. Diskurs kommt Behinderung nicht vor und im behindertenspezifischen Diskurs kommt der Feminismus wenig oder gar nicht vor. Das ist jetzt ein typisches Problem der Intersektionalität, würde ich als Juristin sagen. Ist es auch ein Problem unserer Gesetzgebung, dass wir hier in Kategorien denken, agieren oder ist es ein, deiner Meinung nach, eher gesellschaftspolitisches Problem? Wie würdest du es einschätzen? Ich glaube, darauf kann man nur sehr vielschichtig antworten. Die kurze Antwort wäre, es ist ein gesellschaftliches Problem. Das gesellschaftliche Problem ist nämlich, dass einerseits Frauen schon einmal immer noch in den allermeisten Lebensbereichen viel weniger sichtbar sind als Männer. Dann sind Frauen mit Behinderungen noch unsichtbarer. Wir sehen sie kaum, wir nehmen sie nicht wahr. Sie werden auch nicht gehört. Und Frauen mit Behinderungen sind wiederum viel unsichtbarer als Männer mit Behinderungen. Also es ist ein gesellschaftliches Problem und auch mehrstufig zu betrachten und hat natürlich ganz viel mit Strukturen in unserer Gesellschaft zu tun. Wer hat die Rechtssysteme entwickelt? Wer hat sie weiterentwickelt? Wer diskutiert sie? Und wir machen immer wieder die Erfahrung, wenn jene Menschen, die es betrifft, nicht mit dabei sind. Ich glaube, Nina Eckstein hat es auch erwähnt in ihrem Vortrag. Wenn zum Beispiel RichterInnen immer Menschen ohne Behinderungen sind. Und dazu muss man ja zum Beispiel auch sagen, es gibt ja sogar Gesetze, die sagen, ein Richter, eine Richterin muss eine körperliche Eignung haben. Und körperliche Eignung bedeutet oft, keine Behinderung zu haben. Zum Beispiel dürfte ich mit meiner Sehbehinderung keine Richterin sein. Nach aktueller Gesetzeslage also ist es natürlich auch ein rechtliches Problem. Und immer dort, wo Menschen mit Behinderungen nicht abgebildet werden, in Prozessen nicht teilhaben und deshalb auch nicht repräsentieren, ist die Realität, dass diese Menschen übersehen werden. Und wenn wir jetzt zum Thema Frauen mit Behinderungen kommen, potenziert sich das eben noch einmal. Dann haben wir diese Diskriminierung auf noch einer ganz anderen Stufe. Und da ist einfach wirklich noch sehr, sehr viel zu tun. Und man sieht es ja zum, ja, wir machen jetzt einmal einen Punkt. Okay, danke. Nina, ich würde dir gerne wieder das Wort geben, um hier auch ausgleichend gerecht zu sein. Du hast schon sehr viele Punkte angesprochen. Es kam jetzt wieder der Aspekt, die Rechtsanwendung ist sozusagen blind, was die Menschen mit Behinderungen betrifft, beziehungsweise finden wir kaum Menschen mit Behinderungen in der Rechtspraxis. Du hast schon gesagt, es sind die Strukturen, es ist dieses Problem der mangelnden Barrierefreiheit. wirklich der grobe Ansatz, alles in leichte Sprache einmal zu transferieren, sofern möglich und ressourcenmäßig möglich? Oder aus welchen Richtungen würden dir da noch Dinge vorschweben? Also ich muss die Frage auch vor dem Hintergrund beantworten, dass, wie gesagt, Österreich hat seit 2008 die Behindertenrechtskonvention ratifiziert und ist sozusagen seit mehr als 15 Jahren in der Verpflichtung, die Vorgaben umzusetzen. Ich würde gar nicht mehr von kleinen Schritten reden oder von ersten Anstößen, die irgendwie zu setzen sind, sondern auch die letzten Handlungsempfehlungen 2023 haben das ganz eindeutig gezeigt, auch im Bereich Zugang zum Recht, zum Beispiel, dass Bescheid und Urteile in leichte Sprache zu übersetzen sind oder dass eben leichte Sprache systematisch Eingang finden muss im Rechts- und Justizsystem oder eben, wie gesagt, dass Barrierefreiheit endlich, endlich wirklich tatsächlich auch verwirklicht wird. Und das bedeutet einfach auch, dass ein Umdenken notwendig ist, dass auch Ressourcen verschoben werden müssen. Das ist natürlich dahinterliegend immer auch eine Ressourcenfrage. Aber ich glaube, wir müssen tatsächlich wegkommen von diesem Denken in kleinen Schritten, Ich glaube, wir müssen tatsächlich wegkommen von diesem Denken in kleinen Schritten, sondern dieses Paradebeispiel in der oberösterreich im Rechts- und Justizsystem, die sich einsetzen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern es ist eine starken Verpflichtung, auf strukturell systematischer Ebene umfassende Barrierefreiheit und Gleichberechtigung zu schaffen. Und da kann ich nur sagen, wenn es in Oberösterreich möglich ist, mit Bescheiden in leichter Sprache zu arbeiten, dann muss es auch in Wien möglich sein und in Kärnten möglich sein und in Tirol und in allen anderen Bundesländern. Und da ist es wahrscheinlich notwendig, noch mehr Druck rechtspolitisch auch aufzubauen. Ich weiß, dass die faktischen Verhältnisse dann natürlich immer wieder, vor allem die realpolitischen Verhältnisse, schwierig sind. Aber ich glaube, auch im Diskurs müssen wir wirklich wegkommen von diesem Denken in, es ist gut, dass es das gibt, könnte es vielleicht woanders dann auch umsetzbar sein. Es ist umzusetzen und es zeigt, dass es umsetzbar ist. Also Österreich steht wirklich in der Verantwortung und ich sage es noch einmal, die Handlungsempfehlungen 2023 waren wirklich, wirklich sehr negativ. Und das 15 Jahre nach Ratifikation der Behindertenrechtskonvention. Zum Teil auch wirklich mit der Feststellung, dass es erhebliche Rückschritte in Bereichen gibt, die vorher viel besser sogar aufgestellt waren. Danke. Katharina nochmal die Frage. Du hast gesagt, Schlichtungsverfahren sind für Menschen mit Lernschwierigkeiten sehr schwer erreichbar. Die Behindertenanwaltschaft versucht hier jetzt aktiv zu wirken. Die Behindertenanwaltschaft versucht hier jetzt aktiv zu wirken. Wie kann ich mir das vorstellen? Wie sozusagen kann die Information oder kann die Möglichkeit noch besser an die Betroffenen herangetragen werden? Grundsätzlich beginnt ja schon mal, wie das ganze Verfahren aufgesetzt ist. Man muss zum Beispiel, um dieses Verfahren einzuleiten, ein Formular ausfüllen. Das heißt, das ist schon mal für viele einfach eine Hürde, weil das einfach einen sehr starken Amtscharakter hat. Diese Verfahren finden ja auch vor Ort im Sozialministerium Service statt. Das heißt, da muss ich dann auch zu einem Amt gehen. Ich bin Personen gegenüber oder muss mit Personen interagieren, Amt gehen. Ich bin Personen gegenüber oder muss mit Personen interagieren, die einfach sehr in diesem öffentlichen Charakter sind. Es ist für viele einfach, glaube ich, eine sehr große Hürde, weil man eine Behörde betreten muss, weil man da interagieren muss und über ein Formular das einleiten muss. Das heißt, da gibt es schon, bevor ich überhaupt dort bin, sehr viele Hürden, die ich überwinden muss. Und das kostet betreffenden Personen einfach auch sehr viel Energie und sehr in einem Gerichtsverfahren. Die andere Seite muss sich aber freiwillig auf das Verfahren einlassen. Das heißt, es kann auch vorkommen, dass die andere Seite einfach nicht erscheint. Das ist für Personen natürlich extrem frustrierend, weil was man natürlich auch nicht vergessen darf, ist, dass für viele Menschen mit Behinderungen das ja sehr lange im Voraus geplant werden muss. Manche Menschen müssen sich persönliche Assistenz organisieren, man muss auch immer in die Landeshauptstadt fahren. Das ist jetzt zum Beispiel, wenn man in Osttirol wohnt, bis nach Innsbruck ein sehr, sehr weiter Weg und für viele einfach mit sehr großen organisatorischen Herausforderungen verbunden. Herausforderungen verbunden. Das heißt, da gibt es viele, viele Punkte, die einfach dieses Verfahren an sich schwierig erreichbar machen. Was jetzt verbessert wurde oder was jetzt einfach mit einer Neuerung die Möglichkeit geschaffen wurde, ist eben, dass wir als Büro- oder Behindertenanwältin oder als Behindertenanwältin Verfahren führen können für Personen, wenn die Behindertenanwältin der Ansicht ist, dass eine Diskriminierung vorliegt. Das heißt, das ist schon ein Weg, wie man das Instrument auch noch weiter öffnen kann, weil es vorher auch kurz die Intersektionalität angesprochen wurde. Das ist auch etwas, was uns sehr am Herzen liegt, dass das auch ein Problem der Gesetzgebung noch ist. Weil es ist so, auf Bundesebene zumindest eben, dass wenn eine intersektionale Diskriminierung vorliegt, das extrem schwierig ist aufzugreifen. Denn wenn bei einer, nehmen wir das Beispiel mit der Frau mit Behinderung. Wenn beide Diskriminierungsgründe vorliegen, das heißt Behinderung und Geschlecht, dann muss zwingend ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Das heißt, ich muss alle anderen Aspekte, sei es jetzt eben Geschlecht, sei es ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, muss ich unter dem Instrument der Schlichtung durchführen. Das bedeutet, wir nehmen sehr gerne dieses Extrembeispiel einer Frau mit Behinderung, die belästigt wurde. Das ist eine ganz andere Voraussetzung, wenn man das im Rahmen von einem Schlichtungsverfahren machen muss, wo man sich mit der Person hinsetzen muss, auf einem Amt vor einer dritten Person, das kann man sich kaum vorstellen, wie das zu einer guten Lösung führen kann oder wie da ein tatsächlich wirksamer Zugang zum Recht geschaffen ist dadurch. Also das ist sehr wohl ganz klar ein gesellschaftliches Problem, aber in dem Bereich auch wirklich ein Problem der Gesetzgebung, dass es für uns so schwierig ist, intersektionale Diskriminierungen aufzugreifen. Das heißt, das ist etwas, was auf jeden Fall besser gemacht werden muss, um einfach den tatsächlichen Zugang zum Recht zu stärken. Und eben einfach das Instrument an sich kann für viele sehr gut sein und kann in vielen Situationen ein sehr gutes Mittel sein, wenn man sich zusammensetzen kann und darüber sprechen kann, auch unter Anleitung einer dritten Person, aber ist eben für die Bedarfe von gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten einfach noch nicht in dieser Weise ausgereift. Und das zeigen uns eben auch die Zahlen. Es wurde in der Folgenkostenabschätzung, wo das eben in Kraft getreten ist, 2006, davon ausgegangen, dass pro Jahr ca. 1000 Schlichtungen abgehalten werden. Wir sind jetzt knapp 20 Jahre später und wir haben insgesamt in diesen fast 20 Jahren noch nicht einmal 5000 Schlichtungen. Das heißt, da ist einfach ein sehr großer Unterschied zu dem, was man gedacht hat, das eingeleitet werden wird und was tatsächlich eingeleitet wurde. dass es einfach von den Gegebenheiten und von den Formalien nicht für viele Menschen mit Behinderungen nicht das geeignete Mittel ist, um den Zugang zum Recht tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Publikum öffnen und ich darf Sie bitten, auf das Mikro zu warten, damit wir hier dann auch alle alles gut hören können. Wer hat eine Frage oder auch eine Anmerkung zum Thema oder möchte eine der Personen am Podium mit sozusagen einem Statement oder einer Nachfrage konfrontieren? Bitte. Ja, ich möchte zu den Schlichtungen noch etwas sagen. Ich bin Michael Vorausschicken, ich bin der Obmann der Landesweiten Interessensvertretung von Oberösterreich. Und wenn ich das Thema Schlichtungen bei meinen Kollegen anspreche, höre ich oft, ja, das bringt ja nichts. Ich kann nicht verlangen, dass die Barriere, zum Beispiel wenn ich in ein Gasthaus oder wohin komme, ich bekomme nur Scheiben. Also es ist irgendwo der Gedanke noch bei den Leuten, warum mache ich das, wenn ich nur eine finanzielle Entschädigung bekomme. Ich glaube, dass dieses Gesetz so geändert gehört, dass man wirklich auch verlangen kann, dass die Barriere abgebaut wird. Ganz egal, ob das eine bauliche Barriere ist oder was auch immer. Es gibt ja nicht nur bauliche Barrieren, sondern auch Barrieren miteinander. Danke. Gut, danke. Möchtest du? Ja, da sprechen Sie genau den Kern des Problems an. Da bin ich absolut bei Ihnen. Das ist wirklich etwas, was uns ganz, ganz zentral fehlt, der fehlende Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Und da gebe ich Ihnen vollkommen recht, und das hören wir auch ganz, ganz oft, dass es maximal Schadenersatz herausschaut für betreffende Personen und dass man eben nicht den Arzt oder die Ärztin dazu zwingen kann, durch dieses Schlichtungsverfahren einen barrierefreien Eingang zu schaffen. Absolut. Und das ist auch wirklich eine langjährige Förderung von uns und wir werden nicht müde, das weiter zu fordern und auch die politischen VerantwortungsträgerInnen das bewusst zu machen, dass es das einfach braucht, weil man steckt so viel Kraft und so viel Energie hinein, ein Verfahren einzuleiten, für das, dass am Ende dann man trotzdem nicht zur Ärztin gehen kann oder trotzdem dieses Lokal nicht besuchen kann. Also ja, da treffen sie wirklich genau den Punkt. Das ist leider aktuell gesetzlich so geregelt und das würde sehr, sehr dazu beitragen, dass der Zugang zum Recht gestärkt werden würde. Vermutlich hätten wir dann noch mehr Schlichtungsverfahren, wenn man tatsächlich das fordern könnte. Absolut. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, keine Wortmeldung, sondern ich hätte noch eine Frage. Und zwar, wir haben gehört, dass es eine hohe Anzahl an Handlungsempfehlungen gegeben hat an Österreich. Aufgrund der Berichte eben, mich würde interessieren, gibt es international Best-Practice-Beispiele, gerade auch was eben den Zugang zum Recht betrifft, wo sich Österreich, ich sage jetzt einmal, was abschauen könnte? Eine sehr gute Frage. Also explizit kann ich dir jetzt keine ganz konkreten Beispiele nennen. Ich denke, lange Zeit war doch auch gerade im Hinblick auf das Thema Barrierefreiheit Amerika, die USA, eigentlich ein Vorzeigeland. Ausschuss aussprechen. Ganz grundsätzlich sehen wir schon, dass gerade auch vor allem auch auf europäischer Ebene ähnlich gelagerte Probleme sind. Was vielleicht natürlich ein wichtiger Aspekt ist, ich habe es erwähnt, die EU hat die Behindertenrechtskonvention auch ratifiziert und es zur Umsetzung verpflichtet. Und es gibt ja die EU-weite Behindertenstrategie, wo hier gezielt versucht wird, auch gerade im Hinblick auf den Zugang zum Recht, die Mitgliedstaaten zu Umsetzungen zu bewegen. Aber wie gesagt, das liegt natürlich erstens auch an Brüssel, welche Maßnahmen und welche Vorschläge zu Richtlinien kommen. Und dann natürlich auch, wie sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wie gesagt, so tatsächliche Best-Practice-Beispiele würde mir jetzt kein Land einfallen, wo ich ganz hundertprozentig sagen würde, dass das eine absolute Vorreiterrolle einnimmt. Das sind ähnliche systematisch-strukturelle und auch gesellschaftspolitische Problemstellungen. Danke, wir haben hier noch eine weitere Frage oder Wortmeldung. Frage oder Wortmeldung? Ein Kommentar und eine Frage. Stichwort Schlichtungsverfahren. Ich halte diese Verpflichtung zur Schlichtung für dysfunktional. Sie haben es ja angesprochen, dass es viele Fälle gibt, wo das gar nicht passt. Aber das, was ich noch jetzt einwerfen möchte, ist, Sie sagen, die andere Seite ist dann nicht einmal, wenn man die Hürden genommen hat, unter Umständen bereit, in den Schlichtungsprozess einzutreten. Wir kennen Beispiele aus dem Arbeitsverfassungsrecht, wo etwa der Betriebsrat, wenn eine Betriebsvereinbarung Vorschlag gemacht wird, dann muss die Unternehmensleitung in die Verhandlung eintreten. Also das Recht kennt solche Verpflichtungen und es ist da überhaupt nicht nachvollziehbar, wieso die Gesetzgebung da hier in so vielen Bereichen da hier ganz einen anderen Maßstab noch ansetzt. Also deswegen, Schlichtung muss effektiv sein, schon zumal man hineingezwungen wird und gar nicht einmal zu Gericht vorhergehen kann. Und meine Frage wäre in Bezug auf die leichte Sprache. Derzeit ist es ja so, dass die Leistungsbescheide vor allem da hier in leichter Sprache dann in Oberösterreich ausgestellt werden. Ist das Software-basiert, sodass die Referentinnen und Referenten auf eine Software zurückgreifen können? Und ist es so, dass das quasi mit einer KI so aufgesetzt werden kann, dass man dann sagt, da ist der nächste Sprung, der Quantensprung hin, dass man auch andere Bescheide in anderen Rechtsfeldern so softwaregestützt dann letztlich verfassen könnte. Denn dieser Punkt wird ja nicht überbunden, dass letztlich die Behörde selbst den Bescheid einmal, also die Entscheidung trifft in der Sache. Es geht dann um die sprachliche Übersetzung, aber das wäre interessant und spannend zu erfahren, wie weit das da gediehen ist. Das wäre natürlich schön, wenn man einen Bescheid eingibt und man bekommt genau das richtige Ergebnis in leichter Sprache. Das ist leider noch nicht der Fall. Es ist so, also die Bescheide, die jetzt ausgegeben werden, und Sie haben recht, es sind die Leistungsbescheide, es sind aber auch Beitragsbescheide mit Zusatzblättern dazu. Also wir haben damals ungefähr 140 Dokumente erstellt mit ganz vielen Eventualitäten, die im Landessystem einfach eingespeist werden, wo auch die Bedarfskoordinatoren und Bedarfskoordinatorinnen, die eben für diese Zusagen im Rahmen der Assistenzkonferenz für die Leistungen verantwortlich sind, sind geschult worden, noch Anpassungen zu machen in leichter Sprache. Und das wird hier jetzt automatisch ausgegeben. Und natürlich wäre es schön, auch andere Bescheide aus anderen Bereichen sofort übersetzen zu können. Wir befassen uns natürlich auch mit KI-Übersetzung in leichter Sprache. Sachen schon, nicht nur jetzt JetGPT, es gibt ganz viele Tools, die wirklich gut sind, aber kein einziges Tool ist so, noch nicht, dass man sagen würde, dem vertraue ich. Es werden beispielsweise einfach Inhalte weggelassen, die essentiell sind. Das erkennt die KI nicht wirklich, was ist jetzt wichtig. Noch dazu ist halt leichte Sprache, hat den Anspruch, keinen Informationsverlust zu haben, damit sich die Personen selbst aussuchen können, was ist jetzt wichtig für mich. inhaltlich falsch übersetzt. Also wir haben es tatsächlich mit Bescheiden versucht in acht oder neun verschiedenen Übersetzungstools und es ist nirgends wirklich richtig rausgekommen. Also schon ganz okay, aber in fünf bis zehn Jahren vielleicht. Okay, Nina, du möchtest spontan dazu und dann haben wir noch eine Wortmeldung. Ich kann das nur bestätigen. Der Monitoring-Ausschuss ist natürlich angehalten, so umfassend barrierefrei wie möglich Informationen zur Verfügung zu stellen und auf seiner Homepage zu stellen. Und wir Juristinnen sind immer wieder damit konfrontiert, dass wir natürlich auch Gesetze, rechtliche Informationen aufbereiten müssen in einfach verständlicher Form. Und wir haben das probiert, mit eigenen Programmen die Texte einfach durchlaufen zu lassen. Es funktioniert, so wie du sagst, in Ansätzen, aber es ist immer dann ein letzter Schritt notwendig, dass man selber nochmal drüber schaut, weil es vom Sinngehalt und vom Inhalt her trotz allem nicht das wiedergibt, was tatsächlich in der ursprünglichen Fassung vorhanden war. Ich muss sagen, ich bin da im Moment noch ambivalent, was den Einsatz von KI gerade auch im Hinblick im Recht und im Zusammenhang gleich der Sprache betrifft, wie wir da in Zukunft gut tun können, ob das tatsächlich ein Ansatz oder ein gutes Mittel ist, um hier in Richtung Niederschwelligkeit, Leichtverständlichkeit gut zu kommen. Ein weiteres Problem, das ich ansprechen möchte, ist, dass die unterstützte Kommunikation in Gerichtsverfahren nicht anerkannt ist. unterstützte Kommunikation in Gerichtsverfahren nicht anerkannt ist. Einfaches Fallbeispiel, wenn jetzt eine Frau mit einer Beeinträchtigung Strafanzeige macht wegen Vergewaltigung, dann wird es im Zuge des Gerichtsverfahrens nicht anerkannt, dass sie eben die unterstützte Kommunikation bräuchte. Es wird dann eine Aussage psychologisches Gutachten gemacht im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit. Meine Frage ist, da hingegen gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen in der UN-Behindertenrechtskonvention, dass es eben in Gerichtsverfahren, dass die unterstützte Kommunikation eigentlich anerkannt werden sollte? Ja, danke für die Frage. Ich bin auch sehr froh, dass das Thema jetzt noch aufgekommen ist, weil natürlich das Thema Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen ein leider sehr großes ist. Vielleicht nur für den Kontext. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind circa dreimal häufiger von Gewalt betroffen. Also von körperlicher Gewalt, von emotionaler Gewalt, von psychischer Gewalt. Und wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer noch einmal höher ist aus verschiedenen Gründen. Und der Punkt, den Sie da ansprechen, ist ein ganz wesentlicher. Es müssen Frauen mit Behinderungen Zugang zum Recht haben. Der Zugang muss barrierefrei sein und dazu gehört auch die Kommunikationsform. Ich glaube, wir müssen sogar noch einen Schritt vorher ansetzen, weil das Problem ja auch ist, und wenn ich jetzt an Frauen mit Lernschwierigkeiten denke, die ja oft auch von struktureller Gewalt betroffen sind. Gewalt passiert sehr oft im häuslichen Umfeld, dass es auch dort passiert. Und wir erfahren es aber ganz, ganz oft nicht. Und wenn doch, dann ist leider die Realität sehr oft, wird nicht geglaubt oder wird auch nicht auf die richtige Art und Weise ernst genommen. Das heißt, die Behörden sind auch überfordert. Das wurde ja auch schon genannt, dass es auch Schulungen braucht. Sie sind überfordert. Wie macht man das jetzt? Wie geht man damit um? Und dann ist natürlich sehr schnell so, ja, ist nicht glaubwürdig. Oder man ist überfordert, man versteht die Person nicht und deshalb kann das auch nicht so passiert sein. Das ist ja auch der Grund, warum Täter sehr oft davon kommen, warum die Dunkelziffer so hoch ist, weil Frauen mit Behinderungen und Frauen mit Lernschwierigkeiten oft nicht geglaubt wird. Und da sind noch zwei Probleme. Das eine Problem ist auch, selbst eigene Rechte zu kennen. Das wäre auch noch eine ganz wichtige Forderung, dass Frauen mit Behinderungen auch Zugang zum Recht bekommen, im Sinne von Aufklärung und Information, Gewalt als Gewalt zu erkennen. Und dann natürlich auch den Rückhalt zu haben, zu wissen, wo gehe ich hin damit und zu wissen und vertrauen zu können, ich werde hier unterstützt und keine Angst haben zu müssen vor einer weiteren Gewalterfahrung in Wahrheit. Weil wenn ich nicht am Gerichtsverfahren teilnehmen kann, weil mir meine Kommunikationsform verweigert wird, dann ist das ja noch einmal eine Form der strukturellen Gewalt. Und natürlich in dem Fall auch verschiedene Wege zur Aufklärung, also rechtlich, aber auch sexuelle Aufklärung. Rechtlich, also rein von der UN-Behindertenrechtskonvention her, hat eine Frau mit unterstützten Kommunikationsbedarf das Recht auf ein Verfahren in dieser Form. Aber, und dazu wird die Nina sicher mehr sagen können, es ist in Österreich so nicht umgesetzt. Danke. Gibt es noch? Also ich kann die Frage, vor allem eigentlich auch vor dem Hintergrund der Behindertenrechtskonvention, einschätzen oder beantworten. Und da würde ich ganz klar sagen, es gibt die Verpflichtung, die entsprechenden Verfahrensgesetze auch tatsächlich anzupassen. Genau das ist das Grundproblem, dass in Verfahren Parteien mit Behinderungen eben nach wie vor nicht die Vorkehrungen vorfinden, die erforderlich sind. Und das heißt eben auch, dass bestimmte Unterstützungsformen, bestimmte Kommunikationsformen rechtlich anerkannt sein müssen und dass es auch einen Anspruch darauf gibt. Es ist halt leiderweisen, dass das zum Beispiel nach wie vor eine eklatante Umsetzungslücke ist. Weil, so wie Sie richtig sagen, dadurch werden die Personen in eine denkbar weitaus schlechtere Verfahrensposition gebracht als die Gegenseite. Für mich ist das ein ganz klarer Verstoß gegen die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention. Stoß gegen die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention. Nur, um das noch abzuschließen, bis zu einem gewissen K.H. sind uns die Hände gebunden. Es gibt einfach leider keine entsprechenden Sanktionsmittel, wenn Österreich die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention nicht oder nur zeitverzögert umsetzt. Das ist auf menschenrechtlicher Ebene immer das Grundproblem. Danke, wir sind am Ende eigentlich unserer vorgibsenen Zeit. Wir haben noch eine Wortmeldung. Nur ganz kurz, wenn ich darf. Nina, das knüpft in Wahrheit eher an das an, was du jetzt ausgeführt hast und was auch in deinem Vortrag und jetzt in der Diskussion mehrfach angeklungen ist. Du hast diesen sehr unbefriedigenden Zustand angesprochen, dass die Behindertenrechtskonvention, also um es milde auszudrücken, jetzt nicht ganz so zufriedenstellend umgesetzt ist. Und daher jetzt meine Nachfrage, vielleicht aus verfassungsrechtlicher, öffentlich-rechtlicher Perspektive. Hast du dir das auch angeschaut, ob es da irgendwie schärfere Konsequenzen gibt, schärfere Verpflichtungen gibt, zum Beispiel aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder aus dem Europarecht, recht, was man irgendwie vielleicht nutzbar machen könnte, um diese, ich sage jetzt einmal, in Österreich unter Erfüllungsvorbehalt ratifizierten Verpflichtungen doch noch scharf zu stellen und vielleicht noch einen kurzen Nachsatz zu dem, was Professorin Ulrich gesagt hat, das ist im Schlichtungsverfahren. Also ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Ich finde es nicht nur dysfunktional, das verpflichtend vorzusehen, sondern einfach im Lichte der Probleme, die Sie aufgezeigt haben oder die Sie alle aufgezeigt haben, die mir einfach bisher nicht bewusst waren, weil ich offengesagt zu wenig Berührungen habe, wie es halt den meisten wohl unter uns oder auch in der Gesellschaft draußen so geht. rechtlich problematisch ist. Also ich will jetzt nicht überheblich sein und sagen, heute ist es jetzt für EMHK widrig, aber ich habe zumindest ein gewisses Störgefühl dabei, wenn man diese gesamten Probleme nämlich einbezieht. Also weiß nicht, wie da deine, eure, ihre Einsch. Genau das ist das Problem der Behindertenrechtskonvention, funktioniert rechtstechnisch anders. Ich habe mich schon angeschaut, auch die Europäische Menschenrechtskonvention natürlich, weil sie der maßgebliche Grundrechtskatalog natürlich auch in Österreich ist. Und was ich dazu sagen kann, da hängt es, glaube ich, ganz entscheidend vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ab. Also die Judikatur, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit Artikel 6 anstellt, war lange Zeit sehr formalrechtlich ausgerichtet. Ich habe schon Entscheidungen mittlerweile gefunden, wo er sich erstens auf die Behindertenrechtskonvention stärker bezieht und die auch in seine Entscheidungen mit einfließen lässt. Aber als Fazit kann ich sagen, er bleibt weit, weit hinter dem zurück, was die Behindertenrechtskonvention nach wie vor vorgibt, was auch der Behindertenrechtsausschuss selbst in seinen allgemeinen Kommentaren immer wieder vorgibt. Also ein Stichwort ist das Thema Barrierefreiheit. Die EMRK kennt kein Recht, also die Europäische Menschenrechtskonvention kennt kein Recht auf Barrierefreiheit an sich. Die Behindertenrechtskonvention schon. zum Beispiel lange gebraucht, um überhaupt das Thema Barrierefreiheit in den Kontext der Menschenrechtskonvention zu stellen und hat da jetzt so eine Judikaturlinie, die in Richtung Barrierefreiheit geht, gar nicht so explizit in Bezug auf den Zugang zum Recht, aber bauliche Barrierefreiheit zum Beispiel, bleibt aber weit hinter dem zurück, was die Behindertenrechtskonvention verlangt. Und das hat dann für Österreich wieder die Auswirkung, dass Österreich über die MRK auch, würde ich sagen, nach wie vor sehr schwer sozusagen eine Pflicht zu bekommen ist. Das ist ein Manko. Aber ich habe die Hoffnung, dass auch in Straßburg noch mehr Bewusstsein und Sensibilität im Hinblick auf das Thema und die Behindertenrechtskonvention kommt. Okay, noch einmal mit Blick auf die Uhr, einen Satz, noch einen Wunsch vielleicht von jeder zum Abschluss. Was muss sich ändern? Zum Abschluss, was muss sich ändern? Ich habe kurze zwei Wünsche. Intersektionalität tatsächlich fassbar machen. Und der zweite wäre einfach ein Instrument zu schaffen, was die Bedarfe aller Menschen abdeckt und nicht nur bestimmte Gruppen favorisiert, sondern tatsächlich ein Instrument ist, was wirksam und effektiv ist. Wünschenswert wäre im Zuge einer Sensibilisierung, im Zuge eines gesellschaftspolitischen Umdenkens, Zugang zum Recht, auch inhaltlich durch leichte Sprache auf allen Ebenen zu schaffen. Aus der Perspektive von Frauen mit Behinderungen ist es ja so, dass Rechtsdurchsetzung, also erstens einmal das, was ihnen passiert, passiert aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen, Das, was ihnen passiert, passiert aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen, sei es im familiären Umfeld, sei es im institutionellen Umfeld. Und diese gleichen Abhängigkeitsverhältnisse hindern dann Frauen mit Behinderungen daran, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Und aus diesem Grund braucht es für Frauen mit Behinderungen als Weg aus der strukturellen Gewalt den Anspruch auf persönliche Assistenz. Also es braucht den Zugang zu persönlicher Assistenz, die jede Frau mit Behinderungen auch selbst auswählen kann und sie in ihrer selbstbestimmten Lebensführung oder eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Das ist einfach der Weg raus aus der Gewalt und hin zur Rechtsdurchsetzung. Eine große Frage. Ich sage mal, Bewusstseinswandel ist der Ansatz oder das muss sich ändern. Rechtspolitisch, gesellschaftspolitisch. Es steht in einem Wechselwirkungsverhältnis für mich. Die Sichtweise und die Perspektive auf Menschen mit Behinderungen muss sich endlich wirklich radikal ändern im Hinblick auf dieses menschenrechtliche Modell von Behinderung. Und das muss auch ins Recht wieder zurückfließen. Aber ich glaube, dass es notwendig ist, dass sich auch in der Gesellschaft tatsächlich ein tiefgreifender, systematischer Wandel ausbreitet, den man vielleicht nur mit Bildung auch oder vor allem mit Bildung in den Griff bekommen kann. Also ich würde mir zum Beispiel auch wünschen, dass das Rechtsstudium, dass nicht nur Studierende mit Behinderungen sichtbarer sind, sondern dass Studierende der Rechtswissenschaften zum Beispiel befasst werden mit dem Thema der Behindertenrechtskonvention, mit der Situation von Menschen mit Behinderungen, weil das die späteren Richter, Richterinnen, Anwälte, Anwältinnen oder Verwaltungsbeamtinnen auch sind, die dann für die Parteien zuständig sind. Gut, ich danke schön. Es war eine ganz tolle Präsentation und Diskussion. Die Publikation von Nina gibt es hinten am Büchertisch. Wir laden noch ein zu Getränken und hoffentlich noch anregenden Gesprächen und Austausch. Ich danke allen, die mitgewirkt haben, vorbereitend und hier jetzt aktiv für ihr Engagement. Allen, die gekommen sind und sich für das Thema interessiert haben. Und noch einmal der Hinweis, die Veranstaltung wurde aufgezeichnet von DorfTV. Empfehlen Sie sie weiter. Auch das wäre schon ein Aspekt der Verbreiterung und der Bewusstseinsbildung. Dankeschön und einen schönen Abend. wäre schon ein Aspekt der Verbreiterung und der Bewusstseinsbildung. Dankeschön und einen schönen Abend. you