Jeder hat Anspruch auf alle. In dieser Erklärung vergründeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Region, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstige Stadt. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden. Aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Länds oder Gebets, dem eine Person eingehört, gleichgültig, ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregulierung besetzt oder sonst in seiner so verhindert eingeschickt ist. Ja, den Artikel 2 der Erklärung der Menschenrechte, den habe ich mir deswegen ausgesucht, weil ich finde, dass es sehr wichtig ist, dass definiert wird, dass die Menschenrechte, so wie sie formuliert wurden, überall und für alle, also wirklich universell gelten. Dass es keine Differenzierung und kein Wenn und Aber und kein politisches Herumdeutung gibt, ob sie für jemanden mehr oder weniger, für eine bestimmte Region stärker oder weniger stark gelten, sondern einfach so, wie sie sind, für alle eine Grundregel darstellen. Und das war das Besondere im Jahr 1948 als große Konsequenz, als revolutionäre Konsequenz in Wirklichkeit, als große Konsequenz, als revolutionäre Konsequenz in Wirklichkeit, auf die Gräuel der Nazizeit über den Nationalismus hinauszugehen und gemeinsame Regeln für das Miteinander, für das Zusammenleben weltweit zu konzipieren. Also den Multilateralismus, die internationale, globale Zusammenarbeit auf Wertefundamente zu stellen. Und das ist großartig. Und das sollten wir in Tagen wie diesen nicht sehr diskutieren aus meiner Sicht und abschwächen, sondern voll und ganz als unsere Grundregeln des Lebens empfinden.