Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen jede Erklärung erverstößt und gegen jede Aufhetzung seiner derartigen Diskriminierung. Todos são iguais per ante a lei, sem distinção, sem direito à igual proteção da lei. Todos têm direito à proteção igual contra qualquer discriminação, que viole e presente declaração e contra qualquer incitamento à tal discriminação. Wir intergeschlechtliche Personen und Organisationen fordern die konsequente Umsetzung von Artikel 7 der Menschenrechte. Dieser garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz. Dieser garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz. Das bedeutet konkret ein klares Verbot von nicht konsensuellen und gesundheitlich nicht notwendigen Operationen und Eingriffen mit dem Ziel einer Veränderung von Geschlechtsmerkmalen. Die körperliche Unversehrtheit ist in Österreich grundrechtlich geregelt. Des Weiteren beinhaltet Artikel 7 der Menschenrechte das Recht auf Selbstbestimmung, sprich das Recht auf private Freiheit und Privatleben. Des Weiteren das Recht auf Zugang zum Recht und die rechtliche Anerkennung. Diese fundamentalen Grundrechte werden, trotz mehrfacher Rügen seitens der Vereinten Nationen und klaren Empfehlungen, zuletzt durch den Europarat, in Österreich für intergeschlechtliche Menschen, sprich Personen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale, nicht eingehalten. Menschenrechte müssen für alle Menschen gelten.