Die Hochzeit ist nicht nur ein wichtiger Tag im Leben zweier Menschen, die ja damit ihren neuen Ehestand begründen, sondern die Hochzeit ist auch ein wichtiger Rechtsakt. Ganz wichtig, bei den Ehepartnern treten damit das Erwachsenenalter ein, sie gründen einen eigenen Hausstand und sind damit rechtsfähig. Schon die Verlobung war ein rechtlicher Akt, der der Frau, der künftigen Braut schon eine gewisse Sicherheit gegeben hat, dass sie geheiratet wird. Oft war er auch schon mit einer finanziellen Zugabe vom Brautvater verbunden. So richtig rechtlich wird es aber dann mit dem Ehevertrag, der abgeschlossen wurde schon vor der Verheiratung zwischen den beiden Ehepartnern, wo dann genau geregelt wurde, was die Braut so quasi mit Gift mit in die Ehe bringt. Das war meistens eine größere Summe an Geld und eben auch das Heiratsgut. Hier im Hintergrund können wir Möbel sehen, die als Heiratsgut übergeben wurden, der Braut übergeben wurden. Und das Heiratsgut, ganz wichtig, war eine Absicherung für die Braut. Die Mitgift wurde vom Brautvater bestellt, beim Landtischler. Im Hintergrund können wir eine ganze Auswahl an Hochzeitsmöbeln sehen, die natürlich besonders prächtig waren. Und was auch ganz wichtig ist, diese Möbel wurden nicht benutzt. Sie dienten der reinen Repräsentation, um zu zeigen, so viel Geld haben wir, dass wir unserer Tochter so quasi mitgeben können in die neue Ehe. Natürlich war das eine große Sache, wenn das Brautgut dann vom Haus der Braut zum künftigen Haus des Ehegatten geführt wurde. Und es war oft dann so, dass das ganze Dorf daran beteiligt war und genau geschaut hat, was jetzt da alles mitgeht. Und auch kontrolliert hat, dass es auch eine ordentliche Mitgift ist. Mit der Verheiratung bekommt die Braut einen Schlüssel überreicht. Das ist die sogenannte Schlüsselgewalt, auch symbolisch. Sie bekommt nicht nur die Schlüssel des Haushaltes, über den sie jetzt vorstehen darf, sondern hat damit auch die Möglichkeit, ihren Gatten auf Märkten zu vertreten. Mit der Verheiratung hat sie auch oft eine Morgengabe bekommen, das heißt auch ein persönliches Vermögen vom Gatten geschenkt, so dass auch das für Notzeiten zur Verfügung gestanden ist. Und außerdem mit dem Kranzel abtanzen, wie wir das nennen, dem Braut, ist die Braut unter die Haube gekommen. Sie hat offiziell die Kopfbedeckung Haube tragen können und das sagen wir ja heute noch, dass eine Braut unter die Haube kommt. Der Hausherr selbst hatte die sogenannte Mundgewalt über. Das heißt, dass er über die gesamte Gemeinschaft des Hauses bestimmt hat. Er musste sie auch rechtlich vertreten. Die Mitbewohner, auch Knechte und Mächte, hatten auch keine Möglichkeit, frei zu halten. Sie waren unfrei und mussten sich dem Willen des Hausherrn beugen. Und auch die Kinder waren unfrei, haben also keine freie Bestimmungsgewalt gehabt und mussten oft der Reihe nach heiraten, so wie das eben der Vater wollte. Das ist ein Gedanken, den wir heute gar nicht mehr haben, wenn wir uns Ehegemeinschaften anschauen und heute eben wirklich nur noch aus Lewe geheiratet werden.