🎵 Ich bedanke mich für die Einladung. Ich habe dem Boris gleich zugesagt und ich freue mich darüber, weil ich glaube, dass das wirklich ein sehr grundlegendes und wichtiges Thema ist für die ganze antifaschistische Bewegung und für die Verteidigung der Demokratie. Was waren die Motive, dieses Gutachten in Auftrag zu geben? Herr Professor Heinz-Meyer, wie Boris richtig gesagt hat, erstens einmal die seit einiger Zeit anhaltende rechtsextreme Kampagne, die abzielt auf die Kriminalisierung der ganzen antifaschistischen Bewegung, die also in Österreich vor allem von der FPÖ ausgeht. Und das ist also jetzt nicht nur ein eher abstraktes Thema auf Bundesebene, sondern das wird also von den Freiheitlichen wirklich bis in die Gemeindestuben heruntergebrochen. Beispielsweise war einer der Referenten beim letzten großen Netzwerktreffen im Oktober 2025 der Bürgermeister Sepp Wallstrasser, früher ÖGB-Bildungssekretär, Bürgermeister in Gallenau-Kirchen. Warum haben wir den eingeladen? Weil er in eigentlich sehr vorbildlicher Weise für die Umbenennung der Josef-Reiter-Straße gesorgt hat letztes Jahr. Und wir haben gesagt, kommt erzählt mal darüber, wie ist das verlaufen, wie ist der da gegangen. Der Sepp ist gekommen, hat das in bewährter Weise gemacht und dann hat es auch ein gemeinsames Foto gegeben vor unserem Transparent, was wir seit vielen Jahren hängen haben, also ein österreichisches Antifa-Netzwerk. Und dann ist einige Wochen später die nächste Gemeinderatssitzung in Gallenau-Kirchen und da ist also ganz massiv attackiert worden vom FPÖ-Fraktionsvorsitzenden, wie er denn zu so einer höchst anrüchigen, warme kriminellen Organisation wie dem oberösterreichischen Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus gehen kann. Sie sahen beim Sepp Gott sei Dank auch den richtigen Kummer, weil erstens hat er Rückgrat und zweitens ist er wirklich auch rhetorisch gut. Er hat sofort gekontert, dass das genau überhaupt nichts angeht und er wird also dort weiterhin referieren, wo er das für richtig hält und hat also sehr gut sofort dagegen argumentiert. Das wurde auch vor allem aus den Reihen von SPÖ und Grünen im Gemeinderat unterstützt und einen Monat später dann, das war im Dezember vergangenen Jahres, ist das nur einmal umfassend abbehandelt worden und die FPÖ ist eigentlich da allein auf weiter Flur geblieben. Es war nicht gerade ein Erfolg. Auch die ÖVP hat sich also gegen diese Vorgangsweise gewendet, allerdings aus eher formalen Gründen, muss man sagen. Aber die FPÖ ist halt da allein geblieben und es wurde eine Stellungnahme, die ich dazu geschrieben habe, namens des Netzwerks, also vom Sepp-Wald-Straße auch verlesen und auf die Wand projiziert, wo man also darauf hingewiesen hat, dass das eigentlich eine haltete Diebstrategie ist, um von den Rechtsextremen umtrieben und Verbindungen der FPÖ abzulenken. Das zweite Motiv für diese Auftragsvergabe war, dass im Februar, wir haben es nach 13 Jahren geschafft, nach 13 Jahren, wo das immer wieder verschoben und hinausgezögert wurde, dass endlich der nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus auf Schienen gesetzt wurde durch eine Ministerratsvorlage im Februar. Und diese Ministerratsvorlage wurde also aus dem Staatssekretariat von Jörg Leichtfried, SPÖ-Staatssekretär, zuständig für Staatsschutz, wurde diese Ministerratsvorlage formuliert. diese Ministerratsvorlage formuliert. Und da ist auf unser Ersuchen hin auch der Begriff vorgekommen, die Grundlage, also dies als nationalen Aktionsplan, soll der antifaschistische Verfassungsauftrag sein. Und das wurde auf Intervention des Innenministers herausgenommen, diese Formulierung. Da hat es eine intensive Debatte gegeben und letzten Endes wurde das herausgenommen, diese Formulierung. Da hat es eine intensive Debatte gegeben und letzten Endes wurde das herausgenommen, sonst hätte die ÖVP nicht mitgestimmt. Und das hat uns also schon sehr zu denken gegeben, dass also sogar seitens der konservativ-bürgerlichen Regierungspartei und Kanzlerpartei diese für uns bis dahin selbstverständliche Tatsache also in Frage gestellt wird. Und wir haben gesagt, wir müssen also da zu beiden Punkten in die Offensive gehen und meine Idee war, da ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen. Ich habe gewusst, dass da der Heinz Mayer sehr gut ist und man muss dazu wissen, das wissen vermutlich eher nur Juristen, der Heinz Mayer ist sozusagen der Papst unter den Verfassungsrechtsperten. Also man muss sich vorstellen, als ich 1984 Verfassungsrecht gelernt habe, habe ich das damals schon nach einem Lehrbuch von Heinz Mayer gemacht und das ist jetzt da schon ein paar Jahre raus. Also er ist mittlerweile um die 80 und er ist wirklich ein persönlich ein überzeugter Antifaschist und vor allem ist er ein ausgezeichneter Jurist. Er hat übrigens zwei, dreimal auch Gutachten für den Jörg Haider und die FPÖ erstellt, wo sie damals zu, nicht im engeren Sinn, politischen Themen, ich habe das damals eigentlich nicht verstanden, muss aber sagen, mittlerweile verstehe ich es schon und hole das auch für gescheit, weil damit kann die FPÖ nie mehr sagen, ja, also der Mann ist ja irgendwie sozusagen einseitig oder so, wenn sozusagen sogar die Freiheitlichen da Aufträge gegeben haben, wenn sozusagen sogar die Freiheitlichen da Aufträge gegeben haben, dann ist es klar, dass er eben der führende Verfassungsexperte ist, der er tatsächlich ist. Nachdem unser, der Boris Karl-Lütter-Vorsinger, weil er unser Kassier ist im Netzwerk, nachdem wir also unter großem Finanzmangel leiden, Entschuldige, eine kurze Zwischenfrage. Was für Aufträge sind da vergeben worden? Ich glaube es ist um irgendeine Baumgeschichte in Kärnten gegangen oder so, wenn ich mich richtig erinnere. Aber das ist Jahrzehnte aus, der Haider war damals Landeshauptmann oder so. Also solche Dinge, der Heinz Mayer hat der FPÖ nichts Anhöchiges bescheinigt. Also das kann ich mit Sicherheit sagen. Nachdem wir eben Eppel in der Kasse haben, haben wir gesagt, das können wir nur gemeinsam machen. Und es war natürlich auch gescheit, das auf breiter Ebene zu machen. gemeinsam machen und es war natürlich auch gescheit, das auf breiter Ebene zu machen. So haben wir uns also zusammengetan, das Mauthausen-Komitee Österreich, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und wir. Der Heinz Weiher hat das ja auch für einen relativ günstigen Preis erledigt und hat also im März diesen Auftrag übernommen und war dann Ende Mai fertig. Ende Juni, Anfang Juli sind wir damit in die Öffentlichkeit gegangen. Dieses Gutachten ist übrigens auch im Netz zu finden. Das ist alles andere als ein Geheimpapier. Ausgegangen sind wir dann bei der Presseaussendung von einem Zitat des Anton Bellinger, des Doyen, der österreichischen Politikwissenschaftler, der im Vorjahr verstorben ist. Und der hat gesagt, es ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man in einem demokratischen Rechtsstaat lebt, dass man antifaschistisch ist. Was denn sonst? antifaschistisch ist, was denn sonst? Und wir haben also gesagt, wir wollten auch wissen, ob der demokratische Rechtsstaat in Österreich selbst antifaschistisch ist, ob es einen antifaschistischen Auftrag gibt der Verfassung, einen ausdrücklichen, und wenn das der Fall ist, wie denn der aussieht, wie der ausgestaltet ist. Und der Heinz Mayer hat also diese Fragen eben beantwortet und man darf sagen, also die Antwort ist eine durchaus brisante. Mayer hat natürlich auf den Staatsvertrag verwiesen, der nebenbei gesagt sowohl Verfassungsrecht als auch bindendes Völkerrecht ist. Das ist spannend, weil selbst wenn die FPÖ, also Kanzlerpartei wäre und mit der ÖVP eine Verfassungsmehrheit hätte, man Gott soll abhüten, aber man weiß ja nicht, was Nulles passiert, wäre es also nicht denkbar, diese Bestimmungen außer Kraft zu setzen, weil es eben nicht nur Verfassungsrecht ist, was man mit einer Zweidrittelmehrheit ändern könnte, sondern auch behindernes Völkerrecht, das mit den Signatarmächten, damals mit den Alliierten, vereinbart wurde. Und was ja kein Geheimnis ist, ich glaube jeder von euch weiß das, in Artikel 9 Absatz 1 hat sich Österreich verpflichtet, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und aus der Gesellschaft alle Spuren des Nationalsozialismus, im Originaltext heißt es, alle Spuren des Nazismus zu entfernen. Da kommen wir jetzt schon zum Knackpunkt, weil weniger bekannt ist, dass Artikel 9 in Absatz 2 auch die Verpflichtung enthält, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, also die nicht faschistisch, aber die nationalsozialistisch sind, sowie alle Organisationen, die bestrebt sind, der Bevölkerung ihre demokratischen Rechte zu nehmen. Im Text heißt es, auf Juristendeutsch, bestrebt sind, die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben oder die eine den Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten. Die Republik heißt das also, hat nicht nur gegen neonazistische Umtriebe vorzugehen, sondern gegen alle faschistischen und demokratiefeindlichen. Das wiederum bedeutet genau, ja, natürlich gibt es einen antifaschistischen Verfassungsauftrag im umfassenden Sinn, also weit über die Bekämpfung des Nationalsozialismus und Neonazismus hinausgehend. Die Verfassung ist weltanschaulich nicht neutral. Das ist ein großer Unterschied zur Ersten Republik, wo bekanntlich der Rechtspositivist Hans Kelsen, auch ein großer Verfassungsjurist, übrigens jüdischer Abstammung und deswegen auch angefeindet, der musste ins Exil gehen. Dieser umfassende antifaschistische Auftrag, der existiert, Faktum ist aber, und das sagt auch der Willi Werner in diesem Gutachten, dieser Auftrag wird leider nur zu einem geringen Teil erfüllt, ist also großteils offen. Das bezieht sich einerseits auf die faktische Bekämpfung des Neonazismus, weil wir, kann man sagen, im Vorjahr waren es fast 2000, genauer gesagt 1986, rechtsextreme Tathandlungen laut Innenministerium. Da reden wir von keine Dunkelziffern, die sicher behochtlich sind. Also offiziell laut Verfassungsschutzbericht fast 2000 rechtsextreme Tathandlungen im Sinne des Verbotsgesetzes und zu einem kleinen Teil des Verhetzungsparagrafen. Aber nur 197 Verurteilungen nach Verbotsgesetz. Zwei Jahre vorher, 2023, waren also ein Drittel weniger rechtsextreme Tathandlungen, aber 212 Verurteilungen nach Verbotsgesetz. Das heißt, die Zahl der rechtsextreme Tathandlungen, aber 212 Verurteilungen nach Verbotsgesetz. Das heißt, die Zahl der rechtsextremen Tathandlungen ist geradezu explodiert in diesen beiden Jahren. Die Zahl der Verurteilungen ist leicht zurückgegangen. Und das ist besorgniserregend. Wir nennen das den Trend zur Straflosigkeit im Verbotsgesetz. zur Straflosigkeit im Verbotsgesetz. Andere faschistische Aktivitäten, die also nicht nationalsozialistisch sind, nicht mit NS-Symbolik und Ideologie verbunden sind, beziehungsweise die nicht sonst kriminell sind, werden als solche zahlenmäßig gar nicht erfasst, geschweige denn verfolgt. Jetzt wird sich fragen, was ist, was kann das sein in Österreich? Das sind also zum Beispiel die Identitären, wobei sich in letzter Zeit die Verbindung mit dem Neonazismus also immer enger und offener gestaltet. Aber klassisch sind die Identitären eine neue rechte Gruppierung, die aus Frankreich kommt ursprünglich und die also auf NS-Symbolik verzichtet, eine ethnisch-völkische Ideologie verfolgt, die also nicht offen nationalsozialistisch ist. ist. Faschistische, nicht-nationalsozialistische Strömungen in Österreich gibt es aber beispielsweise auch im krantischen Bereich, wenn man sich die Grauen Wölfe anschaut. Und gibt es also bei der kroatischen Ustascha. Es gibt wahrscheinlich noch andere, aber das sind die wichtigsten. Interessant für die Halbherzigkeit des Umgangs der Republik mit faschistischen Strömungen ist, dass im Symbolegesetz, das sind die Symbole der Identitären, der grauen Wölfe, auch der Ustascha, und das ist also ein Mischgesetz, das auch islamistische Gruppen betrifft, wie die Muslimbruderschaft und so weiter, nicht sehr systematisch, aber die Symbole sind verboten, die Organisationen nicht. Das ist sehr typisch. Während in Frankreich seit 2021, also Frankreich ist das Ursprungsland der Identitären und dort sind sie seit 2021 als Person, als Organisation und als Ideologie verboten. Ja, Mayer geht aber weiter und zeigt auf, in Artikel 9 des Staatsvertrages hat sich Österreich auch verpflichtet, das Bestehen und die Tätigkeit sowohl aller nationalsozialistischen wie auch aller anderen faschistischen Organisationen unter Androhung von Strafsanktionen zu untersagen. Das heißt, Österreich hat sich auch zu Durchführungsgesetzen verpflichtet. Im Fall des Nationalsozialismus oder Neonazismus war das eine leichte Übung, weil das Durchführungsgesetz, wenn man es so nennen will, hat es schon gegeben und zwar im Verfassungsraum. Es war formell gesprochen das erste Gesetz der Zweiten Republik im Juni 1945, also formuliert, aber es wurde bewusst rückdatiert auf den 8. Mai 1945, den Tag des Sieges über den Nationalsozialismus. Also das Verbotsgesetz hat es schon gegeben, 1945, ist dann 1947 sehr stark überarbeitet worden und war in der Form schon vorhanden. Das passt also zum Artikel 9 Absatz 1 des Staatsvertrages. Dagegen ist die Verpflichtung für andere faschistische und demokratiefeindliche Organisationen ein solches Gesetz zu erlassen mit genauen Strafsanktionen, nie erfüllt worden. Nie erfüllt worden. Also seit 71 Jahren ist die Republik, sind alle Bundesregierungen säumig. Jetzt kann man sagen, ja, die längste Zeit war halt Faschismus in Österreich noch 45, gleich Nationalsozialismus, wenn man so will. Also die Notwendigkeit wurde nicht als nicht so dringlich angesehen. Trotzdem ist es natürlich eine völkerrechts- und verfassungswidrige Säumigkeit, dass dieses Gesetz bis heute ausständig ist. Und Mayer schreibt also ausdrückliche Regelungen über die Auflösung faschistischer Organisationen fehlen nach wie vor. Solche Regelungen werden nicht nur nach dem Staatsvertrag geboten, sondern auch nach der Menschenrechtskonvention zulässig. Österreich hat laut Mayer das Konzept der sogenannten wehrhaften Demokratie zu verwirklichen. Und Andreas Kranibitter, der Leiter des Dokumentationsarchivs, weist dann eben darauf hin, Das österreichische Widerstand. Das österreichische Widerstand. Ja, ja. Für verschiedene Dokumentationsarchive. Dass es also hier nicht um abgehobene verfassungstheorien geht sondern um sehr konkrete praxis vor das zeigte das thema der zahlreichen parlamentarischen mitarbeiter bei fb nationalratsabgeordneten die also zu den identitären gehören oder ihnen nahe stehen also wo rechtsextremisten ohne jede sicherheitsüberprüfung im Herz der Demokratie aus- und eingehen. Und klar ist, eine wehrhafte Demokratie, zu der sich Österreich verpflichtet hat, muss die gesetzlichen Grundlagen schaffen, die sicherstellen, dass sie nicht von Demokratiefeinden unterwandert wird. Wir haben also dieses Gutachten veröffentlicht, wie gesagt, das ist auch im Internet abrufbar. Wir haben es den Staatsspitzen, Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler, Innenminister, Staatssekretär für Stadtschutz, Justizministerin und so weiter, übermittelt und werden natürlich da genauso lästig bleiben, wie wir das beim nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus waren. Ich bin jetzt auch, also ich bin durch diese Ministerratsvorlage auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats, der den nationalen Aktionsplan auszugestalten hat. Und da war am 9. September unser Klaus-Mir-Tag. Es gibt da drei Arbeitsgruppen, die entsprechen also so dem Thema Bildung, Bildungsministerium, dann Innenministerium, Exekutive und so weiter und Justiz. Da gibt es drei Arbeitsgruppen, die also hauptsächlich von verschiedenen NGOs beschickt worden sind, die da Interesse gehabt haben. Und es wurden insgesamt knapp 80 Maßnahmenvorschläge gesammelt und erfasst und wir haben die im wissenschaftlichen Beirat also dann beraten, bewertet und so weiter. Das geht von sehr allgemeinen, aber ja, also zum Beispiel ein Maßnahmenvorschlag hat gelautet, mehr Ressourcen für die Justiz, ja eh, nein, gut, ja, erfreulich wird jeder dafür sein, aber wie, aber wie? Bis hin zu sehr konkreten und guten Ideen, die sich also da mit einzelnen Aspekten befassen. Insgesamt also manche Non-A-Geschichten, aber auch viele Geschichten, die also wirklich sehr gescheit sind. Und wir weisen auch darauf hin, welche Lücken da sind, das heißt, wo wir glauben, Ergänzungen empfehlen zu müssen. Und eine dieser Ergänzungen ist selbstverständlich dieses Durchführungsgesetz zum Artikel 9, Absatz 2 des Staatsvertrages. zum Artikel 9, Absatz 2 des Staatsvertrages. Was wir auch betreiben und das ist, diese Novelle, und hat ein paar sehr gescheite Sachen mit sich gebracht. Zwei Details, die wir scharf abgelehnt haben und das auch öffentlich zum Ausdruck gebracht haben. Aber eines hat diese Reform nicht geschafft und das habe ich eigentlich gleich nicht erwartet, dass die Zahl der Verurteilungen entsprechend ansteigt. Das heißt, dass ein vernünftiges Verhältnis entsteht zwischen rechtsextremen Tathandlungen und Verurteilungen. Da braucht es meiner Meinung nach eine ganze Reihe von grundlegenden Maßnahmen, um hier etwas zu verändern. Einerseits in der Ausbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Da gibt es zum Teil haarsträubende Bewusstseinslücken, was also die Bedeutung des Verbotsgesetzes und des Verhetzungsparagrafen betrifft und dem entsprechen dann also zum Teil haarsträubende Urteile. Das ist alles unglaublich, was er da in dem Bereich tut. Wir zeigen das immer wieder an konkreten Einzelbeispielen auf. Aus unserer Sicht wäre es aber auch unbedingt notwendig, endlich die geschworene Gerichtsbarkeit, die also für das Verbotsgesetz Pflicht ist und die sehr fehleranfällig ist, durch große Schöpfingerichte mit fachkundigen Leihenrichterinnen und Leihenrichtern zu ersetzen. Also das war ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung. War übrigens auch leichter zu organisieren als immer die schworenen Gerichte, das heißt würde in der Vorbereitung wohl weniger Arbeit machen und wäre wesentlich treffsicher, davon sind wir überzeugt, wann dort Historikerinnen und Historiker, Expertinnen und Experten für Rechtsextremismus, also da als Leyenrichter, auch beteiligt wären. Ja, das ist also derzeit der Stand der Dinge. Ich glaube, es ist gut und wichtig, dass dieses Verfassungsgutachten erstellt wurde. Es hat, wie gesagt, große Aufmerksamkeit erregt. Wir werden also bei der Regierung darauf hinwirken, dass das auch umgesetzt wird. Ich hoffe, es gelingt, bevor uns also der Volkskanzler dazwischen kommt, weil das ist ja eine Gefahr, die nicht von der Hand zu weisen ist. Wenn man sich die derzeitigen Umfragen anschaut, dann wird einem ja ganz anders. Die sind ja so weit von Sachsen-Anhalt dann nicht entfernt. Ja, ich stehe euch jetzt, ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen, ich stehe euch für Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung, ein bisschen überzogen habe. Ich darf euch aber, bevor wir in die Diskussion gehen, noch herzlich einladen. Wir haben ja heute genau in 14 Tagen ein großes Netzwerktreffen. 25 Jahre oberösterreichisches Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Das ist heuer keine Konferenz, sondern eigentlich ein bisschen ein Festakt mit anschließend Buffetmusik und zwanglosem Austausch. Also wer Zeit und Lust hat von euch, ist herzlich eingeladen, da teilzunehmen. Ab 13 Uhr gibt es einen Infomarkt. Ich weiß nicht, macht die Solidarwerkstatt einen Infostand? Ja, gibt es einen Infomarkt mit, ich schätze mal, 40 Organisationen, die sie präsentieren. Und ab 14 Uhr wird dann das Festprogramm durchgeführt werden. Unter anderem wird die Evi Holzleitner, die Frauenministerin, dort Grußworte sprechen, der Willi Mehrni und auch der Lukas Ammer, der Gedenksprecher der Grünen im Parlament. Danke für eure Aufmerksamkeit. Vielen Dank. Ich möchte mich gleich anknüpfen und eine Frage in den Raum stellen. Und eine Frage nur in den Raum stellen. Wie würdest du am besten den Begriff neonazistisch und antifaschistisch, neofaschistisch oder faschistische Organisation definieren? Ich weiß, jetzt finden Sie in Gutachten einige Ausführungen dazu. Vielleicht konnte ich dasmal ergänzt. Danke für den Hinweis. Der Nationalsozialismus und Neonazismus ist relativ klar umgrenzt, sowohl historisch als auch juristisch in Österreich. Also da mag es in Randbereichen Diskussionen geben, aber im Kern der Sache ist es bis hin zu den Symbolen eigentlich recht klar, worum es da geht. Da gibt es auch viel Judikatur dazu, unter anderem auch von Seiten der Höchstgerichte, also besonders vom Verfassungsgerichtshof, Grundsatzentscheidungen aus den 1980er Jahren, die damals unter anderem von Dr. Georg Zanger im Auftrag der KPÖ erkämpft wurden. Der Heinz Mayer weist darauf hin, dass faschistisch, das ist nicht so einfach. Das ist also durchaus in der Geschichtswissenschaft und in der Politikwissenschaft umstritten, was denn alles faschistisch sei. Man wird sich in Österreich da unter anderem am Ständestaat etwa auch orientieren dürfen. Es gibt eine ganze Reihe von Merkmalen, die hier sozusagen hervorstechen. Da wird es eben auch das Durchführungsgesetz brauchen, um hier näher zu definieren und abzugrenzen. Durchführungsgesetz brauchen, um hier näher zu definieren und abzugrenzen. Mayer sagt allerdings zu Recht, es ist nicht so heikel, diese Definitions- und Abgrenzungsfrage, wie sie aussieht, weil ja ausdrücklich drinnen steht, dass auch alle Organisationen zu verbieten sind, die also bestrebt sind, der Bevölkerung ihre demokratischen Rechte zu nehmen, die also demokratiefeindlich sind, autoritär in einem fortgeschrittenen Sinn. Und von daher wird es, glaube ich, nicht so schwer sein, das auf den Punkt zu bringen. Wie gesagt, interessant wäre die juristische höchstgerichtliche Erklärung der Frage, sind die Identitären als faschistisch anzusehen. Ich würde das sofort bejahen und das gilt also auch für die Grauen Wölfe, die Usterscher und ähnliche Vereinigungen. Wobei es bei der Usterscher und den Grauen Wölfen, die sind nicht nationalsozialistisch im engeren Sinn, sind aber durchaus in engem Austausch mit dem Nationalsozialismus historisch entstanden. Ich habe da einen Punkt besonders interessant gefunden, auch weil der Mayer Bezug nimmt auf den österreichischen Austrofaschismus und da quasi dieses Kriterium der Herbeifantasierung eines einheitlichen Volkskörpers. der herbei Fantasierung eines einheitlichen Volkskörpers. Und gerade vor dem Hintergrund stellt mich die Frage, ob nicht diese grenzenlose antimuslimische Rätsel, die da in den letzten Wochen gestartet worden ist, auch in einem gewissen Sinn unter dem Blickwinkel betrachtet werden kann, dass da versucht wird sozusagen, das Österreichertum als einen einheitlichen, homogenen Volkskörper zu charakterisieren. Also wenn man, ich muss jetzt nicht da heraussuchen, aber wenn man sich da die Stellungnahmen von der Claudia Bauer anschaut, wie sie Integration definiert und so weiter, dann, ja, hat es einen Teug, die... Und auf der anderen Seite begründen sie es aber, sozusagen diese Forderung, was ich zum Beispiel noch verbote, des politischen Islam, damit, dass sie sagen, ja, die sind demokratiefeindlich, und da beißt sie aber dann meines Erachtens die Katze ins Schwanz, weil wenn das demokratiefeindlich ist, dann gibt es ja in Wahrheit sozusagen einen Rechtsstaatbestand, der der Republik erlauben würde, dagegen vorzugehen. Wenn das jetzt mit welcher Begründung auch immer, ob das jetzt religiös, ethnisch oder was auch immer begründet wird, wenn eine Organisation ganz offen demokratiefeindlich ausgerichtet ist in ihren Bestrebungen, dann gibt es eigentlich mit diesem Artikel 9 Absatz 2 eine entsprechende Grundlage, um gegen die tätig werden zu können. Da kommen wir zu einem ganz heiklen Punkt, wo man vorsichtig sein muss. Also die Claudia Bauer, die Hans Rauscher im Standard recht treffend als Ministerin für FPÖ-Copying bezeichnet, und der Herr Karner, die scheuen sich natürlich, warum ist der Karner gegen diesen Begriff antifaschistischer Verfassungsauftrag. Also die werden nie Bezug nehmen, auch nicht im Hinblick auf den politischen Islam, auf den Artikel 9 Absatz 2 Staatsvertrag. Weil der ja doch eine sehr klare antifaschistische Ausrichtung hat. Und das wollen sie nicht. antifaschistische Ausrichtung hat. Und das wollen sie nicht. Also man muss wahnsinnig aufpassen, da bin ich mit vielen einer Meinung, mit denen ich diskutiert habe, man muss wahnsinnig aufpassen, der nächste Schritt ist, wenn der Herr Kittel Kanzler ist, dass er bestimmte Linke-Organisationen und antifaschistische für verfassungsfeindlich, demokratiefeindlich erklärt und wenn er die Mehrheit dafür findet, auflösen oder verbieten lässt. Also das heißt, es wird argumentiert, es ist demokratiefeindlich und so weiter. Wobei ich tief überzeugt bin, dass natürlich große Teile der islamistischen Szene autoritär und demokratiefeindlich sind. Aber das ist ein anderes Kapitel. Also Kanon-Bauer nehmen sicher nicht Bezug auf Artikel 9 Absatz 2 Staatsvertrag. Thank you.