WEBVTT

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 Artikel 15 der Menschenrechte. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemanden

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 darf seine Staatszugehörigkeit willkürlich entzogen, noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

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 Dieser Artikel folgt aus guten inhaltlichen Gründen dem Asylrecht in Artikel 14.

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 Hannah Arendt definierte Staatenlosigkeit aufgrund ihres persönlichen Schicksals als

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 den totalen Verlust eines rechtlichen und politischen Platzes in dieser Welt.

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 1933 musste sie aus Deutschland fliehen, 1937 wurde sie von den Nazis ausgebürgert und in die

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 Staatszugehörigkeit aberkannt. Totalitäre Regime benutzen Ausbürgerungen immer wieder und immer noch als politische Strafmaßnahme.

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 Hannah Arendt war bis 1951 staatenlos.

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 Keine Staatsbürgerin zu sein, bedeutete für Hannah Arendt, ohne jede Zugehörigkeit auch kein Recht und keine rechtliche Position zu haben, sich auf Rechte zu berufen.

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 Aus diesen guten Gründen formulierte sie später, es gibt nur ein Menschenrecht, das Recht, Rechte zu haben.

