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FS Misik Folge 571: Gesetzesbruch als Konjunkturprogramm – eine Idee mit Zukunft

Created at 18. Nov. 2018

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by dorftv

Dreister geht's nicht: Die ÖVP und das Gesetz zur Wahlkampfkostenbegrenzung

Das Gesetz zur Wahlkampfkostenbegrenzung mag zahnlos sein, da die Sanktionen, mit denen dieser Gesetzesbruch bewehrt ist, nicht abschreckend sind. Aber seien wir uns ehrlich: Als dieses Gesetz gemacht wurde, ging man wohl davon aus, dass wahlwerbende Parteien vielleicht auf schlampige Weise die Wahlkampfkosten um fünf oder zehn Prozent überschreiten würden. Dass eine Partei die gesetzlich fixierten Maximalbeträge aber einfach um beinahe das Doppelte überschreiten würde, hätte doch kaum jemand für denkbar gehalten.

Mit diesem Kippen vom Österreichisch-Schlampigen ins Dreiste stellen sich aber ganz neue Fragen: Ist das bloß noch ein Regelbruch – oder ist hier nicht schon der Tatbestand der Wahlmanipulation erfüllt, und zwar in einem eklatanten Maße? Ist damit im Grunde nicht in höchsten Maße fraglich, ob diese Regierung fortan noch als rechtmäßig im Amt zu betrachten ist? Jedenfalls steht die demokratische Legitimierung der Regierung Kurz/Strache mit einem Male auf ganz dünnem Boden.

Die Frage steht dröhnend im Raum: Ab welchem Niveau der Wahlmanipulation durch gesetzeswidrigen Finanzmittelgebrauch soll eine Wahl zwingend zu wiederholen sein?

Konjunkturprogramm Gesetzesbrecher-Verfolgung

Schön ist bei alldem auch die Rechtfertigung der Akteure für ihr Tun. Allen voran wieder einmal Herbert Kickl, der meinte, das Geld sei ja doch wieder in den Wirtschaftkreislauf zurückgeflossen, das gesetzeswidrige Tun habe daher so etwas wie eine sekundär erwünschte Wirkung entfaltet – es sei gleichsam ein Konjunkturprogramm gewesen.

Kickl hat gewiss recht, sollte aber vorsichtig sein, denn eine solche Argumentationslinie ließe sich noch weiterdenken: Auch die Verfolgung solches gesetzeswidrigen Tuns hätte die Funktion eines Konjunkturprogramms, denn schärfere Gesetze und die harte Auslegung schon bestehender würden Juristen beschäftigen, Rechtsprofessoren wären ermuntert, Rechtskommentare zu schreiben, Verlage hätten einen Anreiz, solche Kommentare zu drucken, auch eine etwaige Strafverfolgung der zu Delinquenten mutierten Minister hätte ihre belebende Wirkung auf die Wirtschaft: Man denke nur an das Justizwachepersonal, an etwaige Gefängnisneubauten und vieles mehr.

Mit der belebenden wirtschaftlichen Wirkung des Gesetzesbruchs lässt sich jedenfalls nicht nur dieser begründen, sondern auch seine Verfolgung.

Robert Misik, 4.11.2018 - derstandard.at/2000090621636/Gesetzesbruch-als-Konjunkturprogramm-Eine-Idee-mit-Zukunft

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