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Artikel 11: Unschuldsvermutung

Created at 30. Jul. 2026

by Hugo

Parsa Khadem aus dem Iran trägt den Artikel 11 "Unschuldsvermutung", der Allgemeinen Menschenrechte Erklärung vor. 
Elke Aigner Geschäftsführung SOS-Menschenrechte kommentiert diesen Artikel 11 im Garten von SOS-Menschenrechte.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)

  1. Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
  2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
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