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Artikel 2: Verbot der Diskriminierung

Created at 30. Jun. 2025

by Becca

Menschenrechte Artikel 2

Mit Abdulhamid Almhemid, Schüler und einem Kommentar von Ex-Grünenpolitiker Rudolf Anschober.

 

Artikel 2: Verbot der Diskriminierung

J"Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist."

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