+

Artikel 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit

Created at 3. Nov. 2026

by Hugo

Soraya Akbari, Beraterin  trägt den Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor. Jakob Krusche,  Supervisor und Organisationsentwickler  erläutert diesen Artikel  13: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,

Artikel 13:   Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
     1. Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen
        und den Aufenthaltsort frei zu wählen.

     2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen,
        zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.
 

Share & Embed
Embed this Video

Link to this Video

Add new comment

login or register to post comments.