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Artikel 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn

Created at 3. Feb. 2025

2029 Ansichten
by Hugo

Videominiaturen zu den 30 Artikeln der Menschenrechte

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf
gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz
vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen
Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und
befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine
der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert,
gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen
Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. 

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Artikel 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn | Amnesty International https://www.amnesty.de/artikel-23-recht-auf-arbeit-gleichen-lohn
 

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