Am 5. May. 2024 | 11:00 Uhr

Gedenk- und Befreiungsfeier 2024

Created at 3. May. 2024

by dorf

„Recht und Gerechtigkeit im Nationalsozialismus“

 


Gerechtigkeit ist ein moralisches und ethisches Konzept, das sich auf die faire und angemessene
Behandlung von Personen und Gruppen bezieht. Sie beinhaltet die Gleichbehandlung aller vor
dem Gesetz sowie das Prinzip, dass niemand bevorzugt oder benachteiligt werden soll,
unabhängig von seiner Herkunft, seinem Status oder seinen Eigenschaften.
Das Streben nach Gerechtigkeit bildet das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Im
Nationalsozialismus wurde das Rechtssystem systematisch missbraucht. Ziel war es, die Macht
des Staates zu stärken und die individuellen Freiheiten und Rechte der Bürger:innen zu
unterdrücken. Die NS-Zeit war nicht nur von einer Veränderung des Rechtssystems, sondern auch
von einer eklatanten Missachtung der Gerechtigkeit geprägt.
Die Nationalsozialisten schufen ein neues Rechtssystem, das ihre Ideologie widerspiegelte.
Gesetze wurden so beschlossen und interpretiert, dass sie den rassistischen und
menschenverachtenden Zielen entsprachen. Dadurch wurden die Verfolgung, Enteignung und
Ermordung von Jüdinnen und Juden, Romnja und Roma sowie anderer Gruppen ermöglicht. Die
Nürnberger Rassegesetze sind ein drastisches Beispiel dafür, wie das Recht in der NS-Zeit
pervertiert wurde und äußerste Ungerechtigkeit hervorbrachte.
Die Justiz wurde instrumentalisiert: Sie diente der Verfolgung und Unterdrückung
Andersdenkender und – im Sprachgebrauch des Regimes – „Andersartiger“. Ein zentrales
Instrument der Umgestaltung war die Gleichschaltung des Justizapparates. Die Unabhängigkeit
der Justiz wurde rasch untergraben. Richter und Anwälte wurden ideologisch gleichgeschaltet, um
den Zielen des „Führers“ Adolf Hitler zu dienen. Loyale Nationalsozialisten kamen in sehr viele
Justizpositionen. Zugleich wurden neue Gerichte geschaffen, die ausschließlich dem Justizterror
und der Verwirklichung des rassistischen Wahnkonzepts der NSDAP dienten – allen voran der
„Volksgerichtshof“, aber etwa auch die „Erbgesundheitsgerichte“, die den Massenmord an
Menschen mit Behinderung und psychisch Kranken legitimierten. Die Gerichte entschieden anhand
der ideologischen Vorgaben, die rechtsstaatlichen Prinzipien gingen verloren.
Während das Rechtssystem verändert weiter existierte, gab es in der Praxis kaum Gerechtigkeit.
Diejenigen, die gegen die NS-Ideologie und ihre Verbrechen Widerstand leisteten, wurden ohne
faire Gerichtsverfahren verhaftet, gefoltert und hingerichtet. Die Idee der Gerechtigkeit wurde mit
Füßen getreten, weil die Nationalsozialisten ihre verbrecherischen Ziele über das Wohl und die
Rechte der Menschen stellten.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs versuchten die Siegermächte, auf internationaler Ebene
Gerechtigkeit wiederherzustellen. Die Nürnberger Prozesse (1945 – 1949), in denen die
Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur
Rechenschaft gezogen wurden, waren ein Schritt in diese Richtung. Die Gründung der Vereinten
Nationen (UNO, 1945) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) waren weitere.
Das dunkle Kapitel des Nationalsozialismus zeigt, dass Recht nicht immer Gerechtigkeit bedeutet.
Recht kann auch heute von autoritären Regimen missbraucht werden, um Unrecht zu legalisieren.
Es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das Recht immer einem höheren
moralischen Standard entspricht und dass wir als Gesellschaft aktiv gegen Ungerechtigkeiten
vorgehen. Entscheidend ist der Schutz der Rechtssysteme durch unabhängige Institutionen, damit
Gerechtigkeit für alle gewährleistet wird und Menschenrechtsverletzungen verhindert werden.
 

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